Rede von
Dr.
Josef
Trischler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, es mir nicht übelzunehmen, daß ich hier noch ein heikles Problem anschneide, das für die Heimatvertriebenen ihrer Ansicht nach von besonderer Bedeutung ist. Es ist das Problem der Bewertung des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Besitzes auf der Entschädigungsseite. Wir glauben, jetzt eine besser fundierte Formulierung gefunden zu haben als während der ganzen Ausschußberatung. Wir würden uns gern auf den Standpunkt stellen und sagen, daß der Einheitswert der Wert sein soll, der nach dem Reichsbewertungsgesetz normalerweise der dauernde Einheitswert ist. Auch heute noch gilt beim Einheitswert der Ertragswert mit dem Multiplikationsfaktor 25 des Reinertrags. Von diesem Faktor 25 kann von Zeit zu Zeit abgewichen werden je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere je nach der Zinshöhe.
Wir wissen, daß sich bei 4 % Zinsen der Einheitswert ergibt. Steigen sie, wie z. B. jetzt, dann sinkt der Faktor auf 18; gehen die Zinsen zurück, wird er wieder 25 werden können. Wir glauben, diese Änderung auf der Entschädigungsseite vornehmen zu sollen. Ich möchte ausdrücklich betonen: nur hier; es denkt keiner von uns daran — hoffentlich glauben Sie uns das jetzt schon —, daß man auf der Abgabenseite auch irgendeine Änderung haben will. Sie sehen ja, daß ein diesbezüglicher Änderungsantrag gar nicht vorliegt und von uns auch nicht vorgelegt wird. Wir glauben aber, daß man hier wirklich den Standpunkt vertreten könnte: als Einheitswert gilt der Einheitswert, der normalerweise als Dauereinheitswert nach dem Reichsbewertungsgesetz Gültigkeit hat, also mit dem Faktor 25.
Unsere Ansicht geht daher dahin, in dem Feststellungsgesetz die Änderung so vorzunehmen, daß die Durchführungsverordnungen bezüglich der Feststellung auf der Entschädigungsseite keine Gültigkeit haben. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß in unserem Änderungsantrag § 76 Abs. 3 angeführt ist. Das ist wahrscheinlich nicht der letzte Stand der Gesetzgebung. Man müßte also hier jene Bestimmung aus der neuesten Gesetzgebung nehmen, die sich darauf bezieht. Warum verlangen wir das? Wir glauben, daß die Heimatvertriebenen unter sich einig sind — und das scheint mir doch ein wesentlicher Punkt zu sein —, wie sie die Mittel, die zur Verfügung stehen, zu verteilen gedenken. Wenn wir behaupten können: es tut keinem Menschen auf der Abgabenseite weh, kein einzelner muß deswegen auch nur einen
Pfennig mehr bezahlen, dann hätten wir wenig Verständnis dafür, wenn das Haus diesen Wunsch, der von den Verbänden der Heimatvertriebenen getragen wird, ablehnen sollte. Wir sind der Überzeugung, daß es kein gerechter Vergleich zwischen den Vermögenswerten der gewerblichen Wirtschaft, der Industrie, der Landwirtschaft usw. usw. ist, wenn der Einheitswert allein bei der Landwirtschaft bleibt, weil ja bekannt ist, daß die tatsächlichen Werte in der Landwirtschaft wirklich höher waren, als der Einheitswert mit dem Faktor 18 sie darstellt. Ich wäre bereit — vielleicht will man sich jetzt noch nicht entscheiden —, diesen Antrag jetzt zurückzuziehen, wenn von den größeren Fraktionen die Zustimmung erteilt werden könnte, daß wir uns noch einmal eingehend in den einzelnen Fraktionen darüber unterhalten, ob eine Aussicht besteht, daß wir in der dritten Lesung durchdringen. Sollte das nicht der Fall sein, dann bitte ich um Annahme dieses Antrags.