Rede von
Hugo
Paul
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! An der Fehlkonstruktion der §§ 325 bis 327 ändern auch die Worte des Herrn Kunze nichts, der eben darauf hingewiesen hat, daß diese Paragraphen in Übereinstimmung mit der Opposition — damit meinte er wohl: mit der Sozialdemokratischen Partei — formuliert und im Ausschuß angenommen worden sind. In § 325 — und darauf machen wir in unserem Änderungsantrag aufmerksam — geht es um eine Kann-Vorschrift. Wir alle aber, die wir mit den Länderregierungen und mit den Kommunen schon sehr viel zu tun gehabt haben, wissen, daß eine Kann-Vorschrift noch keinen Rechtsanspruch darstellt. Infolgedessen muß man im Interesse der Geschädigten verlangen, daß aus dem „kann" ein „ist" gemacht wird. Es muß also heißen: „Wohnraumhilfe ist Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten zu gewähren, wenn sie nachweisen" usw.
Erlauben Sie mir jetzt noch, etwas zum Einsatz der Mittel zu sagen. Ich kann den Worten des Herrn Kollegen Seuffert nicht folgen. Zwar legen wir alle Wert darauf, daß mit den vorhandenen Geldern viele Wohnungen gebaut werden; aber ich sehe doch in den Formulierungen dieser Paragraphen eine Gefahr, nämlich die Gefahr, daß geschädigte Unternehmer oder Firmen, die sich bereit erklären, drei, vier, fünf Häuser mit soundso viel Stockwerken und Wohnungen zu bauen, dann doch bevorzugt — auf Grund dieser Paragraphen — die Wohnraumhilfe erhalten. Die kleinen Leute wird man fragen: Haben Sie ein Haus besessen? Dann wird der kleine Mann sagen: Das habe ich nicht; aber ich will mich jetzt bemühen, eine Kleinsiedlung aufzubauen. Ich habe Verhandlungen mit der Bausparkasse oder einer anderen Kasse aufgenommen, um etwas Geld zu bekommen; deshalb möchte ich eine Wohnraumhilfe haben. Ich kenne sehr viele Beamte, die dann sagen werden: Nein, das geht nicht; hier heißt es ausdrücklich, daß mit dem Geld soviel wie möglich Wohnungen geschaffen werden müssen. Ihr Antrag birgt die Gefahr in sich, daß Sie für die Erstellung einer einzelnen Wohnung oder einer Einliegerwohnung zuviel Geld verbrauchen; deshalb kann ich das Darlehn nicht gewähren, weil mir das Gesetz und die Durchführungsverordnung dies verbieten. Meine Damen und Herren, vielleicht kann man jetzt umgekehrt sagen: Also sind Sie dafür, daß für die Schaffung dieser Wohnungen mehr Geld aufgeboten wird! Man kann so und so argumentieren; aber ich bin mit meiner Fraktion der Meinung, daß es darauf ankommt, in erster Linie den kleinen Leuten zu helfen und nicht irgendwelche Leute zu begünstigen, die mit den Wohnungen wieder ein Geschäft machen wollen. Darauf kommt es nach unserer Meinung an.
Nun ist gesagt worden — auch Herr Kollege Seuffert hat es getan —: Ja, aber der Präsident hat doch die Möglichkeit, solche Verordnungen zu erlassen. Dann liegt die Entscheidung einzig und allein in den Händen des Präsidenten oder der Kontrollorgane. Wir sind der Meinung, daß damit noch kein Rechtsanpruch gegeben ist. Deswegen sollte man diesen Rechtsanspruch in den Paragraphen festlegen und bestimmen, daß den Kleinsiedlern und den kleinen Leuten die Wohnraumhilfe ebenfalls zu gewähren ist. Wir wünschen zum mindesten, daß die kleinen Leute mit den ehemaligen Hausbesitzern gleichgestellt werden.
In dem Antrag des Kollegen Lücke wird sogar gefordert, die Mittel bevorzugt für Eigentumswohnungen bereitzustellen. Ich weiß nicht, Kollege Lücke, ob wir so weit gehen sollten; aber zum mindesten sollte in dem Paragraphen festgelegt werden, daß die kleinen Leute den übrigen Geschädigtenkreisen gleichgestellt werden — ich denke hier an die Hausbesitzer, Unternehmer usw. usw. —, und das haben wir auch in unseren Änderungsanträgen dargelegt. Sollte unser Änderungsantrag in dieser Frage nicht die Zustimmung der Mehrheit des Hauses finden, werden wir dem Antrag des Kollegen Lücke zustimmen, weil wir der Meinung sind, daß die kleinen Leute in diesem Gesetz ihr Recht erhalten sollen.