Rede von
Alfred
Loritz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(Fraktionslos)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen doch als Jurist eines sagen:
§ 325 ist so formuliert, daß Sie den ganzen Absatz
„Wohnraumhilfe" ruhig streichen können, ohne
daß sich damit etwas Wesentliches ändern würde.
Es heißt nämlich in § 325:
Wohnraumhilfe kann Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten gewährt werden, wenn usw. usw.
Daraus geht für jeden Juristen eindeutig hervor, daß das Ganze lediglich eine Anregung ist und keinerlei Mußvorschrift, und daß aus diesen ganzen §§ 325 bis 327 überhaupt keine Rechtsansprüche für die Geschädigten hergeleitet werden können, daß das Ganze also ein Schlag ins Wasser ist oder eine Schaumschlägerei, oder wie Sie das nun nennen wollen, meine Herren von den Regierungsparteien,
statt daß Sie — wie ich beantrage — wenigstens eine klare, rechtlich festumrissene Muß vorschrift eingebaut haben, die dem Personenkreis, der hier in Frage kommt, wirklich einen Anspruch gewähren würde. Wenn es Ihnen um die Interessen der Wohnraumgeschädigten zu tun gewesen wäre, hätten Sie folgendermaßen formulieren müssen: „Wohnraumhilfe m u ß Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten gewährt werden, wenn sie nachweisen, daß" usw., und Sie hätten dann noch eine Klausel vielleicht anfügen können, ,daß diese Entschädigung noch bestimmten Voraussetzungen unterworfen ist, und zwar deswegen, damit nicht alles anfallende Geld nur für diesen Zweck verwendet wird. Das hätten Sie noch einschalten können. Aber eine Mußvorschrift hätten Sie einbauen müssen; und ich mache den Juristen der Regierungsparteien den Vorwurf, daß sie durch eine Formulierung, die von der Mehrheit des Hauses nicht verstanden wird, weil dieser der Unterschied zwischen Kann- und Mußvorschriften im einzelnen nicht ganz klar ist, falsche Hoffnungen haben entstehen lassen!
Sonst hätten Sie sich anders ausdrücken müssen, meine Herren Redner von den Regierungsparteien! —