Rede von
Dr.
Bernhard
Reismann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Zu § 326 liegt ein Änderungsantrag der Föderalistischen Union vor. Es ist darin ein Druckfehler enthalten, den ich berichtige. Es steht dort geschrieben: ,,... Hausbesitz, Grundbesitz oder Betriebsvermögen verloren haben". Es muß heißen: ,,... Hausbesitz, Wohnraum oder Betriebsvermögen verloren haben". Ich bitte Sie also, an die Stelle des Wortes „Grundbesitz" das Wort „Wohnraum" zu setzen.
Es wäre vielleicht zweckmäßiger gewesen, an Stelle des Wortlauts von § 326 einen andern zu wählen, indem insbesondere hätte gesagt werden können: Wohnraumhilfe wird in der Weise gewährt, daß man dem Geschädigten Gelegenheit nicht zum Bezuge, sondern zum Bau einer Wohnung beschafft. Aber nun wollen wir uns an die Diktion halten, die nun einmal im § 326 vorgesehen ist, und haben deswegen vorgeschlagen, hinter „ . . . durch Darlehen des Ausgleichsfonds" die Worte zu setzen: „an solche Personen, welche durch Vertreibung oder Kriegssachschäden Hausbesitz, Wohnraum oder Betriebsvermögen verloren haben". Es ist im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes nicht gleichgültig, wer das Geld bekommt. Daß natürlich Wohnungen daraus gebaut werden sollen, ist einleuchtend. Aber wenn das Gesetz in diesem Punkt seinen Namen mit Recht trägt, dann muß doch das Geld denen zur Verfügung gestellt werden, deren Lasten ausgeglichen werden sollen. Dann genügt es nicht, daß das Geld zu billigen Zinsen solchen gegeben wird, die nichts verloren haben, damit dann hinterher die Geschädigten die neuen hohen Mieten bezahlen müssen. Deswegen erscheint uns diese Änderung des § 326 dringend erforderlich. Ohne diese Änderung würden wir auch zu diesem Punkt des Gesetzes unsere Zustimmung nicht geben können. Es muß sichergestellt werden, daß .das Geld, das für die Wohnraumhilfe verwendet wird, nur den Geschädigten an Hausbesitz, Wohnraum oder Betriebsvermögen zufließt. Auf den Ausdruck „Wohnraum" an Stelle des Ausdrucks „Grundbesitz" legen wir gesteigerten Wert. Wir verlangen keineswegs, daß das Geld nur den früheren Eigentümern gegeben wird; denn es soll ja Wohnraum für alle Geschädigten erstellt werden. Aber eine Entfremdung des Geldes für Zwecke, die nicht den Geschädigten dienen, werden wir nicht billigen, und ich bitte Sie, sich im gleichen Sinne zu entscheiden.