Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Fragen, die mit dem § 229 des Gesetzentwurfs zusammenhängen, hat eine eingehende Aussprache mit Sachverständigen aus den verschiedensten Gegenden stattgefunden. Man hat sich dann auf die Formulierung, wie sie Ihnen hier vorliegt, geeinigt. Ich darf hier vielleicht im Namen der CDU/CSU und auch anderer folgende Ausführungen machen.
Wir sind an sich gern bereit — daran soll es nicht fehlen —, Land verfügbar zu machen, um möglichst viele Ausgewiesene darauf unterzubringen. Aber die Dinge sind leider Gottes in der deutschen Bundesrepublik angesichts unserer bäuerlichen Siedlung, wo nur ein ganz geringes Maß von größerem Besitz vorhanden ist, außerordentlich beschränkt. Deswegen ist hier leider Gottes nur eine langsame, organische Entwicklung möglich, wobei naturgemäß das, was möglich ist, so rasch wie möglich zur Verfügung gestellt werden soll. Ich will Sie mit Ziffern nicht behelligen. Ich habe schon wiederholt ausgeführt, wie die Schichtung hier ist. Ich habe auch volles Verständnis für den Antrag Dr. Kather und Genossen auf Umdruck Nr. 513, der das Land, das aus der Bodenreform herkommt, bevorzugt heranziehen will. Daran soll es nicht fehlen. Die Herren, die in dem Unterausschuß des Lastenausgleichsausschusses hier mitgearbeitet haben, haben auch daran gedacht, daß insbesondere der Abs. 2 des § 229 dahin auszulegen ist, daß die Bundesregierung das Recht hat, die Dinge durch Rechtsverordnung zu stipulieren, so daß derjenige, der Land aus der Bodenreform für die Zwecke der Ausgewiesenen zur Verfügung stellt, eine gewisse Anrechnung auf seine Lastenausgleichsabgabe erhält. Das ist sowieso schon in der Fassung des § 229 gesichert. Wir sind durchaus der Meinung, daß wir uns die Frage bis zur dritten Lesung noch einmal überlegen sollten. Aber der Paragraph sollte dann so gefaßt werden, daß wir in keinen Widerspruch zu den Bodenreformgesetzen der Länder kommen. Hier muß ich erst einen Überblick haben, um das sachverständig beurteilen zu können. Deswegen schlage ich vor, daß wir die Frage zunächst einmal zurückstellen, uns hier auf die Ausschußvorlage einigen und zwischen der zweiten und dritten Lesung in einer Sonderberatung mit den beteiligten Kreisen die Dinge noch einmal klarstellen.
Schwere Bedenken habe ich gegen die Formulierung des Abs. 3 auf Umdruck Nr. 513 bezüglich der Heranziehung der Ödländereien. Wenn Sie hier die verschiedenen Gesetze anschauen, dann wissen Sie alle miteinander, daß die Begriffsbestimmung, was Ödland ist und was nicht, außerordentlich schwierig ist.