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ID0120921200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952 9121 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 9122A, 9160D, 9161B, 9185C Vorlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und einer Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs zu den Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (Nr 3341 der Drucksachen) 9122A Ausschußüberweisung 9122B Zur Tagesordnung betr. Aufsetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe 9122B Dr. Pünder (CDU) 9122B Widerspruch gegen Aufsetzung 9122C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nrn. 1800, zu 1800, 3300, zu 3300 der Drucksachen, Umdruck Nr. 490; Änderungsanträge Umdrucke Nr. 492 bis 496, 498 bis 512) . . . 9122C Zweiter Teil, §§ 124 bis 226: Seuffert (SPD): als Berichterstatter . . . 9122D, 9125A als Abgeordneter 9126A Lücke (CDU) 9123C Dr. Atzenroth (FDP) 9124A, D Goetzendorff (Fraktionslos) 9124C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9125B, 9126C Kunze (CDU) 9126B Abstimmungen . . . 9123A, +D, 9124B, C, 9125A, 9126D, 9127A §§ 227 bis 250: Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 9126D als Abgeordneter 9130A Dr. Trischler (FDP) 9127A Dr. Horlacher (CSU) 9128C Dr. Koch (SPD) 9128D Dr. von Golitschek (FDP) 9129D Kunze (CDU) 9130B Seuffert (SPD) 9130D, 9133D Neuburger (CDU) 9132D Dr. Bertram (FU) 9134B Kriedemann (SPD) 9134D Abstimmungen 9127A, 9128C, 9135D namentliche Abstimmung 9135C Dritter Teil, §§ 251 bis 265: Dr. von Golitschek (FDP): als Abgeordneter 9136A, B Kunze (CDU) 9136A, 9138A Müller (Frankfurt) (KPD) 9136D, 9137D, 9138B Kriedemann (SPD) 9137B Abstimmungen 9136C, 9137C, 9138C §§ 266 bis 284: Dr. Reismann (FU) . 913&D, 9139D, 9161C, 9163A, 9165C, 9170D, 9175A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9139A, 9147B, 9158D, 9176C Schütz' (CSU): als Berichterstatter 9139B als Abgeordneter . . . . 9167C, 9173C Kunze (CDU) 9140B, 9160B, 9162B, 9165B Seuffert (SPD) . . . 9140D, 9167A, 9169B, 9170D, 9174A, 9177A Ewers (DP) 9141A Ohlig (SPD) 9141C, 9155B, 9169C Müller (Frankfurt) (KPD) . 9144C, 9155C, 9166C, 9168A, D, 9170C Dr. Kather (CDU) 9148C, 9156C Loritz (Fraktionslos) . . 9150A, 9165A Farke (DP): zur Sache 9151C zur Geschäftsordnung 9161A Kriedemann (SPD): zur Sache 9152D, 9157D, 9159C, 9161C, 9164B, 9168D zur Geschäftsordnung 9160B Dr. Friedensburg (CDU) 9157A Dr. Preusker (FDP) • 9157B Dr. Bucerius (CDU) . . . . 9163C, 9164B Goetzendorff (Fraktionslos) . 9164C, 9173B, 9176A Dr. von Golitschek (FDP) . . . . 9169A, C Kuntscher (CDU) 9170A Dr. Atzenroth (FDP) 9171C Kinat (SPD) 9171D, 9175C Frau Krahnstöver (SPD) 9176B Abstimmungen . . 9160C, 9161A, 9165D, 9177B namentliche Abstimmungen . . 9160D, 9161B §§ 285 bis 314: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU): als Berichterstatterin 9178B als Abgeordnete 9180C, 9181D Dr. Zawadil (FDP) 9179B Goetzendorff (Fraktionslos) 9180A Renner (KPD) . . . . 9180B, 9180C, 9182A Seuffert (SPD) 9181D Frau Krahnstöver (SPD) 9183D Dr. Trischler (FDP) 9184D Kunze (CDU), Berichterstatter . . 9184D Abstimmungen 9184A Weiterberatung vertagt 9185C Nächste Sitzung 9185C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über Änderungsanträge zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 239 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 15) 9186 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 16) 9186 3. über § 269 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse 9186 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 239 Abs. 1 Nr. 1 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 15) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 16) 3. über § 269 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse (Nr. 3300 der Drucksachen) Name 1. 2. 3. Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — - — Albers . Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) Nein Nein Ja Bausch Nein Nein Ja Becker (Pirmasens) Nein Nein enthalten Blank (Dortmund) — — — Bodensteiner Nein Nein Ja Frau Brauksiepe entschuldigt entschuldigt entschuldigt Dr. von Brentano Nein Nein Ja Brese Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Ja Brookmann Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein — Frau Dietz Nein Nein enthalten Dr. Dresbach Nein Nein Ja Eckstein Nein Nein Ja Dr. Edert Nein enthalten enthalten Dr. Ehlers Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Ja Dr. Erhard — — — Etzel (Duisburg) krank krank krank Etzenbach entschuldigt entschuldigt entschuldigt Even Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein . Ja Dr. Fink Nein Nein Ja Dr. Frey krank krank krank Fuchs Nein Nein Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Nein enthalten enthalten Fürst Fugger von Glött . Nein Nein Ja Funk Nein Nein Ja Gengler Nein Nein Ja Gerns Nein Nein Ja Dr. Gerstenmaier Nein Nein Ja Gibbert Nein Nein enthalten Giencke Nein Nein Ja Dr. Glasmeyer . Nein Nein Ja Glüsing Nein Nein Ja Gockeln — - — Dr. Götz enthalten enthalten enthalten Frau Dr. Gröwel Nein Nein Ja Günther entschuldigt Nein Ja Hagge Nein Nein entschuldigt Frau Heiler Nein Nein Ja Heix Nein Nein Ja Dr. Henle Nein Nein Ja Hilbert Nein entschuldigt entschuldigt Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hohl Nein Nein Ja Dr. Holzapfel — — — Hoogen Nein Nein Ja Hoppe Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Dr. Horlacher . Nein Nein enthalten Horn Nein entschuldigt entschuldigt Huth Nein Nein Ja Dr. Jaeger (Bayern) Nein Nein Ja Junglas Nein Nein Ja Kahn Nein Nein Ja Kaiser - - — Karpf Nein Nein Ja Dr. Kather Ja Nein Ja Kemmer Nein Nein Ja Kemper Nein Nein enthalten Kern krank krank krank Kiesinger Nein Nein Ja Dr. Kleindinst Nein Nein Ja Dr. Köhler Nein Nein Ja Dr. Kopf Nein Nein Ja Kühling Nein Nein Ja Kuntscher enthalten enthalten enthalten Kunze Nein Nein Ja Dr. Laforet Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — - — Leibfried — Ja Lenz entschuldigt entschuldigt entschuldigt Leonhard Nein Nein Ja Lücke Nein Nein Ja Majonica Nein Nein Ja Massoth . Nein Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Nein Ja Mehs Nein Nein Ja Mensing beurlaubt beurlaubt beurlaubt Morgenthaler Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Ja Mühlenberg Nein enthalten Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) Nein Nein Ja Müller-Hermann enthalten Nein Ja Naegel Nein Nein Ja Neber Nein Nein Ja Nellen Nein Nein Ja Neuburger Nein Nein Ja Nickl Nein Nein enthalten Frau Niggemeyer Nein Nein Ja Dr. Niklas Nein — — Dr. Oesterle Nein Nein Ja Dr. Orth beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster Nein Nein Ja Pfender Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges Nein Nein Ja Dr. Povel Nein Nein Ja Frau Dr. Probst Nein - Ja Dr. Pünder Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Ja Rahn Nein Nein Ja Frau Dr. Rehling entschuldigt entschuldigt entschuldigt Frau Rösch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rümmele Nein Nein Ja Sabel . Nein Nein Ja Schäffer — — - Scharnberg Nein Nein Ja Dr. Schatz Nein Nein Ja Schill Nein Nein Ja Schmitt (Mainz) Nein Nein Ja Schmitz Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schüttler Nein Ja Nein Schütz Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Schuler Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr Nein Nein Ja Dr. Semler Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Ja Siebel Nein Nein Ja Dr. Solleder Nein Nein enthalten Spies Nein Nein Ja Graf von Spreti Nein enthalten enthalten Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Ja Storch . — — — Strauß Nein Nein Ja Struve Nein Nein J a _ Stücklen Nein Nein Ja Dr. Vogel beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wacker Nein Nein Ja Wackerzapp beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Wahl Nein Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) Nein Nein — Dr. WeiB Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Ja Dr. Wuermeling Nein Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Nein Frau Albrecht Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Nein Frau Ansorge Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Nein Arnholz Ja entschuldigt entschuldigt Dr. Baade Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Nein Baur (Augsburg) Ja Ja Nein Bazille krank krank krank Behrisch Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Nein Dr. Bergstraeßer Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Nein Bielig Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Nein Blachstein Ja Ja Nein Dr. BleiB Ja Ja Nein Böhm Ja Ja Nein Dr. Brill Ja Ja Nein Bromme Ja Ja Nein Brünen beurlaubt beurlaubt beurlaubt Cramer Ja Ja Nein Dannebom Ja Ja Nein Diel Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Nein Eichler Ja Ja Nein Ekstrand Ja Ja Nein Erler Ja Ja Nein Faller Ja Ja Nein Franke entschuldigt entschuldigt entschuldigt Freidhof Ja Ja Nein Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt Geritzmann Ja Ja Nein Gleisner . Ja Ja Nein Görlinger Ja Ja Nein Graf Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Nein Dr. Gülich krank krank krank Happe Ja Ja Nein Name 1. 2. 3. Abstimmung Heiland Ja Ja Nein Hennig Ja Ja Nein Henßler krank krank krank Herrmann krank krank krank Hoecker Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert Ja Ja Nein Imig Ja Ja Nein Jacobi Ja . Ja Nein Jacobs Ja Ja Nein Jahn Ja Ja Nein Kalbfell krank krank krank Kalbitzer Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule Ja Ja Nein Dr. Koch Ja Ja Nein Frau Korspeter Ja Ja Nein Frau Krahnstöver Ja Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Ja Nein Kriedemann Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Nein Lange Ja Ja Nein Lausen Ja Ja Nein Frau Lockmann Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Nein Dr. Luetkens Ja Ja Nein Maier (Freiburg) Ja Ja Nein Marx Ja Ja Nein Matzner . Ja Ja Nein Meitmann Ja Ja Nein Mellies Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Nein Merten Ja entschuldigt entschuldigt Mertins Ja Ja Nein Meyer (Hagen) Ja Ja Nein Meyer (Bremen) Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule entschuldigt Ja Nein MiBmahl Ja Ja Nein Dr. Mommer Ja Ja Nein Dr. Mücke Ja Ja Nein Müller (Hessen) Ja Ja Nein Müller (Worms) Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Nein Dr. Nölting Ja Ja Nein Nowack (Harburg) Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Nein Ollenhauer Ja Ja Nein Paul (Württemberg) Ja Ja Nein Peters Ja Ja Nein Pohle Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Nein Richter (Frankfurt) Ja Ja Nein Ritzel Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Nein Runge Ja Ja Nein Sander . krank krank krank Sassnick Ja Ja Nein Frau Schanzenhach . Ja Ja Nein Dr. Schmid (Tübingen) Ja Ja Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Nein Dr. Schumacher krank krank krank Name 1. 2. 3. Abstimmung Segitz Ja Ja Nein Seuffert Ja Ja Nein Stech Ja Ja Nein Steinhörster Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Nein Striebeck Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Nein Temmen Ja Ja Nein Tenhagen Ja Ja Nein Troppenz Ja Ja Nein Dr. Veit beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wagner Ja Ja Nein Wehner Ja Ja Nein Weinhold Ja Ja Nein Welke krank krank krank Weltner Ja Ja Nein Dr. Wenzel Ja Ja Nein Wönner beurlaubt beurlaubt beurlaubt Zühlke Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Ja Dr. Becker (Hersfeld) Nein Nein 4a Dr. Blank (Oberhausen) Nein Nein Ja Blücher — Nein Ja Dannemann Nein Nein Ja Dr. Dehler Nein Nein Ja Dirscherl beurlaubt beurlaubt beurlaubt Euler krank krank krank Faßbender Nein Nein Ja Freudenberg beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Friedrich Nein Nein Ja Frühwald krank krank krank Funcke Nein Nein Ja Gaul Nein Nein Ja Dr. von Golitschek Ja Nein Ja Grundmann Nein Nein Ja Dr. Hammer Nein Nein Ja Dr. Hasemann Nein Nein Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) Nein Nein Ja Frau Hütter krank krank krank Frau Dr. Ilk Nein Nein Ja Juncker beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Kneipp Nein Nein Ja Kühn Nein Nein Ja Langer Nein Nein Ja Dr. Leuze Nein Nein Ja Dr. Luchtenberg enthalten entschuldigt entschuldigt Margulies Nein — — Mauk Nein Nein Ja Mayer (Stuttgart) entschuldigt Nein Ja Dr. Mende Nein Nein Ja Dr. Miessner entschuldigt entschuldigt entschuldigt Neumayer Nein Nein Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Nein Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) entschuldigt Nein Ja Onnen Nein Nein Ja Dr. Pfleiderer Nein Nein Ja Dr. Preiß Nein Nein Ja Dr. Preusker Nein Nein — Rademacher Nein Nein Ja Rath Nein Nein Ja Dr. Freiherr von Rechenberg krank krank krank Revenstorff Nein Nein Ja Dr. Schäfer Nein Nein Ja Dr. Schneider Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Stahl Nein Nein Ja Stegner Nein Nein Ja Dr. Trischler Nein Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Nein Ja Wirths Nein Nein Ja Dr. Zawadil Ja Nein Ja DP-DPB Ahrens Nein Nein Ja Bahlburg Nein Nein Ja Frau Bieganowski enthalten Ja Ja Eickhoff Nein Nein Ja Ewers Nein Nein Ja Farke Nein Nein Ja Dr. Fricke Nein Nein Ja Frommhold Nein Nein Ja Hellwege — — — Jaffé Nein Nein Ja Frau Kalinke . Nein Nein Ja Kuhlemann Nein Nein Ja Dr. Leuchtgens Nein Nein Ja Löfflad Nein Nein enthalten Matthes Nein Nein Ja Dr. von Merkatz Nein Nein Ja Dr. Mühlenfeld Nein Nein Ja Dr. Ott Ja Ja enthalten Reindl enthalten Ja enthalten Schmidt (Bayern) . enthalten Ja Ja Schuster Nein Ja Ja Dr. Seebohm Nein — — Tobaben Nein Nein Ja Wallner enthalten Ja Ja Walter entschuldigt Nein entschuldigt Wittenburg Nein Nein Ja Wittmann Nein Ja Ja FU Freiherr von Aretin Nein Nein Ja Frau Arnold Nein Nein Ja Dr. Bertram Nein Nein Ja Dr. Besold Nein Nein Ja Clausen enthalten Ja enthalten Dr.-Ing. Decker Nein Nein Ja Determann Nein Nein Ja Eichner Nein Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) Nein Ja enthalten Hoffmann (Lindlar) Nein Nein Ja Lampl Nein Nein Ja Mayerhofer Nein Nein Ja Dr. Meitinger Nein Nein Ja Fürst zu Oettingen-Wallerstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pannenbecker Nein Nein Ja Parzinger Nein Ja Nein Dr. Reismann Nein Nein Ja Ribbeheger krank krank krank Volkholz — — — Wartner Nein Nein Ja Frau Wessel Nein Nein Ja Willenberg Nein Nein Ja Name 1. 2. 3 Abstimmung KPD Agatz entschuldigt entschuldigt entschuldigt Fisch Ja enthalten Nein Gundelach Ja enthalten Nein Harig Ja enthalten Nein Kohl (Stuttgart) Ja enthalten Nein Müller (Frankfurt) Ja enthalten Nein Niebergall Ja — Nein Paul (Düsseldorf) Ja enthalten — Reimann . Ja enthalten Nein Renner Ja enthalten Nein Rische Ja entschuldigt Nein Frau Strohbach Ja enthalten Nein Frau Thiele Ja enthalten Nein Vesper entschuldigt entschuldigt entschuldigt Fraktionslos Aumer Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Ja Dr. Dorls - — Nein Fröhlich . krank krank krank Goetzendorff Ja enthalten Nein Hedler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Jaeger (Hannover) Nein Nein enthalten Dr. Keller Ja enthalten enthalten Loritz Ja Ja Nein Müller (Hannover) - — — von Thadden Nein Nein Ja Tichi krank krank krank Zusammenstellung der Abstimmungen: 1. Abstimmung 2. Abstimmung 3. Abstimmung Abgegebene Stimmen 337 331 330 Davon: Ja 134 125 182 Nein 194 188 129 Stimmenthaltung 9 18 19 Zusammen wie oben 337 331 330 Berliner Abgeordnete Name 1. 2. 3. Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Nein Ja Dr. Krone Nein Nein Ja Lemmer beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein Nein — — Dr. Tillmanns Nein Nein Ja SPD Brandt Ja Ja Nein Dr. Koenigswarter Ja Ja Nein Löbe Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Nein Dr. Schellenberg krank krank krank Frau Schroeder (Berlin) Ja Ja Nein Schröter (Berlin) Ja Ja Nein Frau Wolff Ja Ja Nein FDP Dr. Henn Nein Nein Ja Hübner Nein Nein Ja Frau Dr. Mulert Nein Nein Ja Dr. Reif Nein Nein Ja Dr. Will Nein Nein Ja
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen! Meine Herren! Das Problem, das in dem § 292 seinen Niederschlag findet, der Einsatz von vorhandenem Vermögen im Falle der Bedürftigkeit bzw. bei Geltendmachung von Ansprüchen auf öffentliche Wohlfahrtsunterstützung, ist ja dem Fachmann ein seit Jahrzehnten bekanntes Problem. Wenn man aber von dem Gedanken ausgeht, daß diese Rente nicht nur ein Schadensersatz sein soll, sondern auch eine Versorgung, dann bin ich der Auffassung, daß es untragbar ist, einem Berechtigten zuzumuten, sein gerettetes Vermögen, soweit es den Betrag von 5000 DM übersteigt, zur Bestreitung seines Lebensunterhalts unter den in den vorhergehenden Paragraphen festgelegten Bestimmungen einzusetzen. Hier handelt es sich doch um alte Leute, um arbeitsunfähige Menschen, um Invaliden, die mindestens 65 Jahre alt sein müssen; hier handelt es sich um Frauen, die ihre sorgebedürftigen Kinder versorgen müssen. Diese Personen nur können eventuell unter den § 292 fallen. Ich bin der Meinung, daß man nicht verlangen darf, ein derart minimales Vermögen einzusetzen, daß das einfach nicht zumutbar ist, auch nicht zumutbar nach den bisher in der allgemeinen öffentlichen Wohlfahrtspflege geltenden Grundsätzen..

    (Abg. Kunze: Na, na!)

    — Nein! Es gibt heute, lieber, verehrter Herr Kunze, bei uns in Nordrhein-Westfalen Städte, Gemeinden, die nicht so weit gehen, wie das hier niedergelegt ist.
    Darf ich Ihnen das einmal beweisen! Nehmen wir einen Zinssatz von 5 % an, dann ergeben diese 5000 DM einen Jahresdurchschnittszinsbetrag von 250 DM. Das sind, umgerechnet auf den Monat, 20 DM. Wir haben in allen Wohlfahrtsverbänden von Nordrhein-Westfalen Freigrenzen, die höher als diese 20 DM pro Monat sind. Das ist doch eine Tatsache, an der nicht zu rütteln ist. Wie will man es verantworten, eine Regelung zu treffen, daß aus gerettetem minimalem Vermögen in einem derartigen Fall noch zusätzlich etwas eingesetzt werden soll? Das ist nicht zu verantworten. Darum haben wir auch beantragt, daß dieser § 292 gestrichen wird. Wir bitten Sie wirklich dringend und herzlich, diesem unserem Antrag zuzustimmen. Man kann das wirklich nicht verantworten, was in dem Entwurf niedergelegt ist.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wollen Sie nicht Ihre Änderungsanträge zu den §§ 293 und 294 auch gleich begründen, Herr Abgeordneter Renner?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Nun zu § 293. Das ist der Paragraph, in dem die Höhe der Unterhaltshilfe geregelt ist. Die verehrte Frau Berichterstatterin hat erklärt — ich habe das schon einmal gesagt —, daß die Unterhaltshilfe nach dem Prinzip der Versorgung — —

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen] : Bescheidene Versorgung!)

    — Ja, ganz recht! In Ihrem schriftlichen Bericht steht, daß diese Unterhaltshilfe der „soziale Sockel" sein soll

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Ja!)

    und daß er eine „bescheidene Vollversorgung" darstellen solle. Ich weiß wirklich nicht, woher man diese „Bescheidenheit" nimmt.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Also unterstreichen Sie „bescheiden"!)

    — Ja, das ist wirklich bescheiden, Frau Weber. Diesen bescheidenen Betrag für die Normalfamilie
    — Mann, Frau und zwei Kinder —, der nach diesem Vorschlag 140 DM pro Monat beträgt,

    (Abg. Kunze: Sie vergessen die Teuerungszuschläge!)

    als einen „sozialen Sockel" und als eine „bescheidene Vollversorgung" zu bezeichnen, — diese Bescheidenheit geht mir zu weit, Frau Kollegin. So bescheiden sollten nicht einmal Sie sein.

    (Zurufe von der Mitte: Teuerungszuschläge!)

    — Die Teuerungszuschläge stehen vorläufig auf dem Papier.

    (Lebhafter Widerspruch in der Mitte.)

    — Vorläufig stehen sie noch auf dem Papier. Diese Sätze — und das ist das Entscheidende —, die laut vorliegendem Bericht der Frau Berichterstatterin darin niedergelegt sind, sind dieselben Sätze wie die des Soforthilfegesetzes.

    (Abg. Schütz: Plus Teuerungszulage!)

    -- Schön, schön; also ich stelle fest: im Gesetz liegt verankert, daß ein Betrag von 140 DM pro Monat für die Normalfamilie — Mann, Frau und zwei Kinder — gegeben werden soll. Daran ist nun einmal nichts zu ändern.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Die Frau Kollegin Weber hat hier, wie sie sagt, auf die Tatsache hingewiesen, daß die in diesem Gesetz jetzt gewährte Hilfe eine finanzielle Entlastung für die Gemeinden ist,

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Ist sie auch!)

    weil sie den Personenkreis der Berechtigten aus dem Kreis der Wohlfahrtsunterstützungsempfänger heraushebt. Frau Kollegin Weber, das ist ein Trugschluß. Die ungenügenden Wohlfahrtsrichtsätze, die wir zu Hause in unserem schönen Essen zahlen, liegen für die Normalfamilie um etwa 40 DM höher als der Satz, der in diesem Gesetz enthalten ist. Aber dazu kommt noch etwas anderes, dazu kommt ja noch der Mietzuschuß, der bis zu 50 DM im Monat gehen kann, und dazu kommen ja noch diese zusätzlichen Leistungen wie etwa Weihnachtsbeihilfe, Winterbeihilfe; dazu kommen auch noch die Leistungen aus der ergänzenden öffentlichen Fürsorge im Falle von Erkrankung, im Falle von Mehrbedarf bei besonderer Not. Was wir hier


    (Renner)

    im Gesetz haben, liegt also unter dem kommunalen Wohlfahrtsrichtsatz;

    (Abg. Kunze: Ach!)

    es liegt vor allem bei Familien, die zwei oder mehr Kinderhaben, darunter.
    Nun noch etwas anderes zu der Geschichte. Unterhaltshilfe kann nach dem Gesetz auf Lebenszeit oder auf Zeit gezahlt werden, und zwar auf Zeit — und das ist sehr, sehr charakteristisch für den Geist, der dieses Gesetz durchzieht —, wenn das verlorene Vermögen so gering war, daß es ohnehin nicht eine dauernde Altersversorgung gesichert hätte. Was liegt darin, meine Damen und Herren? Man macht die Gewährung dieser Rente von dem vor Eintritt des Schadens vorhandenen Einkommen abhängig und gibt sie nun auf Lebenszeit, wenn das Einkommen diese 5000-Mark-Grenze übersteigt.
    Und noch etwas Eigenartigeres, etwas Bezeichnenderes! Man rechnet das, was man in Form dieser Rente gibt, auf die Hauptentschädigung um. Man schenkt also nichts. Man unterstellt diesen Personenkreisdenselben Bedingungen, ja sogar noch schlechteren Bedingungen, als sie in den Gemeinden bei uns im Lande generell bestehen für die sogenannten Ortsarmen, die Wohlfahrtsempfänger.
    Noch etwas sehr Eigenartiges an diesem Gesetz! Die Entschädigungsrente, von der das Gesetz in den §§ 303 ff. spricht, kann entweder neben der Unterhaltshilfe oder für sich allein gewährt werden. Wer nach dem Gesetz Unterhaltshilfe bezieht, kann daneben Entschädigungsrente erhalten, wenn der Grundbetrag seiner Hauptentschädigung 5000 DM übersteigt oder wenn er den Verlust eines überdurchschnittlich hohen Einkommens geltend machen kann. Wir haben da also eine in der Höhe gestaffelte Rentenversicherung — Schaden, Verlust der Existenzgrundlage —, die in ihrer Höhe entscheidend davon abhängig ist, was der Geschädigte an Einkommen verloren hat. Aber wir haben bei dem, der auch schon vorher nichts oder nur wenig hatte, den Tatbestand, daß die Leistungen für ihn unter dem kommunalen Wohlfahrtsrichtsatz liegen. Den ethischen Verlust, von dem man bei der Propaganda so sehr oft und gern spricht, den ein nach diesem Gesetz Berechtigter mit dem Verlust seiner Heimat erlitten hat, den wägen Sie, materiell und von den Leistungen dieses Gesetzes her gesehen, absolut nicht. Ihnen kommt es nur darauf an, zu entschädigen, was vorher an Eigentum da war. Darum sind wir der Meinung, daß dieser § 292 zu streichen ist und daß § 293 folgenden Wortlaut haben soll:

    (1) Die Unterhaltshilfe beträgt für den Berechtigten monatlich 100 DM.

    — Statt der hier vorgesehenen 70 DM. —

    (2) Die Unterhaltshilfe erhöht sich um monatlich 40 DM für den nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder für eine Pflegeperson, deren der Berechtigte wegen besonderer Gebrechlichkeit bedarf und um monatlich 30 DM für jedes Kind im Sinne des § 291.

    In unserer Forderung ist also festgehalten, daß die Unterhaltshilfe für die Normalfamilie 140 DM plus 2 mal 30 DM — das sind 200 DM — betragen soll. Niemand wird behaupten können, daß diese Rente zu hoch ist, daß sie über das Minimale hinausgeht, worauf ein Mensch unter den heutigen Bedingungen und Lebenshaltungskosten einen Anspruch hat. Wir sind darüber hinaus auch der Meinung, daß dieser Personenkreis ein Recht darauf hat, aus eigener minimaler Arbeitsleistung sich zu diesen Sätzen, die nur gleich hoch wie die Wohlfahrtsrichtsätze sind, etwas hinzuzuverdienen.
    Ich will nur noch auf zwei weitere Dinge eingehen. Das ist einmal die ,Krankenversorgung nach § 300 dieses Gesetzes. Diese Krankenversorgung entspricht den Leistungen, auf die auch jeder Wohlfahrtsunterstützungsempfänger einen Anspruch hat.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Bekommt aber nicht jeder!)

    — Aber nur in sehr rückständigen Gemeinden. außerordentlich rückständigen Gemeinden. Ich kenne in Nordrhein-Westfalen keine Gemeinde größeren Umfangs, in der diese Krankenversorgung nicht für jeden Wohlfahrtsempfänger gilt. -
    Aber noch etwas anderes kommt 'hinzu. Frau Weber. Sie verlangen ja, daß die Gemeinden für diese Aufwendungen an den Bund etwas zurückerstatten sollen. Auf die Höhe komme ich bei einem späteren Paragraphen noch zu sprechen.
    Und das Sterbegeld? Ja, wissen Sie, das kommt mir beinahe etwas frivol vor. 240 DM! Nun gut, damit kann man einen Menschen bescheiden unter die Erde bringen. Aber warum sind Sie so mit einem leichten Satz daran vorbeigegangen, daß dieses Armenbegräbnis, auf das der Berechtigte nach Ihrer Meinung einen Anspruch haben soll — für 240 DM ist das eine Armenbeerdigung und gar nichts anderes —, noch durch eigene Beitragsleistungen von ihm selber und von der Masse der Berechtigten erkauft werden soll? Wahrlich, das ist sogar unter Einschaltung Ihres Begriffes von sozialer Verpflichtung etwas allzusehr bescheiden. Was sie tun, das sind für die Alten, die Armen, die Kleinen, die Kinder Unterstützungssätze, wie sie sogar von der örtlichen Armenfürsorge zum Teil überschritten werden. Das sollten Sie sich einmal überlegen. Aus dieser Überlegung gibt es nur einen Schluß, nämlich den, unseren Anträgen zuzustimmen.

    (Beifall bei der KPD.)