Rede von
Johannes
Kunze
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht darf ich die Anträge, die jetzt begründet sind, zunächst einmal sortieren. Es handelt sich erstens um Anträge, die das land- und forstwirtschaftliche Vermögen angehen, zweitens um Anträge, die den Hausbesitz angehen, drittens um einen Antrag, der die gemischt genutzten Grundstücke angeht, und endlich um einen Antrag, der die nicht bebauten Grundstücke angeht.
Ich möchte nur grundsätzlich eins sagen: Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion in der jetzigen Fassung verleitet. In § 26 sind Sie noch bei den Jahresraten von 6 v. H., und unter Ziffer 2 sprechen Sie plötzlich von 1,25 v. H., so daß der normale Leser annehmen muß, Sie wollten die Abgabe von 4 auf 1,25 v. H. senken,
während Ihr Berichterstatter — ich sage das für
die Kollegen, die nicht dabei waren, als der Bericht
erstattet wurde — darauf hingewiesen hat, daß mit
den 1,25 v. H. die Quartalsraten gemeint waren.
Also stimmt Ihr Antrag mit dem Antrag des
Kollegen Kather überein, bei land- und forstwirtschaftlich genutztem Vermögen, dessen Einheitswert über 35 000 DM liegt, die Abgabe von 4 auf
5 v. H. zu erhöhen, mithin für eine Erhöhung der
bisher vorgesehenen Abgabesätze um 25 v. H. einzutreten. Ich glaube, Ihren Antrag damit so klargestellt zu haben, daß jeder weiß, worum es geht.
— Nein, er ist wirklich technisch falsch verstanden worden. Darum habe ich es ja richtiggestellt.
Zur Sache können meine Kollegen, die als Fachleute die landwirtschaftliche Situation besser sehen, sprechen.
Zweitens kommt — und das scheint mir von großer Wichtigkeit zu sein — der Antrag, der von der Föderalistischen Union gestellt wurde und der erstens dahin geht, bei den Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, bei denen der Einheitswert über dem Achtfachen der Jahresrohmiete liegt, auf das Achtfache der Jahresrohmiete zurückzugehen. Ich habe gegen die Annahme eines solchen Antrages ernsthafte Bedenken. Damit würde — das ist nach sorgfältiger Prüfung meine Überzeugung — plötzlich willkürlich in die große Kompliziertheit der Einheitsbewertung mit irgendwelchen Maßstäben hineingegriffen, deren Auswirkung wir heute gar nicht beurteilen können. Wenn der Antragsteller, der den Antrag auch begründet hat, etwa darauf hingewiesen hat, daß in Kleinstädten unter Umständen auch sogenannte ideelle Werte zu einer Überbewertung geführt hätten, oder wenn er darauf hingewiesen hat, es sei möglich, daß ein Haus an der einen Stelle mit 4000 DM und ein gleichgebautes Haus an der anderen Stelle mit 12 000 DM Einheitswert herausgekommen sei, so muß ich sagen, das möchte ich doch lieber gern erst einmal sauber und sorgfältig geprüft wissen,
statt jetzt mit leichter Hand diese Dinge zu beschließen und zu einer Gesetzesänderung zu kommen, deren Folgen wir gar nicht übersehen können.
Ich komme nun zu dem Antrag, das Bauland, also die nicht bebauten Grundstücke anders zu behandeln. Ich warne auch vor einer solchen schematischen Regelung, weil wir nicht übersehen können, welche Auswirkungen eine solche Regelung etwa auf das Baulandbeschaffungsgesetz haben würde. Ich erkenne die Wichtigkeit dieser Fragen durch-
aus an. Ich bin aber davon überzeugt, daß wir das einer sehr sorgfältigen und gründlichen Prüfung unterziehen müssen, wie wir ja schon einmal Gelegenheit gehabt haben, sorgfältig zu prüfen, als mir der Gedanke nahegebracht wurde, daß etwa Maßstäbe für die Einheitsbewertung in der Landwirtschaft im Südwestraum, vor allen Dingen in Württemberg, ganz andere als etwa bei uns in Norddeutschland gewesen seien. Die Nachprüfung hat ergeben, daß diese Vorhaltungen in erheblichem Umfang nicht berechtigt gewesen sind. Ich halte es für falsch, nur auf Grund der Tatsache, daß einem Kollegen drei oder vier Beispiele bekanntgeworden sind, die offensichtlich aufzeigen, daß etwas falsch gehandhabt worden ist, zu einer Gesetzesänderung zu kommen. Wir müssen Fragen, die aufgeworfen werden, daraufhin prüfen, ob sie etwas grundsätzlich Wertvolles enthalten, um dann in Zusammenhang mit den gesammelten Erfahrungen zu einer endgültigen Entscheidung über diese Fragen zu kommen.
Zum Schluß: der Antrag Dr. Kathers und seiner Freunde deckt sich de facto völlig mit dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, ja er geht sogar noch darüber hinaus.
Der Antrag der kommunistischen Fraktion verdient meines Erachtens keine Würdigung. Sie könnten genau so gut sagen: In sechs Monaten, in neun Monaten, in zwölf Monaten muß es abgewickelt sein.
Es gibt niemanden in dem Ausschuß, der sich nicht mit mir darin eins wußte, daß die Frage einer schnellen Abwicklung des Lastenausgleichs,
einer Vorfinanzierung, eine der entscheidendsten Fragen ist, wenn man wissen will, ob das Problem überhaupt gelöst werden kann. Aber nun einfach sagen: Vermögen A innerhalb fünf Jahren alles abgeben, Vermögen B innerhalb sieben Jahren alles abgeben und Vermögen C innerhalb zehn Jahren, — meine Herren, so bequem kann man es nicht machen! Die Wirtschaft ist kein Stück Vieh, das geschlachtet werden darf,
sondern ein Organismus, der erhalten bleiben muß.
Wir sind der Meinung, daß dieses Hohe Haus mit der Diskussion solcher Anträge unmöglich seine wertvolle Zeit verbrauchen kann.