Deutscher Bundestag — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1952 8877
206. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 24. April 1952.
Geschäftliche Mitteilungen 8880C, 8911D
Eintritt des Abg. Dr. Wilfried Keller in den Bundestag 8880C
Kleine Anfrage Nr. 255 des Abg. Ollenhauer und Fraktion betr. Verhandlungen über den Interzonenhandel (Nrn. 3238, 3316 der Drucksachen) , 8880C
Fragestunde (Nr. 3290 der Drucksachen) . 8880D
1. betr. Zulassung des landwirtschaftlichen
Hochschulstudiums zum allgemeinen Wirtschaftsprüfer-Examen:
Dr. Frey (CDU), Anfragender . . . 8880D
Dr. Erhard, Bundesminister für
Wirtschaft 8880D
2. betr. Zulassung von Diplomlandwirten als Steuerberater:
für erledigt erklärt 8880D
3. betr. Maßnahmen gegen Nachwuchsmangel im Schwesternberuf:
Frau Dr. Mulert (FDP),
Anfragende 8881A, B
Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister
des Innern 8881A
4 betr. Beschränkung der Einfuhr ausländischer Karpfen:
Brese (CDU), Anfragender . . . . 8881C, D
Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8881C, D
5. betr. Aufhebung der Devisenbewirtschaftung:
Margulies (FDP), Anfragender . . 8882A, B
Dr. Erhard, Bundesminister für
Wirtschaft 8882A, B
6. betr. Termine für den Aufbau des Mannheimer Postamts:
Margulies (FDP), Anfragender . . . . 8882B
Schuberth, Bundesminister für das
Post- und Fernmeldewesen . . . . 8882C
7. betr. zweiseitige Abkommen zur Beseitigung des Sichtvermerkszwanges:
Dr. Mommer (SPD),
Anfragender 8882C, 8883A
Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8882C, 8883A
8. betr. Manöverschäden am Rande des Truppenübungsplatzes Senne:
Berlin (SPD), Anfragender . . . 8883B, C
Schäffer, Bundesminister der
Finanzen 8883B, C
9. betr. Fischereireferat im Bundesernährungsministerium:
Müller-Hermann (CDU),
Anfragender 8883C
Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8883D
10. betr. Briefgeheimnis und Ausschluß von Reden eines Bundestagsabgeordneten von der Beförderung durch die Bundespost:
Renner (KPD),
Anfragender . . 8884A, D, 8885B, C, D
Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen
8884B, 8885A, C
11. betr. Kürzung einer Unterhaltshilfe durch das Soforthilfeamt Hamburg:
Renner (KPD), Anfragender 8885D, 8886A
Storch, Bundesminister für Arbeit 8886A
12. betr. Mittel für den Wiederaufbau der Insel Helgoland:
Frau Krahnstöver (SPD),
Anfragende 8886C, 8887A
Schäffer, Bundesminister der
Finanzen 8886C, 8887A
13. betr. Maßregelung des Kompanieführers der 3. GSO Werl wegen Teilnahme von Angehörigen der Kompanie an der Beerdigung des Generals a. D. Mälzer:
von Thadden (Fraktionslos),
Anfragender 8887A, B
Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8887A, B
betr. Ausführung des Beschlusses des Bundestags auf Gewährung einer 20prozentigen Zulage an die 131erPensionäre:
Dr. Mießner (FDP), Anfragender . 8887C, D
Schäffer, Bundesminister der
Finanzen 8887 C, D
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Einrichtung eines Bundesbeirats für das Erziehungs- und Bildungswesen beim Bundesinnenministerium (Nrn. 3258, 3038 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 484 [neu], 485) 8888A
Dr. Edert (CDU-Gast),
Berichterstatter 8888A
Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des
Innern 8890A, 8898A, D
Dr. Sauer, Kultusminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . . 8891C
Dr.-Ing. Decker (FU) 8892C
Schroeter (Berlin) (SPD) 8892D
Gaul (FDP) 8894B
Farke (DP) 8895A
Dr. Kleindinst (CSU) 8895B
Frau Dr. Gröwel (CDU) 8896B
Donhauser (Fraktionslos) 8896B
Abstimmungen 8898D
Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln (Nr. 2818 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3259 der Drucksachen) . . . . . 8899A
Beschlußfassung 8899B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte
(Nrn. 3261, 1648 der Drucksachen) . . . . 8899B Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin 8899C
Dr. Dr. h. ,c. Lehr, Bundesminister des
Innern 8900B
Dr. Reismann (FU) 8900D
Diel (SPD) 8901C
Beschlußfassung 8902D
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. sofortige Wiedergutmachung von Manöverschäden (Nrn. 3262, 2747 der Drucksachen) . . . . 8902D
Stauch (CDU), Berichterstatter . . 8902D
Niebergall (KPD) 8903A
Beschlußfassung 8903C
Beratung der Übersicht Nr. 52 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 482) 8903C
Beschlußfassung 8903C
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und zur Überleitung des Unfallversicherungsrechtes im Lande Berlin (Nr. 3312 der Drucksachen) . . . 8903D
Beschlußfassung 8903D
Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3234 der Drucksachen) 8904A
Gundelach (KPD) . . . . . . . 8904A
Ausschußüberweisung 8904C
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Erste Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Nr. 3176 der Drucksachen) 8904D
Ausschußüberweisung 8904D
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Zollbegünstigungen (Nr. 3152 der Drucksachen) 8905A
Ausschußüberweisung 8905A
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3224 der Drucksachen) 8905A
Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter 8905A
Abstimmungen 8906B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verordnung über Zolländerungen (Nrn. 2927, 2687 der Drucksachen) 8906C
Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8906C
Frau Strobel (SPD) 8907A
Dr. Horlacher (CSU) 8909D
Faßbender (FDP) 8912A, 8916A
Kriedemann (SPD) 8913B
Loritz (Fraktionslos) 8914B
Tobaben (DP) 8915A
Struve (CDU) 8915C
Dr. Preusker (FDP) 8916C
Abstimmungen 8916D
Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Abg. Dr. Horlacher, Dannemann, Eichner, Tobaben u. Gen. betr. Gleichgewicht im Zollsystem (Nr. 3073 der Drucksachen) . . . 8916D
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nr. 3168 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3245 der Drucksachen); (Umdruck Nr. 481) 8904D, 8916D
Dr. Freiherr von Fürstenberg (CSU), Berichterstatter 8917A
Dr. Troeger, Finanzminister des
Landes Hessen 891'7C
Schäffer, Bundesminister der
Finanzen 8918C, 8924D
Dr. Bertram (FU) 8923B
Dr. Besold (FU) 8924A
Dr. Horlacher (CSU) . . 8925A
Renner (KPD) 8925C, 8930C
Dr. Koch (SPD) 8926B
Loritz (Fraktionslos) 8929B
Dr. Wellhausen (FDP) 8929D
Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . . . 8932B Abstimmungen 8932A, B
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nr. 3272 der
Drucksachen) 8932C
Ausschußüberweisung 8932D
Erste Beratung des von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 3265 der Drucksachen) 8932D
Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8932D
Ausschußüberweisung 8933A
Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundes-Jagdgesetzes (Nr. 1813 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3240 der Drucksachen, Umdrucke Nrn., 488, 489)
Nowack (Harburg) (SPD):
als Berichterstatter . . . . . 8933A
schriftlicher Bericht 8949
Dr. Horlacher (CSU) 8933B, 8936A
Bauknecht (CDU) 8933C, 8934C
Schulze-Pellengahr (CDU) 8933D
Kriedemann (SPD) 8934 A, 8935A
Tohaben (DP) 8934C
Faßbender (FDP) 8935D
Abstimmungen 8933B, 8934C, 8935D
Widerspruch gegen dritte Beratung . . 8935A, B
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Bemühungen zur Freilassung von in der sowjetischen Besatzungszone aus politischen Gründen inhaftierten Jugendlichen (Nrn. 3256, 2019 der Drucksachen) . . 8936B
Blachstein (SPD):
als Berichterstatter . . . . . 8936C
schriftlicher Bericht 8952
als Abgeordneter 8941D
Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 8938A
Frau Wessel (FU) 8940A
Fisch (KPD) 8940C
Frau Wolff (SPD) 8942C
Beschlußfassung 8943C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr; uneheliche Kinder der Besatzungsangehörigen (Nrn. 3253, 2191, 3110 der Drucksachen, Umdruck Nr. 464) . . 8943D
Dr. Pfleiderer (FDP) (schriftlicher Bericht) 8956
Beschlußfassung - 8944A
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und des Zentrums betr. Konzessionsabgaben und den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben (Nrn. 3254, 1765, 1938 der Drucksachen) 8944A
Hoogen (CDU):
als Berichterstatter 8944A
schriftlicher Bericht 8957
Beschlußfassung 8944B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifes für Kraftfahrtversicherungen und den Antrag der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nrn. 3267, 1365, 1369 der Drucksachen) . . 8944B
Dr. Orth (CDU) (schriftlicher Bericht) 8958 Beschlußfassung 8944B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP und des Zentrums betr. Ermäßigung für Schülerfahrkarten (Nrn. 3241, 2860 der Drucksachen) . . 8944C
Rümmele (CDU), Berichterstatter . 8944C
Beschlußfassung 8944D
Nächste Sitzung 8944D
Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung (Schlußabstimmung) über den Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nrn. 3168, 3245 der Drucksachen) . . . . 8945
Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Bundes-Jagdgesetzes (Nrn. 1813, 3240 der Drucksachen) . . 8949
Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Bemühungen zur Freilassung von in der sowjetischen Besatzungszone aus politischen Gründen inhaftierten Jugendlichen (Nrn. 3256, 2019 der Drucksachen) 8952
Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. uneheliche Kinder der Besatzungsangehörigen (Nrn. 3253, 2191, 3110 der Drucksachen, Umdruck Nr. 464) . . . 8956
Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und des Zentrums betr. Konzessionsabgaben und den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben (Nrn. 3254, 1765, 1938 der Drucksachen) . . 8957
Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifes für Kraftwagenversicherungen und den Antrag der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nrn. 3267, 1365, 1369 der Drucksachen) . . 8958
Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
Namentliche Abstimmung
Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die
Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nrn. 3168, 3245 der Drucksachen)
Name I Abstimmung I Name Abstimmung
CDU/CSU Dr. Horlacher . . . Ja
Dr. Adenauer Horn Ja
Huth . entschuldigt
Albers Ja Dr. Jaeger
Arndgen Ja Junglas Nein
BauereisenBauknecht Ja Kahn entschuldigt
Dr. Baur (Württemberg) . . . . Ja Kaiser
Ja Karpf
Bausch Ja Dr. Kather Ja
Becker (Pirmasens) Ja Ja
Blank (Dortmund) — Kemmer Ja
Bodensteiner enthalten Kemper Ja
Kern Ja
Frau Brauksiepe beurlaubt
Dr. von Brentano Ja Kiesinger Ja
Brese Ja Dr. Kleindinst . . . . . . . Ja
Frau Dr. Brökelschen Ja Dr. Kohler Ja
Dr. Brönner Ja Dr. Kopf Ja
Brookmann Ja Kühling Ja
Dr. Bucerius Ja Kuntscher • • . . . . . . Ja
Frau Dietz Ja Kunze Ja
Dr. Dresbach entschuldigt Dr. Laforet Ja
Eckstein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr —
Dr. Edert Ja Leibfried Ja
Dr. Ehlers Ja Lenz -
Ehren Ja Leonhard krank
Dr Erhard Lücke Ja
Etzel (Duisburg) krank Majonica entschuldigt
Etzenbach Ja Massoth . . . . . . . . . . entschuldigt
Even Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) • • • Ja
Feldmann — Mehs Ja
Dr. Fink Ja Mensing -
Dr. Frey Ja Morgenthaler Ja
Fuchs Ja Muckermann Ja
Dr. Freiherr von Fürstenberg . Ja
Fürst Fugger von Glött Ja Mühlenberg Ja
Funk Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) entschuldigt
Gengler Ja Müller-Hermann Ja
Gerns Ja Naegel Ja
Dr. Gerstenmaier Ja Neber -
Gibbert Ja Nellen Ja
Giencke Ja Neuburger Ja
Dr. Glasmeyer Ja Nickl Ja
Glüsing Ja Frau Niggemeyer Ja
Gockeln beurlaubt Dr. Niklas Ja
Dr. Götz Ja Dr. Oesterle Ja
Frau Dr. Gröwel — Dr. Orth Ja
Günther pelster Ja
entschuldigt
Hagge Ja Pfender Ja
Frau Heiler Ja Dr. Pferdmenges —
Heix Ja Dr. Povel Ja
Dr. Henle entschuldigt
Hilbert — Frau Dr. Probst Ja
Höfler entschuldigt Dr. Pünder Ja
Hohl — Raestrup Ja
Dr. Holzapfel Ja Rahn Ja
Hoogen Ja Frau Dr. Rehling . . . . . . Ja
Hoppe Ja Frau Rösch Ja
Name Abstimmung Name Abstimmung
Rümmele .. Ja Erler Nein
Sabel Ja Faller Nein
Schäffer Ja Franke Nein
Scharnberg Ja Freidhof Nein
Dr. Schatz Ja Freitag Nein
Schill Ja Geritzmann —
Schmitt (Mainz) enthalten Gleisner —
Schmitz Ja Görlinger —
Schmücker Ja Graf —
Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr. Greve Nein
Schüttler Ja Dr. Gülich Nein
Schütz Ja Happe Nein
Schuler Ja Heiland Nein
Schulze-Pellengahr Ja Hennig entschuldigt
Dr. Semler - Henßler krank
Dr. Serres Ja Herrmann krank
Siebel Ja Hoecker Nein
Dr. Solleder Ja Höhne Nein
Spies Ja Frau Dr. Hubert Nein
Graf von Spreti Ja Imig —
Stauch Ja Jacobi —
Frau Dr. Steinbiß Ja Jacobs —
Storch Jahn —
Strauß Ja Kalbfell krank
Struve Ja Kalbitzer Nein
Stücklen Ja Frau Keilhack Nein
Dr. Vogel beurlaubt Keuning Nein
Wacker entschuldigt Kinat Nein
Wackerzapp . Ja Frau Kipp-Kaule Nein
Dr. Wahl Ja Dr. Koch Nein
Frau Dr. Weber (Essen) • beurlaubt Frau Korspeter Nein
Dr. Weber (Koblenz) Ja Frau Krahnstöver Nein
Dr. Weiß enthalten Dr. Kreyssig Nein
Winkelheide Ja Kriedemann Nein
Dr. Wuermeling . . . . . . . — Kurlbaum . . . . . . . . Nein
Lange Nein
Lausen krank
SPD Frau Lockmann Nein
Ludwig Nein
Frau Albertz entschuldigt Dr. Luetkens Nein
gt
Frau Albrecht Nein Maier (Freiburg) Nein
Altmaier Nein Marx —
Frau Ansorge . . . . . . . . krank Matzner Nein
Dr. Arndt Nein Meitmann Nein
Arnholz Nein Mellies Nein
Dr. Baade Nein Dr. Menzel Nein
Dr. Bärsch - Nein Merten Nein
Baur (Augsburg) . . . . . . . Nein Mertins Nein
Bazille krank Meyer (Hagen) Nein
Behrisch Nein Meyer (Bremen) Nein
Bergmann Nein Frau Meyer-Laule Nein
Dr. Bergstraeßer Nein Mißmahl . . . . . . . . . krank
Berlin - Dr. Mommer Nein
Bettgenhäuser Dr. Mücke Nein
Bielig Nein Müller (Hessen) entschuldigt
Birkelbach Nein Müller (Worms) Nein
Blachstein Nein Frau Nadig Nein
Dr. Bleiß Nein Dr. Nölting —
Böhm beurlaubt Nowack (Harburg) Nein
Dr. Brill - Odenthal entschuldigt
Bromme entschuldigt Ohlig Nein
Brünen Nein Ollenhauer Nein
Cramer Nein Paul (Württemberg) . . . . . Nein
Dannebom Nein Peters Nein
Diel Nein Pohle Nein
Frau Döhring entschuldigt Dr. Preller Nein
Eichler - Priebe . . Nein
Ekstrand Nein Reitzner Nein
Name Abstimmung Name Abstimmung
Richter (Frankfurt) Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer beurlaubt
Ritzel Nein Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . —
Ruhnke — Onnen . . . . . . . . • • krank
Runge Nein Dr. Pfleiderer Ja
Sander krank Dr. Preiß Ja
Sassnick Nein Dr. Preusker Ja
Frau Schanzenbach Nein Rademacher entschuldigt
Dr. Schmid (Tübingen) Nein Rath Ja
Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Nein Dr. Freiherr von Rechenberg —
Dr. Schöne — Revenstorff Ja
Schoettle Nein Dr. Schäfer —
Dr. Schumacher krank Dr Schneider Ja
Segitz — Stahl —
Seuffert Nein Stegner —
Stech Nein Dr. Trischler Ja
Steinhörster Nein Dr. Wellhausen Ja
Stierle Nein Wirths entschuldigt
Striebeck Nein Dr. Zawadil Ja
Frau Strobel Nein
Temmen Nein
Tenhagen — DP-DPB
Troppenz Nein
Dr. Veit beurlaubt Ahrens Ja
Wagner Bahlburg Ja
Wehner Nein Frau Bieganowski . . . . . . Nein
Weinhold Nein Eickhoff Ja
Welke — Ewers Ja
Weltner Nein Farke Ja
Dr. Wenzel Nein Dr. Fricke Ja
Wönner — Frommhold enthalten
Zühlke Nein Hellwege —
Jaffé Ja
Frau Kalinke Ja
FDP Kuhlemann Ja
Dr. Leuchtgens Ja
Dr. Atzenroth Ja Löfflad entschuldigt
Dr. Becker (Hersfeld) Ja Matthes Ja
Dr. Blank (Oberhausen) . . . . Ja Dr. von Merkatz —
Blücher — Dr. Mühlenfeld Ja
Dannemann krank Dr. Ott enthalten
Dr Dehler — Reindl entschuldigt
Dirscherl beurlaubt Schmidt (Bayern) . . . .. . . . entschuldigt
Euler krank Schuster Ja
Faßbender Ja Dr. Seebohm —
Freudenberg beurlaubt Tobaben Ja
Dr. Friedrich entschuldigt Wallner entschuldigt
Frühwald krank Walter Ja
Funcke Ja Wittenburg Ja
Gaul Ja Wittmann entschuldigt
Dr. von Golitschek Ja
Grundmann Ja
Dr. Hammer entschuldigt
Dr. Hasemann Ja FU
Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . . Ja
Dr. Hoffmann (Schönau) . . . . Ja Freiherr von Aretin entschuldigt
Frau Hütter krank Frau Arnold entschuldigt
Frau Dr. Ilk Ja Dr. Bertram Nein
Juncker beurlaubt Dr. Besold Nein
Dr Kneipp Ja Clausen Nein
Kühn Ja Dr.-Ing. Decker Nein
Langer Ja Determann Nein
Dr. Leuze entschuldigt Eichner Nein
Dr. Luchtenberg Ja Dr. Etzel (Bamberg) Nein
Margulies Ja Hoffmann (Lindlar) Nein
Mauk Ja Lampl Nein
Mayer (Stuttgart) Ja Mayerhofer Nein
Dr. Mende Ja Dr. Meitinger Nein
Dr. Miessner , . . Ja Fürst zu Oettingen-Wallerstein beurlaubt
Neumayer Ja Pannenbecker Nein
Name Abstimmung Name Abstimmung
Parzinger Nein Renner Nein
Dr. Reismann . . . . . . . . Nein Rische entschuldigt
Ribbeheger . . . . . . . . Nein Frau Strohbach —
Volkholz — Frau Thiele . . . . . . . . entschuldigt
Wartner Nein Vesper . . . . . . . • entschuldigt
Frau Wessel _ Nein
Willenberg Nein
Fraktionslos
KPD Aumer —
Donhauser —
Agatz entschuldigt Dr. Dorls —
Fisch Nein Fröhlich krank
Gundelach Nein Goetzendorff enthalten
Harig — Hedler enthalten
Kohl (Stuttgart) — Frau Jäger (Hannover) . . . . enthalten
Müller (Frankfurt) Nein Loritz Nein
Niebergall — Müller (Hannover) —
Paul (Dusseldorf) — von Thadden Nein
Reimann entschuldigt Tichi krank
Zusammenstellung der Abstimmung:
Abgegebene Stimmen 277
Davon:
Ja 153
Nein 116
Stimmenthaltung 8
Zusammen wie oben 277
Berliner Abgeordnete:
Name 1 Abstimmung Name Abstimmung
CDU/CSU Neumann —
Dr. Schellenberg krank
Dr. Friedensburg — Frau Schroeder (Berlin) . . . . Nein
Dr. Krone Ja Schroeter (Berlin) Nein
Lemmer entschuldigt Frau Wolff Nein
Frau Dr. Maxsein krank
Dr. Tillmanns . . . . . . . . Ja
FDP
SPD
Dr. Henn Ja
Brandt Nein Huebner Ja
Dr. Koenigswarter — Frau Dr. Mulert Ja
Löbe Nein Dr. Reif Ja
Neubauer Nein Dr. Will Ja
Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(19. Ausschuß)
über den Entwurf eines
Bundes-Jagdgesetzes
(Nrn. 1813, 3240 der Drucksachen)
Berichterstatter: Abgeordneter Nowack (Harburg)
Am 20. Januar 1951 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Bundesjagdgesetzes —Drucksache Nr. 1813 — in erster Lesung im Plenum beraten und dann dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur weiteren Beratung überwiesen. Dieser Ausschuß hat einen Unterausschuß Jagd eingesetzt und diesem den Entwurf eines Bundesjagdgesetzes zur Vorberatung überwiesen. In 16 Sitzungen des Unterausschusses Jagd und in 8 Sitzungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist der Gesetzentwurf eingehend durchberaten worden. Außerdem haben sämtliche beteiligten Kreise die Möglichkeit gehabt, mündlich oder schriftlich ihre Stellungnahme zum Bundesjagdgesetz dem Ausschuß mitzuteilen. Nur ein Teil der Beteiligten konnte nicht gehört werden, obgleich er wohl am meisten an diesem Gesetz interessiert ist, und das ist das Wild selbst.
Der Ausschuß hatte zunächst einmal grundsätzlich zu prufen, ob der Bund überhaupt zum Erlaß eines Jagdgesetzes berechtigt ist. Der Gesetzentwurf über em Bundesjagdgesetz hat nämlich eine seltsam lange Vorgeschichte. Bereits am 27. Januar 1950 hat das Hohe Haus einem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugestimmt, der die Bundesregierung ersuchte, gemäß Art. 75 Ziffer 3 des Grundgesetzes unter Verwertung der mit dem Reichsjagdgesetz gesammelten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der besonders bewährten Vorschriften aus den Landesgesetzen ein Rahmengesetz für die Jagd vorzulegen. Diesem Ersuchen ist die Bundesregierung nachgekommen und hat dem Bundesrat den Entwurf eines Bundesjagdgesetzes zugeleitet. Obwohl der Agrarausschuß des Bundesrates nach Vornahme einzelner Änderungen die Annahme des Bundesjagdgesetzes empfohlen hatte, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 18. August 1950 diesen Entwurf mit 23 gegen 17 Stimmen mit der Begründung abgelehnt, daß der Entwurf über die Befugnisse des Bundes zur Rechtsetzung gemäß Art. 75 des Grundgesetzes hinausgehe. Die Überschreitung dieser Rechtsetzungsbefugnis sei auch durch Art. 74 Nr. 1 und Nr. 17 nicht gerechtfertigt. Der Ausschuß mußte darum eingehend die Frage prüfen, ob .der Bund nach dem Grundgesetz zum Erlaß eines Jagdgesetzes berechtigt ist. Dies hat der Ausschuß ausgiebig getan.
Jedes Jagdgesetz, auch ein Rahmengesetz, hat in seiner Auswirkung die Sicherung der Ernährung und der landwirtschaftlichen Erzeugung zum Gegenstand seiner Regelung. Außerdem regelt es nicht nur rein jagdrechtliche, sondern auch sehr stark bürgerlich-rechtliche Verhältnisse und strafrechtliche Tatbestände. Die Bundesregierung weist deshalb in ihrer Begründung mit Recht darauf hin,
daß Grundlage für den Erlaß eines Bundesjagdgesetzes nicht nur Art. 75 GG ist, sondern daß zugleich Art. 74 Ziffer 1 GG, die das Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts unter der konkurrierenden Gesetzgebung nennt, sowie Art. 74 Ziffer 17, die die Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung und die Sicherung der Ernährung unter der konkurrierenden Gesetzgebung aufführt, in Frage kommen. Der Ausschuß hat sich darum in vollem Umfange der Begründung der Bundesregierung angeschlossen. Diese findet sich auf Drucksache Nr. 1813, Seite 21 und 22.
Bei den Beratungen im Ausschuß war übrigens der Bundesrat durch den Herrn Berichterstatter seines Agrarausschusses vertreten. Auch der Herr Vertreter des Landes Bayern hatte im Ausschuß Gelegenheit, seine Einwendungen gegen ein Bundesjagdgesetz zu erheben.
Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzentwurfes sind folgende:
Der § 1 regelt das Jagdrecht. Nach diesem Jagdrecht hat der Jäger die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende jagdbare Tiere zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich als Jagdbeute anzueignen. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes. Sie muß so durchgeführt werden, daß Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei möglichst vermieden werden. Außerdem sind bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waldgerechtigkeit zu beachten.
Die §§ 7 und 8 regeln die Größe der Jagdbezirke. Hierbei ist vorgesehen, daß zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 ha an, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, einen eigenen Jagdbezirk bilden. Unter dem Begriff Person ist auch eine juristische Person des öffentlichen oder des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Für Eigenjagdbezirke im Hochgebirge können die Länder die Mindestgröße höher festsetzen. Außerdem ist vorgesehen, daß, soweit beim Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Ländern eine andere Größe als 75 ha festgesetzt ist, es däbei sein Bewenden haben soll, falls die Größe nicht unter 70 ha und — mit Ausnahme im Hochgebirge — nicht über 80 ha beträgt. Ländergrenzen unterbrechen nicht den Zusammenhang von Grundflächen, die einen Eigenjagdbezirk bilden. Die gemeinschaftlichen Jagdbezirke sollen mindestens 150 ha umfassen. Auch hier können die Länder Mindestgrößen allgemein — und für bestimmte Gebiete höher — festsetzen. Die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in
(Dr. Nowack [Harburg])
mehrere selbständige Jagdbezirke kann zugelassen werden, sofern jeder Teil die Mindestgröße von 300 ha hat.
Die Bestimmungen in § 9 über die Jagdgenossenschaften sind im Ausschuß zweckmäßiger gefaßt, um unnötige Verwaltungsarbeit zu vermeiden.
Der § 11 regelt die Jagdpacht. Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer soll mindestens 9 Jahre betragen. Die Länder können die Mindestpachtzeit höher festsetzen. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Die Pachtverträge bedürfen keiner Genehmigung, sondern sind nur der Anzeigepflicht unterworfen, entsprechend dem neuen Landpachtgesetz. Die Behörde kann einen Jagdpachtvertrag binnen drei Wochen nach Eingang der Anzeige nur dann beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet sind oder wenn zu erwarten ist, daß durch eine vertragsmäßige Jagdausübung die in § 1 Abs. 2 bestehenden Vorschriften über die Hege verletzt werden.
Die §§ 15 bis 18 regeln die Ausstellung eines Jagdscheines für In- und Ausländer und für Jugendliche. Die Erteilung des Jagdscheins wird unter anderem davon abhängig gemacht, daß die Person, die einen Jagdschein beantragt, eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung für Personen-und Sachschaden nachweisen kann. Außerdem ist die Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, daß der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, in der er ausreichende Kenntnisse in der Führung von Jagdwaffen, in der Behandlung des erlegten Wildes und in der jagdlichen Gesetzgebung nachweisen muß. Ein in einem Lande ausgestellter Jahresjagdschein gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Einer der umstrittensten Paragraphen war der § 21, der die Abschußregelung vorsieht. Diese Bestimmung ist nur in engem Zusammenhang mit dem § 37 zu verstehen. In diesen beiden Paragraphen hat der Ausschuß eine grundlegende Änderung entgegen dem früheren Reichsjagdgesetz dahingehend vorgesehen, daß der Abschußplan — zahlenmäßig getrennt nach Wildarten und Geschlechtern — in gemeinschaftlichen Jagdbezirken vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand, in verpachteten Eigenjagdbezirken vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Eigentümer oder Nutznießer und in nicht verpachteten Eigenjagdbezirken von dem Eigentümer oder Nutznießer aufzustellen ist. Kommt ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten nicht zustande, so reichen Pächter und Verpächter ihre Vorschläge dem zuständigen, in § 37 vorgesehenen Jagdbeirat ein, der dann den Abschußplan festsetzt.
Dieser Jagdbeirat besteht nach § 37 in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt aus:
dem Leiter der Kreis- oder Stadtverwaltung oder dem von ihm benannnten Vertreter als Vorsitzenden,
einem Vertreter der Landwirtschaft,
einem Vertreter des Nichtstaatswaldes, einem Vertreter der Jagdgenossenschaft und einem Vertreter der Jäger.
Der Jagdbeirat soll seine Beschlüsse mit Mehrheit fassen. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag.
Mit diesen neuen grundlegenden Bestimmungen der §§ 21 und 37 glaubt der Ausschuß allen berechtigten Wünschen der beteiligten Kreise Rechnung getragen zu haben, damit Unstimmigkeiten, die auf der untersten Ebene entstehen können, sofort dort geregelt werden. Es wird aber schon Aufgabe der Verpächter und Pächter sein müssen, bei Abschluß zukünftiger Jagdverträge darin Bestimmungen aufzunehmen, die den Erfordernissen der Hege, wie sie in § 1 Abs. 2 dieses Gesetzes festgelegt sind, entsprechen.
Abschnitt VII regelt den Wild- und Jagdschaden. Hierbei ist es den Ländern vorbehalten, daß sie in Wild- und Jagdschadensangelegenheiten das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges davon abhängig machen können, daß zuvor ein Feststellungsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde stattfindet, in dem über den Anspruch eine vollstreckbare Verpflichtungserklärungz aufzunehmen oder eine nach Eintritt der Rechtskraft vollstreckbare Entscheidung zu erlassen ist.
Der § 36, der die Veräußerung und den Versand von Wild regelt, gibt der Bundesregierung die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung den Verkauf, Tausch und Versand von Wildpret von Schalenwild zu erlassen.
Die §§ 38 und 39 behandeln die Strafbestimmungen und Ordnungswidrigkeiten. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nur Strafbestimmungen vorsah und damals auch nur vorsehen konnte, hat der Ausschuß im § 39 Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Die Umänderung der Tatbestände in Ordnungswidrigkeiten konnte nicht eher erfolgen, da das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten erst am 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 177) verkündet wurde. Durch dieses Gesetz ist die Trennung von Kriminalunrecht und Verwaltungsunrecht vorgenommen worden. Mit diesem Gesetz sind die Voraussetzungen geschaffen worden, in den strafrechtlichen Nebengesetzen Ordnungswidrigkeiten vorzusehen. Die in § 38 unter Strafe gestellten Handlungen stellen echtes kriminelles Unrecht dar. Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei den Tatbeständen des § 39 um Verwaltungsunrecht, denen ein krimineller Inhalt fehlt. Da über die Höhe der Geldbuße in § 39 nichts gesagt ist, findet § 5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Anwendung, d. h. der Höchstbetrag der Geldbuße beträgt 1000 DM. Es ist denkbar, daß die Ordnungswidrigkeiten des § 39 mit Kriminaldelikten des Strafgesetzbuches in Tateinheit stehen können. Nach § 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in diesen Fällen nur das Strafgesetz anzuwenden.
Die Bestimmungen in § 43 über den Ablauf von Jagdpachtverträgen, die auf Grund der Verordnung vom 10. Februar 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 96) bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch laufen oder von den Beteiligten als laufend behandelt werden, wurden vom Ausschuß eingehend und klarer gefaßt als in der Regierungsvorlage. Die genannte Verordnung gab während des Krieges Jagdpächtern die Möglichkeit, einen ablaufenden Jagdpachtvertrag durch Erklärung gegenüber dem Verpächter bis zum 31. März des Jahres zu verlängern, das dem Jahre der Beendigung des Krieges folgt. Da in der Nachkriegszeit zweifelhaft war, welcher Termin als Kriegsende anzusehen ist, blieb es auch unklar, wann auf diese Weise verlängerte Jagdpachtverträge in der britischen Zone, in der die in Frage stehende Verordnung noch nicht außer Kraft gesetzt worden ist, ablaufen. Diese Unklar-
(Dr. Nowack [Harburg])
heil und ihre Folgen zu beseitigen, ist der Zweck des § 43. Die bisherige Fassung enthielt jedoch eine denkgesetzliche Ungenauigkeit, weil sie nach ihrem Wortlaut Verträge, die nur als fortdauernd behandelt werden, in Wirklichkeit also schon abgelaufen sind, zu einem bestimmten zukünftigen Termin ablaufen läßt. Ferner schließt die bisherige Fassung nicht mit genügender Klarheit eine Rückforderung von Pachtzahlungen aus, die auf Grund solcher nur als fortdauernd behandelter Verträge geleistet worden sind. Die neue Fassung legt der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln und Celle folgend in Satz 1 das Kriegsende im Sinne der in Frage stehenden Verordnung fest und sichert damit, daß alle auf Grund dieser Verordnung verlängerten Jagdpachtverträge als am 31. März 1946 abgelaufen behandelt werden müssen. Eine Rückforderung von Pachtzahlungen, die nach diesem Termin auf Grund von noch als fortdauernd behandelten Jagpachtverträgen geleistet worden sind, wird durch Satz 2 ausgeschlossen.
§ 46 sieht das Inkrafttreten des Gesetzes für den 1. Oktober 1952 vor. Dieser Termin ist gewählt worden, um. den Ländern ausreichend Zeit zugeben, ihre Landesjagdgesetze in Ausführung dieses Bundesjagdgesetzes so rechtzeitig zu erlassen, daß sie bis zum Abschluß der neuen Pachtverträge zum 1. April 1953 beachtet und durchgeführt werden können.
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten glaubt, daß mit seinen Beschlüssen die berechtigten Wünsche aller Beteiligten, der Jagdverpächter und -pächter, der Land- und Forstwirtschaft, der Landschaft und des Wildes, aber auch der Länder berücksichtigt worden sind. Es war nicht immer leicht, hier einen gerechten Ausgleich zu finden, und doch glaubt der Ausschuß, ihn gefunden zu haben.
Als Berichterstatter habe ich die Ehre, im Namen des Ausschusses Sie zu bitten, diesem Gesetzentwurf, wie er im Ausschuß verabschiedet worden ist, Ihre Zustimmung zu geben.
Bonn, den 24. April 1952
Nowack (Harburg) Berichterstatter
Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen
(8. Ausschuß)
über den Antrag der Fraktion des Zentrums
(Nrn. 2019, 3256 der Drucksachen)
betr. Bemühungen zur Freilassung von in der sowjetischen Besatzungszone
.aus politischen Gründen inhaftierten Jugendlichen.
1. Bericht des Abgeordneten Blachstein:
Mit diesem Bericht soll die deutsche und internationale Öffentlichkeit auf die große Zahl und die schrecklichen Lebensbedingungen der aus politischen Gründen verurteilten deutschen Jugendlichen unter 18 Jahren in den Gefängnissen, Zuchthäusern, Straflagern der sowjetischen Besatzungszone und in Rußland erneut hingewiesen werden. Sehr sorgfältige Untersuchungen ergaben für das Jahr 1950 insgesamt über 4300 von Gerichten der sowjetischen Besatzungszone aus politischen Gründen verurteilte Jugendliche. In den ersten vier Monaten des Jahres 1951 waren es über 2000. Dabei sind die durch sowjetische Militärtribunale meist zu Regelstrafen von 25 Jahren Zwangsarbeit Verurteilten nicht mit einbegriffen. In den ersten fünf Monaten 1951 verhaftete der Staatssicherheitsdienst wegen angeblicher politischer Straftaten 463 Jugendliche. 1951 richteten sich etwa 60 % der anhängigen politischen Strafverfahren gegen Jugendliche.
Das vorliegende Material kann nicht vollständig sein, da die Machthaber in der sowjetischen Besatzungszone die wirklichen Verhältnisse zu verschleiern und zu verheimlichen versuchen. Die Angaben stammen von Behörden, Organisationen, aus der Haft entlassenen oder geflüchteten Jugendlichen und Angehörigen der Betroffenen. Schon der gewährte, begrenzte Einblick gibt ein erschütterndes Bild der Lebensverhältnisse junger Deutscher hinter Gefängnismauern in der sowjetischen Besatzungszone.
Der größte Teil der jugendlichen politischen Häftlinge ist in den Haftanstalten Torgau, Bautzen, Stollberg und der Jugendabteilung des Zuchthauses Bützow-Dreibergen untergebracht. Die Jugendlichen sind meist gesondert zusammengefaßt. Ihre Ernährung ist die gleiche wie die der übrigen Gefangenen. Die Ernährung mit der Grundkarte der Ostzonenbevölkerung reicht für die Jugendlichen nicht aus. Die Erkrankung vieler Jugendlicher an Tbc ist die Folge dieser Unterernährung.
Jürgen Gerull , der als in West-Berlin wohnhafter Jugendlicher im Juni 1949 zu 2 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt und im November 1951 entlassen wurde, berichtet über die Strafanstalt Waldheim:
Bei meinem Eintreffen in Waldheim befanden sich in der Strafanstalt zirka 3800 ausschließlich politische Häftlinge, die sich fast nur aus den Insassen der ehemaligen Konzentrationslager Bautzen, Sachsenhausen, Buchenwald, Mühlberg usw. zusammensetzten. Die normale Kapazität von Waldheim betrug ungefähr 2000 Häftlinge. Im Laufe meines einjährigen Aufenthaltes wuchs unsere Stärke auf 6000 an.
Während die in Waldheim sitzenden mehreren Hundert Jugendlichen, die zum großen Teil 1945 14- und 15jährig verhaftet wurden, bis zum Frühjahr 1951 gesondert untergebracht waren, wurden sie später auf die einzelnen Belegschaften verteilt.
Die Strafanstalt Waldheim hat keinerlei Kanalisation. Sämtliche Exkremente werden durch ein Häftlingskommando aus der Anstalt entfernt. Die sanitären Anlagen sind auf Grund der starken Überbelegung vollständig unzureichend. In den Sommermonaten ist durch starken Wassermangel in der Waldheimer Gegend Wasser in der Anstalt kaum greifbar. Sehr oft kam es vor, daß wir uns morgens nicht waschen konnten. Vor meiner Entlassung im November 1951 konnte ich im Mai das letzte Mal duschen.
Die Häftlinge erhalten als Verpflegung täglich 500 g Brot (vor dem Brief von Bischof Dibelius an Pieck 350 g), ein Liter Mittagessen, ein Liter Kaffee, jeden zweiten Tag etwa 50 g Marmelade und alle 5 Tage etwa 50 g Wurst. Sämtliche Lebensmittel waren von der schlechtesten Qualität und teilweise unter normalen Verhältnissen ungenießbar.
Die ärztliche Betreuung in Waldheim wird durch Häftlingsärzte durchgeführt. Durch den chronischen Arzneimangel ist sie völlig unzureichend. Innerhalb der Anstalt befindet sich ein Lazarett, in das nur Schwerkranke aufgenommen werden. Im zentralen Krankenhaus liegen etwa 700 kranke Häftlinge, die fast ausschließlich ein Opfer der Tbc geworden sind und laufend sterben. Die im zentralen Krankenhaus untergebrachten Häftlinge erhalten eine besondere Krankenverpflegung, die aber keineswegs den Erfordernissen entspricht.
Jeder Verstoß gegen die Anstaltsvorschriften wird mit 21 Tagen verschärftem Arrest bestraft. In dieser Zeit gibt es nur jeden dritten Tag Mittagessen, so daß die physische Belastung unerträglich ist.
Der aus dem Lager Bautzen geflüchtete Georg Friedrich berichtet von dort:
Die hygienischen Verhältnisse sind schlecht. Am meisten litten wir unter dem allgemeinen Wassermangel. War es schon deprimierend, sich nur einmal am Tage mit wenig Wasser waschen zu müssen, erniedrigender war die Tatsache, daß der Holzkübel, auf dem wir unsere Notdurft verrichten mußten, in der
(Blachstein)
Zelle stand. Toilettenpapier wurde nicht ausgegeben, Zeitungspapier aber darf kein Häftling bei sich haben. Der Kübel war mit so wenig Wasser gefüllt, daß der hygienische Zweck nicht erreicht wurde und es in der Zelle vor Gestank nicht mehr auszuhalten war. Die Seife, die uns monatlich einmal zugestellt wurde, war von so schlechter Qualität, daß sie nicht einmal schäumte.
Innerhalb des Lagers wurden vier neue Baracken errichtet, in denen jetzt ausnahmslos Tbc-kranke und Tbc-gefährdete Jugendliche zusammengezogen wurden (300).
Die Verpflegungssätze in Bautzen haben sich gegenüber der Zeit des sowjetischen Lagerregimes nur unwesentlich verbessert. Heute wie damals sind Hauptbestandteile der Versorgung die dünnen und fettarmen Wassersuppen. Die Brotrationen sind zwar in letzter Zeit heraufgesetzt, erlauben aber nicht, den Grad der körperlichen Auszehrung der Häftlinge aufzuhalten. Es gibt heute im Lager kaum einen Häftling, der über 50 kg wiegt. Und das, obwohl seit einem Jahr den Häftlingen erlaubt ist, monatlich ein Paket von zu Hause zu empfangen, das in der Praxis aus Lebensmitteln besteht. Diese Lebensmittelsendungen stellen vor allem kalorienmäßig einen wesentlichen Bestandteil der Verpflegung der Häftlinge dar. Trotzdem sind die Sterbeziffern immer noch sehr hoch, und auch die Tbc-Krankenziffern haben keine rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Die schlechte Lagerverpflegung scheint darauf ausgerichtet zu sein, die Häftlinge einem langen Siechtum auszuliefern. Diesem Zweck dient offenbar auch das Verbot, hochwertige Aufbaustoffe in den Paketen zu empfangen.
Für Kranke ist keine besondere Kost vorgesehen. Sie erhalten lediglich an Stelle der üblichen, stinkenden Kohl- oder Graupensuppe mehrmals wöchentlich Salzkartoffeln mit Gemüse. Die Rationssätze sind jedoch dieselben wie die für die anderen Häftlinge. Nicht einmal die Tbc-Kranken erhalten erhöhte Fettrationen oder Milch.
Die Masse der nichtarbeitenden Häftlinge erhält täglich 3/4 Liter Graupensuppe, 1 Liter Kohlsuppe, 3/4 Liter Kaffeewasser, 500 g Brot,
16 g Fett, 20 g Zucker, 30 g Marmelade.
Entgegen den zwingenden Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes werden Jugendliche in politischen Verfahren auf Weisung des Sowjetzonenministers zu Zuchthausstrafen verurteilt; auch die Anwendung der Todesstrafe wurde für zulässig erklärt.
Die Jugendlichen haben im allgemeinen keine Möglichkeit zu arbeiten. Sie werden von der Volkspolizei kasernenhofmäßig gedrillt und schikaniert. Schon bei kleinsten Disziplinarvergehen wird häufig die Prügelstrafe angewandt. Diejenigen strafgefangenen Jugendlichen, welche für den SSD gegen ihre Kameraden Spitzeldienste leisten, werden auf gute Arbeitsplätze gesetzt und dürfen Sonderpakete empfangen.
In einem Brief vom 22. März 1950, der aus der Strafanstalt Bautzen herausgeschmuggelt wurde, heißt es: „Die Jugendlichen, die zum Teil mit 14 Jahren eingekerkert wurden, sind körperlich zurückgeblieben und verkommen geistig und moralisch. Sie haben keine Möglichkeit der Weiterbildung und sind mit ihrem unterernährten Körper den Seuchen und Krankheiten besonders ausgesetzt."
Als die hungernden und Tbc-kranken Gefangenen am 31. März 1950 ihre Verzweiflung zum Fenster hinausschrien, hielt die Volkspolizei anschließend ein Strafgericht ab und mißhandelte die Gefangenen, so daß es Tote und Schwerverletzte gab. Dabei feuerten die Volkspolizeioffiziere ihre Leute mit den Rufen an: „Schlagt vor allem die Jugendlichen zusammen! Schlagt die Verbrecher tot!"
Die nachfolgende Liste von verhafteten und verurteilten Jugendlichen ist sorgfältig geprüft. Sie beschränkt sich wesentlich auf solche Fälle unter 18 Jahren, für die das Jugendstrafrecht Gültigkeit hat. Die Liste gibt nur einen kleinen Ausschnitt aus der großen Zahl und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wohl aber auf Zuverlässigkeit.
In Roßleben, einem kleinen Ort in Sachsen-Anhalt, ist eine Klosterschule auf Internatsbasis, aus der eine Anzahl Schüler 1945 von den Russen verhaftet wurden. Die Schüler waren bei ihrer Verhaftung 14 bis 16 Jahre alt. Noch heute befinden sich davon in Rußland:
Peter Menzel, bei der Verhaftung 16 Jahre alt, zu 10 Jahren verurteilt;
Norbert Graf Matuschka, bei der Verhaftung
15 Jahre alt, zu 10 Jahren verurteilt;
Hans Krause, bei der Verhaftung 14 Jahre alt, zu 10 Jahren verurteilt;
im Zuchthaus Luckau:
Otto Graf zu Eulenburg, bei der Verhaftung 14 Jahre alt, zu 10 Jahren Freiheitsentzug verurteilt;
Hanns K. von Pannwitz, bei der Verhaftung
16 Jahre alt, ebenfalls zu 10 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Im Herbst 1949 wurden die vier Mitglieder der Berliner Jugendorganisation „Die Falken": Horst Glank, Lothar Otter, Günther Schlierf und Gerhard Sperling, wegen der Verbreitung von Flugblättern, ohne mit ihren Eltern, Verwandten oder ihrem Rechtsbeistand in Verbindung treten zu können, von einem sowjetischen Militärgericht zur Höchststrafe von 25 Jahren Straflager verurteilt.
In Jena wurden im März 1951 durch ein sowjetisches Tribunal 10 Jugendliche zu je 25 Jahren Zwangsarbeit wegen „antidemokratischer und antisowjetischer Propaganda" verurteilt. Es handelt sich um die Jugendlichen:
Schiffer, Alfred, geb. am 14.7. 1930,
Hofmeister, Hanns, geb. am 23.4.1933,
Unger, Eckehard, geb. am 29.4. 1930,
Streich, Gregor, geb. am 18. 3. 1932,
Münster, Helmut, geb. am 2. 2. 1932,
Gutberlet, Fritz, geb. am 30. 5. 1934,
Bockhacker, Klaus, geb. am 23. 6. 1931,
Fisch e r, Wilfred, geb. am 17. 5. 1932,
Hennig, geb. am 3. 1. 1931,
Thiele, geb. am 20. 6. 1934.
Die Jugendlichen nahmen an einer Feier anläßlich des Geburtstages von Wilhelm Pieck am 3. 1. 1951 im Volkshaussaal in Jena teil. Einer von ihnen soll eine Stinkbombe zum Platzen gebracht haben. Aus dem Vorfall wurde durch den SSD ein hochpolitisches Vergehen konstruiert. Die erste Verhandlung vor einem sowjetzonalen Gericht erbrachte
(Blachstein)
Strafen in Höhe von einigen Monaten. Das Strafmaß erschien der sowjetischen Kontrollkommission jedoch zu niedrig. Sie übergab den Fall einem sowjetischen Militärtribunal. In dem am 22. und 23. März durchgeführten Prozeß wurden die Jugendlichen zu insgesamt 250 Jahren Strafarbeitslager verurteilt.
Ein brandenburgischer Gerichtshof hat im Mai 1951 den 18jährigen Wilfried Michaelis zu zehn Jahren Zwangsarbeit und L e w n e r zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie an Propagandatafeln das Wort „Freiheit" plakatiert hätten. Der Jugendliche Hans Zickerow wurde zu 8 Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er beschuldigt wurde, „Freiheit... Freie Wahlen ... SPD" an Mauern geschrieben zu haben.
Im Februar 1951 verhängte das Landgericht Potsdam gegen fünf Jugendliche Strafen von insgesamt 33 Jahren Zuchthaus, weil sie „hetzerische Propaganda in Treuenbrietzen getrieben und antikommunistische Flugblätter verteilt haben" sollen.
Der ehemalige Angehörige der Volkspolizei, der Jugendliche Erwin Monger, wurde zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er nach seinem Ausscheiden aus der Volkspolizei Bekannten Bilder von der Ausbildung an der Panzerabwehrkanone gezeigt hatte.
Ein anderer, siebzehnj ähriger Volkspolizist, namens Paschke, aus Cottbus, war nach dem Westen geflüchtet. Um seine Mutter noch einmal zu sehen, war er nach Cottbus zurückgekehrt und wurde verhaftet. Paschke wurde zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er „den Frieden gefährdende Aussagen über die Volkspolizei gemacht habe".
Günther Kliemann aus Radeberg in Sachsen wurde zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt, obwohl er seit Kriegsende im Westen lebte, wo er Angehöriger einer GCLO-Einheit in Lübeck war. Anläßlich eines Besuches seiner Mutter in Radeberg wurde er verhaftet und der sowjetischen Militärjustiz überstellt. Er wurde später durch ein sowjetisches Tribunal zu 25 Jahren Zwangsarbeit auf Grund des sowjetischen Spionage-Paragraphen verurteilt. Seine Tätigkeit bei GCLO wurde durch den Staatsanwalt als erwiesene Spionagetätigkeit für den Westen und sein Besuch als Spionageauftrag dargestellt.
Am 7. 5. 1951 fand vor der 4. Strafkammer des Ost-Berliner Landgerichts der Prozeß gegen die vier Falken-Mitglieder Peter Griesinger, 21 Jahre, Günther Gebler, 18 Jahre, Manfred Wend t, 18 Jahre, und Hans Halland, 18 Jahre, statt. Ihnen wurde vorgeworfen, tendenziöse Gerüchte erfunden und verbreitet zu haben, die „den Frieden der Welt gefährdet und die Sowjet-Union verächtlich gemacht hätten". Gegen die Jugendlichen wurden insgesamt 15 Jahre Zuchthaus verhängt. Der reine Terrorcharakter dieses Urteils wird schon daraus ersichtlich, daß zusätzlich zu diesen harten Strafen sogenannte „Sühnemaßnahmen" ausgesprochen wurden: die Aberkennung des Wahlrechts auf Lebenszeit, der Verlust von Renten und Pensionen und das Verbot jeder politischen und gewerkschaftlichen Betätigung auf Lebenszeit; für die Dauer von fünf Jahren nach der Haftverbüßung wurden Berufs-, Wohn- und Aufenthaltsbeschränkungen und der Verlust jeglicher Prüfungsrechte ausgesprochen. — Obwohl der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zugeben mußte, daß man die Verbreitung der Flugblätter den Jugendlichen nicht nachweisen konnte, wurde das Urteil ausgesprochen, da „aus Erfahrung früherer Prozesse gegen Falken-Mitglieder die Absicht der Verbreitung solcher Flugblätter jederzeit als gegeben vorausgesetzt werden könne". Auf Propagandaproteste der FDJ wurde das Urteil aufgehoben und nach einer Anerkennung der Berechtigung der Urteile durch die Verurteilten diese aus der Haft entlassen.
In Werdau in Sachsen wurden 15 Oberschüler im Mai 1951 verhaftet, weil sie angeblich Plakate mit Karikaturen kommunistischer Staatsmänner geklebt haben.
Eberhard Klink e aus Rauen bei Fürstenwalde/ Spree, geboren 1934, wurde am 1. Mai 1951 verhaftet. Er erhielt von der großen Strafkammer Cottbus 6 Jahre Zuchthaus. Er hat Parolen an die Wände geschrieben: „Freiheit" und „Kommunismus ist Versklavung". Er sagte vor Gericht aus, daß er durch den SSD unter Drohung und Schlägen zu Geständnissen gepreßt wurde. Mit ihm verurteilt wurde Lothar Fink e, geboren 1933, zu 5 Jahren Zuchthaus und Harry Adolph, geboren 1930, ebenfalls zu 5 Jahren Zuchthaus.
Und wo sind sie geblieben, die
134 Jugendlichen aus dem Kreise Calau/Niederlausitz, die im Sommer 1945 verschleppt wurden?
40 Jugendlichen aus Schönebeck a. d. Elbe, die zwischen dem 19. Dezember 1945 und dem 13. Januar 1946 auf Veranlassung der sowjetischen Kommandantur verhaftet wurden?
30 Jungen und Mädel, die Anfang August 1947 in Frankfurt/Oder durch die NKWD verhaftet wurden, weil sie angeblich in einem Tanzlokal das „Horst-Wessel-Lied" gesungen hätten? Weder der Wirt noch andere Gäste hatten jedoch etwas gehört.
7 Jugendlichen, die ebenfalls an diesem Verhaftungsabend in Frankfurt/Oder von ihren Eltern fortgeholt wurden, weil sie angeblich zu dieser „Bande" gehörten?
25 Mädel aus Radeberg bei Dresden, die Anfang Oktober 1947 bei der Verhaftung durch die NKWDSoldaten aufgefordert wurden, Mäntel und Decken mitzunehmen, und bis heute nicht zurückgekehrt sind?
20 Jugendlichen, 16 bis 18jährige, die gegen 22 Uhr am 14. Juli 1947 durch sowjetische NKWD aus dem Tanzlokal „Pilsator" in Schildow herausgeholt wurden und auf russischen Lastkraftwagen in ein Lager bei Küstrin abtransportiert wurden?
Jugendlichen aus Potsdam, die im Dezember 1945 während einer Verhaftungswelle in Potsdam in verschiedenen Stadtteilen, aus der Oberschule und von der Straße weg, durch deutsche Polizei verhaftet und der sowjetischen Besatzungsmacht übergeben worden sind?
76 Jugendlichen aus dem Lande Mecklenburg, deren Namen festgehalten sind? Sie wurden in den Jahren 1945, 1946 und 1947 durch sowjetische NKWD verhaftet.
35 Jugendlichen aus Oranienbaum, fast durchweg Vierzehnjährige, die im Sommer 1945 durch sowjetische NKWD abgeholt wurden?
Die studentische Jugend hat unter dem politischen Terror besonders zu leiden, und zu den zahlreichen verhafteten und verurteilten Studenten kommen immer neue, da die Verfolgungsmaßnahmen an Universitäten und Hochschulen ständig fortgehen. Da dieser Bericht sich mit der Lage der
(Blachstein)
jugendlichen Gefangenen befaßt, nach dem Strafrecht also Menschen unter 18 Jahren, muß dieser Hinweis nur als Ergänzung betrachtet werden.
Besonderes Aufsehen erregte der Prozeß gegen den 18jährigen Oberschüler Hermann Joseph Flade aus Obernhau. Flade wurde vorgeworfen, bei den Wahlen in der sowjetischen Besatzungszone im Oktober 1950 antikommunistische Flugblätter hergestellt und angeschlagen und bei seiner Verhaftung einen Polizisten niedergestochen zu haben. Flade wurde zunächst zum Tode verurteilt, weil er der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen und in Tateinheit damit des Betreibens militaristischer Propaganda, des versuchten Mordes und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig befunden wurde. In der Revisionsverhandlung vor der 22. großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde das Todesurteil aufgehoben und Flade zu 15 Jahren Zuchthaus unter Verhängung der obligatorischen Sühnemaßnahmen verurteilt.
Die bereits im Sommer vergangenen Jahres wegen Verteilung antikommunistischer Flugblätter verhafteten Oberschüler der Goethe-Oberschule in Schwerin: Wolfgang Strauß, Eduard Lindhammer, Dieter Schopen, Winfried Wagner, Senf, Klein, Sahlow, Haase, Ohland, Erika Blutschun, Karl-August Schantien und der Vorsitzende des Landesjugendbeirats der LDP Mecklenburg, Hans-Jürgen Jennerzahn, wurden jetzt von einem sowjetischen Militärtribunal abgeurteilt. Winfried Wagner und der außerdem verhaftete Bruder von Wolfgang Strauß, Olaf, wurden zu Zuchthausstrafen von 20 und 25 Jahren verurteilt. Wolfgang Strauß soll zum Tode verurteilt worden sein.
Bonn, den 27. März 1952
Blachstein
Berichterstatter
2. Antrag des Ausschusses:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine möglichst vollständige Liste der in der sowjetischen Besatzungszone aus politischen Gründen verhafteten und dort oder in Rußland aus politischen Gründen verurteilten Jugendlichen sowie einen genauen Bericht über die Verhältnisse in den Lagern und Strafanstalten vorzulegen, in denen sich solche Jugendliche befinden.
2. Der Deutsche Bundestag gibt den geeigneten deutschen und internationalen humanitären Organisationen gegenüber der Hoffnung Ausdruck, daß auch von ihrer Seite, aus Gründen der Menschlichkeit, darauf hingewirkt wird, die Freilassung der aus politischen Gründen verhafteten Jugendlichen oder eine Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse zu erreichen.
3. Der Deutsche Bundestag fordert eine Amnestie über diese Jugendlichen und appelliert an alle Menschen guten Willens in aller Welt, sich dieser Forderung anzuschließen. Er spricht die Erwartung aus, daß die zuständigen Stellen der sowjetischen Besatzungszone sich diesem Anliegen nicht versagen werden, und bittet die Bundesregierung, alle Schritte zu unternehmen, die geeignet sind, die Freilassung der aus politischen Gründen verhafteten Jugendlichen so schnell als möglich zu erreichen.
Bonn, den 27. März 1952
Der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen
Wehner
Vorsitzender
Blachstein
Berichterstatter
Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß)
über die Entschließung der Fraktion der SPD. zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses
für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD
betreffend
uneheliche Kinder der Besatzungsangehörigen
(Nrn. 3235, 2191, 3110 der Drucksachen, Umdruck Nr. 464)
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Pfleiderer
Am 12. März nahm das Hohe Haus einen Antrag des Auswärtigen Ausschusses an, der sich auf die Rechtsverhältnisse der unehelichen Kinder der Besatzungsangehörigen bezog. Der Antrag hatte zum Inhalt, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Regelung dieser Rechtsverhältnisse alsbald Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission aufzunehmen.
Während der Beratung über den Antrag des Ausschusses brachte die Fraktion der SPD eine Entschließung ein — Umdruck 464 —, in welcher dem Hause empfohlen wurde, an die Vereinten Nationen zu appellieren, um in Deutschland, wie es in der Entschließung hieß, einen Zustand zu beendigen, der mit den Menschenrechten der von den Besatzungsangehörigen außerehelich gezeugten Kinder unvereinbar sei, und ferner, eine volkerrechtliche Konvention zu schaffen, durch die allgemein die Rechte der Kinder gewahrt würden, die außerehelich von den Angehörigen der Streitkräfte einer anderen Nation gezeugt worden seien.
Diese Entschließung wurde dem Auswärtigen Ausschuß überwiesen und dort beraten. Der Ausschuß war der Ansicht, daß vom deutschen Standpunkt aus- das Problem tatsächlich über den Bereich der drei westlichen Besatzungsmächte hinausgehe. Man braucht in diesem Zusammenhang nur an die wahrhaft schmachvollen Zustände zu erinnern, durch welche die deutsche Nation in ihrer tiefsten Wurzel tödlich getroffen werden sollte, ich meine an die Zustände, wo jede deutsche Frau unter Androhung des Todes den Soldaten einer fremden Macht zu Willen sein mußte. Die antragstellende Fraktion hat daher gute Gründe gehabt — und der Ausschuß ist diesen Gründen beigetreten —, eine Konvention ins Auge zu fassen,
die über den Bereich der westlichen Alliierten hinausreicht. Es war naheliegend, hierbei in erster Linie an die Vereinten Nationen zu denken.
Eine solche Konvention jedoch auf angebliche Menschenrechte der unehelichen Kinder zu gründen, schien dem Ausschuß nicht angezeigt. Schon der letzte Bericht des Ausschusses und die Beratung des Berichts hatten gezeigt, daß die materielle und die formelle Rechtslage der unehelichen Kinder in den einzelnen Ländern so verschieden ist, daß von einem allgemein anerkannten Menschenrecht dieser Kinder nicht mehr gesprochen werden kann. Es hieße den Begriff der Menschenrechte auflösen und ihn für die Gestaltung der Rechtsordnung ungeeignet machen, wollte man versuchen, in diesem Zusammenhang auf ihn zurückzugreifen.
Es ist nun dem Ausschuß bekanntgeworden, daß die Vereinten Nationen bereits über die Grundsätze beraten, die in einer Konvention oder einem Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen zur Anwendung gelangen sollen. Aus diesem Grunde glaubte der Ausschuß, das Hohe Haus sollte beschließen,
die Bundesregierung zu ersuchen,
1. über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen zu berichten,
2. zu prüfen, in welcher Form Deutschland einer solchen Konvention beitreten könnte.
Im Namen des Ausschusses darf ich bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Bonn, den 24. April 1952.
Dr. Pfleiderer
Berichterstatter
Anlage 4 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD, FDP und des Zentrums betreffend
Konzessionsabgaben und den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben
(Nrn. 3254, 1765, 1938 der Drucksachen)
Berichterstatter: Abgeordneter Hoogen
Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und des Zentrums verlangen die Neuregelung des Rechtes der Konzessionsabgaben und wollen hierbei die Gemeinden und Gemeindeverbände ohne Unterschied nach Art und Größe grundsätzlich gleich behandelt wissen. Das ist der wesentliche Inhalt der Drucksachen Nrn. 1765 und 1938. Mit diesem Verlangen haben sich die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Finanz- und Steuerfragen und für Angelegenheiten der inneren Verwaltung beschäftigt. Die Federführung lag beim Ausschuß für Wirtschaftspolitik.
Bis zum heutigen Tage ist das Recht der Konzessionsabgaben in den Anordnungen des früheren Reichskommissars für die Preisbildung aus dem Jahre 1941 und den hierzu ergangenen Ergänzungsvorschriften -enthalten.
Unter Konzessionsabgaben versteht man die Entgelte, die ein Energieversorgungsunternehmen an eine Gemeinde oder an einen Gemeindeverband dafür zahlt, daß dem Energieversorgungsunternehmen die Benutzung der Verkehrsräume der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes zur Verlegung von Versorgungsleitungen gestattet wird, oder dafür, daß die Gemeinde auf eine anderweitige Regelung der Versorgung in ihrem Gebiete verzichtet.
Die wesentlichen Bestimmungen des derzeitigen Konzessionsabgabenrechts sind die folgenden:
1. Konzessionsabgaben dürfen nicht neu eingeführt werden.
2. Die Konzessionsabgabensätze dürfen nicht erhöht werden.
3. An Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern, an Gemeindeverbände und Zweckverbände dürfen Konzessionsabgaben nicht weitergezahlt werden.
4. Für die Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern dürfen die Konzessionsabgaben bestimmte Höchstsätze, die nach der Größe der Gemeinden gestaffelt sind, nicht überschreiten. Die Höchstsätze sind in Prozentsätzen der Roheinnahmen festgelegt.
5. Die Zulässigkeit der Konzessionsabgaben wird weiterhin an die Erwirtschaftung eines bestimmten Mindestgewinns geknüpft.
6. Die KAE enthält weiter die Bestimmung, daß Konzessionsabgaben in den folgenden Jahren weiter herabgesetzt und in angemessener Frist ganz beseitigt werden.
Gegen eine Reihe von Vorschriften des jetzigen Konzessionsabgabenrechts werden schon seit langem von den kommunalen Spitzenverbänden Bedenken verfassungsrechtlicher und wirtschaftlicher Art erhoben. In erster Linie wird eingewandt, daß Bestrebungen auf völlige Abschaffung der Konzessionsabgaben unannehmbar seien, weil die Einräumung des Rechtes, die öffentlichen Verkehrswege über den Gemeingebrauch hinaus zur Verlegung von Versorgungsleitungen zu benutzen, eine echte wirtschaftliche Leistung darstelle, die auch angemessen vergütet werden müsse. Die Konzessionsabgaben müßten deshalb im Grundsatz als berechtigt anerkannt werden. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der von ihm eingesetzte Unterausschuß „Energiewirtschaft" sind einmütig zu dem Ergebnis gekommen, daß in der Tat die Zahlung von Konzessionsabgaben nicht ohne weiteres als unberechtigt angesehen werden kann, weil sie das Entgelt für eine echte wirtschaftliche Leistung darstellt. Daraus ergibt sich aber ferner, daß ein völliger Ausschluß der kleinen Gemeinden von dem Recht, Konzessionsabgaben zu erheben, einer Begründung entbehrt, da auch in einer kleinen Gemeinde das Wegebenutzungsrecht einen wirtschaftlichen Wert haben kann. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik war ferner der Auffassung, daß an der vertraglichen Grundlage des Anspruchs auf Zahlung einer Konzessionsabgabe festgehalten werden soll.
Auch aus anderen Gründen ist das geltende Konzessionsabgabenrecht änderungsbedürftig. Wenn schon die Zahlung von Konzessionsabgaben überhaupt als wirtschaftlich gerechtfertigt anzusehen ist, dann besteht auch kein Grund dafür, die Neueinführung von Konzessionsabgaben oder die Erhöhung der im Jahre 1941 festgesetzten Sätze bis zu angemessenen Höchstsätzen zu verhindern.
Die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Finanz- und Steuerfragen sowie für Angelegenheiten der inneren Verwaltung empfehlen deshalb die Annahme des Antrages der Fraktion der SPD Nr. 1938, nach welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, innerhalb von drei Monaten unter Beibehaltung der Konzessionsabgaben eine neue Rechtsgrundlage durch Vorlage gesetzlicher Bestimmungen zu schaffen, durch die unter Aufhebung des jetzt geltenden Konzessionsabgabenrechts die Frage der Konzessionsabgaben einheitlich und übersichtlich geregelt wird. Hierbei soll das Wort einheitlich sich nur auf die Einbeziehung aller Gemeinden, unbeschadet ihrer Größe in das Recht zur Erhebung einer Konzessionsabgabe beziehen. Wenn in der Ausschußdrucksache Nr. 3254 unter Ziffer 1 ausdrücklich nur von „Gemeinden" die Rede ist, so sollen hiermit die Rechte der Gemeindeverbände und der Zweckverbände nicht ausgeschlossen sein.
Die vorgenannten Ausschüsse empfehlen weiter, den Antrag auf Drucksache Nr. 1765 für erledigt zu erklären, da sein Inhalt in dem Antrag Nr. 1938 enthalten ist.
Bonn, den 24. April 1952.
Hoogen
Berichterstatter
Anlage 5 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifs
für Kraftfahrtversicherungen
und den Antrag der Fraktion der WAV betreffend
Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950
(Nrn. 3267, 1365, 1369 der Drucksachen)
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Orth
Dem Hohen Hause liegen zwei Anträge zur Verordnung über die Kraftfahrtversicherungsprämien vor, und zwar
1. Antrag der ehemaligen Fraktion der WAV (Nr. 1319 der Drucksachen),
2. Antrag der Fraktion der SPD (Nr. 1365 der Drucksachen).
Weisungsgemäß hatten sich federführend der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der Ausschuß für Verkehrswesen mit den Anträgen zu befassen, worüber ich hiermit Bericht erstatte:
Zu Antrag 1, Nr. 1319 der Drucksachen:
Der Ausschuß hat sich einmütig dahingehend ausgesprochen, daß der Antrag der ehemaligen Fraktion der WAV, die Verordnung PR Nr. 51/50 für rechtsungültig zu erklären, nicht begründet sei. Die Prämienerhöhung in der Kraftfahrtversicherung ist für den gesamten Preisstand und insbesondere für das Niveau der Lebenshaltung nicht von so grundlegender Bedeutung, daß man die Berechtigung, auf dem Verordnungsweg diese Angelegenheit zu regeln, der Regierung versagen könnte.
Zu Antrag 2, Nr. 1365 der Drucksachen:
Der Antrag der Fraktion der SPD war für den Ausschuß 'Gegenstand eingehender Untersuchungen. Dabei muß im Gegensatz zu dem eben genannten Antrag gesagt werden, daß eine Erhöhung der Unfallversicherungsprämien nicht eingetreten ist und somit der Antrag auf Kasko- und Haftpflichtversicherung beschränkt werden muß.
Der Ausschuß ließ sich vom Bundesministerium für Wirtschaft das notwendige Material vorlegen, um die Notwendigkeit der Erhöhung der Haftpflichtversicherungsprämien im Versicherungsjahr 1950 nachprüfen zu können. Auf Grund der vorgelegten Unterlagen hat der Ausschuß anerkannt, daß der Schadensverlauf und die Unkostenentwicklung in der Haftpflichtversicherung die vorgenommene Prämienerhöhung rechtfertigen. Er hat des weiteren festgestellt, daß die Erhöhung der KaskoPrämien nicht nur wegen des Schadensverlaufs, sondern auch infolge der außerordentlichen Erhöhung des Schadensdurchschnitts zugebilligt werden muß.
Es war 'auch Aufgabe des Ausschusses, zu prüfen, ob die Preisbindung für die Kasko- und Unfallversicherungsprämien aufgehoben werden könne. Dabei wurde festgestellt, daß 75 % des gesamten Prämienaufkommens in der Kraftfahrtversicherung allein auf die Haftpflichtversicherung, ungefähr 20 % auf die Kasko-Versicherung und insgesamt nur 5 % auf die Unfall- und Gepäckversicherung entfallen. Wegen des verhältnismäßig geringen Umfanges der Vollkasko-Versicherung würde daher dem freien Wettbewerb auf diesem Gebiet keine
ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden konnen. Eine ausreichende Prämienhöhe der Haftpflichtversicherung scheint aber schon mit Rücksicht auf einen genügenden Schutz eines jeden Verkehrsteilnehmers, dem ein Schaden zugefügt werden kann, notwendig. Hauptsächlich bedingt durch die Prämienerhöhung haben verschiedene Berufsverbände eigene Haftpflichtversicherungen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit gegründet, und es bleibt nun abzuwarten, wie der Schadensverlauf bei diesen Unternehmungen, die ja in ausgesprochener Konkurrenz zur Versicherungswirtschaft gegründet wurden, abläuft.
Der Ausschuß vertritt die Auffassung, daß die Prämienhohe in der Kraftfahrtversicherung wesentlich durch die Einführung von Gewinnbeteiligung bei schadenfreiem Verlauf der Verträge modifiziert würde. Er hält es deshalb auch aus allgemein verkehrspolitischen Gründen für zweckmäßig, daß mit der Neuregelung ab 1. August 1952 nicht nur eine Rückvergütung aus einem bei der Versicherung entstandenen Gewinn, sondern eine allgemeine feste Prämienrückvergütung in einem sogenannten Bonusverfahren eingeführt werden müsse. Nach Ablauf einer festzusetzenden Karenzzeit muß jedem Versicherungsnehmer, der einen schadensfreien Ablauf seiner Versicherung nachweisen kann, gestaffelt auch nach der Länge der Zeit, in der er schadensfrei bleibt, eine Rückvergütung gewährt werden.
Die Einführung eines derartigen Bonusverfahrens hängt natürlich von dem Ergebnis einer eingehenden Überprüfung der Lage der Kraftfahrtversicherung ab. Aus diesem Grund schlägt der Ausschuß dem Hohen Hause vor, folgenden Antrag anzunehmen:
1. die Bundesregierung zu ersuchen, dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem Ausschuß für Verkehrswesen bis spätestens 31. Juli 1952 einen Bericht zu geben
a) über den Schadensverlauf und die Unkostenentwicklung der Fahrzeugvoll-, Fahrzeugteil-, Unfall- und Gepäckversicherung,
b) über den Schadensverlauf und die Unkostenentwicklung der Haftpflichtversicherung im Geschäftsjahr 1951 für einen möglichst großen Anteil des Versicherungsbestandes in der Kraftfahrtversicherung;
2. die hierzu eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären.
Nach dem Ergebnis dieses Berichts müßte dann die zum 1. August 1952 neu zu erlassende Verordnung gestaltet werden.
Dr. Orth
Berichterstatter