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    Deutscher Bundestag — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1952 8877 206. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. April 1952. Geschäftliche Mitteilungen 8880C, 8911D Eintritt des Abg. Dr. Wilfried Keller in den Bundestag 8880C Kleine Anfrage Nr. 255 des Abg. Ollenhauer und Fraktion betr. Verhandlungen über den Interzonenhandel (Nrn. 3238, 3316 der Drucksachen) , 8880C Fragestunde (Nr. 3290 der Drucksachen) . 8880D 1. betr. Zulassung des landwirtschaftlichen Hochschulstudiums zum allgemeinen Wirtschaftsprüfer-Examen: Dr. Frey (CDU), Anfragender . . . 8880D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8880D 2. betr. Zulassung von Diplomlandwirten als Steuerberater: für erledigt erklärt 8880D 3. betr. Maßnahmen gegen Nachwuchsmangel im Schwesternberuf: Frau Dr. Mulert (FDP), Anfragende 8881A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 8881A 4 betr. Beschränkung der Einfuhr ausländischer Karpfen: Brese (CDU), Anfragender . . . . 8881C, D Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8881C, D 5. betr. Aufhebung der Devisenbewirtschaftung: Margulies (FDP), Anfragender . . 8882A, B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8882A, B 6. betr. Termine für den Aufbau des Mannheimer Postamts: Margulies (FDP), Anfragender . . . . 8882B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 8882C 7. betr. zweiseitige Abkommen zur Beseitigung des Sichtvermerkszwanges: Dr. Mommer (SPD), Anfragender 8882C, 8883A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8882C, 8883A 8. betr. Manöverschäden am Rande des Truppenübungsplatzes Senne: Berlin (SPD), Anfragender . . . 8883B, C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8883B, C 9. betr. Fischereireferat im Bundesernährungsministerium: Müller-Hermann (CDU), Anfragender 8883C Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8883D 10. betr. Briefgeheimnis und Ausschluß von Reden eines Bundestagsabgeordneten von der Beförderung durch die Bundespost: Renner (KPD), Anfragender . . 8884A, D, 8885B, C, D Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 8884B, 8885A, C 11. betr. Kürzung einer Unterhaltshilfe durch das Soforthilfeamt Hamburg: Renner (KPD), Anfragender 8885D, 8886A Storch, Bundesminister für Arbeit 8886A 12. betr. Mittel für den Wiederaufbau der Insel Helgoland: Frau Krahnstöver (SPD), Anfragende 8886C, 8887A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8886C, 8887A 13. betr. Maßregelung des Kompanieführers der 3. GSO Werl wegen Teilnahme von Angehörigen der Kompanie an der Beerdigung des Generals a. D. Mälzer: von Thadden (Fraktionslos), Anfragender 8887A, B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8887A, B betr. Ausführung des Beschlusses des Bundestags auf Gewährung einer 20prozentigen Zulage an die 131erPensionäre: Dr. Mießner (FDP), Anfragender . 8887C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8887 C, D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Einrichtung eines Bundesbeirats für das Erziehungs- und Bildungswesen beim Bundesinnenministerium (Nrn. 3258, 3038 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 484 [neu], 485) 8888A Dr. Edert (CDU-Gast), Berichterstatter 8888A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 8890A, 8898A, D Dr. Sauer, Kultusminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . . 8891C Dr.-Ing. Decker (FU) 8892C Schroeter (Berlin) (SPD) 8892D Gaul (FDP) 8894B Farke (DP) 8895A Dr. Kleindinst (CSU) 8895B Frau Dr. Gröwel (CDU) 8896B Donhauser (Fraktionslos) 8896B Abstimmungen 8898D Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln (Nr. 2818 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3259 der Drucksachen) . . . . . 8899A Beschlußfassung 8899B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nrn. 3261, 1648 der Drucksachen) . . . . 8899B Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin 8899C Dr. Dr. h. ,c. Lehr, Bundesminister des Innern 8900B Dr. Reismann (FU) 8900D Diel (SPD) 8901C Beschlußfassung 8902D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. sofortige Wiedergutmachung von Manöverschäden (Nrn. 3262, 2747 der Drucksachen) . . . . 8902D Stauch (CDU), Berichterstatter . . 8902D Niebergall (KPD) 8903A Beschlußfassung 8903C Beratung der Übersicht Nr. 52 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 482) 8903C Beschlußfassung 8903C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und zur Überleitung des Unfallversicherungsrechtes im Lande Berlin (Nr. 3312 der Drucksachen) . . . 8903D Beschlußfassung 8903D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3234 der Drucksachen) 8904A Gundelach (KPD) . . . . . . . 8904A Ausschußüberweisung 8904C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Erste Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Nr. 3176 der Drucksachen) 8904D Ausschußüberweisung 8904D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Zollbegünstigungen (Nr. 3152 der Drucksachen) 8905A Ausschußüberweisung 8905A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3224 der Drucksachen) 8905A Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter 8905A Abstimmungen 8906B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verordnung über Zolländerungen (Nrn. 2927, 2687 der Drucksachen) 8906C Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8906C Frau Strobel (SPD) 8907A Dr. Horlacher (CSU) 8909D Faßbender (FDP) 8912A, 8916A Kriedemann (SPD) 8913B Loritz (Fraktionslos) 8914B Tobaben (DP) 8915A Struve (CDU) 8915C Dr. Preusker (FDP) 8916C Abstimmungen 8916D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Abg. Dr. Horlacher, Dannemann, Eichner, Tobaben u. Gen. betr. Gleichgewicht im Zollsystem (Nr. 3073 der Drucksachen) . . . 8916D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nr. 3168 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3245 der Drucksachen); (Umdruck Nr. 481) 8904D, 8916D Dr. Freiherr von Fürstenberg (CSU), Berichterstatter 8917A Dr. Troeger, Finanzminister des Landes Hessen 891'7C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8918C, 8924D Dr. Bertram (FU) 8923B Dr. Besold (FU) 8924A Dr. Horlacher (CSU) . . 8925A Renner (KPD) 8925C, 8930C Dr. Koch (SPD) 8926B Loritz (Fraktionslos) 8929B Dr. Wellhausen (FDP) 8929D Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . . . 8932B Abstimmungen 8932A, B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nr. 3272 der Drucksachen) 8932C Ausschußüberweisung 8932D Erste Beratung des von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 3265 der Drucksachen) 8932D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8932D Ausschußüberweisung 8933A Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundes-Jagdgesetzes (Nr. 1813 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3240 der Drucksachen, Umdrucke Nrn., 488, 489) Nowack (Harburg) (SPD): als Berichterstatter . . . . . 8933A schriftlicher Bericht 8949 Dr. Horlacher (CSU) 8933B, 8936A Bauknecht (CDU) 8933C, 8934C Schulze-Pellengahr (CDU) 8933D Kriedemann (SPD) 8934 A, 8935A Tohaben (DP) 8934C Faßbender (FDP) 8935D Abstimmungen 8933B, 8934C, 8935D Widerspruch gegen dritte Beratung . . 8935A, B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Bemühungen zur Freilassung von in der sowjetischen Besatzungszone aus politischen Gründen inhaftierten Jugendlichen (Nrn. 3256, 2019 der Drucksachen) . . 8936B Blachstein (SPD): als Berichterstatter . . . . . 8936C schriftlicher Bericht 8952 als Abgeordneter 8941D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 8938A Frau Wessel (FU) 8940A Fisch (KPD) 8940C Frau Wolff (SPD) 8942C Beschlußfassung 8943C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr; uneheliche Kinder der Besatzungsangehörigen (Nrn. 3253, 2191, 3110 der Drucksachen, Umdruck Nr. 464) . . 8943D Dr. Pfleiderer (FDP) (schriftlicher Bericht) 8956 Beschlußfassung - 8944A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und des Zentrums betr. Konzessionsabgaben und den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben (Nrn. 3254, 1765, 1938 der Drucksachen) 8944A Hoogen (CDU): als Berichterstatter 8944A schriftlicher Bericht 8957 Beschlußfassung 8944B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifes für Kraftfahrtversicherungen und den Antrag der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nrn. 3267, 1365, 1369 der Drucksachen) . . 8944B Dr. Orth (CDU) (schriftlicher Bericht) 8958 Beschlußfassung 8944B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP und des Zentrums betr. Ermäßigung für Schülerfahrkarten (Nrn. 3241, 2860 der Drucksachen) . . 8944C Rümmele (CDU), Berichterstatter . 8944C Beschlußfassung 8944D Nächste Sitzung 8944D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung (Schlußabstimmung) über den Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nrn. 3168, 3245 der Drucksachen) . . . . 8945 Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Bundes-Jagdgesetzes (Nrn. 1813, 3240 der Drucksachen) . . 8949 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Bemühungen zur Freilassung von in der sowjetischen Besatzungszone aus politischen Gründen inhaftierten Jugendlichen (Nrn. 3256, 2019 der Drucksachen) 8952 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. uneheliche Kinder der Besatzungsangehörigen (Nrn. 3253, 2191, 3110 der Drucksachen, Umdruck Nr. 464) . . . 8956 Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und des Zentrums betr. Konzessionsabgaben und den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben (Nrn. 3254, 1765, 1938 der Drucksachen) . . 8957 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifes für Kraftwagenversicherungen und den Antrag der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nrn. 3267, 1365, 1369 der Drucksachen) . . 8958 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nrn. 3168, 3245 der Drucksachen) Name I Abstimmung I Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Horlacher . . . Ja Dr. Adenauer Horn Ja Huth . entschuldigt Albers Ja Dr. Jaeger Arndgen Ja Junglas Nein BauereisenBauknecht Ja Kahn entschuldigt Dr. Baur (Württemberg) . . . . Ja Kaiser Ja Karpf Bausch Ja Dr. Kather Ja Becker (Pirmasens) Ja Ja Blank (Dortmund) — Kemmer Ja Bodensteiner enthalten Kemper Ja Kern Ja Frau Brauksiepe beurlaubt Dr. von Brentano Ja Kiesinger Ja Brese Ja Dr. Kleindinst . . . . . . . Ja Frau Dr. Brökelschen Ja Dr. Kohler Ja Dr. Brönner Ja Dr. Kopf Ja Brookmann Ja Kühling Ja Dr. Bucerius Ja Kuntscher • • . . . . . . Ja Frau Dietz Ja Kunze Ja Dr. Dresbach entschuldigt Dr. Laforet Ja Eckstein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — Dr. Edert Ja Leibfried Ja Dr. Ehlers Ja Lenz - Ehren Ja Leonhard krank Dr Erhard Lücke Ja Etzel (Duisburg) krank Majonica entschuldigt Etzenbach Ja Massoth . . . . . . . . . . entschuldigt Even Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) • • • Ja Feldmann — Mehs Ja Dr. Fink Ja Mensing - Dr. Frey Ja Morgenthaler Ja Fuchs Ja Muckermann Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg . Ja Fürst Fugger von Glött Ja Mühlenberg Ja Funk Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) entschuldigt Gengler Ja Müller-Hermann Ja Gerns Ja Naegel Ja Dr. Gerstenmaier Ja Neber - Gibbert Ja Nellen Ja Giencke Ja Neuburger Ja Dr. Glasmeyer Ja Nickl Ja Glüsing Ja Frau Niggemeyer Ja Gockeln beurlaubt Dr. Niklas Ja Dr. Götz Ja Dr. Oesterle Ja Frau Dr. Gröwel — Dr. Orth Ja Günther pelster Ja entschuldigt Hagge Ja Pfender Ja Frau Heiler Ja Dr. Pferdmenges — Heix Ja Dr. Povel Ja Dr. Henle entschuldigt Hilbert — Frau Dr. Probst Ja Höfler entschuldigt Dr. Pünder Ja Hohl — Raestrup Ja Dr. Holzapfel Ja Rahn Ja Hoogen Ja Frau Dr. Rehling . . . . . . Ja Hoppe Ja Frau Rösch Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Rümmele .. Ja Erler Nein Sabel Ja Faller Nein Schäffer Ja Franke Nein Scharnberg Ja Freidhof Nein Dr. Schatz Ja Freitag Nein Schill Ja Geritzmann — Schmitt (Mainz) enthalten Gleisner — Schmitz Ja Görlinger — Schmücker Ja Graf — Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr. Greve Nein Schüttler Ja Dr. Gülich Nein Schütz Ja Happe Nein Schuler Ja Heiland Nein Schulze-Pellengahr Ja Hennig entschuldigt Dr. Semler - Henßler krank Dr. Serres Ja Herrmann krank Siebel Ja Hoecker Nein Dr. Solleder Ja Höhne Nein Spies Ja Frau Dr. Hubert Nein Graf von Spreti Ja Imig — Stauch Ja Jacobi — Frau Dr. Steinbiß Ja Jacobs — Storch Jahn — Strauß Ja Kalbfell krank Struve Ja Kalbitzer Nein Stücklen Ja Frau Keilhack Nein Dr. Vogel beurlaubt Keuning Nein Wacker entschuldigt Kinat Nein Wackerzapp . Ja Frau Kipp-Kaule Nein Dr. Wahl Ja Dr. Koch Nein Frau Dr. Weber (Essen) • beurlaubt Frau Korspeter Nein Dr. Weber (Koblenz) Ja Frau Krahnstöver Nein Dr. Weiß enthalten Dr. Kreyssig Nein Winkelheide Ja Kriedemann Nein Dr. Wuermeling . . . . . . . — Kurlbaum . . . . . . . . Nein Lange Nein Lausen krank SPD Frau Lockmann Nein Ludwig Nein Frau Albertz entschuldigt Dr. Luetkens Nein gt Frau Albrecht Nein Maier (Freiburg) Nein Altmaier Nein Marx — Frau Ansorge . . . . . . . . krank Matzner Nein Dr. Arndt Nein Meitmann Nein Arnholz Nein Mellies Nein Dr. Baade Nein Dr. Menzel Nein Dr. Bärsch - Nein Merten Nein Baur (Augsburg) . . . . . . . Nein Mertins Nein Bazille krank Meyer (Hagen) Nein Behrisch Nein Meyer (Bremen) Nein Bergmann Nein Frau Meyer-Laule Nein Dr. Bergstraeßer Nein Mißmahl . . . . . . . . . krank Berlin - Dr. Mommer Nein Bettgenhäuser Dr. Mücke Nein Bielig Nein Müller (Hessen) entschuldigt Birkelbach Nein Müller (Worms) Nein Blachstein Nein Frau Nadig Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Nölting — Böhm beurlaubt Nowack (Harburg) Nein Dr. Brill - Odenthal entschuldigt Bromme entschuldigt Ohlig Nein Brünen Nein Ollenhauer Nein Cramer Nein Paul (Württemberg) . . . . . Nein Dannebom Nein Peters Nein Diel Nein Pohle Nein Frau Döhring entschuldigt Dr. Preller Nein Eichler - Priebe . . Nein Ekstrand Nein Reitzner Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Richter (Frankfurt) Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer beurlaubt Ritzel Nein Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . — Ruhnke — Onnen . . . . . . . . • • krank Runge Nein Dr. Pfleiderer Ja Sander krank Dr. Preiß Ja Sassnick Nein Dr. Preusker Ja Frau Schanzenbach Nein Rademacher entschuldigt Dr. Schmid (Tübingen) Nein Rath Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Nein Dr. Freiherr von Rechenberg — Dr. Schöne — Revenstorff Ja Schoettle Nein Dr. Schäfer — Dr. Schumacher krank Dr Schneider Ja Segitz — Stahl — Seuffert Nein Stegner — Stech Nein Dr. Trischler Ja Steinhörster Nein Dr. Wellhausen Ja Stierle Nein Wirths entschuldigt Striebeck Nein Dr. Zawadil Ja Frau Strobel Nein Temmen Nein Tenhagen — DP-DPB Troppenz Nein Dr. Veit beurlaubt Ahrens Ja Wagner Bahlburg Ja Wehner Nein Frau Bieganowski . . . . . . Nein Weinhold Nein Eickhoff Ja Welke — Ewers Ja Weltner Nein Farke Ja Dr. Wenzel Nein Dr. Fricke Ja Wönner — Frommhold enthalten Zühlke Nein Hellwege — Jaffé Ja Frau Kalinke Ja FDP Kuhlemann Ja Dr. Leuchtgens Ja Dr. Atzenroth Ja Löfflad entschuldigt Dr. Becker (Hersfeld) Ja Matthes Ja Dr. Blank (Oberhausen) . . . . Ja Dr. von Merkatz — Blücher — Dr. Mühlenfeld Ja Dannemann krank Dr. Ott enthalten Dr Dehler — Reindl entschuldigt Dirscherl beurlaubt Schmidt (Bayern) . . . .. . . . entschuldigt Euler krank Schuster Ja Faßbender Ja Dr. Seebohm — Freudenberg beurlaubt Tobaben Ja Dr. Friedrich entschuldigt Wallner entschuldigt Frühwald krank Walter Ja Funcke Ja Wittenburg Ja Gaul Ja Wittmann entschuldigt Dr. von Golitschek Ja Grundmann Ja Dr. Hammer entschuldigt Dr. Hasemann Ja FU Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . . Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . . . . Ja Freiherr von Aretin entschuldigt Frau Hütter krank Frau Arnold entschuldigt Frau Dr. Ilk Ja Dr. Bertram Nein Juncker beurlaubt Dr. Besold Nein Dr Kneipp Ja Clausen Nein Kühn Ja Dr.-Ing. Decker Nein Langer Ja Determann Nein Dr. Leuze entschuldigt Eichner Nein Dr. Luchtenberg Ja Dr. Etzel (Bamberg) Nein Margulies Ja Hoffmann (Lindlar) Nein Mauk Ja Lampl Nein Mayer (Stuttgart) Ja Mayerhofer Nein Dr. Mende Ja Dr. Meitinger Nein Dr. Miessner , . . Ja Fürst zu Oettingen-Wallerstein beurlaubt Neumayer Ja Pannenbecker Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Parzinger Nein Renner Nein Dr. Reismann . . . . . . . . Nein Rische entschuldigt Ribbeheger . . . . . . . . Nein Frau Strohbach — Volkholz — Frau Thiele . . . . . . . . entschuldigt Wartner Nein Vesper . . . . . . . • entschuldigt Frau Wessel _ Nein Willenberg Nein Fraktionslos KPD Aumer — Donhauser — Agatz entschuldigt Dr. Dorls — Fisch Nein Fröhlich krank Gundelach Nein Goetzendorff enthalten Harig — Hedler enthalten Kohl (Stuttgart) — Frau Jäger (Hannover) . . . . enthalten Müller (Frankfurt) Nein Loritz Nein Niebergall — Müller (Hannover) — Paul (Dusseldorf) — von Thadden Nein Reimann entschuldigt Tichi krank Zusammenstellung der Abstimmung: Abgegebene Stimmen 277 Davon: Ja 153 Nein 116 Stimmenthaltung 8 Zusammen wie oben 277 Berliner Abgeordnete: Name 1 Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann — Dr. Schellenberg krank Dr. Friedensburg — Frau Schroeder (Berlin) . . . . Nein Dr. Krone Ja Schroeter (Berlin) Nein Lemmer entschuldigt Frau Wolff Nein Frau Dr. Maxsein krank Dr. Tillmanns . . . . . . . . Ja FDP SPD Dr. Henn Ja Brandt Nein Huebner Ja Dr. Koenigswarter — Frau Dr. Mulert Ja Löbe Nein Dr. Reif Ja Neubauer Nein Dr. Will Ja Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Bundes-Jagdgesetzes (Nrn. 1813, 3240 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Nowack (Harburg) Am 20. Januar 1951 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Bundesjagdgesetzes —Drucksache Nr. 1813 — in erster Lesung im Plenum beraten und dann dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur weiteren Beratung überwiesen. Dieser Ausschuß hat einen Unterausschuß Jagd eingesetzt und diesem den Entwurf eines Bundesjagdgesetzes zur Vorberatung überwiesen. In 16 Sitzungen des Unterausschusses Jagd und in 8 Sitzungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist der Gesetzentwurf eingehend durchberaten worden. Außerdem haben sämtliche beteiligten Kreise die Möglichkeit gehabt, mündlich oder schriftlich ihre Stellungnahme zum Bundesjagdgesetz dem Ausschuß mitzuteilen. Nur ein Teil der Beteiligten konnte nicht gehört werden, obgleich er wohl am meisten an diesem Gesetz interessiert ist, und das ist das Wild selbst. Der Ausschuß hatte zunächst einmal grundsätzlich zu prufen, ob der Bund überhaupt zum Erlaß eines Jagdgesetzes berechtigt ist. Der Gesetzentwurf über em Bundesjagdgesetz hat nämlich eine seltsam lange Vorgeschichte. Bereits am 27. Januar 1950 hat das Hohe Haus einem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugestimmt, der die Bundesregierung ersuchte, gemäß Art. 75 Ziffer 3 des Grundgesetzes unter Verwertung der mit dem Reichsjagdgesetz gesammelten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der besonders bewährten Vorschriften aus den Landesgesetzen ein Rahmengesetz für die Jagd vorzulegen. Diesem Ersuchen ist die Bundesregierung nachgekommen und hat dem Bundesrat den Entwurf eines Bundesjagdgesetzes zugeleitet. Obwohl der Agrarausschuß des Bundesrates nach Vornahme einzelner Änderungen die Annahme des Bundesjagdgesetzes empfohlen hatte, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 18. August 1950 diesen Entwurf mit 23 gegen 17 Stimmen mit der Begründung abgelehnt, daß der Entwurf über die Befugnisse des Bundes zur Rechtsetzung gemäß Art. 75 des Grundgesetzes hinausgehe. Die Überschreitung dieser Rechtsetzungsbefugnis sei auch durch Art. 74 Nr. 1 und Nr. 17 nicht gerechtfertigt. Der Ausschuß mußte darum eingehend die Frage prüfen, ob .der Bund nach dem Grundgesetz zum Erlaß eines Jagdgesetzes berechtigt ist. Dies hat der Ausschuß ausgiebig getan. Jedes Jagdgesetz, auch ein Rahmengesetz, hat in seiner Auswirkung die Sicherung der Ernährung und der landwirtschaftlichen Erzeugung zum Gegenstand seiner Regelung. Außerdem regelt es nicht nur rein jagdrechtliche, sondern auch sehr stark bürgerlich-rechtliche Verhältnisse und strafrechtliche Tatbestände. Die Bundesregierung weist deshalb in ihrer Begründung mit Recht darauf hin, daß Grundlage für den Erlaß eines Bundesjagdgesetzes nicht nur Art. 75 GG ist, sondern daß zugleich Art. 74 Ziffer 1 GG, die das Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts unter der konkurrierenden Gesetzgebung nennt, sowie Art. 74 Ziffer 17, die die Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung und die Sicherung der Ernährung unter der konkurrierenden Gesetzgebung aufführt, in Frage kommen. Der Ausschuß hat sich darum in vollem Umfange der Begründung der Bundesregierung angeschlossen. Diese findet sich auf Drucksache Nr. 1813, Seite 21 und 22. Bei den Beratungen im Ausschuß war übrigens der Bundesrat durch den Herrn Berichterstatter seines Agrarausschusses vertreten. Auch der Herr Vertreter des Landes Bayern hatte im Ausschuß Gelegenheit, seine Einwendungen gegen ein Bundesjagdgesetz zu erheben. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzentwurfes sind folgende: Der § 1 regelt das Jagdrecht. Nach diesem Jagdrecht hat der Jäger die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende jagdbare Tiere zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich als Jagdbeute anzueignen. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes. Sie muß so durchgeführt werden, daß Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei möglichst vermieden werden. Außerdem sind bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waldgerechtigkeit zu beachten. Die §§ 7 und 8 regeln die Größe der Jagdbezirke. Hierbei ist vorgesehen, daß zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 ha an, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, einen eigenen Jagdbezirk bilden. Unter dem Begriff Person ist auch eine juristische Person des öffentlichen oder des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Für Eigenjagdbezirke im Hochgebirge können die Länder die Mindestgröße höher festsetzen. Außerdem ist vorgesehen, daß, soweit beim Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Ländern eine andere Größe als 75 ha festgesetzt ist, es däbei sein Bewenden haben soll, falls die Größe nicht unter 70 ha und — mit Ausnahme im Hochgebirge — nicht über 80 ha beträgt. Ländergrenzen unterbrechen nicht den Zusammenhang von Grundflächen, die einen Eigenjagdbezirk bilden. Die gemeinschaftlichen Jagdbezirke sollen mindestens 150 ha umfassen. Auch hier können die Länder Mindestgrößen allgemein — und für bestimmte Gebiete höher — festsetzen. Die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in (Dr. Nowack [Harburg]) mehrere selbständige Jagdbezirke kann zugelassen werden, sofern jeder Teil die Mindestgröße von 300 ha hat. Die Bestimmungen in § 9 über die Jagdgenossenschaften sind im Ausschuß zweckmäßiger gefaßt, um unnötige Verwaltungsarbeit zu vermeiden. Der § 11 regelt die Jagdpacht. Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer soll mindestens 9 Jahre betragen. Die Länder können die Mindestpachtzeit höher festsetzen. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Die Pachtverträge bedürfen keiner Genehmigung, sondern sind nur der Anzeigepflicht unterworfen, entsprechend dem neuen Landpachtgesetz. Die Behörde kann einen Jagdpachtvertrag binnen drei Wochen nach Eingang der Anzeige nur dann beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet sind oder wenn zu erwarten ist, daß durch eine vertragsmäßige Jagdausübung die in § 1 Abs. 2 bestehenden Vorschriften über die Hege verletzt werden. Die §§ 15 bis 18 regeln die Ausstellung eines Jagdscheines für In- und Ausländer und für Jugendliche. Die Erteilung des Jagdscheins wird unter anderem davon abhängig gemacht, daß die Person, die einen Jagdschein beantragt, eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung für Personen-und Sachschaden nachweisen kann. Außerdem ist die Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, daß der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, in der er ausreichende Kenntnisse in der Führung von Jagdwaffen, in der Behandlung des erlegten Wildes und in der jagdlichen Gesetzgebung nachweisen muß. Ein in einem Lande ausgestellter Jahresjagdschein gilt für das gesamte Bundesgebiet. Einer der umstrittensten Paragraphen war der § 21, der die Abschußregelung vorsieht. Diese Bestimmung ist nur in engem Zusammenhang mit dem § 37 zu verstehen. In diesen beiden Paragraphen hat der Ausschuß eine grundlegende Änderung entgegen dem früheren Reichsjagdgesetz dahingehend vorgesehen, daß der Abschußplan — zahlenmäßig getrennt nach Wildarten und Geschlechtern — in gemeinschaftlichen Jagdbezirken vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand, in verpachteten Eigenjagdbezirken vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Eigentümer oder Nutznießer und in nicht verpachteten Eigenjagdbezirken von dem Eigentümer oder Nutznießer aufzustellen ist. Kommt ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten nicht zustande, so reichen Pächter und Verpächter ihre Vorschläge dem zuständigen, in § 37 vorgesehenen Jagdbeirat ein, der dann den Abschußplan festsetzt. Dieser Jagdbeirat besteht nach § 37 in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt aus: dem Leiter der Kreis- oder Stadtverwaltung oder dem von ihm benannnten Vertreter als Vorsitzenden, einem Vertreter der Landwirtschaft, einem Vertreter des Nichtstaatswaldes, einem Vertreter der Jagdgenossenschaft und einem Vertreter der Jäger. Der Jagdbeirat soll seine Beschlüsse mit Mehrheit fassen. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag. Mit diesen neuen grundlegenden Bestimmungen der §§ 21 und 37 glaubt der Ausschuß allen berechtigten Wünschen der beteiligten Kreise Rechnung getragen zu haben, damit Unstimmigkeiten, die auf der untersten Ebene entstehen können, sofort dort geregelt werden. Es wird aber schon Aufgabe der Verpächter und Pächter sein müssen, bei Abschluß zukünftiger Jagdverträge darin Bestimmungen aufzunehmen, die den Erfordernissen der Hege, wie sie in § 1 Abs. 2 dieses Gesetzes festgelegt sind, entsprechen. Abschnitt VII regelt den Wild- und Jagdschaden. Hierbei ist es den Ländern vorbehalten, daß sie in Wild- und Jagdschadensangelegenheiten das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges davon abhängig machen können, daß zuvor ein Feststellungsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde stattfindet, in dem über den Anspruch eine vollstreckbare Verpflichtungserklärungz aufzunehmen oder eine nach Eintritt der Rechtskraft vollstreckbare Entscheidung zu erlassen ist. Der § 36, der die Veräußerung und den Versand von Wild regelt, gibt der Bundesregierung die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung den Verkauf, Tausch und Versand von Wildpret von Schalenwild zu erlassen. Die §§ 38 und 39 behandeln die Strafbestimmungen und Ordnungswidrigkeiten. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nur Strafbestimmungen vorsah und damals auch nur vorsehen konnte, hat der Ausschuß im § 39 Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Die Umänderung der Tatbestände in Ordnungswidrigkeiten konnte nicht eher erfolgen, da das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten erst am 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 177) verkündet wurde. Durch dieses Gesetz ist die Trennung von Kriminalunrecht und Verwaltungsunrecht vorgenommen worden. Mit diesem Gesetz sind die Voraussetzungen geschaffen worden, in den strafrechtlichen Nebengesetzen Ordnungswidrigkeiten vorzusehen. Die in § 38 unter Strafe gestellten Handlungen stellen echtes kriminelles Unrecht dar. Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei den Tatbeständen des § 39 um Verwaltungsunrecht, denen ein krimineller Inhalt fehlt. Da über die Höhe der Geldbuße in § 39 nichts gesagt ist, findet § 5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Anwendung, d. h. der Höchstbetrag der Geldbuße beträgt 1000 DM. Es ist denkbar, daß die Ordnungswidrigkeiten des § 39 mit Kriminaldelikten des Strafgesetzbuches in Tateinheit stehen können. Nach § 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in diesen Fällen nur das Strafgesetz anzuwenden. Die Bestimmungen in § 43 über den Ablauf von Jagdpachtverträgen, die auf Grund der Verordnung vom 10. Februar 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 96) bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch laufen oder von den Beteiligten als laufend behandelt werden, wurden vom Ausschuß eingehend und klarer gefaßt als in der Regierungsvorlage. Die genannte Verordnung gab während des Krieges Jagdpächtern die Möglichkeit, einen ablaufenden Jagdpachtvertrag durch Erklärung gegenüber dem Verpächter bis zum 31. März des Jahres zu verlängern, das dem Jahre der Beendigung des Krieges folgt. Da in der Nachkriegszeit zweifelhaft war, welcher Termin als Kriegsende anzusehen ist, blieb es auch unklar, wann auf diese Weise verlängerte Jagdpachtverträge in der britischen Zone, in der die in Frage stehende Verordnung noch nicht außer Kraft gesetzt worden ist, ablaufen. Diese Unklar- (Dr. Nowack [Harburg]) heil und ihre Folgen zu beseitigen, ist der Zweck des § 43. Die bisherige Fassung enthielt jedoch eine denkgesetzliche Ungenauigkeit, weil sie nach ihrem Wortlaut Verträge, die nur als fortdauernd behandelt werden, in Wirklichkeit also schon abgelaufen sind, zu einem bestimmten zukünftigen Termin ablaufen läßt. Ferner schließt die bisherige Fassung nicht mit genügender Klarheit eine Rückforderung von Pachtzahlungen aus, die auf Grund solcher nur als fortdauernd behandelter Verträge geleistet worden sind. Die neue Fassung legt der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln und Celle folgend in Satz 1 das Kriegsende im Sinne der in Frage stehenden Verordnung fest und sichert damit, daß alle auf Grund dieser Verordnung verlängerten Jagdpachtverträge als am 31. März 1946 abgelaufen behandelt werden müssen. Eine Rückforderung von Pachtzahlungen, die nach diesem Termin auf Grund von noch als fortdauernd behandelten Jagpachtverträgen geleistet worden sind, wird durch Satz 2 ausgeschlossen. § 46 sieht das Inkrafttreten des Gesetzes für den 1. Oktober 1952 vor. Dieser Termin ist gewählt worden, um. den Ländern ausreichend Zeit zugeben, ihre Landesjagdgesetze in Ausführung dieses Bundesjagdgesetzes so rechtzeitig zu erlassen, daß sie bis zum Abschluß der neuen Pachtverträge zum 1. April 1953 beachtet und durchgeführt werden können. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten glaubt, daß mit seinen Beschlüssen die berechtigten Wünsche aller Beteiligten, der Jagdverpächter und -pächter, der Land- und Forstwirtschaft, der Landschaft und des Wildes, aber auch der Länder berücksichtigt worden sind. Es war nicht immer leicht, hier einen gerechten Ausgleich zu finden, und doch glaubt der Ausschuß, ihn gefunden zu haben. Als Berichterstatter habe ich die Ehre, im Namen des Ausschusses Sie zu bitten, diesem Gesetzentwurf, wie er im Ausschuß verabschiedet worden ist, Ihre Zustimmung zu geben. Bonn, den 24. April 1952 Nowack (Harburg) Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums (Nrn. 2019, 3256 der Drucksachen) betr. Bemühungen zur Freilassung von in der sowjetischen Besatzungszone .aus politischen Gründen inhaftierten Jugendlichen. 1. Bericht des Abgeordneten Blachstein: Mit diesem Bericht soll die deutsche und internationale Öffentlichkeit auf die große Zahl und die schrecklichen Lebensbedingungen der aus politischen Gründen verurteilten deutschen Jugendlichen unter 18 Jahren in den Gefängnissen, Zuchthäusern, Straflagern der sowjetischen Besatzungszone und in Rußland erneut hingewiesen werden. Sehr sorgfältige Untersuchungen ergaben für das Jahr 1950 insgesamt über 4300 von Gerichten der sowjetischen Besatzungszone aus politischen Gründen verurteilte Jugendliche. In den ersten vier Monaten des Jahres 1951 waren es über 2000. Dabei sind die durch sowjetische Militärtribunale meist zu Regelstrafen von 25 Jahren Zwangsarbeit Verurteilten nicht mit einbegriffen. In den ersten fünf Monaten 1951 verhaftete der Staatssicherheitsdienst wegen angeblicher politischer Straftaten 463 Jugendliche. 1951 richteten sich etwa 60 % der anhängigen politischen Strafverfahren gegen Jugendliche. Das vorliegende Material kann nicht vollständig sein, da die Machthaber in der sowjetischen Besatzungszone die wirklichen Verhältnisse zu verschleiern und zu verheimlichen versuchen. Die Angaben stammen von Behörden, Organisationen, aus der Haft entlassenen oder geflüchteten Jugendlichen und Angehörigen der Betroffenen. Schon der gewährte, begrenzte Einblick gibt ein erschütterndes Bild der Lebensverhältnisse junger Deutscher hinter Gefängnismauern in der sowjetischen Besatzungszone. Der größte Teil der jugendlichen politischen Häftlinge ist in den Haftanstalten Torgau, Bautzen, Stollberg und der Jugendabteilung des Zuchthauses Bützow-Dreibergen untergebracht. Die Jugendlichen sind meist gesondert zusammengefaßt. Ihre Ernährung ist die gleiche wie die der übrigen Gefangenen. Die Ernährung mit der Grundkarte der Ostzonenbevölkerung reicht für die Jugendlichen nicht aus. Die Erkrankung vieler Jugendlicher an Tbc ist die Folge dieser Unterernährung. Jürgen Gerull , der als in West-Berlin wohnhafter Jugendlicher im Juni 1949 zu 2 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt und im November 1951 entlassen wurde, berichtet über die Strafanstalt Waldheim: Bei meinem Eintreffen in Waldheim befanden sich in der Strafanstalt zirka 3800 ausschließlich politische Häftlinge, die sich fast nur aus den Insassen der ehemaligen Konzentrationslager Bautzen, Sachsenhausen, Buchenwald, Mühlberg usw. zusammensetzten. Die normale Kapazität von Waldheim betrug ungefähr 2000 Häftlinge. Im Laufe meines einjährigen Aufenthaltes wuchs unsere Stärke auf 6000 an. Während die in Waldheim sitzenden mehreren Hundert Jugendlichen, die zum großen Teil 1945 14- und 15jährig verhaftet wurden, bis zum Frühjahr 1951 gesondert untergebracht waren, wurden sie später auf die einzelnen Belegschaften verteilt. Die Strafanstalt Waldheim hat keinerlei Kanalisation. Sämtliche Exkremente werden durch ein Häftlingskommando aus der Anstalt entfernt. Die sanitären Anlagen sind auf Grund der starken Überbelegung vollständig unzureichend. In den Sommermonaten ist durch starken Wassermangel in der Waldheimer Gegend Wasser in der Anstalt kaum greifbar. Sehr oft kam es vor, daß wir uns morgens nicht waschen konnten. Vor meiner Entlassung im November 1951 konnte ich im Mai das letzte Mal duschen. Die Häftlinge erhalten als Verpflegung täglich 500 g Brot (vor dem Brief von Bischof Dibelius an Pieck 350 g), ein Liter Mittagessen, ein Liter Kaffee, jeden zweiten Tag etwa 50 g Marmelade und alle 5 Tage etwa 50 g Wurst. Sämtliche Lebensmittel waren von der schlechtesten Qualität und teilweise unter normalen Verhältnissen ungenießbar. Die ärztliche Betreuung in Waldheim wird durch Häftlingsärzte durchgeführt. Durch den chronischen Arzneimangel ist sie völlig unzureichend. Innerhalb der Anstalt befindet sich ein Lazarett, in das nur Schwerkranke aufgenommen werden. Im zentralen Krankenhaus liegen etwa 700 kranke Häftlinge, die fast ausschließlich ein Opfer der Tbc geworden sind und laufend sterben. Die im zentralen Krankenhaus untergebrachten Häftlinge erhalten eine besondere Krankenverpflegung, die aber keineswegs den Erfordernissen entspricht. Jeder Verstoß gegen die Anstaltsvorschriften wird mit 21 Tagen verschärftem Arrest bestraft. In dieser Zeit gibt es nur jeden dritten Tag Mittagessen, so daß die physische Belastung unerträglich ist. Der aus dem Lager Bautzen geflüchtete Georg Friedrich berichtet von dort: Die hygienischen Verhältnisse sind schlecht. Am meisten litten wir unter dem allgemeinen Wassermangel. War es schon deprimierend, sich nur einmal am Tage mit wenig Wasser waschen zu müssen, erniedrigender war die Tatsache, daß der Holzkübel, auf dem wir unsere Notdurft verrichten mußten, in der (Blachstein) Zelle stand. Toilettenpapier wurde nicht ausgegeben, Zeitungspapier aber darf kein Häftling bei sich haben. Der Kübel war mit so wenig Wasser gefüllt, daß der hygienische Zweck nicht erreicht wurde und es in der Zelle vor Gestank nicht mehr auszuhalten war. Die Seife, die uns monatlich einmal zugestellt wurde, war von so schlechter Qualität, daß sie nicht einmal schäumte. Innerhalb des Lagers wurden vier neue Baracken errichtet, in denen jetzt ausnahmslos Tbc-kranke und Tbc-gefährdete Jugendliche zusammengezogen wurden (300). Die Verpflegungssätze in Bautzen haben sich gegenüber der Zeit des sowjetischen Lagerregimes nur unwesentlich verbessert. Heute wie damals sind Hauptbestandteile der Versorgung die dünnen und fettarmen Wassersuppen. Die Brotrationen sind zwar in letzter Zeit heraufgesetzt, erlauben aber nicht, den Grad der körperlichen Auszehrung der Häftlinge aufzuhalten. Es gibt heute im Lager kaum einen Häftling, der über 50 kg wiegt. Und das, obwohl seit einem Jahr den Häftlingen erlaubt ist, monatlich ein Paket von zu Hause zu empfangen, das in der Praxis aus Lebensmitteln besteht. Diese Lebensmittelsendungen stellen vor allem kalorienmäßig einen wesentlichen Bestandteil der Verpflegung der Häftlinge dar. Trotzdem sind die Sterbeziffern immer noch sehr hoch, und auch die Tbc-Krankenziffern haben keine rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Die schlechte Lagerverpflegung scheint darauf ausgerichtet zu sein, die Häftlinge einem langen Siechtum auszuliefern. Diesem Zweck dient offenbar auch das Verbot, hochwertige Aufbaustoffe in den Paketen zu empfangen. Für Kranke ist keine besondere Kost vorgesehen. Sie erhalten lediglich an Stelle der üblichen, stinkenden Kohl- oder Graupensuppe mehrmals wöchentlich Salzkartoffeln mit Gemüse. Die Rationssätze sind jedoch dieselben wie die für die anderen Häftlinge. Nicht einmal die Tbc-Kranken erhalten erhöhte Fettrationen oder Milch. Die Masse der nichtarbeitenden Häftlinge erhält täglich 3/4 Liter Graupensuppe, 1 Liter Kohlsuppe, 3/4 Liter Kaffeewasser, 500 g Brot, 16 g Fett, 20 g Zucker, 30 g Marmelade. Entgegen den zwingenden Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes werden Jugendliche in politischen Verfahren auf Weisung des Sowjetzonenministers zu Zuchthausstrafen verurteilt; auch die Anwendung der Todesstrafe wurde für zulässig erklärt. Die Jugendlichen haben im allgemeinen keine Möglichkeit zu arbeiten. Sie werden von der Volkspolizei kasernenhofmäßig gedrillt und schikaniert. Schon bei kleinsten Disziplinarvergehen wird häufig die Prügelstrafe angewandt. Diejenigen strafgefangenen Jugendlichen, welche für den SSD gegen ihre Kameraden Spitzeldienste leisten, werden auf gute Arbeitsplätze gesetzt und dürfen Sonderpakete empfangen. In einem Brief vom 22. März 1950, der aus der Strafanstalt Bautzen herausgeschmuggelt wurde, heißt es: „Die Jugendlichen, die zum Teil mit 14 Jahren eingekerkert wurden, sind körperlich zurückgeblieben und verkommen geistig und moralisch. Sie haben keine Möglichkeit der Weiterbildung und sind mit ihrem unterernährten Körper den Seuchen und Krankheiten besonders ausgesetzt." Als die hungernden und Tbc-kranken Gefangenen am 31. März 1950 ihre Verzweiflung zum Fenster hinausschrien, hielt die Volkspolizei anschließend ein Strafgericht ab und mißhandelte die Gefangenen, so daß es Tote und Schwerverletzte gab. Dabei feuerten die Volkspolizeioffiziere ihre Leute mit den Rufen an: „Schlagt vor allem die Jugendlichen zusammen! Schlagt die Verbrecher tot!" Die nachfolgende Liste von verhafteten und verurteilten Jugendlichen ist sorgfältig geprüft. Sie beschränkt sich wesentlich auf solche Fälle unter 18 Jahren, für die das Jugendstrafrecht Gültigkeit hat. Die Liste gibt nur einen kleinen Ausschnitt aus der großen Zahl und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wohl aber auf Zuverlässigkeit. In Roßleben, einem kleinen Ort in Sachsen-Anhalt, ist eine Klosterschule auf Internatsbasis, aus der eine Anzahl Schüler 1945 von den Russen verhaftet wurden. Die Schüler waren bei ihrer Verhaftung 14 bis 16 Jahre alt. Noch heute befinden sich davon in Rußland: Peter Menzel, bei der Verhaftung 16 Jahre alt, zu 10 Jahren verurteilt; Norbert Graf Matuschka, bei der Verhaftung 15 Jahre alt, zu 10 Jahren verurteilt; Hans Krause, bei der Verhaftung 14 Jahre alt, zu 10 Jahren verurteilt; im Zuchthaus Luckau: Otto Graf zu Eulenburg, bei der Verhaftung 14 Jahre alt, zu 10 Jahren Freiheitsentzug verurteilt; Hanns K. von Pannwitz, bei der Verhaftung 16 Jahre alt, ebenfalls zu 10 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Im Herbst 1949 wurden die vier Mitglieder der Berliner Jugendorganisation „Die Falken": Horst Glank, Lothar Otter, Günther Schlierf und Gerhard Sperling, wegen der Verbreitung von Flugblättern, ohne mit ihren Eltern, Verwandten oder ihrem Rechtsbeistand in Verbindung treten zu können, von einem sowjetischen Militärgericht zur Höchststrafe von 25 Jahren Straflager verurteilt. In Jena wurden im März 1951 durch ein sowjetisches Tribunal 10 Jugendliche zu je 25 Jahren Zwangsarbeit wegen „antidemokratischer und antisowjetischer Propaganda" verurteilt. Es handelt sich um die Jugendlichen: Schiffer, Alfred, geb. am 14.7. 1930, Hofmeister, Hanns, geb. am 23.4.1933, Unger, Eckehard, geb. am 29.4. 1930, Streich, Gregor, geb. am 18. 3. 1932, Münster, Helmut, geb. am 2. 2. 1932, Gutberlet, Fritz, geb. am 30. 5. 1934, Bockhacker, Klaus, geb. am 23. 6. 1931, Fisch e r, Wilfred, geb. am 17. 5. 1932, Hennig, geb. am 3. 1. 1931, Thiele, geb. am 20. 6. 1934. Die Jugendlichen nahmen an einer Feier anläßlich des Geburtstages von Wilhelm Pieck am 3. 1. 1951 im Volkshaussaal in Jena teil. Einer von ihnen soll eine Stinkbombe zum Platzen gebracht haben. Aus dem Vorfall wurde durch den SSD ein hochpolitisches Vergehen konstruiert. Die erste Verhandlung vor einem sowjetzonalen Gericht erbrachte (Blachstein) Strafen in Höhe von einigen Monaten. Das Strafmaß erschien der sowjetischen Kontrollkommission jedoch zu niedrig. Sie übergab den Fall einem sowjetischen Militärtribunal. In dem am 22. und 23. März durchgeführten Prozeß wurden die Jugendlichen zu insgesamt 250 Jahren Strafarbeitslager verurteilt. Ein brandenburgischer Gerichtshof hat im Mai 1951 den 18jährigen Wilfried Michaelis zu zehn Jahren Zwangsarbeit und L e w n e r zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie an Propagandatafeln das Wort „Freiheit" plakatiert hätten. Der Jugendliche Hans Zickerow wurde zu 8 Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er beschuldigt wurde, „Freiheit... Freie Wahlen ... SPD" an Mauern geschrieben zu haben. Im Februar 1951 verhängte das Landgericht Potsdam gegen fünf Jugendliche Strafen von insgesamt 33 Jahren Zuchthaus, weil sie „hetzerische Propaganda in Treuenbrietzen getrieben und antikommunistische Flugblätter verteilt haben" sollen. Der ehemalige Angehörige der Volkspolizei, der Jugendliche Erwin Monger, wurde zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er nach seinem Ausscheiden aus der Volkspolizei Bekannten Bilder von der Ausbildung an der Panzerabwehrkanone gezeigt hatte. Ein anderer, siebzehnj ähriger Volkspolizist, namens Paschke, aus Cottbus, war nach dem Westen geflüchtet. Um seine Mutter noch einmal zu sehen, war er nach Cottbus zurückgekehrt und wurde verhaftet. Paschke wurde zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er „den Frieden gefährdende Aussagen über die Volkspolizei gemacht habe". Günther Kliemann aus Radeberg in Sachsen wurde zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt, obwohl er seit Kriegsende im Westen lebte, wo er Angehöriger einer GCLO-Einheit in Lübeck war. Anläßlich eines Besuches seiner Mutter in Radeberg wurde er verhaftet und der sowjetischen Militärjustiz überstellt. Er wurde später durch ein sowjetisches Tribunal zu 25 Jahren Zwangsarbeit auf Grund des sowjetischen Spionage-Paragraphen verurteilt. Seine Tätigkeit bei GCLO wurde durch den Staatsanwalt als erwiesene Spionagetätigkeit für den Westen und sein Besuch als Spionageauftrag dargestellt. Am 7. 5. 1951 fand vor der 4. Strafkammer des Ost-Berliner Landgerichts der Prozeß gegen die vier Falken-Mitglieder Peter Griesinger, 21 Jahre, Günther Gebler, 18 Jahre, Manfred Wend t, 18 Jahre, und Hans Halland, 18 Jahre, statt. Ihnen wurde vorgeworfen, tendenziöse Gerüchte erfunden und verbreitet zu haben, die „den Frieden der Welt gefährdet und die Sowjet-Union verächtlich gemacht hätten". Gegen die Jugendlichen wurden insgesamt 15 Jahre Zuchthaus verhängt. Der reine Terrorcharakter dieses Urteils wird schon daraus ersichtlich, daß zusätzlich zu diesen harten Strafen sogenannte „Sühnemaßnahmen" ausgesprochen wurden: die Aberkennung des Wahlrechts auf Lebenszeit, der Verlust von Renten und Pensionen und das Verbot jeder politischen und gewerkschaftlichen Betätigung auf Lebenszeit; für die Dauer von fünf Jahren nach der Haftverbüßung wurden Berufs-, Wohn- und Aufenthaltsbeschränkungen und der Verlust jeglicher Prüfungsrechte ausgesprochen. — Obwohl der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zugeben mußte, daß man die Verbreitung der Flugblätter den Jugendlichen nicht nachweisen konnte, wurde das Urteil ausgesprochen, da „aus Erfahrung früherer Prozesse gegen Falken-Mitglieder die Absicht der Verbreitung solcher Flugblätter jederzeit als gegeben vorausgesetzt werden könne". Auf Propagandaproteste der FDJ wurde das Urteil aufgehoben und nach einer Anerkennung der Berechtigung der Urteile durch die Verurteilten diese aus der Haft entlassen. In Werdau in Sachsen wurden 15 Oberschüler im Mai 1951 verhaftet, weil sie angeblich Plakate mit Karikaturen kommunistischer Staatsmänner geklebt haben. Eberhard Klink e aus Rauen bei Fürstenwalde/ Spree, geboren 1934, wurde am 1. Mai 1951 verhaftet. Er erhielt von der großen Strafkammer Cottbus 6 Jahre Zuchthaus. Er hat Parolen an die Wände geschrieben: „Freiheit" und „Kommunismus ist Versklavung". Er sagte vor Gericht aus, daß er durch den SSD unter Drohung und Schlägen zu Geständnissen gepreßt wurde. Mit ihm verurteilt wurde Lothar Fink e, geboren 1933, zu 5 Jahren Zuchthaus und Harry Adolph, geboren 1930, ebenfalls zu 5 Jahren Zuchthaus. Und wo sind sie geblieben, die 134 Jugendlichen aus dem Kreise Calau/Niederlausitz, die im Sommer 1945 verschleppt wurden? 40 Jugendlichen aus Schönebeck a. d. Elbe, die zwischen dem 19. Dezember 1945 und dem 13. Januar 1946 auf Veranlassung der sowjetischen Kommandantur verhaftet wurden? 30 Jungen und Mädel, die Anfang August 1947 in Frankfurt/Oder durch die NKWD verhaftet wurden, weil sie angeblich in einem Tanzlokal das „Horst-Wessel-Lied" gesungen hätten? Weder der Wirt noch andere Gäste hatten jedoch etwas gehört. 7 Jugendlichen, die ebenfalls an diesem Verhaftungsabend in Frankfurt/Oder von ihren Eltern fortgeholt wurden, weil sie angeblich zu dieser „Bande" gehörten? 25 Mädel aus Radeberg bei Dresden, die Anfang Oktober 1947 bei der Verhaftung durch die NKWDSoldaten aufgefordert wurden, Mäntel und Decken mitzunehmen, und bis heute nicht zurückgekehrt sind? 20 Jugendlichen, 16 bis 18jährige, die gegen 22 Uhr am 14. Juli 1947 durch sowjetische NKWD aus dem Tanzlokal „Pilsator" in Schildow herausgeholt wurden und auf russischen Lastkraftwagen in ein Lager bei Küstrin abtransportiert wurden? Jugendlichen aus Potsdam, die im Dezember 1945 während einer Verhaftungswelle in Potsdam in verschiedenen Stadtteilen, aus der Oberschule und von der Straße weg, durch deutsche Polizei verhaftet und der sowjetischen Besatzungsmacht übergeben worden sind? 76 Jugendlichen aus dem Lande Mecklenburg, deren Namen festgehalten sind? Sie wurden in den Jahren 1945, 1946 und 1947 durch sowjetische NKWD verhaftet. 35 Jugendlichen aus Oranienbaum, fast durchweg Vierzehnjährige, die im Sommer 1945 durch sowjetische NKWD abgeholt wurden? Die studentische Jugend hat unter dem politischen Terror besonders zu leiden, und zu den zahlreichen verhafteten und verurteilten Studenten kommen immer neue, da die Verfolgungsmaßnahmen an Universitäten und Hochschulen ständig fortgehen. Da dieser Bericht sich mit der Lage der (Blachstein) jugendlichen Gefangenen befaßt, nach dem Strafrecht also Menschen unter 18 Jahren, muß dieser Hinweis nur als Ergänzung betrachtet werden. Besonderes Aufsehen erregte der Prozeß gegen den 18jährigen Oberschüler Hermann Joseph Flade aus Obernhau. Flade wurde vorgeworfen, bei den Wahlen in der sowjetischen Besatzungszone im Oktober 1950 antikommunistische Flugblätter hergestellt und angeschlagen und bei seiner Verhaftung einen Polizisten niedergestochen zu haben. Flade wurde zunächst zum Tode verurteilt, weil er der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen und in Tateinheit damit des Betreibens militaristischer Propaganda, des versuchten Mordes und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig befunden wurde. In der Revisionsverhandlung vor der 22. großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde das Todesurteil aufgehoben und Flade zu 15 Jahren Zuchthaus unter Verhängung der obligatorischen Sühnemaßnahmen verurteilt. Die bereits im Sommer vergangenen Jahres wegen Verteilung antikommunistischer Flugblätter verhafteten Oberschüler der Goethe-Oberschule in Schwerin: Wolfgang Strauß, Eduard Lindhammer, Dieter Schopen, Winfried Wagner, Senf, Klein, Sahlow, Haase, Ohland, Erika Blutschun, Karl-August Schantien und der Vorsitzende des Landesjugendbeirats der LDP Mecklenburg, Hans-Jürgen Jennerzahn, wurden jetzt von einem sowjetischen Militärtribunal abgeurteilt. Winfried Wagner und der außerdem verhaftete Bruder von Wolfgang Strauß, Olaf, wurden zu Zuchthausstrafen von 20 und 25 Jahren verurteilt. Wolfgang Strauß soll zum Tode verurteilt worden sein. Bonn, den 27. März 1952 Blachstein Berichterstatter 2. Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine möglichst vollständige Liste der in der sowjetischen Besatzungszone aus politischen Gründen verhafteten und dort oder in Rußland aus politischen Gründen verurteilten Jugendlichen sowie einen genauen Bericht über die Verhältnisse in den Lagern und Strafanstalten vorzulegen, in denen sich solche Jugendliche befinden. 2. Der Deutsche Bundestag gibt den geeigneten deutschen und internationalen humanitären Organisationen gegenüber der Hoffnung Ausdruck, daß auch von ihrer Seite, aus Gründen der Menschlichkeit, darauf hingewirkt wird, die Freilassung der aus politischen Gründen verhafteten Jugendlichen oder eine Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse zu erreichen. 3. Der Deutsche Bundestag fordert eine Amnestie über diese Jugendlichen und appelliert an alle Menschen guten Willens in aller Welt, sich dieser Forderung anzuschließen. Er spricht die Erwartung aus, daß die zuständigen Stellen der sowjetischen Besatzungszone sich diesem Anliegen nicht versagen werden, und bittet die Bundesregierung, alle Schritte zu unternehmen, die geeignet sind, die Freilassung der aus politischen Gründen verhafteten Jugendlichen so schnell als möglich zu erreichen. Bonn, den 27. März 1952 Der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen Wehner Vorsitzender Blachstein Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD. zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend uneheliche Kinder der Besatzungsangehörigen (Nrn. 3235, 2191, 3110 der Drucksachen, Umdruck Nr. 464) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Pfleiderer Am 12. März nahm das Hohe Haus einen Antrag des Auswärtigen Ausschusses an, der sich auf die Rechtsverhältnisse der unehelichen Kinder der Besatzungsangehörigen bezog. Der Antrag hatte zum Inhalt, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Regelung dieser Rechtsverhältnisse alsbald Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission aufzunehmen. Während der Beratung über den Antrag des Ausschusses brachte die Fraktion der SPD eine Entschließung ein — Umdruck 464 —, in welcher dem Hause empfohlen wurde, an die Vereinten Nationen zu appellieren, um in Deutschland, wie es in der Entschließung hieß, einen Zustand zu beendigen, der mit den Menschenrechten der von den Besatzungsangehörigen außerehelich gezeugten Kinder unvereinbar sei, und ferner, eine volkerrechtliche Konvention zu schaffen, durch die allgemein die Rechte der Kinder gewahrt würden, die außerehelich von den Angehörigen der Streitkräfte einer anderen Nation gezeugt worden seien. Diese Entschließung wurde dem Auswärtigen Ausschuß überwiesen und dort beraten. Der Ausschuß war der Ansicht, daß vom deutschen Standpunkt aus- das Problem tatsächlich über den Bereich der drei westlichen Besatzungsmächte hinausgehe. Man braucht in diesem Zusammenhang nur an die wahrhaft schmachvollen Zustände zu erinnern, durch welche die deutsche Nation in ihrer tiefsten Wurzel tödlich getroffen werden sollte, ich meine an die Zustände, wo jede deutsche Frau unter Androhung des Todes den Soldaten einer fremden Macht zu Willen sein mußte. Die antragstellende Fraktion hat daher gute Gründe gehabt — und der Ausschuß ist diesen Gründen beigetreten —, eine Konvention ins Auge zu fassen, die über den Bereich der westlichen Alliierten hinausreicht. Es war naheliegend, hierbei in erster Linie an die Vereinten Nationen zu denken. Eine solche Konvention jedoch auf angebliche Menschenrechte der unehelichen Kinder zu gründen, schien dem Ausschuß nicht angezeigt. Schon der letzte Bericht des Ausschusses und die Beratung des Berichts hatten gezeigt, daß die materielle und die formelle Rechtslage der unehelichen Kinder in den einzelnen Ländern so verschieden ist, daß von einem allgemein anerkannten Menschenrecht dieser Kinder nicht mehr gesprochen werden kann. Es hieße den Begriff der Menschenrechte auflösen und ihn für die Gestaltung der Rechtsordnung ungeeignet machen, wollte man versuchen, in diesem Zusammenhang auf ihn zurückzugreifen. Es ist nun dem Ausschuß bekanntgeworden, daß die Vereinten Nationen bereits über die Grundsätze beraten, die in einer Konvention oder einem Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen zur Anwendung gelangen sollen. Aus diesem Grunde glaubte der Ausschuß, das Hohe Haus sollte beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, 1. über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen zu berichten, 2. zu prüfen, in welcher Form Deutschland einer solchen Konvention beitreten könnte. Im Namen des Ausschusses darf ich bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Bonn, den 24. April 1952. Dr. Pfleiderer Berichterstatter Anlage 4 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und des Zentrums betreffend Konzessionsabgaben und den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben (Nrn. 3254, 1765, 1938 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Hoogen Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und des Zentrums verlangen die Neuregelung des Rechtes der Konzessionsabgaben und wollen hierbei die Gemeinden und Gemeindeverbände ohne Unterschied nach Art und Größe grundsätzlich gleich behandelt wissen. Das ist der wesentliche Inhalt der Drucksachen Nrn. 1765 und 1938. Mit diesem Verlangen haben sich die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Finanz- und Steuerfragen und für Angelegenheiten der inneren Verwaltung beschäftigt. Die Federführung lag beim Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Bis zum heutigen Tage ist das Recht der Konzessionsabgaben in den Anordnungen des früheren Reichskommissars für die Preisbildung aus dem Jahre 1941 und den hierzu ergangenen Ergänzungsvorschriften -enthalten. Unter Konzessionsabgaben versteht man die Entgelte, die ein Energieversorgungsunternehmen an eine Gemeinde oder an einen Gemeindeverband dafür zahlt, daß dem Energieversorgungsunternehmen die Benutzung der Verkehrsräume der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes zur Verlegung von Versorgungsleitungen gestattet wird, oder dafür, daß die Gemeinde auf eine anderweitige Regelung der Versorgung in ihrem Gebiete verzichtet. Die wesentlichen Bestimmungen des derzeitigen Konzessionsabgabenrechts sind die folgenden: 1. Konzessionsabgaben dürfen nicht neu eingeführt werden. 2. Die Konzessionsabgabensätze dürfen nicht erhöht werden. 3. An Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern, an Gemeindeverbände und Zweckverbände dürfen Konzessionsabgaben nicht weitergezahlt werden. 4. Für die Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern dürfen die Konzessionsabgaben bestimmte Höchstsätze, die nach der Größe der Gemeinden gestaffelt sind, nicht überschreiten. Die Höchstsätze sind in Prozentsätzen der Roheinnahmen festgelegt. 5. Die Zulässigkeit der Konzessionsabgaben wird weiterhin an die Erwirtschaftung eines bestimmten Mindestgewinns geknüpft. 6. Die KAE enthält weiter die Bestimmung, daß Konzessionsabgaben in den folgenden Jahren weiter herabgesetzt und in angemessener Frist ganz beseitigt werden. Gegen eine Reihe von Vorschriften des jetzigen Konzessionsabgabenrechts werden schon seit langem von den kommunalen Spitzenverbänden Bedenken verfassungsrechtlicher und wirtschaftlicher Art erhoben. In erster Linie wird eingewandt, daß Bestrebungen auf völlige Abschaffung der Konzessionsabgaben unannehmbar seien, weil die Einräumung des Rechtes, die öffentlichen Verkehrswege über den Gemeingebrauch hinaus zur Verlegung von Versorgungsleitungen zu benutzen, eine echte wirtschaftliche Leistung darstelle, die auch angemessen vergütet werden müsse. Die Konzessionsabgaben müßten deshalb im Grundsatz als berechtigt anerkannt werden. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der von ihm eingesetzte Unterausschuß „Energiewirtschaft" sind einmütig zu dem Ergebnis gekommen, daß in der Tat die Zahlung von Konzessionsabgaben nicht ohne weiteres als unberechtigt angesehen werden kann, weil sie das Entgelt für eine echte wirtschaftliche Leistung darstellt. Daraus ergibt sich aber ferner, daß ein völliger Ausschluß der kleinen Gemeinden von dem Recht, Konzessionsabgaben zu erheben, einer Begründung entbehrt, da auch in einer kleinen Gemeinde das Wegebenutzungsrecht einen wirtschaftlichen Wert haben kann. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik war ferner der Auffassung, daß an der vertraglichen Grundlage des Anspruchs auf Zahlung einer Konzessionsabgabe festgehalten werden soll. Auch aus anderen Gründen ist das geltende Konzessionsabgabenrecht änderungsbedürftig. Wenn schon die Zahlung von Konzessionsabgaben überhaupt als wirtschaftlich gerechtfertigt anzusehen ist, dann besteht auch kein Grund dafür, die Neueinführung von Konzessionsabgaben oder die Erhöhung der im Jahre 1941 festgesetzten Sätze bis zu angemessenen Höchstsätzen zu verhindern. Die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Finanz- und Steuerfragen sowie für Angelegenheiten der inneren Verwaltung empfehlen deshalb die Annahme des Antrages der Fraktion der SPD Nr. 1938, nach welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, innerhalb von drei Monaten unter Beibehaltung der Konzessionsabgaben eine neue Rechtsgrundlage durch Vorlage gesetzlicher Bestimmungen zu schaffen, durch die unter Aufhebung des jetzt geltenden Konzessionsabgabenrechts die Frage der Konzessionsabgaben einheitlich und übersichtlich geregelt wird. Hierbei soll das Wort einheitlich sich nur auf die Einbeziehung aller Gemeinden, unbeschadet ihrer Größe in das Recht zur Erhebung einer Konzessionsabgabe beziehen. Wenn in der Ausschußdrucksache Nr. 3254 unter Ziffer 1 ausdrücklich nur von „Gemeinden" die Rede ist, so sollen hiermit die Rechte der Gemeindeverbände und der Zweckverbände nicht ausgeschlossen sein. Die vorgenannten Ausschüsse empfehlen weiter, den Antrag auf Drucksache Nr. 1765 für erledigt zu erklären, da sein Inhalt in dem Antrag Nr. 1938 enthalten ist. Bonn, den 24. April 1952. Hoogen Berichterstatter Anlage 5 zum Stenographischen Bericht der 206. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen und den Antrag der Fraktion der WAV betreffend Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nrn. 3267, 1365, 1369 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Orth Dem Hohen Hause liegen zwei Anträge zur Verordnung über die Kraftfahrtversicherungsprämien vor, und zwar 1. Antrag der ehemaligen Fraktion der WAV (Nr. 1319 der Drucksachen), 2. Antrag der Fraktion der SPD (Nr. 1365 der Drucksachen). Weisungsgemäß hatten sich federführend der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der Ausschuß für Verkehrswesen mit den Anträgen zu befassen, worüber ich hiermit Bericht erstatte: Zu Antrag 1, Nr. 1319 der Drucksachen: Der Ausschuß hat sich einmütig dahingehend ausgesprochen, daß der Antrag der ehemaligen Fraktion der WAV, die Verordnung PR Nr. 51/50 für rechtsungültig zu erklären, nicht begründet sei. Die Prämienerhöhung in der Kraftfahrtversicherung ist für den gesamten Preisstand und insbesondere für das Niveau der Lebenshaltung nicht von so grundlegender Bedeutung, daß man die Berechtigung, auf dem Verordnungsweg diese Angelegenheit zu regeln, der Regierung versagen könnte. Zu Antrag 2, Nr. 1365 der Drucksachen: Der Antrag der Fraktion der SPD war für den Ausschuß 'Gegenstand eingehender Untersuchungen. Dabei muß im Gegensatz zu dem eben genannten Antrag gesagt werden, daß eine Erhöhung der Unfallversicherungsprämien nicht eingetreten ist und somit der Antrag auf Kasko- und Haftpflichtversicherung beschränkt werden muß. Der Ausschuß ließ sich vom Bundesministerium für Wirtschaft das notwendige Material vorlegen, um die Notwendigkeit der Erhöhung der Haftpflichtversicherungsprämien im Versicherungsjahr 1950 nachprüfen zu können. Auf Grund der vorgelegten Unterlagen hat der Ausschuß anerkannt, daß der Schadensverlauf und die Unkostenentwicklung in der Haftpflichtversicherung die vorgenommene Prämienerhöhung rechtfertigen. Er hat des weiteren festgestellt, daß die Erhöhung der KaskoPrämien nicht nur wegen des Schadensverlaufs, sondern auch infolge der außerordentlichen Erhöhung des Schadensdurchschnitts zugebilligt werden muß. Es war 'auch Aufgabe des Ausschusses, zu prüfen, ob die Preisbindung für die Kasko- und Unfallversicherungsprämien aufgehoben werden könne. Dabei wurde festgestellt, daß 75 % des gesamten Prämienaufkommens in der Kraftfahrtversicherung allein auf die Haftpflichtversicherung, ungefähr 20 % auf die Kasko-Versicherung und insgesamt nur 5 % auf die Unfall- und Gepäckversicherung entfallen. Wegen des verhältnismäßig geringen Umfanges der Vollkasko-Versicherung würde daher dem freien Wettbewerb auf diesem Gebiet keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden konnen. Eine ausreichende Prämienhöhe der Haftpflichtversicherung scheint aber schon mit Rücksicht auf einen genügenden Schutz eines jeden Verkehrsteilnehmers, dem ein Schaden zugefügt werden kann, notwendig. Hauptsächlich bedingt durch die Prämienerhöhung haben verschiedene Berufsverbände eigene Haftpflichtversicherungen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit gegründet, und es bleibt nun abzuwarten, wie der Schadensverlauf bei diesen Unternehmungen, die ja in ausgesprochener Konkurrenz zur Versicherungswirtschaft gegründet wurden, abläuft. Der Ausschuß vertritt die Auffassung, daß die Prämienhohe in der Kraftfahrtversicherung wesentlich durch die Einführung von Gewinnbeteiligung bei schadenfreiem Verlauf der Verträge modifiziert würde. Er hält es deshalb auch aus allgemein verkehrspolitischen Gründen für zweckmäßig, daß mit der Neuregelung ab 1. August 1952 nicht nur eine Rückvergütung aus einem bei der Versicherung entstandenen Gewinn, sondern eine allgemeine feste Prämienrückvergütung in einem sogenannten Bonusverfahren eingeführt werden müsse. Nach Ablauf einer festzusetzenden Karenzzeit muß jedem Versicherungsnehmer, der einen schadensfreien Ablauf seiner Versicherung nachweisen kann, gestaffelt auch nach der Länge der Zeit, in der er schadensfrei bleibt, eine Rückvergütung gewährt werden. Die Einführung eines derartigen Bonusverfahrens hängt natürlich von dem Ergebnis einer eingehenden Überprüfung der Lage der Kraftfahrtversicherung ab. Aus diesem Grund schlägt der Ausschuß dem Hohen Hause vor, folgenden Antrag anzunehmen: 1. die Bundesregierung zu ersuchen, dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem Ausschuß für Verkehrswesen bis spätestens 31. Juli 1952 einen Bericht zu geben a) über den Schadensverlauf und die Unkostenentwicklung der Fahrzeugvoll-, Fahrzeugteil-, Unfall- und Gepäckversicherung, b) über den Schadensverlauf und die Unkostenentwicklung der Haftpflichtversicherung im Geschäftsjahr 1951 für einen möglichst großen Anteil des Versicherungsbestandes in der Kraftfahrtversicherung; 2. die hierzu eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Nach dem Ergebnis dieses Berichts müßte dann die zum 1. August 1952 neu zu erlassende Verordnung gestaltet werden. Dr. Orth Berichterstatter
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Über die Gesamtlage des Bundeshaushalts für 1952 und die Rechtfertigung des Gesetzes, die sich daraus ergibt, möchte ich heute nicht ausführlich sprechen, weil ich alle Zahlen und Unterlagen, die ich in der 200. Sitzung dieses Hauses gegeben habe, voll aufrechterhalten muß. Ich möchte mich zunächst auf die beiden Einwände beschränken, die der Vertreter des Bundesrats hier vorgetragen hat. Der eine Einwand ging dahin, daß der Gesetzentwurf verfrüht sei.
    Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist jetzt schon eigentlich zu spät! Das ist meine Antwort.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.) Denn tatsächlich liegen die Dinge doch so. Die Herren Länderfinanzminister werden mir nicht die Erklärung geben, daß sie den strittigen Betrag, also die Differenz zwischen 27 % und 40 %, etwa auf das Konto dessen legen werden, den es künftig angeht, also daß sie diese Summe für den Fall sicherstellen, daß später der Bedarf auch nach ihrer eigenen Meinung nachgewiesen ist. Sie wissen ferner genau, daß ein Finanzminister das ganze Jahr berechnen muß; und wenn er weiß, daß er — was eine alte Erfahrung ist — im ersten Haushaltshalbjahr vielleicht geringere Ausgaben, im zweiten Haushaltshalbjahr dagegen regelmäßig sehr hoch ansteigende Ausgaben haben wird, und wenn er dann 40 % nicht für 12 Monate, sondern, wie es der stille Wunsch ist, nur für 6 Monate erhält, dann reichen die Beträge eben nicht aus, weil die Länderfinanzminister das Geld der ersten 6 Monate ausgegeben haben und es dem Bunde auf Grund seiner ganzen Struktur nicht möglich ist, die Rückstände, auch wenn das gesetzlich festgelegt ist, beizutreiben. Ich darf die Herren des. Bundes-



    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    rats daran erinnern, daß wir heute noch Rückstände für die Deckung des Fehlbetrags 1949 haben, für welche die Länder haften und die die Länder heute noch nicht bezahlt haben.

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

    Ich darf doch darauf hinweisen, daß die Interessenquoten des Jahres 1950 bei vielen Ländern noch rückständig sind

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

    und trotz der Einkommenssteigerung, der Länder im vergangenen Jahre bis heute nicht gezahlt worden sind.

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.) Deswegen darf ich sagen, daß das Bemühen, einen Gesetzentwurf zeitlich zu verzögern und als verfrüht zu bezeichnen, den Bundesfinanzminister an die Geduld und die Mühe erinnern muß, mit der er sich um die rückständigen, im Verhältnis zu diesen Summen noch sehr kleinen Beträge bemühen mußte, um sie wenigstens zum Teil der Rechtsverpflichtung der Länder entsprechend beizubringen.

    Das ist zu dem Einwand „verfrüht" zunächst einmal vom Standpunkte des Bundesfinanzministers aus zu sagen. Aber ich darf doch auch jeden daran erinnern, daß es die Haushalte nun einmal so an sich haben, im Laufe des Jahres nicht einzuschrumpfen, sondern zu wachsen.

    (Abg. Renner: Sehr richtig!)

    Man kann unmöglich den Einwand bringen: Der Haushaltsplan des Jahres 1952/53 ist noch nicht fertig, infolgedessen kann der Bund die Mittel für das Haushaltsjahr 1952/53 nicht anfordern. Jeder Finanzminister muß am Beginn des Jahres den voraussichtlichen Bedarf des Jahres wissen und angeben können.

    (Abg. Mellies: Den Haushaltplan vorlegen!)

    Jeder Finanzminister muß selbst in Zeiten, in
    denen das Haushaltsgesetz des Jahres noch nicht
    bewilligt und parlamentarisch abgeschlossen ist,

    (Abg. Mellies: Das liegt nicht am Parlament!)

    sogar Steuergesetze vorlegen, weil er weiß, -daß der Bedarf an ihn herantritt. Wir haben auch im vorigen Jahr die großen Steuergesetze — Umsatzsteuer-und Einkommensteuerreform — zu einer Zeit beschlossen, -da der Haushalt des Jahres 1951/52 parlamentarisch noch nicht abgeschlossen war und noch nicht abgeschlossen sein konnte.

    (Abg. Mellies: Weil der Finanzminister mit der Arbeit nicht fertig war!)

    Wenn der Finanzminister und der Bundestag mit diesen Steuergesetzen damals gewartet und gesagt hätten: „Das Haushaltsgesetz ist noch nicht abgeschlossen, deswegen können wir dem Finanzminister für den voraussichtlichen Bedarf des Jahres 1951/52 die Mittel durch die neuen Steuergesetze nicht bewilligen", dann hätten wir im Jahre 1951/52 den finanziellen Bankrott -des Bundes gehabt.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

    Wir haben auch im Jahre 1950/51, als wir das erste Mal -den Bundesanteil gemäß Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes eingehoben und neu eingeführt haben, von keiner Seite den Einwand gehört, daß das nicht geschehen könne, weil damals ein Haushaltsgesetz noch nicht beschlossen war und noch noch nicht beschlossen sein konnte. Es liegt in der Natur der Sache, daß jeder, der für die Haushaltsgebarung einer öffentlichen Körperschaft verantwortlich ist, am Beginn des Jahres nachrechnen
    muß, welche Einnahmequellen er für den Lauf des Jahres braucht, und das nicht davon abhängig machen kann, ob ein Haushalt bereits gesetzlich genehmigt ist oder nicht. Im Deutschen Reich ist in -den Jahren 1918 bis 1933 nur in zwei Jahren das Haushaltsgesetz bis zum verfassungsmäßigen Termin beschlossen worden, in allen anderen Jahren selbstverständlich erst am Ende des Jahres oder erst im nächsten Haushaltsjahr.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Wenn dann eine Deckung der Ausgaben nicht bewilligt würde, weil es verfrüht sei, die Einnahmen zu bewilligen, und der Haushaltsentwurf noch nicht parlamentarisch genehmigt sei, dann treibt man in das Chaos hinein, und diejenigen, die die Ausgaben eines Jahres zwar voraussehen, aber mit einer solchen Begründung nicht für die Deckung sorgen, sind dann letzten Endes für das Chaos auch verantwortlich.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

    Ich möchte also feststellen, daß die Dinge heute wie folgt liegen. Der Bundesrat hat seinerzeit beim ersten Durchgang des Gesetzes durch den Bundesrat den Wunsch ausgesprochen, daß ihm die Unterlagen des künftigen Haushalts gegeben werden. Er hat ganz genau gewußt, daß ihm in dieser kurzen Zeit nicht das Haushaltsgesetz gegeben werden kann. Ich habe die Unterlagen, wie sie damals waren, dem Bundesrat gegeben. Ich habe dem Bundesrat gesagt, daß die Unterlagen das eine beweisen, daß der Bundesfinanzminister eine noch größere Energie aufwenden muß, um die Ansprüche,- die- an den Bundeshaushalt herantreten, abzuwehren und sparsam zu sein, als -der einzelne Landesfinanzminister, der in dieser Zeit an mich herantritt und sagt: „Bei 40 % Anteil kann ich nicht so viel ausgeben wie bei 27 %" — was ich selbstverständlich zugebe —, „und infolgedessen kann ich manche Ausgaben nicht machen, die ich bei 27 % machen -kann." Auch das gebe ich zu. Aber meine Antwort — und- das sollten die Unterlagen beweisen —: Trotz der 40 % ist -das Erfordernis der Sparsamkeit, das Erfordernis, Ausgabenanträge abzulehnen, im Bund unendlich und auch prozentual höher, als es in den Ländern ist. Das war der 'Sinn, warum ich diese Unterlagen gegeben habe.
    Ich habe aber in Ergänzung dieser Unterlagen — das ist -das Entscheidende! — den Herren gesagt, wie sich meiner Überzeugung nach der Mindestbedarf des Bundes in diesem Jahr gestaltet. Ich habe zunächst die Ziffern des Jahres 1951 gegeben. Meine Damen und Herren, bei diesen Ziffern nun auszurechnen, was bei einzelnen Positionen an Einsparungen eingetreten ist, und zu verschweigen, daß bei anderen Positionen eine Erhöhung eingetreten ist, würde ein falsches Bild geben. Für dieses Haus genügt die eine Tatsache: ich habe in meinen Ausführungen in der 200. Sitzung angegeben, daß ich im ganzen im Jahre 1951/52 mit einem Fehlbetrag — also einem Überschuß von Ausgaben über die Einnahmen — von 588 Millionen DM rechnen muß. Ich habe damals schon darauf hingewiesen, daß ich den Vorbehalt aussprechen -muß, daß nicht in den letzten Monaten gerade auf dem Gebiet der Besatzungskosten und anderer Ausgaben Unerwartetes geschieht. Es ist Unerwartetes geschehen, und ich muß dem Hohen Hause heute mitteilen, daß ich im Jahre 1951/52 leider Gottes nicht mehr mit einem Fehlbetrag von 588 Millionen DM, sondern


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    mit einem Fehlbetrag rechnen muß, der vielleicht an die tausend Millionen . herankommt.

    (Hört! Hört!)

    So ist die Situation!
    Wenn ich nun weiß, daß der Bund im Jahre 1951/52 mit diesem Fehlbetrag, mit diesem Überschuß der ungedeckten Ausgaben, abschließen muß, dann hilft mir die Redewendung: „Der Bund hat ja im letzten Jahr 1600 Millionen DM im außerordentlichen Etat gehabt und mußte sie abziehen von seiner Rechnung", wirklich nichts. Die ganze Welt weiß, welchen Charakter diese 1600 Millionen DM gehabt haben. Die ganze Welt weiß, daß das Besatzungskosten gewesen sind. Die ganze Welt weiß, daß ich infolgedesen gezwungen war, diese Ausgaben im außerordentlichen Etat zu leisten, auch wenn ich eine entsprechende Einnahme aus Anleihen nicht erhalten habe. Die ganze Welt weiß, daß diese 1600 Millionen DM das Risiko gewesen sind, das der Bundesfinanzminister bei Beginn des Rechnungsjahrs 1951/52 auf sich genommen hat. Das Wort „außerordentlicher Etat" hätte bei diesen Betrachtungen nur dann eine Bedeutung, wenn der außerordentliche Etat insofern freiwillige Ausgaben enthält, als sie eingespart werden können, wenn die Anleihe nicht zustande kommt. Wir haben es im vergangenen Jahr auch mit langfristigen Anleihen versucht. Der Erfolg ist bekannt. Es war letzten Endes ein Versuch, um der Öffentlichkeit nachzuweisen, daß zwar nichts unversucht bleiben soll, daß es aber so kurze Zeit nach einem Zusammenbruch und nach einer Währungsumstellung in der Zeit des Wiederaufbaues, wo jeder Private Gelegenheit hat, beim eigenen Wiederaufbau sein Erspartes mitzuverwenden, für den Bund unmöglich ist, langfristige Milliardenanleihen im In- oder Ausland zu erhalten.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Man muß sich deswegen mit der Tatsache abfinden, daß, wenn Dinge wie Besatzungskosten im außerordentlichen Haushalt stehen, das dieselbe Bedeutung hat, als wenn sie im ordentlichen Haushalt stehen, weil sie genau so gedeckt werden müssen.
    Wenn wir also das Jahr 1951/52 im Abschluß nehmen, haben wir hier schon den Überschuß der Ausgaben über die Einnahmen. Wir haben — und darauf habe ich hingewiesen — im nächsten Jahr gegenüber den Zahlen, die wir in der Drucksache Nr. 3168 vorgelegt haben und die nicht bestritten werden können, mit neuen Mehrausgaben zu rechnen. In der Drucksache Nr. 3168 war zunächst mit Besatzungskosten oder einem Verteidigungsbeitrag von 8000 Millionen DM gerechnet. Das Soll im Jahre 1951 ist über 7600 Millionen DM gewesen. Wir haben nach den Erfahrungen der ersten zehn Monate gehofft, mit einem geringeren Betrag durchzukommen; das steht auch in der Drucksache Nr. 3168. Die Wirklichkeit ist über unsere Hoffnungen hinweggegangen. Wir werden das Soll nicht nur erreichen, sondern voraussichtlich übersteigen. Wenn ich an das nächste Jahr denke, so muß ich, auch wenn wir keinen Verteidigungsbeitrag bekommen, bei den Tatsachen, die sich bisher auf dem Gebiet der Besatzungskosten zeigen, sagen, daß die Summe von 8800 Millionen DM wahrscheinlich nicht nur erreicht, sondern überstiegen werden wird. So sind die Verhältnisse! Also, ob Verteidigungsbeitrag oder nicht: die äußere Last und der Kampf um die Erhaltung des Friedens, gleichgültig ob in Form der Besatzungskosten oderin Form des Verteidigungsbeitrags — das kann nach dem Stand von heute nicht mehr bestritten werden —, werden wenigstens 8800 Millionen DM erfordern, so daß sich gegenüber den Rechnungen, die in der Drucksache 3168 aufgestellt sind, schon ein Mehrbetrag von weiteren 800 Millionen DM ergibt.
    In der Drucksache Nr. 3168 sind wir — um das einzuschieben — von folgendem Grundsatz ausgegangen. Der Art. 106 Abs. 3 ist im Vorjahr gerade auf Wunsch der steuerschwachen Länder angewendet worden. Ich betone das speziell für die Herren des Hauses, die die Dinge grundsätzlich von der föderalistischen Seite aus beurteilen. Wir hatten vor dem Jahre 1951 das System der Interessenquoten. Wir haben dieses System verlassen und sind in Übereinstimmung mit dem Willen des Bundesrates zu dem System des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer übergegangen, weil die steuerschwachen Länder unter dem System der Interessenquoten zusammengebrochen wären.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Um der Rettung der steuerschwachen Länder willen also ist das System des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeführt worden. Wer heute an einen andern Weg denkt, wer heute an Interessenquoten denkt, der würde die steuerschwachen Länder in Deutschland dem finanziellen Ruin ausliefern. So liegen tatsächlich die Dinge. Wir haben im Vorjahre dieses System deswegen eingeführt, weil sich erwiesen hat, daß die steuerschwachen Länder nur leben können, wenn die Schlüsselung nach der Steuerkraft — das ist die innere Berücksichtigung des Steuerschwachen gegenüber dem Steuerstarken — getroffen wird.
    Nun darf ich gerade als Föderalist noch etwas weiteres sagen. Die Länder sollen einmal daran denken, was mit ihnen geschähe, wenn der Bund nicht da wäre. Wenn der Bund nicht da wäre, dann wären Aufgaben vorhanden, die ohne weiteres von den Ländern getragen werden müßten. Ich nenne nur die Besatzungskosten. Wir haben in allen elf Ländern den Krieg verloren und in allen elf Ländern eine fremde Besatzung.

    (Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

    Die Soziallasten sind in allen elf Ländern vorhanden, und in manchen Ländern, gerade in den steuerschwachen, ist das Elend besonders kumuliert. Die Finanzhilfe Berlin ist eine allgemeine deutsche - Aufgabe.

    (Sehr wahr! rechts.)

    Subventionen und Wirtschaftsförderung dienen der gesamten deutschen Wirtschaft. Im Jahre 1951 haben die Ausgaben dafür zusammen 16,7 Milliarden DM betragen. Die gesamten Steuereinnahmen des Bundes waren in diesem Jahre mit 15,6 Milliarden DM mit weniger als dieser Summe angesetzt. Die gesamten Ausgaben, die mit dem Bund unmittelbar zusammenhängen, betragen gegenüber den 16,7 Milliarden DM nur 1,4 Milliarden DM. Der Bund hat in erster Linie die Aufgabe, als Ausgleich unter den Ländern zu fungieren.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Daran sollten Sie denken.
    Wenn die Länder, wie heute im Laufe der Debatte vorgeschlagen worden ist, empfehlen, gewisse Aufgaben, die entweder der Bund oder die Länder tragen könnten, wie z. B. den Wohnungsbau, im Bund zu unterlassen und es den Ländern


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    zu überlassen, die Mittel aufzubringen, dann muß ich genau wie bei der Interessenquote sagen: dann würden gerade die steuerschwachen Länder, in denen der Bedarf an Wohnungsbauten wegen der Heimatvertriebenen und wegen der Kriegszerstörungen am stärksten ist, am wenigsten in der Lage sein, Wohnungen zu bauen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Der Bund ist es, der hier den Ausgleich schaffen kann und der es als seine Aufgabe betrachtet, diesen Ausgleich zu schaffen. Das kann aber der Bund nur, wenn er finanziell dazu in der Lage ist. Die Länder dürfen den Bund nicht nur als Ausgleich betrachten, wenn es sich um Ausgaben handelt, die ihnen wieder zufließen; sie müssen ihn auch bei der Einnahmengestaltung als Ausgleich betrachten. Ich kann nicht immer sagen: Das ist meine Steuer und das ist deine Steuer. Ich kann nicht sagen: die Einkommensteuer ist meine Steuer — vom Land aus gesprochen — und die Umsatzsteuer ist deine — des Bundes — Steuer. Die Steuern dienen der Gesamtaufgabe, das deutsche Volk und die deutsche Wirtschaft lebend zu erhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Gesamtaufgaben des deutschen Volkes sind aus der Kraft der gesamten deutschen Steuerzahlerschaft zu tragen.

    (Zuruf von der SPD: Spät kommt ihr!)

    — Ich komme sehr rechtzeitig.

    (Lachen und Zurufe links.)

    Meine Auffassung über ein brüderliches Verhältnis zwischen Bund und Ländern und über ein Verstehen ist, daß ein Volk, das nicht gezwungen, sondern ein Volk, das freiwillig. die gemeinsamen Aufgaben leistet, es sich auch leisten kann, der Eigenart des einzelnen Lebens- und Spielraum zu lassen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das eine muß mit dem anderen gehen.
    Ich muß an dieser Stelle einmal von den Notwendigkeiten, von dem „in necessaris unitas" reden; denn das Geld und die Aufwendungen, die aus dem Geld gemacht werden, sind necessaria, die in erster Linie befriedigt werden müssen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich habe darauf hingewiesen, daß gegenüber den Angaben der Drucksache Nr. 3168, in der bereits ein zu erwartender Ausgabenüberschuß in der Höhe dessen, was die Länder an den Bund mit den 13 % mehr abliefern sollten, nachgewiesen war, inzwischen neue Ausgaben angefallen sind; in erster Linie diese 800 Millionen DM, von denen ich annahm, daß die Länderfinanzminister sie ohne weiteres von der ersten Stunde an in Rechnung stellen. Denn bevor dieser Entwurf kam, habe ich den Herren Länderfinanzministern bereits ein Bild gegeben und ich habe ihnen damals schon gesagt, daß für Besatzungskosten oder Besatzungskosten und Verteidigungsbeitrag praktisch mit einer Summe von rund 9000 Millionen DM zu rechnen sein wird. Ein zweiter Posten, der unvermeidlich ist, ist der Posten Wohnungsbau mit rund 192 Millionen DM, der hinzutrat.
    Ein dritter, strittiger Posten ist ein Posten „Deckung des Fehlbetrags des Bundes aus dem vorigen Jahr". Wenn ich einen Vergleich zwischen den Ländern und dem Bund ziehe, so kann ich auf beiden Seiten nur den gleichen Maßstab anlegen.
    Wenn ich bei den Ländern zur Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit annehme, daß sie der haushaltsordnungsmäßigen Pflicht der Abdeckung der Fehlbeträge früherer Jahre nachkommen, dann muß ich selbstverständlich bei dem Gegenpartner, dem Bund, dieselbe Voraussetzung in Ansatz bringen. Es wäre auch unmöglich, den Bund darauf zu verweisen, daß er die Fehlbeträge der früheren Jahre nicht als Ausgaben in seinen Haushalt einsetzen kann. Das würde heißen, den Bund auf die Dauer der Zeit zu einer Finanzpolitik der Überschuldung und des ständig steigenden Fehlbetrags zu veranlassen. Das ist unmöglich.
    Dann kommen einzelne kleinere Posten. Der größte davon, ein 50-Millionen-Betrag, ist die voraussichtliche Erhöhung der Hilfe an die Stadt Berlin.
    Wenn ich das zusammenrechne, ergibt sich daraus schon, während in der Drucksache Nr. 3168 ein Fehlbetrag von 1400 Millionen DM errechnet war, durch die neuen Verhältnisse unweigerlich ein weiterer Fehlbetrag von 1400 Millionen DM, insgesamt also ein Fehlbetrag von 2850 Millionen DM. Diese Summe hatte ich Ihnen das letztemal genannt und muß sie heute leider aufrechterhalten, unter der Voraussetzung, daß es mir gelingt, gewisse Ausgabenansprüche, die auch aus diesem Haus an mich herangetragen werden, abzuwehren. Selbst unter dieser Voraussetzung ist mit dem Überschuß der Ausgaben über die Einnahmen zu rechnen.
    Nun taktieren aber Bund und Länder — ohne irgendeinen Vorwurf auszusprechen — etwas verschieden. Wenn die Länder heute davon reden, daß sie nur 27 % — und nicht etwa mehr — zugestehen sollten, so glaube ich mit Fug und Recht annehmen zu dürfen, daß das etwas ist, was ich „vorbieten" heiße. Das heißt, daß man rechnet, doch zu einer mittleren prozentualen Lösung zu kommen und möglichst wenig anbietet, um beim Kompromiß möglichst gut abzuschneiden.

    (Heiterkeit in der Mitte.)

    Das sollte zwischen Bund und Ländern nicht der Fall sein. Ich habe im Vorjahre wie heuer in ehrlicher Überzeugung das angeboten, was ich vom Standpunkt des Bundes aus für das Wenigste und vom Standpunkt der Länder aus für erträglich gehalten habe. Wenn ich nach innerer Überzeugung damit rechnen muß, daß die nichtgedeckten Ausgaben des Bundes, Ausgaben also, die ich durch andere Einnahmen — langfristige Anleihen einerseits, neue Steuern andererseits — nicht decken kann, einen Betrag von 2850 Millionen DM erreichen, so muß ich mich vor dem Hohen Hause hier als Vertreter des Bundes ja entschuldigen, warum meine Anforderung an die Länder nur auf 40 % und nicht höher berechnet wurde.

    (Zurufe von der KPD.)

    Gewiß, meine Damen und Herren, ich muß mich vor dem Hohen Hause, vor dem Bund damit entschuldigen. Ich muß und kann es damit, daß ich sage, ich hatte mir selber eine Grenze gesetzt, eine Grenze, die den Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes vernünftig auslegen wollte.

    (Lachen und Unruhe bei der SPD. — Gegenruf von der Mitte: Das ist unerhört!)

    Diese Grenze ging _ dahin: ich will den Ländern
    nicht mehr an Belastung zumuten, als ich für zumutbar halte. Wenn ich infolgedessen den Grundsatz aufstelle, ich will den Ländern das Lebensniveau, das Haushaltsniveau des Vorjahres erhal-


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    ten und will das Risiko des Bundes übernehmen, eine kurzfristige Verschuldung zu tragen,

    (andauernde lebhafte Auseinandersetzungen zwischen Abgeordneten der CDU und der SPD — Abg. Sabel: Lachen Sie nur weiter! — Unruhe — Glocke des Präsidenten)

    so glaube ich damit eine Bestimmung des Grundgesetzes nach ihrem Sinn und Geist ausgelegt zu haben. Der Sinn und Geist des Grundgesetzes ist, daß alle Bestimmungen und alle Ermächtigungen im Geist der Loyalität gehandhabt werden. Wenn das Grundgesetz den Ländern die Zustimmungsbefugnis gibt, so heißt das natürlich, daß diese Zustimmung nicht nach Willkür verweigert werden kann, sondern loyalerweise nur verweigert werden kann, wenn die für die Länder zumutbare Grenze überschritten werden sollte.
    Ich habe darauf hingewiesen, daß im letzten Jahr gerade durch die Bundesgesetzgebung auf dem Wege der Einkommen- und Körperschaftsteuer die Einnahmen in den Ländern und Gemeinden stark gestiegen sind. Ich brauche die Zahlen hier nicht zu wiederholen. Die Regelung, die vorgeschlagen ist, beläßt den Ländern die gesamte Steigerung und Haushaltsverbesserung, die wir auch heute noch, genau wie früher, mit 800 bis 840 Millionen DM berechnen.
    Wenn nun gesagt wird, der Bund habe seine Steuern vielleicht zu gering eingeschätzt, so muß ich zur Antwort geben, auch das ist durch die Ereignisse leider Gottes überholt. Wir haben die Umsatzsteuer — auch in der Drucksache Nr. 3168 — für das Jahr 1951/52 mit 7 300 Millionen DM eingeschätzt. Das wirkliche 'Ergebnis der zwölf Monate ist rund 7 200 Millionen DM, ist also um rund 100 Millionen DM niedriger als unsere Schätzung. Wenn wir sie für das nächste Jahr mit 8 500 Millionen DM eingeschätzt haben, so entfallen von dieser Steigerung von rund 1 300 Millionen DM 500 Millionen DM auf den höheren Steuersatz von 3 bis 4 %, der sich in diesem Jahr in zwölf Monaten auswirkt. Der Rest, 10 % des gesamten Steueraufkommens, ist für die Steigerung der Wirtschaftskraft, die Steigerung der Produktion im allgemeinen gerechnet. Wenn wir im Vorjahre ein 'höheres Erträgnis gehabt haben, als zu Beginn des Jahres geschätzt war, so hing das mit der sprunghaften Änderung des Wirtschaftslebens als Folge der Koreakrise zusammen. Das sind nicht voraussehbare Verhältnisse. Wir müssen letzten Endes immer, wenn wir eine Rechnung aufstellen, von einem Grundsatz ausgehen, und der heißt: Stabilität der Preise und Löhne. Heute liegen die Dinge so, daß alle Wirtschaftsinstitute sich darüber einig sind und die ganze Entwicklung auf dem Weltmarkt dahin weist, daß wir auf dem Weltmarkt und hoffentlich auch im Inland, nicht mit einer Preissteigerung zu rechnen haben, sondern daß eine Stabilität, auf manchen Gebieten vielleicht ein Sinken eintreten wird. Infolgedessen kann ich sagen, daß die Schätzung der Umsatzsteuer für das nächste Jahr vom Standpunkt des Bundes aus — wenn 10 % auf Produktionsbelebung gerechnet sind — eine äußerst optimistische ist und sicherlich nicht überstiegen werden dürfte. Was hier für die Umsatzsteuer gilt, gilt auch für die Verbrauchsteuern.
    Die einzige Steuerart, bei der die Steuerschätzungen der Drucksache Nr. 3168 — und darin bin ich mit den Ländern einig — überstiegen werden kann und voraussichtlich überstiegen werden wird, ist die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Wenn
    ich aber annehme, daß die Einkommen- und Körperschaftsteuer 10 500 Millionen DM — das ist ungefähr die Schätzung, die man nach dem Märzergebnis jetzt aufstellen kann — ertragen wird, dann werden nach einfacher Rechnung — Adam Riese — die Haushaltsverbesserungen der Länder trotz der 40 % um 200 Millionen DM gegenüber dem Jahre 1951/52 weiter gesteigert werden. Sollte sich etwa eine Lösung finden, nach der die 40 % mit einer Grenze, nämlich mit der Grenze der ersten Steuerschätzung, verbunden werden, so würde sich für die Länder im nächsten Jahr eine Haushaltsverbesserung von 400 Millionen DM über die 800 Millionen DM hinaus, die sie in diesem Jahr gehabt haben, ergeben.
    Jeder, der ehrlich, rechtlich und vernünftig denkt, muß mir zugeben, daß ein Vorschlag, der den Ländern diese Möglichkeit läßt, nichts mit einer Erstarrung der Haushalte der Länder zu tun hat, sondern daß er für die Länder zumutbar ist. Auf der anderen Seite muß man mir zugeben: wenn der 'Gesetzentwurf vorschlägt, daß ein zu erwartender Überschuß der Ausgaben über die Einnahmen mit einem Betrag, der an die Grenze dessen, was vom Standpunkt der Stabilität der Währung aus möglich ist, geht, als kurzfristige Verschuldung voraussichtlich dem Bund verbleibt, so ist das ein äußerstes Angebot des Bundes, vom Standpunkt seiner Verantwortung, seiner Verpflichtung und seiner Möglichkeiten aus gesehen.
    Um dem Streit um Zahlen und Ziffern zu entgehen, habe ich meinem Hause nunmehr die Weisung gegeben, den zweiten Nachtragshaushalt des Jahres 1952/53 in aller Beschleunigung vorzulegen, ungeachtet der starken Bedenken, die damit sachlich verbunden sind. Ich hoffe, daß er bis Mitte Mai kabinettsreif gestaltet werden kann.

    (Abg. Mellies: Es geht also doch, Herr Finanzminister!)

    — Es geht doch; aber mit sehr starken Bedenken.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Ich werde Mitte Mai den Entwurf kabinettsreif haben; aber ich gestehe offen, der erste Entwurf wird, selbst wenn er als Einnahme die 40 % Bundesanteil enthält, mit einem beträchtlichen Fehlbetrag abschließen. Ich kann ihn infolgedessen meiner verfassungsmäßigen Pflicht aus Art. 110 des Grundgesetzes entsprechend nur mit dem Vorbehalt vorlegen, daß es in den Kabinettsberatungen gelingt, die Zustimmung der Bundesregierung zu den Vorschlägen zu erhalten, die ich zur Abgleichung dieses Fehlbetrags dann dem Kabinett machen muß. Dieser kabinettsreife Entwurf aber — auch dem Bundesrat vertraulich zur Kenntnis gebracht — wird die Überzeugung bringen, daß erstens der Bundesanteil notwendig ist und zweitens in keiner Weise verfrüht ist. Ich hoffe, daß wir dann in der Lage sind, uns als das, was wir sein sollten, als Söhne eines Volkes und Diener einer Sache in Ruhe zusammenzusetzen, um den Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Vom Standpunkt der Rettung und der Gesunderhaltung der Finanzen muß ich bitten, daß wir in diese Verhandlungen möglichst rasch eintreten. Das können wir aber nur tun, wenn das Hohe Haus diesen Gesetzentwurf beschließt. Dann ist die Möglichkeit gegeben, sich mit den Ländern — sei es mit, sei es ohne Vermittlungsausschuß — über das Ausmaß und den Weg zu einigen, wie wir zu einem Streich kommen.


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Meine Damen und Herren, ich bin in meiner politischen Vergangenheit als Föderalist bekannt, darf sagen,

    (Zuruf von der SPD: Gewesen!) gewesen. Mein Ehrgeiz ist, zu beweisen, daß ich auch heute nicht nur ein ganzer, sondern auch ein vernünftiger Föderalist bin,


    (Zurufe)

    der den Verhältnissen Rechnung zu tragen weiß. Ich halte es nicht für vernünftig, den Föderalismus als eine deutsche Idee mit dem Kassenegoismus einer einzelnen Körperschaft zu verwechseln.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich glaube, daß eine Zeit, die für die Finanzentwicklung eines Staates so bedeutsam ist wie das Jahr 1952/53 mit den ungeheuren Aufgaben, die das deutsche Volk zu bewältigen hat, auch finanzpolitisch eine Bewährungsprobe fordert. Ich halte es für günstig und notwendig, in einem solchen Bewährungsjahr auch den Föderalismus sich in Deutschland bewähren zu lassen, um beweisen zu können, daß der Föderalist ein deutscher Mann ist und daß der Föderalismus dem deutschen Gedanken dient und deswegen von dem deutschen Gedanken gestärkt und getragen werden soll!

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungspartei en.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich mache Ihnen nach diesem verheißungsvollen Auftakt den Vorschlag, daß wir die allgemeine Besprechung in diesem Fall nicht bei der dritten Beratung, sondern jetzt bei der zweiten Beratung vornehmen. Sind Sie damit einverstanden?

(Zustimmung.)

— Dann würden wir jetzt die allgemeine Besprechung anschließen, hoffentlich nicht 90 Minuten lang, wie vorgesehen, und dann bei der dritten Beratung keine allgemeine Besprechung stattfinden lassen.

(Abg. Ritzel: Ist Lachen erlaubt, Herr Präsident?!)

— Ja nun, ich will nach meinen Erfahrungen von heute über Lachen und Humor keine weiteren Erklärungen abgeben.

(Abg. Ritzel: „Lachen links" ist ein historischer Begriff!)

Also zur allgemeinen Besprechung in der zweiten Beratung Herr Abgeordneter Dr. Bertram im Rahmen der Redezeit von 90 Minuten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Zahlen läßt sich trefflich streiten! Ob Reserven im Bundeshaushalt vorhanden sind, ist sicher wichtig. Ob die Rückstände der Länder vom Bundesfinanzminister eingetrieben werden können und eingetrieben worden sind, ist eine Frage, die bedeutungsvoll ist. Ob das Haushaltsgesetz fertiggestellt ist, ist eine ebenso wichtige Frage. Die entscheidende Frage ist aber meiner Ansicht nach doch eine andere.
    Neben verfassungsrechtlichen, steuerpolitischen und steuertechnischen Gesichtspunkten haben wir vor allem einen hochpolitischen Einwand. Der Ausgangspunkt der Schwierigkeiten liegt nicht in der allgemeinen Haushaltsgestaltung.

    (Anhaltende Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

    Bei normaler Fortentwicklung wäre uns dieses Gesetz nicht vorgelegt worden. Der Ausgangspunkt
    der Schwierigkeiten liegt ganz woanders. In dem
    Bericht der sogenannten drei Weisen, den uns die Bundesregierung vorgelegt hat, heißt es wörtlich: „Mit den zur Zeit unternommenen Schritten zur Erhöhung der Inanspruchnahme der Ländersteuern durch die Bundesregierung wird bezweckt" — und das ist das Entscheidende! —, „die Finanzierung der erhöhten Verteidigungsausgaben durch die Bundesregierung zu ermöglichen." Das ist der politische Kernpunkt. Alles andere ist Ranken- und Beiwerk, das nachträglich hinzugefügt worden ist, um diesen nackten Zweck zu beschönigen. Die Ursache der Bedrängnis sind die überhöhten Besatzungskosten oder, wie man sie demnächst nennen will, Verteidigungslasten. Ich will gar nicht behaupten, daß dieses Gesetz eine erwünschte Gelegenheit zum Vorgehen gegen die föderalistische Struktur unseres Bundes sei. Der Eindruck mußte bisher entstehen. Die Ursache unserer Nöte und der Nöte der Bundesregierung ist, daß unsere Ressortminister in Paris überhöhte alliierte Forderungen akzeptiert haben.

    (Abg. Loritz: Sehr gut!)

    Ob auch der Bundestag zustimmen wird, ist noch vollkommen unsicher. Entscheidend ist aber, daß der Kanzler diese Verhandlungen, die für unsere gesamte fernere Zukunft von so entscheidender Bedeutung sind, nicht selbst geführt hat, sondern drei Ressortministern diese entscheidende Frage in den Pariser Verhandlungen überlassen hat. Die Ausgabensteigerung, die hier angekündigt wird, ist vom Bundestag nicht genehmigt. Die Entwicklung ist noch in vollem Fluß; sie kann noch zu unseren Gunsten abgewendet werden, wenn die politische Bedeutung dieser Entwicklung vom Bundeskanzler selbst richtig erkannt und richtig aufgenommen wird.

    (Sehr richtig! links.)

    Wenn wir aber diesem Gesetz zustimmen, dann genehmigen wir indirekt die, wie ich annehme, doch von allen Abgeordneten abgelehnten überhöhten Forderungen der Alliierten bezüglich des Verteidigungsbeitrags. Wir alle nehmen damit Opfer auf uns, wenn auch zunächst die Länder die Leidtragenden sein würden. Diese Verhandlungen, die durch die Zentrale, durch den Bundeskanzler selbst vorgenommen werden müßten, müssen es erreichbar machen, daß der gesamte Verteidigungsbeitrag und die gesamten Lasten, die auf uns ruhen, in einem Maße herabgesetzt werden, daß wir Deutsche nicht stärker herangezogen werden als alle anderen Alliierten. Ich will auf Einzelheiten nicht eingehen. Sie alle werden das StrathusGutachten bekommen haben, das gerade hierzu eingehende Nachweise bringt. Deshalb heißt hier die Frage gar nicht: Bund oder Länder, sondern die entscheidende politische Frage heißt: Herabsetzung der sogenannten Verteidigungslasten durch politische Verhandlungen der Bundesregierung unter Einschaltung des Bundeskanzlers selbst.
    Die vorgesehene Inanspruchnahme macht in ihrer Höhe nicht nur die Hebung des Lebensstandards durch eine andere Steuerpolitik unmöglich und läßt eine Senkung z. B. durch Verringerung des Wohnungsbaues fast sicher befürchten. Die mit diesem Gesetz angekündigte Finanzpolitik würde in der Tat aller Wahrscheinlichkeit nach auf innerpolitischem und wirtschaftspolitischem Gebiet das Chaos hervorrufen, das den Bundesfinanzminister erwartet, wenn er uns dieses Gesetz ohne Überprüfung der politischen Notwendigkeit zur Zustimmung unterbreitet. Stärken Sie deshalb die Verhandlungsposition des Bundeskanzlers, indem


    (Dr. Bertram)

    Sie diesem Gesetz nicht zustimmen. Bewahren Sie doch das Haushaltsrecht des Bundestags und lehnen Sie das Gesetz ab!

    (Beifall bei der FU. — Abg. Dr. Horlacher: Sehr einfach! — Abg. Lücke: Herr Bertram, das war ungefähr das Schlechteste! Sie hätten auch sagen müssen, was man machen muß!)