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ID0120314600

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    Deutscher Bundestag — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. April 1952 8703 203. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. April 1952. Beglückwünschung des Bundeskanzlers Dr. Adenauer zum Mißlingen des auf ihn geplanten Attentats 8705D Begrüßung der Abg. Sander und Dr. Gerstenmaier nach Wiedergenesung . . . . 8705D Begrüßung der neu in den Bundestag eingetretenen Abg. Dr. Fricke und Dr. Leuze 8705D Glückwünsche zum 60. Geburtstag des Abg. und Bundesarbeitsministers Storch . . . 8705D Glückwünsche zum 65. Geburtstag der Abg Frau Schroeder (Berlin) 8706A Übertritt des Abg. Dr. Friedrich als Gast zur Fraktion der FDP 8706A B) Geschäftliche Mitteilungen 8706A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 8706B Gesetz über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 8706B Gesetz über das Erste Protokoll vom 27. Oktober 1951 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen (Südafrikanische Union und Bundesrepublik Deutschland) 8706B Gesetz über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und zur Überleitung des Unfallversicherungsrechtes im Lande Berlin 8706B Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen 8706B Gesetz zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland . . 8706C Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz) 8706C Gesetz über die Ausübung der Zahnheil- kunde 8706C Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes . . . . 8706C Bericht des Bundesministers der Justiz über die Eingriffe der amerikanischen Besatzungsbehörden in das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den tschechoslowakischen Staatsangehörigen Frantisek Kroupa (Nr. 3255 der Drucksachen) 8706C Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1950/51 (Nr. 3263 der Drucksachen) . . . 8706C Kleine Anfrage Nr. 250 der Fraktion der SPD betr. Schwerbeschädigte und Arbeitslosenfürsorge (Nrn. 3181, 3266 der Drucksachen) 8706C Kleine Anfrage Nr. 252 der Fraktion der SPD über Entschädigung für Kriegsgefangenenarbeit (Nrn. 3205, 3273 der Drucksachen) 8706C Fragestunde (Nr. 3250 der Drucksachen) . 8706D 1. betr. Bestellung von Güterwagen bei italienischen Waggonfabriken: Rademacher (FDP), Anfragender . . 8706D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8706D 2. betr. Wiederaufbau der Kaiserbrücke bei Mainz: Schmitt (Mainz) (CDU), Anfragender 8707A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8707B 3. betr. Anschlußverbindung der Autobahn Wiesbaden—Wandersmann an die Autobahn Darmstadt-Karlsruhe: Ritzel (SPD), Anfragender 8707C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8707C 4. betr. Nebenlinien des hessischen Odenwaldes: Ritzel (SPD), Anfragender 8707C, D, 8708A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8707D, 8708A 5. betr. Auslieferung des nach Frankreich geflohenen Henkers von Joachimsthal, Frantisek Kroupa: Abgesetzt 8708A 6. betr. Behauptung des amerikanischen Journalisten Carl von Wiegand über angebliche frühere Evakuierungspläne der Bundesregierung für prominente Persönlichkeiten: Abgesetzt 8708A 7. betr. neue Autonummernschilder: Dr.-Ing. Decker- (FU), Anfragender . 8708A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8708B 8. betr. Zulassung der Güterwagenreklame: Dr.-Ing. Decker (FU), Anfragender . 8708D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8708D 9. betr. Übernahme des Wildschadens in Jagdreservaten der Besatzungsmächte auf Besatzungskosten bzw. auf den Bund: Junglas (CDU), Anfragender . . . . 8708C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8708C 10. betr. Einreisevisa nach Spanien: Dr. Reismann (FU), Anfragender . 8708D, 8709A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8708D, 8709A 11. betr. Einziehung von Soforthilfeabgaben von Totalfliegergeschädigten: Bausch (CDU), Anfragender . . . . 8709B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8709B 12. betr. Etatmittel für den Rat für Formentwicklung deutscher Industrie- und Handwerksgüter: Hennig (SPD), Anfragender 8709C, D, 8710A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8709D, 8710A 13. betr. Bahnhof in Freising (Oberbayern): Reitzner (SPD), Anfragender . . . 8710A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr' 8710B 14. betr. Hallertauer Hauptstraße (Bundesstraße 301 Freising/Mainburg): Reitzner (SPD), Anfragender . . . . 8710B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8710C 15. betr. einheitliches Versorgungsrecht für alle Ruhestandsbeamten: Zurückgestellt 8710C 16. betr. Einziehung deutscher Reisepässe durch die saarländischen Behörden: Dr. Mommer (SPD), Anfragender . . 8710D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8710D 17. betr. Ausdehnung des Einziehungsverfahrens für unfrankierte oder ungenügend frankierte Postsendungen auf alle Behörden: Cramer (SPD), Anfragender 8710D, 8711B Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen. 8711A, B 18. betr. Kauf oder Pachtvertrag über Kesselwagen der Vorortbahn Wilhelmshaven: Cramer (SPD), Anfragender . . . 8711C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 8711C, D 19. betr. Qualität und Preis des in Speisewagen verabreichten Kaffees: Ritzel (SPD), Anfragender 8711D, 8712A, B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8712A, B 20. betr. Freimachung des Mummelsees, seines Berghotels und des Hotels „Feldberger Hof": Morgenthaler (CDU), Anfragender 8712B, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 8712C, D 21. betr. Erhöhung der Sätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte: Dr. Mende (FDP), Anfragender . . . 8712D Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 8712D 22. betr. „vertrauliche" Anweisung des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen an den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger über Aufnahme von Inseraten von staatlichen Handelsfirmen der Volksdemokratien: Renner (KPD), Anfragender. . . . 8713A, B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 8713A, B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nrn. 3257, 2667, 3118, 3195 der Drucksachen) 8713C Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen, Berichterstatter 8713D Beschlußfassung 8714A Beratung der Übersicht Nr. 51 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 472) 8714A Beschlußfassung 8714A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes (Nr. 3101 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3225 der Drucksachen) 8714B Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatten 8714B Beschlußfassung 8714D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol für das Rumpfbetriebsjahr vom 1. April 1950 bis 30. September 1950 (Nrn. 3199, 3025 der Drucksachen, Umdruck Nr. 440) . . 8715A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 8715A Dr. Gülich (SPD) 8715B Morgenthaler (CDU) 8717B Pelster (CDU) 8717D Beschlußfassung 8718A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 3221 der Drucksachen) . . . 8718B Frau Keilhack (SPD), Antragstellerin 8718B Ausschußüberweisung 8719B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen (Landpachtgesetz) (Nr. 1812 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3188 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 479, 480) 8719B Dannemann (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8739 Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8719B Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) 8720D, 8722A, 8725B, 8726B Niebergall (KPD) . . 8721A, D, 8727D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 8721B, 8722A, 8725C Revenstorff (FDP) . . . . 8721B, 8722D Glüsing (CDU) 8722B Kriedemann (SPD) . . . 8723A, 8724A, D Dr. Glasmeyer (CDU) . . . 8723C, 8725A Tobaben (DP) 8723D Struve (CDU) 8724C Abstimmungen . . . . 8720D, 8721C, D, 8722B, 8725D, 8728C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 (Haushaltsgesetz 1952) (Nr. 3230 der Drucksachen) 8728C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8728C Jaffe (DP) 8729C Schoettle (SPD) 8730B Bausch (CDU) 8731B Müller (Frankfurt) (KPD) 8733B Funcke (FDP) 8733D Ausschußüberweisung 8734B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nr. 3168 der Druck- sachen)• Mündlicher Bericht des Aus- schusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3245 der Drucksachen) 8734B Neuburger (CDU) (zur Geschäftsordnung) 8734B Beratung vertagt 8734B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Ergänzungsgesetz) (Nrn. 2873, 2943, 3143, 3167 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3228 der Drucksachen) 8734C Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 8734C Mertins (SPD) 8736B Abstimmungen 8736B, C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur. Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Süd in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zugunsten der Niederdeutschen Optik G.m.b.H. in Eckernförde (Nr. 3227 der Drucksachen) 8736D Ausschußüberweisung 8736D Beratung des Mündlichen Berichts des ,Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Reindl u. Gen. und der Fraktion der BP betr. Wiederherstellung der zerstörten Donaubrücke bei Donauwörth, über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger u. Gen. betr. Zuschuß für einen Brückenbau in Landsberg am Lech, über den Antrag der Abg. Spies u. Gen. betr. Mittel für den Bau einer Umgehungsstraße und einer neuen Lechbrücke bei Füssen (Allgäu), über den Antrag der Abg. Funk u. Gen. betr. Mittel für den Bau einer Umgehungsstraße im Zuge der Bundesstraße 22 an Stelle der Ortsdurchfahrt Dettelbach (Unterfranken) und über den Antrag der Abg. Graf von Spreti u. Gen. betr. Jochstraße, Schwaben, (Nrn. 3229, 2699, 2775, 2780, 2786, 3060 der Drucksachen) 8736D Funcke (FDP), Berichterstatter . . 8737A Dr. Jaeger (CSU) 8737D Beschlußfassung 8738C Nächste Sitzung 8738C Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen (Nrn. 1812, 3188 der Drucksachen) 8739 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 203. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. AUsschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen (Landpachtgesetz) - Nr. 1812 der Drucksachen - Berichterstatter: Abgeordneter Dannemann Mit der Drucksache Nr. 1812 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem für die Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtwesens auf lange Sicht eine ganz besondere Bedeutung beizumessen ist. Allein schon die Tatsache, daß im Bundesgebiet etwa 18 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche = rund 2,5 Millionen ha als Pachtland vorhanden sind und rund 53 % aller Betriebe unter Einschluß der Zupachtungen als Pachtbetriebe anzusehen sind, läßt die große Bedeutung dieser Frage erkennen. Bislang war für die Regelung des Pachtwesens die Verordnung zur Vereinheitlichung des Pachtnotrechtes (Reichspachtschutzordnung) vom 30. Juli 1940 maßgebend. Diese seinerzeit im Kriege unter ganz anderen Voraussetzungen entstandene Verordnung bedurfte dringend einer Korrektur, wenn eine Belebung des erstarrten Pachtmarktes erreicht werden sollte. Solange nicht wieder Treu und Glauben die Grundlagen eines Vertrages werden, so lange ist eine Belebung nicht zu erwarten. Gleichberechtigung zwischen Pächter und Verpächter ist notwendige Voraussetzung. Pachtschutz und Vertragstreue sind daher zwei Begriffe, die notwendig in Einklang gebracht werden müssen. Nur ein auf Produktions- und Sozialgrundsatz aufgebautes Pachtrecht kann diesen Forderungen gerecht werden. Ziel des Gesetzes soll sein, die Landwirtschaft zu einer weitgehenden Bereitschaft zur Verpachtung anzuregen, um der großen Zahl von Vertriebenen, nachgeborenen Bauernsöhnen, Heuer-leuten und Landarbeitern zu einer neuen Existenz zu verhelfen. Dabei darf der Grundsatz des Privateigentums nicht außer acht gelassen werden. Auch muß Vorsorge getroffen werden, daß die Produktion gesichert bleibt, andererseits aber die sozialen Gesichtspunkte Berücksichtigung finden. Nicht durch einengende Bestimmungen, sondern durch weitestgehende Auflockerung wird man diesen Forderungen gerecht werden. Das waren die Gesichtspunkte, die sowohl den Unterausschuß als auch den Ernährungsausschuß und den Ausschuß für Bodenrecht bei der Beratung des Gesetzentwurfs haben leiten lassen. Die wesentlichen Grundsätze des Gesetzes sind: 1. Ersatz des bisherigen Genehmigungsverfahrens durch ein Anzeigeverfahren, 2. die Auflockerung des Pachtschutzes und dessen Ablösung durch die Langfristigkeit der Pachtverträge, 3. die Aufhebung des Preisstops für den Pachtzins, 4. die Überführung der Verträge alten Rechtes auf den neuen Rechtszustand, 5. eine Rahmenregelung für Heuerlingsverträge. Im einzelnen ist dazu folgendes zu bemerken: Als Landpachtverträge gelten alle Verträge, durch die Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung gegen Entgelt verpachtet werden, auch soweit sich die Verträge auf Wohn- oder Wirtschaftsräume erstrecken, die der Bewirtschaftung des verpachteten Grundstücks dienen. Dazu zählen ebenfalls vertraglich begründete Weideberechtigungen und Pachtverträge über Weiderechte, wie sie z. B. in Süddeutschland häufiger vorkommen. Dagegen fallen die sogenannten „Pensionsweiden" der Fettgräser in Nordwestdeutschland nicht darunter. Den Ländern ist es überlassen, den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend Bestimmungen für FischereiPachtverträge und für Verträge über die Pacht von Fischereirechten zu treffen. Wesentlich ist, daß auch die Heuerlingsverträge und ähnliche Verträge, bei denen eine Landverpachtung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis besteht, hierunter fallen. Es ist der Wunsch des Gesetzgebers, den Anreiz für den Abschluß von möglichst vielen langfristigen Verträgen zu geben, gleichzeitig aber dabei den Verpächtern weitestgehende Sicherheit zu geben und eine zwangsweise Verlängerung bei langfristigen Verträgen auszuschließen. Bei den Ausschußberatungen gingen die Meinungen über die Langfristigkeit sehr auseinander. Während ein Teil der Mitglieder die Auffassung vertrat, daß im Bundesgebiet bei bäuerlichen Betrieben eine Pachtdauer von 18 Jahren und bei Parzellenpachten von 9 Jahren meistens nicht üblich sei, entschied sich jedoch die Mehrheit bei langfristigen Verträgen für die im Gesetz festgelegte Zeitdauer. Den Ländern ist es jedoch überlassen, eine kürzere als die in Abs. 1 bestimmte Pachtdauer für langfristige Landpachtverträge zu bestimmen. Bezüglich des § 2 Abs. 1 Buchstabe c wird ausdrücklich zu Protokoll gegeben, daß die Formulierung „in landwirtschaftliche Kultur bringt" besagen soll, daß hier neues Kulturland geschaffen wird. Anzeigeverfahren Mit Mehrheit vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß das Anzeigeverfahren dem Genehmigungsverfahren vorzuziehen sei. Auf Grund der Anzeige kann die zuständige Landwirtschaftsbehörde den vorgelegten Vertrag prüfen und gegebenenfalls beanstanden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Beanstandungstatbestände (§ 5) erfüllt sind. Ohne Frage stellt die Anzeige eine wesentliche Vereinfachung dar, sie hat sogar den Vorteil, daß die Pachtverträge von Anfang an zivilrechtlich wirksam sind und nicht mehr der Genehmigung bedürfen. Der Staat hat sich lediglich darauf zu beschränken, agrarpolitisch und agrarwirtschaftlich abzulehnende Verträge eventuell zur Auflösung zu bringen. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, daß die Pachtverträge rechtzeitig vor Antritt der Pacht — 6 Monate bei landwirtschaftlichen Betrieben und 4 Monate bei Parzellenverpachtungen — anzuzeigen sind. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind: a) Landpachtverträge, an denen der Bund oder ein Land als Vertragsteil beteiligt sind und wenn die Verträge von einer obersten Behörde des Bundes oder eines Landes abgeschlossen werden, b) Landpachtverträge, die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen werden, c) Landpachtverträge zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind. Ebenfalls brauchen Heuerlingsverträge und ähnliche Verträge, bei denen eine Landverpachtung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis steht, nicht angezeigt zu werden, es sei denn, daß die Länder etwas anderes bestimmen (§ 4 Abs. 2). Die Länder können Landpachtverträge über Grundstücke bis zu 2 ha von der Anzeigepflicht ausnehmen, wenn die Fläche, die der Verpächter insgesamt verpachtet, eine bestimmte Größe nicht übersteigt. Dort, wo eine Anzeigepflicht vorgeschrieben ist, ist jeweils der Verpächter anzeigepflichtig. Beanstandungen Unter gewissen Voraussetzungen kann die zuständige Behörde einen Landpachtvertrag beanstanden (§ 5). Dies trifft z. B. zu, wenn a) die ordnungsgemäße Bewirtschaftung gefährdet erscheint; b) die vertraglichen Leistungen des Pächters nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ertrage stehen, der bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielt werden kann; c) eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung vorliegt. Dabei wird ausdrücklich zu Protokoll gegeben, daß der Ausschuß der Auffassung ist, daß spekulative Verpachtungen an kapitalstarke Einzelpersonen verhindert werden sollen; d) die Verpachtung eine volkswirtschaftlich oder betriebswirtschaftlich schädliche Aufteilung eines Betriebes oder Grundstückes zur Folge hat. Hierdurch soll verhindert werden, daß Betriebe zerschlagen und damit landwirtschaftliche Existenzmöglichkeiten vernichtet werden. Das schließt jedoch nicht aus, daß in Einzelfällen eine Genehmigung erteilt werden kann, wenn durch Zupachtung von sogenannten Anliegerpachtungen nicht lebensfähige Betriebe auf eine gesunde Existenzgrundlage gebracht werden. Pachtpreise Die Vorschriften über die Preisbildung finden auf Landpachtverträge keine Anwendung (§ 6). Die Verträge bedürfen auch keiner behördlichen Genehmigung. Von großer Bedeutung ist die Zulassung der Naturalpacht, soweit die im Vertrag bestimmte Menge landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus dem verpachteten Grundstück gewonnen wird. In der Regel wird sich die Naturalpacht bei Betrieben auf mehrere für den Betrieb typische Produkte erstrecken. Diese Regelung wird sich sowohl für den Verpächter als auch für den Pächter günstig auswirken. Änderung von Landpachtverträgen Grundsätzlich soll ein abgeschlossener Pachtvertrag nicht vor Ablauf des zweiten auf den Antritt der Pacht folgenden Pachtjahres geändert werden können (§ 7). Nur wenn verwüstende Naturereignisse, gegen die ein Versicherungsschutz nicht üblich ist, die maßgebenden Verhältnisse grundlegend und nachhaltig verändern, kann vor Ablauf dieser Frist ein Änderungsantrag gestellt werden. Später ist eine Änderung zulässig, wenn durch irgendwelche Verhältnisse die ganze Vertragsdauer nachhaltig ungünstig beeinflußt wird. Verlängerung von Landpachtverträgen Über diesen Paragraphen (§ 8) hat es lange Auseinandersetzungen gegeben. Von einem Teil der Ausschußmitglieder wurde geltend gemacht, daß gerade die in den letzten Jahren vielfach geübte Praxis, abgelaufene Verträge jeweils um mehrere Jahre zu verlängern, eine große Rechtsunsicherheit herbeigeführt und viele Verpächter davon abgehalten habe, überhaupt zu verpachten. Andererseits wurde der Standpunkt vertreten, daß in besonderen Härtefällen eine Pachtverlängerung vorgesehen werden müsse. Grundsätzlich können langfristige Verträge nicht verlängert werden. Wenn also in Zukunft der Verpächter seine Verträge langfristig abschließt und sie anzeigt, kann er nach Ablauf der Pacht wieder vollkommen frei über seinen Besitz verfügen. Langfristig abgeschlossene Verträge liegen aber auch im Interesse der Pächter. Von vornherein weiß dann der Pächter, wie er seine Dispositionen treffen kann. Damit ist ihm mehr gedient als mit bestimmten vom Gericht beschlossenen Verlängerungen. Die Verlängerungsmöglichkeit ist also nur gegeben bei kurzfristigen und bei nicht angezeigten Verträgen. Aber auch hier gibt es Beschränkungen. So kann z. B. nicht verlängert werden, wenn es sich bei der Verpachtung um eine Unterbrechung der bisherigen persönlichen Bewirtschaftung durch den Verpächter handelt. Bei Dauerpachtland ist eine solche Voraussetzung naturgemäß nicht gegeben. Der Tatbestand einer vorübergehenden Verpachtung ist z. B. dann gegeben, wenn der Inhaber gestorben oder krank ist und der Erbe oder Rechtsnachfolger noch nicht alt genug ist, die Bewirtschaftung zu übernehmen. Wird in solchen Fällen eine Pacht von etwa 9 bzw. 12 Jahren festgelegt, so kann nach Ablauf der Zeit der Pachtvertrag vom Gericht nicht verlängert werden. Der Tatbestand der vorübergehenden Pacht ist auch dann gegeben, wenn nach der ursprünglich vorgesehenen Pachtzeit der Vertag mit demselben Pächter oder seinem Rechtsnachfolger fortgesetzt wird. In der Regel wird der Verpächter, wenn der Grund für die vorübergehende Verpachtung fortgefallen ist, den Betrieb wieder in persönliche Bewirtschaftung übernehmen. Er kann aber auch den Betrieb an einen dritten Pächter verpachten. Dann liegt aber keine vorübergehende Verpachtung mehr vor, sondern dann greifen die Vorschriften über die Langfristigkeit Platz. Bei nicht angezeigten oder kurzfristigen Verträgen kann das Gericht den Vertrag nur verlängern, wenn die Verlängerung dring e n d geboten ist (§ 8 Abs. 1). Der Ausschuß entschied sich für das Wort „dringend", um den Grundsatz der Vertragstreue zu unterstreichen und dem Richter eine klare Anweisung zu geben. Sonst bleibt es unklar, ob eine wirkliche Lockerung eintreten soll oder wie bisher die Verträge immer wieder verlängert werden sollen. Angleichung der alten Pachtverträge an die neue Rechtslage Der Ausschuß war der Auffassung, daß nach einer, angemessenen Übergangszeit für alle Verträge gleiches Recht gelten sollte. Infolgedessen wurde festgelegt, daß alle Verträge, die vor dem 21. Juni 1948 abgeschlossen worden sind, dann als langfristig behandelt werden sollen, wenn sie die für die Langfristigkeit vorgesehene Pachtdauer (18 bzw. 9 Jahre) erreicht haben, so daß sie dann nicht mehr verlängert werden können (§ 13). Das Gericht kann aber derartige Verträge, wenn sie bis Ende des Jahres 1954 vom Verpächter gekündigt werden oder fristgemäß im Jahre 1955 ablaufen, auf Antrag des Pächters, der spätestens bis Ende 1954 gestellt sein muß, noch verlängern. Laufen sie am 1. Januar 1955 noch ungekündigt weiter oder ist bis dahin kein Verlängerungsantrag gestellt, so können sie, falls die Pacht bereits 18 bzw. 9 Jahre läuft, nicht mehr zwangsweise verlängert werden. Eine Voraussetzung ist dabei allerdings zu beachten: Diese alten Verträge müssen entweder nach den bisher geltenden Vorschriften genehmigt oder, falls die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt worden ist, bis zum 31. Dezember 1953 nachträglich angezeigt werden (§ 16 Abs. 3). Die auf unbestimmte Zeit laufenden Verträge, die das Gros der alten Verträge darstellen, sollen möglichst wieder zu Verträgen mit bestimmter Pachtdauer werden. Auf Antrag des Pächters kann bei diesen das Gericht die Pachtdauer auf bestimmte Zeit festsetzen (§ 14). Dabei sind die Interessen beider Vertragsteile gegeneinander abzuwägen. Einen solchen Antrag kann man nur bis zum Ende des im Jahre 1954 endenden Pachtjahres stellen. Wird bis dahin kein Antrag gestellt oder kündigt der Verpächter nicht, so verlängert sich der Vertrag kraft Gesetz bis zum Ende des im Jahre 1957 endenden Pachtjahres. Zu diesem Termin kann er dann erstmalig und nur mit einjähriger Frist gekündigt werden. Heuerlingsverträge. Die Heuerlingsverträge spielen vornehmlich in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine größere Rolle. Dort sind sie etwa vor 200 Jahren entstanden, als der Getreidebau eine größere Ausdehnung erfuhr. Dadurch entstanden Arbeitsspitzen. Da das Geld für die Entlohnung knapp war, wählte man das Heuerlingssystem, durch das eine Verbindung zwischen Landpacht und Arbeitsverhältnis hergestellt wurde. Seitdem ist das Heuerlingswesen zu einem festen Bestandteil der nordwestdeutschen Arbeitsverfassung geworden. Es hat sich durchweg gut bewährt und stellt ein auf Vertrauen beruhendes Verhältnis zwischen dem Bauern und dem Heuermann dar. Fine große Zahl von Siedlern hat in der Vergangenheit erst über eine Heuerlingsstelle sich die Kenntnisse und das Inventar verschaffen können. So sind z. B. von 1136 im Emsland erstellten Siedlerstellen 44 % aus Heuerleuten hervorgegangen. Noch heute gibt es allein im Emsland rund 2000 Heuerlingsverträge. Bereits in der Reichspachtschutzordnung wurde das Heuerlingswesen vom Reich geregelt. Nach Anhörung mehrerer Sachverständiger beschloß der Ausschuß mit Mehrheit, dieses Heuerlingssystem beizubehalten. Ausdrücklich wurde beschlossen. daß den Ländern nicht die Möglichkeit gegeben werden sollte, Heuerlingsverträge in Pachtverträge oder Arbeitsverträge abzuändern. Auch sollen die Länder nicht das Recht erhalten, neue Heuerlingsverträge zu verbieten. Sie sind vielmehr nur ermächtigt worden, zu bestimmen, in welcher Form die Verträge abzuschließen und was in ihnen geregelt sein muß (§ 18 Abs. 2). Sie können auch Heuerlingsverträge für anzeigepflichtig erklären. Die Streichung der Worte „unter Wahrung des Zusamenhanges zwischen Arbeits- und Pachtverhältnis" erfolgte, weil bereits in § 1 klar der Begriff Heuerlingsverträge umrissen worden ist. Heuerlingsverträge sind grundsätzlich Verträge, bei denen eine Landverpachtung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis besteht. Abschließend sei bemerkt, daß nach einer gewissen Anlaufzeit ohne Frage dieses Gesetz dazu beitragen wird, wieder eine Rechtssicherheit auf dem Gebiete des Pachtmarktes herbeizuführen. Treu und Glauben und leben und leben lassen sind die Leitsätze des Gesetzes. Möge es dazu beitragen, die Erstarrung des Pachtmarktes zu beseitigen und eine große Zahl neuer Existenzen zu schaffen. Bonn, den 24. März 1952 Dannemann Berichterstatter
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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht notwendig, die bei der kürzlichen Beratung der Ergänzungsvorlage gehaltenen Reden hier heute zu wiederholen. Ich habe jedenfalls schon damals auf den Umstand hingewiesen, daß die sozialdemokratische Fraktion mit den allergrößten Bedenken der Methode gegenübersteht, die bei der Einbringung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 angewandt werden soll. Heute haben wir nun die Vorlage in diesem Hause in der ersten Lesung. Ich darf namens meiner Fraktion folgendes sagen:
    Wir sind nicht in der Lage, mit poetischen Bildern, wie es der Herr Vorredner getan hat,

    (Zurufe von der SPD: Gut!)

    über die unmögliche Situation hinwegzureden, die entstanden ist. Die Schwierigkeiten, die das Bundesfinanzministerium in den vergangenen zwei Jahren zu bewältigen hatte, haben wir stets anerkannt. Wir waren uns klar darüber, daß es beim Übergang vom Jahre 1950 auf 1951 nicht sehr leicht gewesen wäre, einen ordentlichen Haushaltsplan fristgerecht einzubringen und zu verabschieden. Deshalb haben wir die Methode der Überrollung von 1951 auf 1952 mitgemacht. Wir haben das getan in der Hoffnung, daß das Bundesfinanzministerium sich ernsthaft bemühen werde, nun aber wirklich normale Zustände herbeizuführen. Es sah auch so aus, als ob die Herren im Bundesfinanzministerium es schaffen würden. Aber dann kam eine Periode des Schwankens, des Experimentierens im Zusammenhang mit dem Versuch des Herrn Bundesfinanzministers, den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer festzusetzen, bei der tatsächlich alle Grundsätze über Bord gegangen sind, die man in vielen Sitzungen des Haushaltsausschusses und auch hier im Plenum immer wieder beschworen hat. Das Resultat sehen wir heute, und ich bin fest überzeugt, daß wir in diesem kommenden Haushaltsjahr vor genau denselben Schwierigkeiten stehen, die wir im vergangenen Jahre zu bewältigen hatten.
    Der Herr Staatssekretär hat hier eine schöne Rede gehalten, die nur den einen Nachteil hatte, daß sie die Dinge im rosigsten Licht dargestellt hat, während wir die Überzeugung gewonnen haben, daß das Bundesfinanzministerium tatsächlich seine Aufgabe versäumt hat. Es war nicht notwendig, im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Festsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer die Vorbereitung des ordentlichen Haushalts 1952/53 zu stoppen, nicht weiterzutreiben und dann das Parlament vor die Aufgabe zu stellen, sich wieder einmal mit dem Surrogat eines Haushaltsplans abzufinden. Es war möglich, rechtzeitig einen Haushaltsplan einzubringen.
    Wie schnell man in den Ressorts und im Bundesfinanzministerium arbeiten kann, wenn man bestimmte Dinge erreichen will, zeigt ein Brief, den der Herr Bundesfinanzminister an die Herren Finanzminister der Länder geschrieben hat und der uns heute morgen im Haushaltsausschuß zur Information überreicht worden ist. Da steht z. B. der Satz drin:
    Um Ihren Wünschen nachzukommen,
    — es geht um die Erhöhung des Bundesanteils von 27 auf 40 % —
    habe ich sogleich die Bundesressorts veranlaßt, mir innerhalb einer Frist von wenigen Tagen einen Überblick über ihre Anmeldungen zum Nachtrag 1952 einzureichen.

    (Zuruf von der Mitte: Das ist etwas anderes!)

    Nun, meine Damen und Herren, was der Herr Bundesfinanzminister dann weiter schreibt, ist uns auch klar: Es läßt sich in einer Frist von wenigen Tagen nicht möglich machen, einen vollständigen Entwurf der Einzelpläne einzureichen. Aber wenn man innerhalb weniger Tage die Ressorts zu einer Außerung veranlassen kann, die einen ungefähren Überblick über die Haushaltsanforderungen für 1952/53 gibt, dann hätte man schon vor Monaten die Ressorts dazu veranlassen können, ihre Haushaltsplanungen so durchzuführen, daß das Bundesfinanzministerium in der Lage war, diesem Hause rechtzeitig einen Plan vorzulegen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Was man in einem Falle kann, wenn man die Länder unter Druck setzen will, sollte man erst recht können, wenn es sich um die Herstellung normaler Haushaltszustände handelt.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Abgesehen davon enthält die Vorlage, die zwar — ich gebe das offen zu — vom Standpunkt des Herrn Bundesfinanzminister eine bequeme Lösung für eine unbequeme Situation darstellt, eine Reihe


    (Schoettle)

    von Gefahren und von Zumutungen an das Parlament, die dieses auf die Dauer nicht schlucken kann. Zum Beispiel wird es .bei dieser Methode für eine Reihe von wichtigen Ressorts — ich denke da an das Innenministerium, ich denke an das Verkehrsministerium, an das Arbeitsministerium — unmöglich sein, in diesem Wiederholungshaushalt einzelne sehr gewichtige Etatsposten so aufzugliedern, wie sie bei der Durchführung einzelner Projekte in einem normalen Haushaltsplan aufgegliedert werden müßten. Das Haus wird dann vor der Frage stehen, ob es bestimmte Titel und Kapitel dieser Haushaltspläne mit Globalsummen ausstatten will, und erst im Laufe des Haushaltsjahres werden dann die einzelnen Ressorts und das Bundesfinanzministerium kommen und dem Haushaltsausschuß eine lange Liste von einzelnen Projekten vorlegen. Dann werden der Haushaltsausschuß und der Fachausschuß die „dankbare" Aufgabe haben, zu entscheiden, ob dies oder jenes Projekt vordringlich und wichtig ist. Außerdem wissen Sie alle, wie oft aus diesem Hause heraus und aus Ihren Wahlkreisen Wünsche nach Durchführung wirklich dringlicher Vorhaben kommen, ohne daß man diese Wünsche befriedigen kann.
    Das kommt aber alles daher, daß man zu Beginn des Haushaltsjahres keine klare, übersichtliche Planung hat und nicht entscheiden kann, was nun wichtig und was nicht wichtig ist, was durchgeführt werden kann und was nicht durchgeführt werden soll. Ich bin der Überzeugung, daß es auf die Dauer für die Mitglieder des Haushaltsausschusses und auch für die einzelnen Fachausschüsse, die mit solchen Fragen beschäftigt werden, völlig unmöglich ist, eine Verantwortung zu übernehmen, die nur das ganze Parlament übernehmen kann.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Warum sollen die paar Männer und Frauen, die in den Ausschüssen sitzen, die Last der Verantwortung für die Verfügung über Milliardenbeträge übernehmen, ohne daß das Haus die Möglichkeit gehabt hat, nun im einzelnen nachzuprüfen — es sei denn post festum —, ob diese Ausschüsse auch tatsächlich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und unter dem vollen Gewicht ihrer Verantwortung gehandelt haben? Das ist doch ein unmögliches Verfahren!
    Ich darf deshalb im Namen meiner Fraktion sagen, daß wir nicht in der Lage sind, der Überweisung dieser Vorlage an die Ausschüsse zuzustimmen. Wir werden jedenfalls dagegen stimmen und sind der Meinung, daß das Bundesfinanzministerium durch dieses Parlament verpflichtet werden sollte, innerhalb kürzester Frist einen Haushaltsplan vorzulegen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Bausch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Bausch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist der übereinstimmende Wunsch der Regierungsparteien und ohne Zweifel auch der Oppositionsparteien, alles Erforderliche zu tun, damit wir mit unserer Haushaltsgebarung aufs laufende kommen.

    (Abg. Mellies: Werfen Sie uns nicht mit dieser Methode in einen Topf!)

    — Ich glaube nicht, Herr Kollege Mellies, daß Sie dieser Feststellung widersprechen können.

    (Abg. Mellies: Ich habe gesagt: mit dieser Methode!)

    Es ist unser Wunsch und Ihr Wunsch, daß wir in aller Bälde dazu kommen, vor Beginn des Haushaltsjahres einen vom Parlament verabschiedeten Haushaltsplan zur Verfügung zu haben. Das ist im Interesse des Parlaments notwendig. Es ist aber auch für die Verwaltung notwendig, damit diese ihre Arbeit mit festen Zahlen und mit festen Unterlagen in Angriff nehmen kann.
    Die Durchführung dieses Prinzips, die Erreichung dieses Zustandes, den wir alle als wünschenswert ansehen, ist jedoch nicht so einfach, und zwar deshalb nicht, weil uns die harte Wirklichkeit des Lebens immer wieder Hindernisse in den Weg legt.

    (Abg. Mellies: Die Wirklichkeit des Herrn Finanzministers!)

    Die Aufgabe, die dem Finanzminister gestellt ist,
    für die Deckung der immer neu und überraschend
    an ihn herantretenden Mehrausgaben zu sorgen,

    (Abg. Renner: Für die Kriegsvorbereitungen!)

    ist — das kann man wohl sagen — eine Aufgabe, die fast die Kräfte eines Menschen übersteigt. Dieses Parlament hat im letzten Jahr eine ganze Anzahl von Gesetzen beschlossen, die außerordentliche Ausgaben zur Folge haben; das kann wohl nicht bestritten werden. Für den Finanzminister ist es nun wirklich nicht einfach, jeweils zusätzliche Deckungsmittel für die Aufwendungen zu schaffen, die in Auswirkung von Gesetzen, die dieses Parlament beschließt, oder in Auswirkung von plötzlichen politischen Entwicklungen nötig werden. Es ist auch nicht einfach für ihn, sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, daß diese oder jene Einnahmequelle, mit der man geglaubt hat, fest rechnen zu können, zum Versiegen kommt. Der Finanzminister muß ja dem Parlament Haushaltsentwürfe vorlegen, die ausgeglichen sind. Es ist auch für den Finanzminister wahrhaftig nicht einfach, jeweils auch mit dem Bundesrat das nötige Einvernehmen zu erzielen, um mit diesem zusammen die notwendigen Lösungen zu erreichen.

    (Abg. Ritzel: Vielleicht kann ihm der Herr Hellwege helfen!)

    Wenn dann der Finanzminister sein überschweres Werk vollendet hat, wenn er sich eine Konzeption und eine Lösung zurechtgelegt hat, muß er damit in das Bundeskabinett gehen.. Dann muß er sich nochmals mit dem Bundesrat auseinandersetzen. Dann kommt die Sache in den Bundestag und läuft in den Haushaltsausschuß des Bundestages. Wir kennen alle diesen Weg, Sie kennen ihn genau so gut wie ich.

    (Zurufe von der SPD: Ganz neu!!)

    Tun Sie doch nicht so, als ob das eine so einfache Sache wäre. Wenn Sie zu regieren hätten, müßten Sie sich mit dieser Aufgabe auch auseinandersetzen. Dann wollte ich einmal sehen, ob es Ihnen gelingen würde, einfach auf den Knopf zu drücken und rechtzeitig auf den Tag die nötigen Zustimmungserklärungen des Parlaments zur Verfügung zu haben.

    (Abg. Mellies: Wir würden es nicht wagen, das Parlament so zu behandeln, wie Sie es tun!)

    Ich glaube, man sollte auch etwas gerecht und
    etwas billig denken. Man sollte von dieser Regierung und von diesem Finanzminister nicht etwas


    (Bausch)

    erwarten und verlangen, was man selber keineswegs zu schaffen in der Lage wäre.

    (Abg. Mellies: Es ist schwer, eine schlechte Sache zu verteidigen, Herr Bausch! Geben Sie wenigstens zu, daß es eine schlechte Sache ist, die Sie verteidigen!)

    — Nein, es ist eine gute Sache, die ich verteidige, Herr Kollege Mellies. Wenn ich von etwas überzeugt bin, so davon, daß ich hier eine gute Sache zu vertreten und zu verteidigen habe.
    Wir dürfen doch nicht außer acht lassen, daß wir in ganz ungewöhnlichen Situationen leben.

    (Abg. Mellies: Dann reden Sie nur nicht mehr von Demokratie!)

    Schon die Begründung des Bundes und die erste finanzielle Fundierung der Arbeit der Bundesverwaltung war eine ungeheuer schwierige Aufgabe. Sehen Sie sich einmal die Haushaltspläne der Jahre an, die wir jetzt durchlebt haben, den Haushaltsplan des Restjahres 1949, denjenigen von 1950, dann denjenigen von 1951. Betrachten Sie einmal die Unterschiede zwischen diesen Haushalten und bedenken Sie, welche geradezu revolutionären Veränderungen sich in diesen Jahren auf finanzpolitischem Gebiet vollzogen haben. Dann werden Sie doch ohne weiteres zugestehen müssen, daß hier eine riesenhafte Aufgabe zu bewältigen war. Ich muß immer wieder darüber staunen, daß es möglich war, angesichts der ständig sich steigernden Ausgaben jeweils die nötigen Deckungsmittel zu finden. Für mich ist entscheidend, daß es bis zum heutigen Tag gelungen ist, den Haushalt auszugleichen und für die sich ständig steigernden Ausgaben die nötigen Deckungsmittel zu schaffen und dadurch die Inflation zu vermeiden. Entscheidend ist aber nicht, ob man dabei diese oder jene formelle Forderung erfüllt hat.

    (Zuruf von der SPD: 40 % sollen die Länder zahlen!)

    Wie liegen die Dinge nun im einzelnen? Zur Zeit beraten wir im Haushaltsausschuß den Nachtrag für das Jahr 1951. Niemand kann sagen, daß es dem Parlament verwehrt ist, den nötigen Einfluß auf die Gestaltung dieses Haushalts zu nehmen. Position um Position, Titel um Titel wird durchberaten. Jeder Abgeordnete, jede Partei hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Anforderungen Stellung zu nehmen; jede kann ihre Meinung dazu sagen und ihren Willen kund tun. Auch Sie, meine Herren von der Opposition, können nicht sagen, daß wir von den Regierungsparteien diese Beratungen irgendwie unter Druck zu setzen versucht hätten. Wir haben uns jede nötige Zeit gelassen. Wir haben uns ausreichend viel Zeit genommen, um jede einzelne Sache mit Ihnen zu besprechen.

    (Zuruf von der SPD: Für ein abgelaufenes Rechnungsjahr!)

    In aller Ruhe und mit der größten Sorgfalt werden diese Beratungen abgewickelt.

    (Abg. Mellies: Nachdem das Geld ausgegeben ist!)

    Wir sind noch nicht fertig damit.

    (Abg. Mellies: Nachdem das Geld ausgegeben ist!)

    Meine Damen und Herren, wenn Ihnen so sehr an der Beschleunigung gelegen war, so wäre es vielleicht auch an Ihnen gewesen, den Vertretern Ihrer Partei und Ihrer Fraktion im Bundesrat eine Ermutigung zu geben, dem Finanzminister zu helfen, mit den Verhandlungen im Bundesrat rasch ins Reine zu kommen.

    (Zuruf von der SPD: Ihrem Finanzminister!) Daß die sozialdemokratischen Minister im Bundesrat jede Anforderung des Finanzministers ablehnen und Sie nachher dem Finanzminister Vorwürfe machen, daß er mit seinen Forderungen nicht zurecht kommt, und daß es zu lange geht, das scheint mir nicht sehr logisch zu sein.


    (Zustimmung bei den Regierungsparteien. Abg. Mellies. Erstens ist das viel zu abwegig, und zweitens: Halten Sie die moralische Predigt Ihrem CDU-Finanzminister!)


    (Zurufe von der SPD: Ein Ermächtigungsgesetz! — Das Haushaltsrecht des Bundestages auszuschalten!)

    diesen Haushalt für 1951, der dann auf den neuesten Stand gebracht sein wird, nicht nur materiell, sondern auch formell zum Haushalt für 1952 zu erklären.
    Wenn man so verfährt, wird nicht das geringste daran geändert, daß dem Parlament ein entscheidender Einfluß auf die Gestaltung des Haushalts zusteht.

    (Abg. Mellies: Sehen Sie sich doch das Gesetz mal an! — Weiterer Zuruf von der SPD: Absolut falsch, was Sie sagen!)

    Wenn wir so verfahren, erreichen wir dreierlei.
    Erstens bringen wir es zustande, daß wir einen Haushalt für 1952 zur Verfügung haben, bei dessen Feststellung wir darauf verzichten können, alle die zeitraubenden Formalien einzuhalten, die wir einhalten müßten, wenn nicht nur materiell, sondern auch formell ein Haushaltsentwurf vorgelegt würde.

    (Abg. Mellies: Haushaltsrecht des Parlaments!) Zweitens erreichen wir, daß die Bundesfinanzverwaltung sofort darangehen kann, den Nachtragshaushalt für 1952 vorzubereiten. Drittens aber, daß spätestens vom Juni 1952 ab die Haushaltsabteilung des Finanzministeriums alle Kräfte zusammenfassen kann, um den Haushalt für 1953 auszuarbeiten.


    (Abg. Blachstein: Das haben wir schon mal gehört! — Abg. Renner: Vor einem Jahr!)


    (Abg. Renner: Der Kriegshaushalt!)

    Meine Damen und Herren, ich muß Ihnen ganz
    offen sagen: ich weiß kein besseres Verfahren, um
    das uns allen am Herzen liegende Ziel zu erreichen,
    als das von der Bundesregierung vorgeschlagene.

    (Zuruf von der SPD: Abschaffung des Parlaments! — Weiterer Zuruf: Machen wir doch hier zu!)

    Ich muß Ihnen weiter ganz offen sagen, daß ich schon bei der Aufstellung des Haushalts 1951 vorgeschlagen habe, diesen Weg zu gehen. Man hat sich damals nicht dazu entschließen können. Aber wenn wir jetzt diesen Weg nicht gehen, werden wir garantiert nicht dazu kommen, das zu erreichen, was uns allen am Herzen liegt und was eine unbedingte Notwendigkeit ist.

    (Zuruf von der SPD: Dann macht man Ermächtigungsgesetze!)



    (Bausch)

    Was nun die Einzelheiten des Gesetzes anbelangt, so werden wir darüber in diesem Hause noch mehr zu sprechen haben.

    (Abg. Mellies: Das kann man wohl sagen!)

    Es ist nicht unser Wille, dem Finanzministerium
    Ermächtigungen zu geben, durch die das Budgetrecht dieses Hohen Hauses irgendwie tangiert wird.

    (Zurufe von der SPD: Das tun Sie aber! — Steht im Gesetz!)

    Wir werden deshalb im Ausschuß jede einzelne Bestimmung dieses Gesetzentwurfs sehr sorgfältig überlegen und beraten. Ich bin nicht in der Lage, heute schon zu sagen, daß wir jede einzelne vom Finanzministerium vorgeschlagene Bestimmung zu akzeptieren in der Lage wären. Gegen die Häufung von Ermächtigungen haben wir nicht unerhebliche Bedenken.

    (Abg. Mellies: Sagen Sie es ruhig; Sie tun es ja doch, Herr Bausch!)


    (Zurufe von der SPD)

    und daß es ein Weg sein wird, der zu dem Ziele führt, dem wir alle zustreben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)