Rede:
ID0119904400

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Kalbfell.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952 8519 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Weickert 8520A Geschäftliche Mitteilungen 8520B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 8520C Gesetz über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) 8520C Gesetz über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) 8520C Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten 8520C Gesetz über Ordnungswidrigkeiten . . 8520C Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) 8520C Kleine Anfrage Nr. 246 der Fraktion der CDU/CSU betr. Materialversorgung des Handwerks und gewerblichen Mittelstandes (Nrn. 3132, 3197 der Drucksachen) 8520C Kleine Anfrage Nr. 245 der Fraktion der CDU/CSU betr. Unterabteilung Handwerk im Bundeswirtschaftsministerium (Nrn. 3131, 3207 der Drucksachen) . . . 8520D Änderungen der Tagesordnung 8520D Zur Geschäftsordnung — Frage der Behandlung der Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schäfer . 8521C, 8527B Stücklen (CSU) 8520D, 8560A Mellies (SPD) 8521A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuergesetzgebung (Nr. 3130 der Drucksachen) 8521C Schmücker (CDU). Anfragender . . 8521C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8524D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersversorgung des Handwerks (Nr. 3129 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nr. 3106 der Drucksachen) . . 8527B Becker (Pirmasens) (CDU), Anfragender 8527C Storch, Bundesminister für Arbeit 8528D, 8530A, 8533A Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 8529C Freidhof (SPD) 8530D Dirscherl (FDP) 8531D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Ausschußüberweisung des Antrags Nr. 3106 8534A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 3135 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Auftragsvergebung der öffentlichen Hand (Nr. 3138 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Verdingungsordnung für Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau (VOB) (Nr. 3139 der Drucksachen) . . . 8534B Becker (Pirmasens) (CDU), Antragsteller 8534B Günther (CDU), Antragsteller . . . 8535C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8537A Storch, Bundesminister für Arbeit . 8537B Eickhoff (DP) 8537D Dirscherl (FDP) 8539C Hoecker (SPD) 8540D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Schmücker (CDU) 8543A Wirths (FDP) 8543B Kalbfell (SPD) 8543D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8545A Ausschußüberweisungen 8546C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung des Handwerks (Nr. 3137 der Drucksachen; Umdruck Nr. 470) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Kreditversorgung des Handwerks (Nr. 3140 der Drucksachen) . 8546D Mensing (CDU), Antragsteller . . . 8547A Schuler (CDU), Antragsteller . . . . 8549A Dr. Nölting (SPD) 8550A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirt- schaft 8552B Frau Lockmann (SPD) 8553C Paul (Düsseldorf) (KPD) 8554C Hoecker (SPD) 8556D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8558B Dirscherl (FDP) 8558C Schmücker (CDU) 85590 Ausschußüberweisungen 8560A Zur Geschäftsordnung — Vertagungsantrag: Stücklen (CSU) 8560A Weiterberatung vertagt 8560C Nächste Sitzung 8560C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Carl Wirths


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich habe einige Sätze zu Punkt 10 zu sagen, der sich mit der Verdingungsordnung für Bauleistungen beschäftigt. Es dürfte nicht allgemein bekannt sein, daß das, was in dem letzten Satz des Antrags gefordert wird, nämlich die VOB den Bedürfnissen der Bauwirtschaft anzupassen, bereits von dem Deutschen Verdingungsausschuß so weitgehend vorbereitet worden ist, daß diese Anpassung, d. h. die Reform der VOB, bereits voll und ganz erreicht ist. Seit einigen Jahren — ich glaube, seit 1949 — hat sich der Deutsche Verdingungsausschuß mit der VOB beschäftigt. Er hat eine Unterkommission eingesetzt, und er wird sich in seiner Gesamtheit in diesem Monat noch mit der Neufassung beschäftigen. Insoweit ist das zeitlich ganz gut abgepaßt.
    Wir wissen, daß die VOB seit nunmehr 26 Jahren besteht und daß sie den Zweck, der ihr gestellt war, erreicht hat, nämlich eine gewisse .Ordnung in das Verdingungswesen zu bringen und Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen zu gestalten, die allgemein angewandt werden. Nun haben wir festzustellen, daß viele auftraggebende Stellen zwar in ihren Ausschreibungsunterlagen die VOB als gültig erwähnen, daß sie aber nachher
    in Sonderbestimmungen eine ganze Reihe von Abweichungen vorschreiben und die VOB damit erheblich durchlöchern. Wir möchten wünschen, daß in dem Gesetzentwurf, den wir erwarten, zum Ausdruck kommt, daß Abweichungen durch Sonderbestimmungen nur dann gültig sein sollen, wenn die Abweichung in der VOB selbst vorgesehen ist.
    Weiterhin ist noch zu sagen, daß ja die VOB aus vier Teilen besteht. Wir haben den Teil A, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, DIN 1960, wir haben den Teil B, die Vertragsbedingungen für die Ausführung, DIN 1961, und dann eine ganze Reihe von Normblättern für die technischen Vorschriften, und zwar für Hochbau — das sind ungefähr ein bis zwei Dutzend — und ebenso eine ganze Reihe von Normblättern für die technischen Vorschriften für Tiefbau.
    Nun muß man folgendes festhalten: Gerade diese technischen Bedingungen wechseln mit dem Fortschritt der Technik, mit der Entwicklung. Man sollte also in dem Entwurf festlegen, daß die VOB in der jeweils gültigen Fassung verbindlich sein soll. Es ist ja dabei zu erwähnen, daß gerade der Deutsche Verdingungsausschuß nicht nur die bauvergebenden Behörden umfaßt, sondern beispielsweise auch Vertreter des Deutschen Städtetages, der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und auf der andern Seite die Vertreter der auftragnehmenden Stellen, Hauptverband deutsche Bauindustrie, Zentralverband des deutschen Baugewerbes und die Vertretungen der Ausbaugewerbe wie auch den Deutschen Architekten- und Ingenieurverein und den Bund Deutscher Architekten neben den Gewerkschaften. Hier sind also die Leute zusammen, die von diesen Dingen etwas verstehen und denen man es ruhig überlassen kann, die richtige Form der VOB zu finden.
    Ich bin damit einverstanden, daß sich der 18. Ausschuß mit den Dingen beschäftigt, insbesondere da ja nach dem ersten Bundeswohnungsbaugesetz der Bundeswohnungsbauminister für die Anwendung von Normen im Wohnungsbau zuständig ist und, wie ich bereits ausgeführt habe, diese VOB in allen Teilen nach DIN-Blättern genormt ist.


Rede von Paul Löbe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kalbfell.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Kalbfell


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 3139, der sich mit der Verdingungsordnung beschäftigt, hat soeben durch den Herrn Kollegen Wirths seine technische Erläuterung erfahren. Wie lange schon streitet das Handwerk um die richtige Vergebung, um den richtig kalkulierten Preis! Immer wieder wird Unzufriedenheit da sein, weil beim Handwerk selbst eine Schuld zu suchen ist. Aber auch die vergebenden Behörden und die Auftraggeber tragen Schuld. Es ist selbstverständlich, daß jeder Auftragnehmer seinem Angebot den richtig kalkulierten Preis zugrunde zu legen hat. Das geschieht leider sehr oft nicht. Es ist mehr eine Spekulation als eine richtige Kalkulation. Ein Handwerker, der sich um einen Auftrag bemüht, muß ja die Kosten errechnen. Dazu hat er im allgemeinen eine Prüfung als Geselle und als Meister gemacht. Diese Kosten setzen sich zusammen aus Material, aus Löhnen, aus den sozialen Unkosten, aus allgemeinen Betriebsunkosten und aus einem angemessenen Gewinn. Die Angebote aber, die abgegeben werden, entsprechen vielfach diesen Grundsätzen nicht.


    (Kalbfell)

    Was ist die Ursache? Eine falsche Kalkulation? Wird überhaupt kalkuliert? Sehr oft wird nur geschätzt; und es ist Aufgabe der vergebenden Behörde, zu prüfen, ob der Preis angemessen ist, denn Leistung muß gegen Leistung gesetzt werden. Deshalb ist mit Recht gefordert worden, für alle öffentliche Aufträge - und dazu gehört auch der soziale Wohnungsbau — den angemessenen Preis zugrunde zu legen. Das Wohnungsbauprogramm im sozialen Wohnungsbau umfaßt eine Jahresauftragssumme von annähernd 4 Milliarden Mark. Wir erleben hier Preisunterschiede, die nicht zu verantworten sind. Es ist Pflicht der vergebenden Stellen, zu prüfen, ob Preis und Leistung miteinander vereinbar sind.
    Wir sind der Auffassung, daß Vergaben an Generalunternehmer, die mit dem Gewerbe nichts zu tun haben, aufhören müssen — das gilt auch für die Besatzungsmächte —, Vergaben von Kasernenbauten an Kellner oder andere Leute, die als Manager auftreten. Wir sind dafür, daß die Arbeitsgemeinschaften des Handwerks stärker als bisher beachtet werden, daß Großaufträge an Arbeitsgemeinschaften vergeben werden und daß nicht nur Großfirmen zum Zuge kommen, die entsprechende Beziehungen nachweisen können. Das soll aber nicht heißen, daß die Baupreise in die Höhe getrieben werden dürfen oder daß eine Monopolstellung der einen oder anderen Gruppe gewährleistet werden müsse: Wir wollen keine Monopole, wir wollen den gerechten Preis zugestehen.
    Die Abstellung von Mißständen ist bei den Behörden, insbesondere aber auch bei Privatarchitekten nur dann möglich, wenn der gute Wille dazu da ist. Man darf nicht die VOB zugrunde legen, wie es Herr Kollege Wirths eben dargestellt hat, und außerdem so viele Nebenbestimmungen in die Vertragsunterlagen hineinnehmen, daß dadurch die VOB unwirksam wird. Das muß in der künftigen Gesetzgebung unter allen Umständen beachtet werden.
    Die sozialdemokratische Fraktion stimmt den Anträgen im wesentlichen zu und ist bereit, im Ausschuß positiv mitzuarbeiten. Für die Errechnung des richtigen Preises müssen Sachverständige aus den verschiedensten Gruppen zusammenkommen, um Angebote, deren Preise außerhalb des normalen Angebotspreises liegen, darauf zu überprüfen, ob sie überhaupt zum Zuge kommen können. Eine vergebende Behörde muß selbstverständlich ein Interesse daran haben, daß der Auftragnehmer seine Verpflichtungen den Lieferanten gegenüber, aber auch seinen Arbeitern gegenüber zu erfüllen vermag und daß er nicht hier ein Loch zumacht, dort ein neues aufmacht und so weiter wurschtelt, bis dann eines Tages der Bankrott da ist. Es ist festgestellt worden, daß von den Insolvenzen im Jahre 1951 26 % die Bauindustrie und 38 % das Handwerk betreffen — das sollte uns zu denken geben — und daß die Bauindustrie selber in ihren Bilanzen fast keine Gewinne ausweist, während andere Industriegruppen entsprechende Gewinne nachzuweisen vermögen.
    Wir möchten vorschlagen, dem Beispiel Hollands zu folgen. In Rotterdam hat man ein Bauzentrum geschaffen, in dem alles zur Verfügung steht, was dem Bauhandwerk, den Architekten und den Baubehörden nutzt. Dort stehen 5 000 qm Bodenfläche und 3 000 qm Wandfläche zur Verfügung, auf denen Sie alles finden, was man für Materialnachweis, für Kalkulationsunterlagen in den Dingen, die alle angehen, zu erfahren wünscht. Der Herr Bundesminister Wildermuth hat, als er das Rotterdamer Bauzentrum sah, erklärt, er sehe es als seine Aufgabe an, ein solches Bauzentrum auch in Deutschland zu schaffen. Dort kann der richtig kalkulierte Preis nachgeprüft werden, weil alle sozialen Daten über Baustoffe und über Löhne vorhanden sind und alle technischen Unterlagen zur Verfügung stehen. Hieraus könnte dem Handwerk ein wirklicher Nutzen entstehen.
    Zu den Kalkulationsunterlagen möchten wir aber noch folgendes bemerken, und zwar ist das an die Adresse des Herrn Bundeswirtschaftsministers gerichtet: Man kann nur richtig kalkulieren, wenn man über die Preise der Rohstoffe Bescheid weiß. Sie werden zugeben, daß im Augenblick die Versorgung des Handwerks mit Eisen, Blechen und anderen Materialien völlig unzureichend ist und daß Schwarzmarktpreise gezahlt werden müssen,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    die für eine Tonne Stahl bzw. Muniereisen zwischen 800 und 1 200 Mark liegen, und daß man nebenher noch Beträge bezahlen muß, ohne daß diese über die Bücher gehen dürfen. Unter solchen Umständen ist es für einen Handwerker unmöglich, zu kalkulieren. Beim Neubau einer Schule in Süddeutschland mußten bei solchen Preisen 150 000 DM mehr aufgewandt werden, weil das Eisen für den Eisenbeton nicht anders als über die Schwarzhändler in Düsseldorf beschafft werden konnte. Ich erinnere Sie an die Entschließung des Deutschen Handwerkerrats vom Februar dieses Jahres, die an die Bundesregierung gerichtet wurde:
    Nach übereinstimmenden Berichten aus den fachlichen Organisationen des eisenverarbeitenden Handwerks und der Handwerkskammern hat sich die unzureichende Versorgung der Handwerksbetriebe mit Eisenmaterialien trotz des Inkrafttretens der Eisenlenkungsverordnung nicht gebessert. In vielen Bezirken, besonders in den süddeutschen Ländern des Bundesgebiets, ist die Belieferung der handwerklichen Werkstätten sogar noch schlechter geworden. Während viele Betriebe Aufträge wegen Materialmangel ablehnen müssen, wird auf der anderen Seite auf dem Schwarzmarkt Eisen zu Überpreisen angeboten. Auf Grund dieser Entwicklung macht sich in den Kreisen des eisenverarbeitenden Handwerks eine ständig wachsende Erregung bemerkbar.
    Das, was für Eisen zutrifft, ist auf dem Holzmarkt nicht anders. Holzpreise von 280 bis 350 DM für einen Kubikmeter sind fast normal. Wohl haben sich die süddeutschen Länder durch ihre Forstdirektionen der Sägeindustrie gegenüber verpflichtet, für den sozialen Wohnungsbau 50 % der Holzzuweisungen zum Preise von 180 % der Forsttaxe abzugeben; aber das wird eben doch nicht eingehalten, und es werden Überpreise bezahlt. Das ergibt die großen Unterschiede in den Angeboten. Die Bundesregierung hat dafür zu sorgen, daß die Eisenlenkungsvorschriften eingehalten werden und daß die Preisüberwachungsstellen den Schwarzhändlern das Handwerk legen.
    Ich fasse zusammen. Die Sozialdemokratische Partei ist bereit, die Mittel einzusetzen, die nötig sind, um dem Handwerk den Auftragsbestand zu sichern und den gerechten Preis zu geben. Wir wollen auch das Handwerk bitten und mahnen, technische Verbesserungen durchzuführen und den Ertrag für die Rationalisierung im Betrieb und die


    (Kalbfell)

    Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzusetzen. Dann nützen wir allen, dem
    Handwerk und den im Handwerk Beschäftigten.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte.)