Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus hat sein Interesse an der Frage der Schwarzarbeit schon mit seinem Beschluß vom 16. Mai 1950 bekundet. Der Herr Arbeitsminister hat eben bereits gesagt, welche Möglichkeiten sich auf Grund dieses Beschlusses erge-
ben haben. Ich glaube, daß mit dem, was nach diesem Beschluß veranlaßt worden ist, nicht die Möglichkeit geschaffen worden ist, die Schwarzarbeit zu beseitigen. Ob sie überhaupt zu beseitigen ist, ist eine Frage, die niemand beantworten kann. Soviel läßt sich aber zumindest sagen, daß mit den ergriffenen Maßnahmen die Schwarzarbeit nicht in einem Umfang beseitigt worden ist, den man als befriedigend bezeichnen kann.
Es liegt selbstverständlich in der Natur der Sache, daß sich der Umfang der Schwarzarbeit nicht statistisch bis auf das letzte Prozent erfassen läßt. Weite Kreise im Handwerk und auch im Arbeitsministerium sind der Auffassung, daß ein gewisser Teil der Unterstützungsempfänger ständige Schwarzarbeiter sind, und zwar namentlich in den Gegenden, in denen in erhöhtem Maße Kurzarbeit besteht, was auf verschiedene Umstände zurückzuführen ist, die ich hier nicht anführen will, sonst müßte ich mich auf das Gebiet der Wirtschaftspolitik begeben. Die Kurzarbeiter sind jedenfalls erheblich an der Schwarzarbeit beteiligt, die die Arbeitslosigkeit unberufen gerade in den Gebieten verstärkt, in denen sie am hartnäckigsten auftritt. Es ist ein Zeichen der Zeit, daß die Leute, die sich in armen Verhältnissen befinden, versuchen, ihren aufgestauten Reparaturbedarf usw. so billig wie möglich zu befriedigen. Das Ergebnis ist, daß, wie ich eben schon andeutete, in Notstandsgebieten ein beträchtlicher Teil der Leute, die Unterstützung beziehen, auch Schwarzarbeit ausführen. Zugleich verschärft die Schwarzarbeit die Berufsnot der Jugend. Der Herr Begründer des Antrages der CDU/CSU hat eben schon angeführt, daß zwei Schwarzarbeiter ein Arbeitsloser mehr und eine Lehrstelle weniger sind. Diese volkstümliche Formel dürfte die Zusammenhänge gut veranschaulichen.
Aber es gibt auch noch mehrere andere Gründe, warum die Schwarzarbeit unter allen Umständen energisch bekämpft werden muß. Die Schwarzarbeit drückt auf die Tariflöhne der beschäftigten Gesellen und Arbeiter in den gewerblichen Betrieben und gefährdet naturgemäß auch ihren Arbeitsplatz. Daher wirken — das dürfte allgemein bekannt sein — auch die Gewerkschaften in Aufrufen usw. mit, daß die Schwarzarbeit so weit wie nur irgend möglich unterbunden wird. In der letzten Zeit hat auch der Bundesfinanzminister den nachgeordneten Stellen den Erlaß des Bundesarbeitsministers empfohlen, und zwei weitere Erlasse sind, wie wir gehört haben, in Vorbereitung. Leider muß ich dazu sagen, daß diese Erlasse und Verordnungen weiten Kreisen der Bevölkerung, die darauf aufmerksam gemacht werden müßten, nicht bekanntgeworden sind, da sie nur im Dienstwege an die Verwaltungen herausgegeben wurden. Deshalb bleiben diese Erlasse — in sich gewissermaßen matt und kraftlos in ihrer Behördensprache, zum Teil auch unzulänglich im Inhalt — in den Amtsstuben liegen und werden der breitesten Öffentlichkeit nicht bekannt.
Meine Damen und Herren, so harmlos ein Teil der Schwarzarbeitsfälle auch aussehen mag, die Schwarzarbeit in der heutigen Häufung gefährdet den Arbeitsplatz ehrlicher Arbeiter und führt dadurch naturgemäß zu Entlassungen, drückt auf die Tariflöhne der beschäftigten Arbeiter und betrügt natürlich den Staat, die Gemeinden und die Sozialversicherungsträger um Steuern und Beiträge. Allein das ist schon ein Grund, sich energisch dieser Frage zu widmen und zu versuchen, die
Schwarzarbeit zu beseitigen. Sie stört auch den ehrlichen Leistungswettbewerb der Betriebe und höhlt ihre Wirtschafts- und Steuerkraft aus, untergräbt die Wirtschafts- und Arbeitsmoral, zumal sie das Licht der Öffentlichkeit bekanntlich aus den verschiedensten Gründen scheuen muß, verursacht Unfälle, führt zu Pfuscharbeit und vergeudet damit wertvolle Rohstoffe und Arbeitsstunden.
Der Herr Arbeitsminister hat eben auch schon ausgeführt, daß es sehr schwer ist, die Schwarzarbeit hundertprozentig zu beseitigen. Wirkliche Abhilfe ist unserer Auffassung nach nur durch ein sinnvolles Gesetz gegen die Schwarzarbeit mit Bestrafung der Auftraggeber möglich. Dieses Gesetz muß mit allen Mitteln moderner Publizistik der Bevölkerung so eindringlich bekanntgemacht werden, daß überall die Menschen, die zum Teil aus Gedankenlosigkeit auch gegenüber dem Mittelstand und dem Handwerk Schwarzarbeit für sich buchen wollen, aus ihrer Gedankenlosigkeit und irrtümlichen Einstellung aufgerüttelt werden, die Schwarzarbeit vermeiden und dem ehrlichen Handwerk ihre Aufträge geben. Für diese Aufklärung, die notwendig ist, müßten meiner Auffassung nach auch Bundesmittel bereitgestellt werden.
Ich möchte dabei aber — wenn ich mich sonst auch energisch für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt habe — einige Vorbehalte machen, die von meinen Herren Vorrednern außer dem Herrn Bundesarbeitsminister nicht gemacht worden sind. Diese Vorbehalte betreffen die Eigenhilfe beim sozialen Wohnungsbau. Sie wissen, daß sehr viele kleine Leute, wenn ich mich mal so ausdrücken darf, darauf angewiesen sind, beim Bau eines Eigenheimes zur Eigenhilfe und zur Nachbarschaftshilfe zu greifen. Ich habe gestern noch darüber eine Unterredung mit Vertretern der Handwerkerorganisationen gehabt, möchte aber auch von Ihnen bestätigt wissen, daß nicht daran gedacht wird, diese Eigen- und Nachbarschaftshilfe unter den Begriff der Schwarzarbeit fallen zu lassen.
Wir sind der Auffassung, daß, wenn ein sinnvolles Gesetz geschaffen wird und man versucht, dieses Problem gestaltend und sinnvoll zu lösen, es möglich sein wird, dem Handwerk durch die größtmögliche Beseitigung der Schwarzarbeit einen Dienst zu erweisen. Meine politischen Freunde sind bereit, an diesem Gesetz im Interesse des Handwerks mitzuarbeiten.