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ID0119903600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952 8519 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Weickert 8520A Geschäftliche Mitteilungen 8520B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 8520C Gesetz über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) 8520C Gesetz über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) 8520C Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten 8520C Gesetz über Ordnungswidrigkeiten . . 8520C Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) 8520C Kleine Anfrage Nr. 246 der Fraktion der CDU/CSU betr. Materialversorgung des Handwerks und gewerblichen Mittelstandes (Nrn. 3132, 3197 der Drucksachen) 8520C Kleine Anfrage Nr. 245 der Fraktion der CDU/CSU betr. Unterabteilung Handwerk im Bundeswirtschaftsministerium (Nrn. 3131, 3207 der Drucksachen) . . . 8520D Änderungen der Tagesordnung 8520D Zur Geschäftsordnung — Frage der Behandlung der Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schäfer . 8521C, 8527B Stücklen (CSU) 8520D, 8560A Mellies (SPD) 8521A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuergesetzgebung (Nr. 3130 der Drucksachen) 8521C Schmücker (CDU). Anfragender . . 8521C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8524D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersversorgung des Handwerks (Nr. 3129 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nr. 3106 der Drucksachen) . . 8527B Becker (Pirmasens) (CDU), Anfragender 8527C Storch, Bundesminister für Arbeit 8528D, 8530A, 8533A Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 8529C Freidhof (SPD) 8530D Dirscherl (FDP) 8531D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Ausschußüberweisung des Antrags Nr. 3106 8534A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 3135 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Auftragsvergebung der öffentlichen Hand (Nr. 3138 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Verdingungsordnung für Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau (VOB) (Nr. 3139 der Drucksachen) . . . 8534B Becker (Pirmasens) (CDU), Antragsteller 8534B Günther (CDU), Antragsteller . . . 8535C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8537A Storch, Bundesminister für Arbeit . 8537B Eickhoff (DP) 8537D Dirscherl (FDP) 8539C Hoecker (SPD) 8540D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Schmücker (CDU) 8543A Wirths (FDP) 8543B Kalbfell (SPD) 8543D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8545A Ausschußüberweisungen 8546C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung des Handwerks (Nr. 3137 der Drucksachen; Umdruck Nr. 470) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Kreditversorgung des Handwerks (Nr. 3140 der Drucksachen) . 8546D Mensing (CDU), Antragsteller . . . 8547A Schuler (CDU), Antragsteller . . . . 8549A Dr. Nölting (SPD) 8550A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirt- schaft 8552B Frau Lockmann (SPD) 8553C Paul (Düsseldorf) (KPD) 8554C Hoecker (SPD) 8556D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8558B Dirscherl (FDP) 8558C Schmücker (CDU) 85590 Ausschußüberweisungen 8560A Zur Geschäftsordnung — Vertagungsantrag: Stücklen (CSU) 8560A Weiterberatung vertagt 8560C Nächste Sitzung 8560C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Hans Dirscherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kapitel Schwarzarbeit, das wir heute im Bundestag behandeln müssen, ist für uns absolut keine erfreuliche Sache. Wir wissen, daß die Schwarzarbeit außerordentlich schwer zu bekämpfen ist. Wir wissen aber auch, daß es für das Bundesarbeitsministerium bzw. für die Bundesregierung sehr schwer sein wird, ein Gesetz zu schaffen, das alle Beteiligten befriedigt. Es ist wohl richtig, daß bereits eine ganze Reihe von Anordnungen erlassen worden ist; insbesondere hat das Bundesarbeitsministerium erst vor mehreren Monaten eine Anordnung herausgegeben, nach welcher der Schwarzarbeit in schärfster Form entgegenzutreten wäre. Auch die übrigen Ministerien, insbesondere das Finanzministerium, sind zur Mithilfe aufgefordert worden.
    Nun müssen wir uns die Frage vorlegen, wie kann man der Schwarzarbeit überhaupt zu Leibe rücken. Auf der einen Seite sagt man wohl — der Herr Bundesarbeitsminister hat darauf hingewiesen —, daß Strafbestimmungen sowohl für den Schwarzarbeiter als auch für denjenigen vorhanden sind, der die Aufträge vergibt. Nun, glauben Sie mir, meine Damen und Herren, es ist für die beteiligten Handwerkskreise keine angenehme Aufgabe, einem Schwarzarbeiter, der diese Tätigkeit eventuell zur Verbesserung seinerwirtschaftlichen Verhältnisse ausübt, den Staatsanwalt auf den Hals zu hetzen. Es ist für uns aber auch keine angenehme Aufgabe, daß wir einen Auftraggeber zur Anzeige bringen sollen, weil er vielleicht einen Auftrag von nicht allzu beträchtlichem Umfang an einen Schwarzarbeiter vergeben hat, wofür vielleicht soziale Verhältnisse die Veranlassung waren, weil er vielfach nicht in der Lage ist, den Betrag aufzuwenden, der für die Durchführung dieser Arbeit erforderlich ist.
    Nun hat aber die Schwarzarbeit einen Umfang angenommen, der uns zwingt — und zwar dringend zwingt —, etwas zu unternehmen. Wir wissen, daß


    (Dirscherl)

    die Arbeitsverwaltungen alles tun, um diesen Übelstand zu beseitigen. Die Arbeitslosen werden in dem Augenblick zum Arbeitsamt bzw. zur Arbeitslosenfürsorge geladen, wenn eine Anzeige erfolgt. Meine Damen und Herren, wir müssen uns im deutschen Volk aber grundsätzlich gegen das Denunziantentum wenden. Es ist für denjenigen, der einen Schwarzarbeiter oder einen Auftraggeber für Schwarzarbeit feststellt, nicht gerade erfreulich, und er kann es mit seinem inneren Gefühl nicht immer vereinbaren, daß er eine Anzeige erstatten soll. Aus allen diesen Gründen halten wir es für zweckdienlich und notwendig, daß das Bundesarbeitsministerium bzw. die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der geeignet ist, diesen Übelstand zu beseitigen oder seiner Herr zu werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Man sagt auch, man könnte die Schwarzarbeiter bei den Finanzämtern melden. Richtig, das kann getan werden! Hier hätte sich eigentlich derjenige, der den Schwarzarbeiter festgestellt hat, am allerwenigsten Gewissensbisse zu machen; denn wer verdient und wer entsprechend verdient, der soll schließlich auch seine Steuern bezahlen. Alle diese Leute würden dann zur Arbeitsverwaltung, zur Arbeitslosenfürsorge oder zum Arbeitsamt geladen werden, wo man ihnen die Frage vorlegt: Was haben Sie denn eigentlich im Laufe der Woche oder ,des Monats oder im halben Jahr verdient? Dann werden diese einen Betrag nennen, der ganz minimal ist, der weder steuerpflichtig iet noch sonst irgendwie die Möglichkeit gibt, von der Arbeitslosenunterstützung einen nennenswerten Betrag abzuziehen. Wir haben diese Fälle im einzelnen schon sehr, sehr stark durchexerziert und sind
    eigentlich bis jetzt zu keinem Ergebnis gekommen. Deshalb begrüße ich den Antrag der CDU/CSU, wenn auch der Herr Bundesarbeitsminister seine Bedenken geäußert hat, daß es kaum möglich sein dürfte, auf diesem Gebiet ein Gesetz zu schaffen.
    Ich hätte aber einen anderen Vorschlag. Ich möchte bitten, zu erwägen, ob es nicht doch möglich ist, die 48-stündige Arbeitszeit nicht auf fünf, sondern auf fünfeinhalb Tage zu verteilen. Es wurde nämlich einwandfrei festgestellt, daß die Schwarzarbeit, insbesondere von Angehörigen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, am freien Samstag ausgeübt wird. Rein menschlich gesehen kann man es einem Arbeiter auch nicht verdenken, wenn er am Samstag, wo er nichts zu tun hat, nicht in den Betrieb zu gehen braucht und sonst keine Tätigkeit ausübt, sagen wir einmal, seinen Pinsel und Eimer nimmt und da und dort eine Wohnung instand setzt. Der Auftraggeber denkt sich dabei vielfach überhaupt gar nichts, sondern er ist von dem Gedanken beseelt, daß ihm die Arbeit billiger gemacht wird, als wenn er sie offiziell einem Handwerksmeister überträgt.
    Wir haben allerdings auch festgestellt, daß die Schwarzarbeiter zu einem Stundenlohn arbeiten, der nicht im entferntesten an ,den herankommt, der in einem Betrieb bezahlt wird. Der selbständige Handwerker muß eben bei der Berechnung einer Arbeit Unkosten und sonstige Dinge einkalkulieren.
    Ich habe schon gesagt, daß es sich bei der Schwarzarbeit um ein leidiges Kapitel handelt und daß es für uns keine Freude ist, wenn wir den Bundestag damit beschäftigen müssen; aber einmal muß .den Dingen auf den Grund gegangen werden, über die hier schon wiederholt verhandelt worden ist. Letzten Endes muß auch das Bundesarbeitsministerium Farbe bekennen und darlegen, wie es diesen Übelstand beseitigen will.
    Ich möchte nun zu dem zweiten Punkt, zur Frage der Vergebung von Aufträgen der öffentlichen Hand, etwas sagen. Der Kollege Günther hat bereits eingehend auf die Mißstände bei dem Vergebungswesen hingewiesen. Es ist zwecklos, das, was bereits gesagt worden ist, zu wiederholen. Ich möchte auf ein anderes Kapitel zu sprechen kommen, nämlich auf das des sogenannten Generalunternehmertums, das sich gerade in der US-Zone, in Bayern, Württemberg usw., außerordentlich breitgemacht hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Die Besatzungsmacht übergibt die Ausführung von Bauten, gleichgültig, ob es sich um Kasernen- oder um Wohnungsbauten handelt, an sogenannte Generalunternehmer. Sie dürfen aber nicht glauben, daß diese Generalunternehmer Architekten, Baumeister oder gelernte Maurer sind. Wir haben wiederholt festgestellt, daß Konditoren oder Angehörige verschiedener anderer Berufe als Generalunternehmer aufgetreten sind. Das Übel liegt aber vor allem darin, daß der Generalunternehmer der Besatzungsmacht Angebote für alle Arbeiten einreicht, also sowohl für Schlosser- und Schreiner-arbeiten als auch für sonstige Arbeiten, daß er aber dann, wenn ihm der Autrag erteilt ist, für alle Arbeiten, die er zu vergeben hat, im Submissionsweg Angebote von ,den sehständigen Handwerkern einfordert. Dabei soll der Generalunternehmer vielfach Mittel anwenden — nicht ohne Druck —, die geeignet sind, ihm mühelos erhebliche Einkünfte zu verschaffen. Die Handwerker klagen darüber im allgemeinen außerordentlich stark, obgleich sie im großen und ganzen nicht recht mit der Sprache herausrücken, weil sie befürchten, daß sie dann von einem solchen Generalunternehmer künftig ausgeschaltet werden. Die Zahl der Generalunternehmer ist außerordentlich groß. Ich glaube, daß man auf die Besatzungsmacht dahin einwirken müßte, daß sie Aufträge entweder direkt an Unternehmer vergibt, also in einzelnen Losen, oder aber deutsche Behörden mit der Durchführung der Bauaufgaben betraut. Wir haben die Frage in Nürnberg und Fürth wenigstens schon einmal angeschnitten, ob man nicht die Finanzbauverwaltung einschalten kann, ob man ihr nicht schließlich auch die Verantwortung für die Erbringung der Leistungen auferlegen kann; denn die Erstellung von Bauten, sowohl von Kasernen- als auch von Wohnungsbauten, geht schließlich auf das Konto der Besatzungskosten. Nach meinem Dafürhalten müßte der Bundeswirtschaftsminister das seine tun, um diesen Übelstand zu beseitigen bzw. die Verhältnisse beim Generalunternehmertum gerecht zu gestalten.
    Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag der CDU/ CSU zuzustimmen, insbesondere aber die Bundesregierung ,zu beauftragen, die Frage des Generalunternehmertums einer Prüfung zu unterziehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Paul Löbe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Hoecker.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus hat sein Interesse an der Frage der Schwarzarbeit schon mit seinem Beschluß vom 16. Mai 1950 bekundet. Der Herr Arbeitsminister hat eben bereits gesagt, welche Möglichkeiten sich auf Grund dieses Beschlusses erge-


    (Hoecker)

    ben haben. Ich glaube, daß mit dem, was nach diesem Beschluß veranlaßt worden ist, nicht die Möglichkeit geschaffen worden ist, die Schwarzarbeit zu beseitigen. Ob sie überhaupt zu beseitigen ist, ist eine Frage, die niemand beantworten kann. Soviel läßt sich aber zumindest sagen, daß mit den ergriffenen Maßnahmen die Schwarzarbeit nicht in einem Umfang beseitigt worden ist, den man als befriedigend bezeichnen kann.
    Es liegt selbstverständlich in der Natur der Sache, daß sich der Umfang der Schwarzarbeit nicht statistisch bis auf das letzte Prozent erfassen läßt. Weite Kreise im Handwerk und auch im Arbeitsministerium sind der Auffassung, daß ein gewisser Teil der Unterstützungsempfänger ständige Schwarzarbeiter sind, und zwar namentlich in den Gegenden, in denen in erhöhtem Maße Kurzarbeit besteht, was auf verschiedene Umstände zurückzuführen ist, die ich hier nicht anführen will, sonst müßte ich mich auf das Gebiet der Wirtschaftspolitik begeben. Die Kurzarbeiter sind jedenfalls erheblich an der Schwarzarbeit beteiligt, die die Arbeitslosigkeit unberufen gerade in den Gebieten verstärkt, in denen sie am hartnäckigsten auftritt. Es ist ein Zeichen der Zeit, daß die Leute, die sich in armen Verhältnissen befinden, versuchen, ihren aufgestauten Reparaturbedarf usw. so billig wie möglich zu befriedigen. Das Ergebnis ist, daß, wie ich eben schon andeutete, in Notstandsgebieten ein beträchtlicher Teil der Leute, die Unterstützung beziehen, auch Schwarzarbeit ausführen. Zugleich verschärft die Schwarzarbeit die Berufsnot der Jugend. Der Herr Begründer des Antrages der CDU/CSU hat eben schon angeführt, daß zwei Schwarzarbeiter ein Arbeitsloser mehr und eine Lehrstelle weniger sind. Diese volkstümliche Formel dürfte die Zusammenhänge gut veranschaulichen.
    Aber es gibt auch noch mehrere andere Gründe, warum die Schwarzarbeit unter allen Umständen energisch bekämpft werden muß. Die Schwarzarbeit drückt auf die Tariflöhne der beschäftigten Gesellen und Arbeiter in den gewerblichen Betrieben und gefährdet naturgemäß auch ihren Arbeitsplatz. Daher wirken — das dürfte allgemein bekannt sein — auch die Gewerkschaften in Aufrufen usw. mit, daß die Schwarzarbeit so weit wie nur irgend möglich unterbunden wird. In der letzten Zeit hat auch der Bundesfinanzminister den nachgeordneten Stellen den Erlaß des Bundesarbeitsministers empfohlen, und zwei weitere Erlasse sind, wie wir gehört haben, in Vorbereitung. Leider muß ich dazu sagen, daß diese Erlasse und Verordnungen weiten Kreisen der Bevölkerung, die darauf aufmerksam gemacht werden müßten, nicht bekanntgeworden sind, da sie nur im Dienstwege an die Verwaltungen herausgegeben wurden. Deshalb bleiben diese Erlasse — in sich gewissermaßen matt und kraftlos in ihrer Behördensprache, zum Teil auch unzulänglich im Inhalt — in den Amtsstuben liegen und werden der breitesten Öffentlichkeit nicht bekannt.
    Meine Damen und Herren, so harmlos ein Teil der Schwarzarbeitsfälle auch aussehen mag, die Schwarzarbeit in der heutigen Häufung gefährdet den Arbeitsplatz ehrlicher Arbeiter und führt dadurch naturgemäß zu Entlassungen, drückt auf die Tariflöhne der beschäftigten Arbeiter und betrügt natürlich den Staat, die Gemeinden und die Sozialversicherungsträger um Steuern und Beiträge. Allein das ist schon ein Grund, sich energisch dieser Frage zu widmen und zu versuchen, die
    Schwarzarbeit zu beseitigen. Sie stört auch den ehrlichen Leistungswettbewerb der Betriebe und höhlt ihre Wirtschafts- und Steuerkraft aus, untergräbt die Wirtschafts- und Arbeitsmoral, zumal sie das Licht der Öffentlichkeit bekanntlich aus den verschiedensten Gründen scheuen muß, verursacht Unfälle, führt zu Pfuscharbeit und vergeudet damit wertvolle Rohstoffe und Arbeitsstunden.
    Der Herr Arbeitsminister hat eben auch schon ausgeführt, daß es sehr schwer ist, die Schwarzarbeit hundertprozentig zu beseitigen. Wirkliche Abhilfe ist unserer Auffassung nach nur durch ein sinnvolles Gesetz gegen die Schwarzarbeit mit Bestrafung der Auftraggeber möglich. Dieses Gesetz muß mit allen Mitteln moderner Publizistik der Bevölkerung so eindringlich bekanntgemacht werden, daß überall die Menschen, die zum Teil aus Gedankenlosigkeit auch gegenüber dem Mittelstand und dem Handwerk Schwarzarbeit für sich buchen wollen, aus ihrer Gedankenlosigkeit und irrtümlichen Einstellung aufgerüttelt werden, die Schwarzarbeit vermeiden und dem ehrlichen Handwerk ihre Aufträge geben. Für diese Aufklärung, die notwendig ist, müßten meiner Auffassung nach auch Bundesmittel bereitgestellt werden.
    Ich möchte dabei aber — wenn ich mich sonst auch energisch für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt habe — einige Vorbehalte machen, die von meinen Herren Vorrednern außer dem Herrn Bundesarbeitsminister nicht gemacht worden sind. Diese Vorbehalte betreffen die Eigenhilfe beim sozialen Wohnungsbau. Sie wissen, daß sehr viele kleine Leute, wenn ich mich mal so ausdrücken darf, darauf angewiesen sind, beim Bau eines Eigenheimes zur Eigenhilfe und zur Nachbarschaftshilfe zu greifen. Ich habe gestern noch darüber eine Unterredung mit Vertretern der Handwerkerorganisationen gehabt, möchte aber auch von Ihnen bestätigt wissen, daß nicht daran gedacht wird, diese Eigen- und Nachbarschaftshilfe unter den Begriff der Schwarzarbeit fallen zu lassen.

    (Zuruf von der CDU: Nein, soll nicht darunter fallen!)

    Wir sind der Auffassung, daß, wenn ein sinnvolles Gesetz geschaffen wird und man versucht, dieses Problem gestaltend und sinnvoll zu lösen, es möglich sein wird, dem Handwerk durch die größtmögliche Beseitigung der Schwarzarbeit einen Dienst zu erweisen. Meine politischen Freunde sind bereit, an diesem Gesetz im Interesse des Handwerks mitzuarbeiten.

    (Beifall bei der SPD.)