Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kapitel Schwarzarbeit, das wir heute im Bundestag behandeln müssen, ist für uns absolut keine erfreuliche Sache. Wir wissen, daß die Schwarzarbeit außerordentlich schwer zu bekämpfen ist. Wir wissen aber auch, daß es für das Bundesarbeitsministerium bzw. für die Bundesregierung sehr schwer sein wird, ein Gesetz zu schaffen, das alle Beteiligten befriedigt. Es ist wohl richtig, daß bereits eine ganze Reihe von Anordnungen erlassen worden ist; insbesondere hat das Bundesarbeitsministerium erst vor mehreren Monaten eine Anordnung herausgegeben, nach welcher der Schwarzarbeit in schärfster Form entgegenzutreten wäre. Auch die übrigen Ministerien, insbesondere das Finanzministerium, sind zur Mithilfe aufgefordert worden.
Nun müssen wir uns die Frage vorlegen, wie kann man der Schwarzarbeit überhaupt zu Leibe rücken. Auf der einen Seite sagt man wohl — der Herr Bundesarbeitsminister hat darauf hingewiesen —, daß Strafbestimmungen sowohl für den Schwarzarbeiter als auch für denjenigen vorhanden sind, der die Aufträge vergibt. Nun, glauben Sie mir, meine Damen und Herren, es ist für die beteiligten Handwerkskreise keine angenehme Aufgabe, einem Schwarzarbeiter, der diese Tätigkeit eventuell zur Verbesserung seinerwirtschaftlichen Verhältnisse ausübt, den Staatsanwalt auf den Hals zu hetzen. Es ist für uns aber auch keine angenehme Aufgabe, daß wir einen Auftraggeber zur Anzeige bringen sollen, weil er vielleicht einen Auftrag von nicht allzu beträchtlichem Umfang an einen Schwarzarbeiter vergeben hat, wofür vielleicht soziale Verhältnisse die Veranlassung waren, weil er vielfach nicht in der Lage ist, den Betrag aufzuwenden, der für die Durchführung dieser Arbeit erforderlich ist.
Nun hat aber die Schwarzarbeit einen Umfang angenommen, der uns zwingt — und zwar dringend zwingt —, etwas zu unternehmen. Wir wissen, daß
die Arbeitsverwaltungen alles tun, um diesen Übelstand zu beseitigen. Die Arbeitslosen werden in dem Augenblick zum Arbeitsamt bzw. zur Arbeitslosenfürsorge geladen, wenn eine Anzeige erfolgt. Meine Damen und Herren, wir müssen uns im deutschen Volk aber grundsätzlich gegen das Denunziantentum wenden. Es ist für denjenigen, der einen Schwarzarbeiter oder einen Auftraggeber für Schwarzarbeit feststellt, nicht gerade erfreulich, und er kann es mit seinem inneren Gefühl nicht immer vereinbaren, daß er eine Anzeige erstatten soll. Aus allen diesen Gründen halten wir es für zweckdienlich und notwendig, daß das Bundesarbeitsministerium bzw. die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der geeignet ist, diesen Übelstand zu beseitigen oder seiner Herr zu werden.
Man sagt auch, man könnte die Schwarzarbeiter bei den Finanzämtern melden. Richtig, das kann getan werden! Hier hätte sich eigentlich derjenige, der den Schwarzarbeiter festgestellt hat, am allerwenigsten Gewissensbisse zu machen; denn wer verdient und wer entsprechend verdient, der soll schließlich auch seine Steuern bezahlen. Alle diese Leute würden dann zur Arbeitsverwaltung, zur Arbeitslosenfürsorge oder zum Arbeitsamt geladen werden, wo man ihnen die Frage vorlegt: Was haben Sie denn eigentlich im Laufe der Woche oder ,des Monats oder im halben Jahr verdient? Dann werden diese einen Betrag nennen, der ganz minimal ist, der weder steuerpflichtig iet noch sonst irgendwie die Möglichkeit gibt, von der Arbeitslosenunterstützung einen nennenswerten Betrag abzuziehen. Wir haben diese Fälle im einzelnen schon sehr, sehr stark durchexerziert und sind
eigentlich bis jetzt zu keinem Ergebnis gekommen. Deshalb begrüße ich den Antrag der CDU/CSU, wenn auch der Herr Bundesarbeitsminister seine Bedenken geäußert hat, daß es kaum möglich sein dürfte, auf diesem Gebiet ein Gesetz zu schaffen.
Ich hätte aber einen anderen Vorschlag. Ich möchte bitten, zu erwägen, ob es nicht doch möglich ist, die 48-stündige Arbeitszeit nicht auf fünf, sondern auf fünfeinhalb Tage zu verteilen. Es wurde nämlich einwandfrei festgestellt, daß die Schwarzarbeit, insbesondere von Angehörigen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, am freien Samstag ausgeübt wird. Rein menschlich gesehen kann man es einem Arbeiter auch nicht verdenken, wenn er am Samstag, wo er nichts zu tun hat, nicht in den Betrieb zu gehen braucht und sonst keine Tätigkeit ausübt, sagen wir einmal, seinen Pinsel und Eimer nimmt und da und dort eine Wohnung instand setzt. Der Auftraggeber denkt sich dabei vielfach überhaupt gar nichts, sondern er ist von dem Gedanken beseelt, daß ihm die Arbeit billiger gemacht wird, als wenn er sie offiziell einem Handwerksmeister überträgt.
Wir haben allerdings auch festgestellt, daß die Schwarzarbeiter zu einem Stundenlohn arbeiten, der nicht im entferntesten an ,den herankommt, der in einem Betrieb bezahlt wird. Der selbständige Handwerker muß eben bei der Berechnung einer Arbeit Unkosten und sonstige Dinge einkalkulieren.
Ich habe schon gesagt, daß es sich bei der Schwarzarbeit um ein leidiges Kapitel handelt und daß es für uns keine Freude ist, wenn wir den Bundestag damit beschäftigen müssen; aber einmal muß .den Dingen auf den Grund gegangen werden, über die hier schon wiederholt verhandelt worden ist. Letzten Endes muß auch das Bundesarbeitsministerium Farbe bekennen und darlegen, wie es diesen Übelstand beseitigen will.
Ich möchte nun zu dem zweiten Punkt, zur Frage der Vergebung von Aufträgen der öffentlichen Hand, etwas sagen. Der Kollege Günther hat bereits eingehend auf die Mißstände bei dem Vergebungswesen hingewiesen. Es ist zwecklos, das, was bereits gesagt worden ist, zu wiederholen. Ich möchte auf ein anderes Kapitel zu sprechen kommen, nämlich auf das des sogenannten Generalunternehmertums, das sich gerade in der US-Zone, in Bayern, Württemberg usw., außerordentlich breitgemacht hat.
Die Besatzungsmacht übergibt die Ausführung von Bauten, gleichgültig, ob es sich um Kasernen- oder um Wohnungsbauten handelt, an sogenannte Generalunternehmer. Sie dürfen aber nicht glauben, daß diese Generalunternehmer Architekten, Baumeister oder gelernte Maurer sind. Wir haben wiederholt festgestellt, daß Konditoren oder Angehörige verschiedener anderer Berufe als Generalunternehmer aufgetreten sind. Das Übel liegt aber vor allem darin, daß der Generalunternehmer der Besatzungsmacht Angebote für alle Arbeiten einreicht, also sowohl für Schlosser- und Schreiner-arbeiten als auch für sonstige Arbeiten, daß er aber dann, wenn ihm der Autrag erteilt ist, für alle Arbeiten, die er zu vergeben hat, im Submissionsweg Angebote von ,den sehständigen Handwerkern einfordert. Dabei soll der Generalunternehmer vielfach Mittel anwenden — nicht ohne Druck —, die geeignet sind, ihm mühelos erhebliche Einkünfte zu verschaffen. Die Handwerker klagen darüber im allgemeinen außerordentlich stark, obgleich sie im großen und ganzen nicht recht mit der Sprache herausrücken, weil sie befürchten, daß sie dann von einem solchen Generalunternehmer künftig ausgeschaltet werden. Die Zahl der Generalunternehmer ist außerordentlich groß. Ich glaube, daß man auf die Besatzungsmacht dahin einwirken müßte, daß sie Aufträge entweder direkt an Unternehmer vergibt, also in einzelnen Losen, oder aber deutsche Behörden mit der Durchführung der Bauaufgaben betraut. Wir haben die Frage in Nürnberg und Fürth wenigstens schon einmal angeschnitten, ob man nicht die Finanzbauverwaltung einschalten kann, ob man ihr nicht schließlich auch die Verantwortung für die Erbringung der Leistungen auferlegen kann; denn die Erstellung von Bauten, sowohl von Kasernen- als auch von Wohnungsbauten, geht schließlich auf das Konto der Besatzungskosten. Nach meinem Dafürhalten müßte der Bundeswirtschaftsminister das seine tun, um diesen Übelstand zu beseitigen bzw. die Verhältnisse beim Generalunternehmertum gerecht zu gestalten.
Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag der CDU/ CSU zuzustimmen, insbesondere aber die Bundesregierung ,zu beauftragen, die Frage des Generalunternehmertums einer Prüfung zu unterziehen.