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    Deutscher Bundestag — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952 8519 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Weickert 8520A Geschäftliche Mitteilungen 8520B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 8520C Gesetz über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) 8520C Gesetz über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) 8520C Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten 8520C Gesetz über Ordnungswidrigkeiten . . 8520C Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) 8520C Kleine Anfrage Nr. 246 der Fraktion der CDU/CSU betr. Materialversorgung des Handwerks und gewerblichen Mittelstandes (Nrn. 3132, 3197 der Drucksachen) 8520C Kleine Anfrage Nr. 245 der Fraktion der CDU/CSU betr. Unterabteilung Handwerk im Bundeswirtschaftsministerium (Nrn. 3131, 3207 der Drucksachen) . . . 8520D Änderungen der Tagesordnung 8520D Zur Geschäftsordnung — Frage der Behandlung der Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schäfer . 8521C, 8527B Stücklen (CSU) 8520D, 8560A Mellies (SPD) 8521A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuergesetzgebung (Nr. 3130 der Drucksachen) 8521C Schmücker (CDU). Anfragender . . 8521C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8524D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersversorgung des Handwerks (Nr. 3129 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nr. 3106 der Drucksachen) . . 8527B Becker (Pirmasens) (CDU), Anfragender 8527C Storch, Bundesminister für Arbeit 8528D, 8530A, 8533A Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 8529C Freidhof (SPD) 8530D Dirscherl (FDP) 8531D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Ausschußüberweisung des Antrags Nr. 3106 8534A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 3135 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Auftragsvergebung der öffentlichen Hand (Nr. 3138 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Verdingungsordnung für Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau (VOB) (Nr. 3139 der Drucksachen) . . . 8534B Becker (Pirmasens) (CDU), Antragsteller 8534B Günther (CDU), Antragsteller . . . 8535C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8537A Storch, Bundesminister für Arbeit . 8537B Eickhoff (DP) 8537D Dirscherl (FDP) 8539C Hoecker (SPD) 8540D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Schmücker (CDU) 8543A Wirths (FDP) 8543B Kalbfell (SPD) 8543D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8545A Ausschußüberweisungen 8546C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung des Handwerks (Nr. 3137 der Drucksachen; Umdruck Nr. 470) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Kreditversorgung des Handwerks (Nr. 3140 der Drucksachen) . 8546D Mensing (CDU), Antragsteller . . . 8547A Schuler (CDU), Antragsteller . . . . 8549A Dr. Nölting (SPD) 8550A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirt- schaft 8552B Frau Lockmann (SPD) 8553C Paul (Düsseldorf) (KPD) 8554C Hoecker (SPD) 8556D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8558B Dirscherl (FDP) 8558C Schmücker (CDU) 85590 Ausschußüberweisungen 8560A Zur Geschäftsordnung — Vertagungsantrag: Stücklen (CSU) 8560A Weiterberatung vertagt 8560C Nächste Sitzung 8560C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Paul.


Rede von Hugo Paul
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Das Problem, welches hier ansteht, ist für das Handwerk von großer Wichtigkeit. Eigentümlich muß es einen allerdings anmuten, wenn man in der Großen Anfrage der CDU über diese Angelegenheit liest, daß damit gleichzeitig die notwendige Eigentumsbildung herbeigeführt werden soll.

(Abg. Schmücker: Kann man verstehen!)

Die Eigentumsbildung des Handwerks kann nicht durch Auflockerung der Versicherungspflicht des Handwerks erfolgen. Die Eigentumsbildung des Handwerks hängt von der Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz ab. Aber diese wirtschaftliche Existenz wird in Westdeutschland bedroht durch die Politik, die die Bundesregierung betreibt

(lebhafte Zurufe von der Mitte und rechts: Aha! Jetzt sind wir wieder soweit!)

mit ihrem Generalvertrag und mit der Eingliederung Westdeutschlands in den amerikanischen Angriffskrieg.

(Abg. Becker [Pirmasens]: Jetzt haben wir's!)

Die Eigentumsbildung des Handwerks wird dadurch unmöglich gemacht, daß man das Handwerk wie die breiten Volksmassen mit ungeheuren Steuern belastet, daß man den Handwerkern keine Möglichkeiten gibt, die Aufträge reibungslos durchzuführen, und zwar infolge der geringen Kohle- und Stahlzuteilungen und des Hochtreibens der Preise für diese für das Handwerk wichtigen Rohstoffe.

(Sehr richtig! bei der KPD.)

Dem Handwerk kann nur geholfen werden, wenn dieser unglückliche Zustand behoben wird. Eigentumsbildung ist nur möglich, wenn wir wieder ein einheitliches demokratisches Deutschland erhalten und wenn das ganze deutsche Volk in Ruhe und Frieden seiner Arbeit nachgehen kann.

(Abg. Becker [Pirmasens]: Unter Führung Stalins!)

Wenn hier gefordert wird, die Versicherungspflicht aufzuheben oder zu lockern, so möchten wir daran erinnern — das wurde hier bereits gesagt —, daß durch zwei Aggressionskriege, durch eine Inflation und durch eine separate Währungsreform der Mittelstand wie die Gesamtbevölkerung um ihre Spargroschen und damit auch um ihre Ansprüche aus der Lebensversicherung gebracht wurden. Viele Handwerker sind durch die in der Vergangenheit betriebene verbrecherische Kriegspolitik der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen. Das kann doch nicht bestritten werden! Dem Handwerk wäre deshalb ein schlechter Dienst erwiesen, wenn man die Versicherungspflicht grundsätzlich aufheben würde. Wir sind der Meinung, daß jeder Handwerker und Mittelständler verpflichtet sein sollte, versichert zu sein, zumindest auf der Grundlage des Einkommens von 8400 Mark, so daß der Handwerker im Alter nicht der öffentlichen Fürsorge zur Last fällt. Gewiß ist uns bekannt, daß sich manche Handwerksmeister heute in großen Schwierigkeiten befinden und am Monatsende nur schwer das Geld für die fälligen Versicherungsbeiträge aufbringen können. Aber die Beibehaltung der Versicherungspflicht ist die einzige Möglichkeit, dem Handwerker einen einigermaßen ruhigen Lebensabend entsprechend der Lage unseres ganzen Volkes zu gewährleisten.


(Paul [Düsseldorf])

Wir sind auch der Meinung, daß die Lebensversicherungsverträge, die die Handwerker abgeschlossen haben, im Rahmen der allgemeinen Aufwertung der Versicherungsbeträge aufgewertet werden sollten. Dabei darf aber nicht einseitig verfahren werden. Man sollte jedenfalls gesetzliche Maßnahmen treffen, die den Handwerker und die gesamten Mittelständler davor schützen, im Alter der größten Notlage ausgesetzt zu sein.

(Beifall bei der KPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Weitere Wortmeldungen zu dem aufgerufenen Punkt der Tagesordnung liegen nicht vor. Die Große Anfrage — Punkt 1 der Tagesordnung — ist erledigt.
    Wir haben abzustimmen über Punkt 3, den Antrag der Fraktion der FU Nr. 3106 der Drucksachen. Ich schlage vor, den Antrag an den Ausschuß für Geld und Kredit als federführenden und den Ausschuß für Sozialpolitik als mitarbeitenden Ausschuß zu überweisen. — Dem wird nicht widersprochen; ich darf die Zustimmung des Hauses dazu annehmen.

    (Abg. Dirscherl: Herr Präsident, ich hätte noch einen Antrag, der eventuell ebenfalls zu überweisen wäre!)

    - Was ist das für ein Antrag?

    (Zuruf von der Mitte: Abänderungsantrag!)

    — Er ist aber nicht umgedruckt und auch nicht
    verlesen worden. Ich kann jetzt nicht einen neuen
    Antrag zur Abstimmung stellen; das ist unmöglich.

    (Abg. Becker [Pirmasens]: Herr Präsident, es wäre zweckmäßig, umzustellen: Ausschuß für Sozialpolitik federführend und Ausschuß für Geld und Kredit mitberatend!)

    — Nun haben wir schon abgestimmt, und es ist so beschlossen. Ich glaube nicht, daß das wesentlich ist.
    Ich rufe — gewissermaßen als zweiten Abschnitt unserer heutigen Debatte — die Punkte 6, 9 und 10 auf:
    6. Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 3135 der Drucksachen);
    Beratung des Antrags der Fraktion der
    CDU/CSU betreffend Auftragsvergebung der öffentlichen Hand (Nr. 3138 der Drucksachen);
    1. Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Verdingungsordnung für Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau (VOB) (Nr. 3139 der Drucksachen).
    Zur Begründung des Antrags unter Punkt 6 hat das Wort Herr Abgeordneter Becker.
    Becker (Pirmasens) (CDU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Antrag Drucksache Nr. 3135 betreffend Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bitten wir das Hohe Haus, zu beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, dem
    Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung der
    Schwarzarbeit vorzulegen, in dem auch der
    Auftraggeber des Schwarzarbeiters unter
    Strafandrohung gestellt wird.
    Durch das Überhandnehmen der Schwarzarbeit sind viele Handwerksbetriebe, j a, ganze Berufszweige in ihrer Existenz bedroht. Man kann sagen, daß die Bekämpfung der Schwarzarbeit für viele
    Handwerksberufe zu einem Kernproblem und zu einer Lebensfrage geworden ist. Der Umfang der Schwarzarbeit läßt sich zwar statistisch nicht erfassen; man ist daher allzu leicht geneigt, die ganze Angelegenheit zu bagatellisieren, zumindest nicht in ihrer ganzen Bedeutung zu erkennen. In manchen Handwerksberufen in bestimmten Gegenden hat die Schwarzarbeit etwa 30 0/o, ja, man kann sagen, bis zu 50 % der gesamten handwerklichen Leistung an sich gerissen. Lassen Sie mich ein Beispiel anführen. Bei einer Überprüfung der Baustellen des Kreises Düren durch das dortige Arbeitsamt wurden allein im Bauhandwerk 200 Schwarzarbeiter festgestellt, die zum größten Teil als Arbeitslose registriert waren und Unterstützung bezogen. Selbst das Arbeitsministerium ist überzeugt, daß ein großer Teil der unterstützten Arbeitslosen ständige Schwarzarbeiter sind. Diese Leute belasten nicht nur unsere Arbeitslosenstatistik als unechte Arbeitslose, sondern sie haben meistens auch gar kein Interesse an einer Vermittlung in ein ordentliches Arbeitsverhältnis. Sie tragen durch ihr Verhalten zu einer Verminderung der allgemeinen Arbeitsmoral bei.
    Aber nicht nur die gesamten Bauberufe, sondern auch andere Berufe — ich nenne nur einige: Friseure, Schuhmacher, Schneider und hier insbesondere wieder die Schneiderinnen — leiden sehr unter der Schwarzarbeit. Ich kann Ihnen sagen, daß wir uns in unseren Innungsversammlungen sehr oft über dieses Problem unterhalten müssen. Auch die in den Ausschußsitzungen von unseren Kollegen gestellten Anträge auf Herabsetzung der Innungsbeiträge werden meistens mit dem Mangel an Aufträgen, der durch die Schwarzarbeit verursacht ist, begründet. Wir haben schon verschiedene Male Anlaß nehmen müssen, diesen Gesuchen nachzugehen. Ich kann aus meinem eigenen Innungsbezirk sagen: es hat sich schon einige Male bestätigt, daß wirklich fachlich tüchtige Handwerkskollegen nicht in der Lage waren, auch nur 40 oder 50 DM in der Woche zu verdienen, weil — wie festgestellt wurde — im näheren Umkreis mehrere Schwarzarbeiter saßen, die selbstverständlich zu einem erheblich billigeren Preis arbeiten konnten und somit dem reellen Handwerksmeister die Arbeit wegnahmen.
    Lassen Sie mich ein weiteres Argument anführen. Wenn durch die Eindämmung der Schwarzarbeit im Handwerk die Zahl der Beschäftigten nur um 3 % erhöht würde, dann hätten wir immerhin rund 100 000 neue Arbeitsplätze und neue Lehrstellen. Gerade letzteres wäre in Anbetracht der Berufsnot unserer Jugend besonders zu begrüßen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Man kann sagen: zwei Schwarzarbeiter gleich ein Arbeitsloser mehr und eine Lehrstelle weniger. Diese Formel mag Ihnen die Bedeutung des Problems aufzeigen. Aber auch die finanzielle Auswirkung des Problems sollte man nicht außer acht lassen. Den Sozialversicherungsträgern, dem Bund, den Ländern und Gemeinden entgehen Hunderte von Millionen D-Mark jährlich in Form von zu Unrecht bezogenen Unterstützungen, hinterzogenen Versicherungsbeiträgen und Steuern sowie verminderten Einnahmen aus legal arbeitenden Betrieben, die durch den unlauteren Wettbewerb der Schwarzarbeit geschädigt werden.
    Der Bundestag und insbesondere sein Ausschuß für Arbeit haben sich schon früher mit dem Problem beschäftigt. Ich darf an den einstimmig ge-


    (Becker [Pirmasens])

    faßten Beschluß dieses Hauses vom 16. November 1950 erinnern, worin die Bundesregierung ersucht worden ist, Maßnahmen zu erwägen, die geeignet sind, dem Überhandnehmen der Schwarzarbeit wirksam zu begegnen. Die Antwort der Bundesregierung, datiert vom 25. April 1951, liegt in der Drucksache Nr. 2221 vor. Der Herr Bundesarbeitsminister erkennt darin die Gemeinschädlichkeit der Schwarzarbeit an und spricht sich für ihre systematische Bekämpfung aus. Es wird hier dankbar anerkannt, daß durch die Initiative des Bundesarbeitsministeriums eine Koordinierung mit den übrigen Bundesministerien angestrebt worden ist. Der Erfolg dieser Anstrengungen war aber nicht so, wie man erwartet hatte. Wohl wurden von den einzelnen Ministerien im Dienstwege Erlasse herausgegeben, aber die Aufrüttelung der Öffentlichkeit, die ebenfalls notwendig gewesen wäre, unterblieb und konnte von uns, d. h. von der Organisation des Handwerks, nicht allein durchgeführt werden.
    Es ist zugegeben, daß zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Anordnungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit herangezogen werden können; wir müssen aber immer wider feststellen, daß die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit in dieser Beziehung sehr lahm, manchmal sogar widerwillig ausführen, so daß kein Erfolg herauskommen kann. Kommt einmal ein Fall vor Gericht, dann wird meistens die Auffassung vertreten, daß es sich um geringfügige Übertretungen oder um Vergehen handle, bei denen regelmäßig mildernde Umstände anzunehmen seien. Wir sind dem Arbeitsministerium dankbar dafür, daß es mit uns diese Auffassung bekämpft und die Meinung vertritt: es ist nicht angängig, daß die meist mühselig eingeleiteten Strafverfahren durch Unterschätzung der Bedeutung des Problems für die Allgemeinheit und die Volkswirtschaft und aus falsch verstandenen sozialen Erwägungen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Wir sind der Meinung, daß ein Bundesgesetz, wie es in Drucksache Nr. 3135 gefordert wird, zur wirksamen Verbesserung und Ergänzung der geltenden Bestimmungen und möglichst auch zur Zusammenfassung solcher Bestimmungen notwendig ist, die in zahlreichen Spezialgesetzen verstreut sind, ferner aber auch zur psychologischen Einwirkung sowohl auf die Richter und Verwaltungen wie auf die Schwarzarbeiter und deren Auftraggeber sowie auf die ganze übrige Bevölkerung.
    Wir sind auch der Auffassung, daß Strafbestimmungen gegen die Auftraggeber von Schwarzarbeit beschlossen werden müssen. Die Auftraggeber sind oft in der wirtschaftlich günstigeren Lage und nutzen dann die Notlage der Arbeitslosen aus. Oft wird auch nur aus Gedankenlosigkeit gehandelt. Hier würden geeignete Strafbestimmungen, wenn sie genügend publiziert würden, eine stark abschreckende Wirkung haben, so daß nach unserer Ansicht Bestrafungen nur selten notwendig würden; denn eine entscheidende Quelle der Schwarzarbeit wäre verstopft. Eine gerechte Abgrenzung der strafbaren Vergebung von Schwarzarbeit wäre eine juristische Aufgabe, die nicht unlösbar sein kann und Bestrafungen oder Prozesse in wirklichen Bagatellfällen verhindern könnte.
    Zusammenfassend darf ich noch einmal sagen, daß das Kapitel Schwarzarbeit nicht nur eine große Gefahr für das gesamte Handwerk und die gesamte mittelständische Wirtschaft darstellt, sondern auch im Interesse des Staates, seiner Finanzen, der Sozialversicherung, vor allem aber auch der 1 ehrlichen Arbeitnehmer und der ehrlichen Wirtschaft bekämpft werden muß. Von diesem Gesichtspunkt aus darf ich sagen, daß Schwarzarbeit weitgehend eine Charakterangelegenheit geworden ist. Wir meinen, die Bekämpfung muß auf Bundesebene, mit Bundesmitteln erfolgen. Diese Bekämpfung auf Bundesebene, mit Bundesmitteln ist nach unserer Meinung nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig. Nur ein sinnvolles Gesetz auf Bundesebene gegen die Schwarzarbeit, das auch eine Bestrafung der Auftraggeber vorsieht, verspricht Erfolg. Wir bitten Sie deshalb um Annahme unseres Antrages auf der Ihnen vorliegenden Drucksache.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)