Rede von
August
Neuburger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir das Hohe Haus bitten, den gestellten Änderungsantrag abzulehnen, so leiten, uns nicht Billigkeitserwägungen, sondern — ich möchte mich dem Schlußwort meines Kollegen Preusker anschließen — Rechtserwägungen. Zwei Gesichtspunkte sind es, die wir unseren Überlegungen von Rechts wegen zugrunde legen müssen. Zunächst sind es nicht die Großbanken, die hier um eine neue und dezentralisierte Organisation bitten und demgemäß bei der Durchführung dieser Neugestaltung Steuererleichterungen erbitten, sondern dieses Hohe Haus beschließt und macht eine Auflage, indem es bestimmt: Du Rechtsträger, du mußt dich jetzt rechtlich anders organisieren. Wenn wir diesen Vorgang steuerlich belasten, dann machen wir für ein Steuersubjekt plötzlich eine Sondersteuer. Können wir nun unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit der steuerlichen Last einen solchen Standpunkt rechtlich überhaupt vertreten? Ich sage nein. Wenn wir hier einem Steuersubjekt befehlen, etwas zu tun, dann können wir nicht das gleiche Steuersubjekt deswegen noch mit einer zusätzlichen Sondersteuer belasten. Dieser Grundsatz ist nicht neu. Sogar die Besatzungsmächte haben ihn respektiert, indem sie all ihren Entflechtungsgesetzen die Verfügung beigegeben haben, daß die Entflechtung als' solche keine zusätzlichen steuerlichen Auswirkungen haben darf.
Wir vertreten also insoweit einen Rechtsstandpunkt und nicht einen Billigkeitsstandpunkt.
Die zweite Überlegung, die wir anstellen müssen, ist folgende, wobei ich auf die Währungsgesetzgebung zurückgehen muß. Auch die Währungsgesetzgebung war eine alliierte Gesetzgebung. Bei dieser Währungsgesetzgebung wurden gemäß dem Umstellungsgesetz zumindest die Großbanken null zu null umgestellt. Die Banken wurden also bei der Währungsumstellung im Gegensatz zu allen anderen besonders ungünstig behandelt. Für das Eigenkapital, das man ihnen durch die Währungsumstellung weggenommen hat, gab man 5 % Ausgleichsforderungen, die man später auf 7 1/2 % erhöhte, Ausgleichforderungen, die nur mit 3 % verzinsbar und die in keiner Weise zur Zeit zu verwerten sind. Niemand weiß auch, wann diese Ausgleichsforderungen jemals einen realen Gegenwert erhalten. Nun müssen sich die Banken in soundso viel Tochtergesellschaften neu bilden. Sie müssen ein Aktienkapital ausweisen — das bisherige besteht nur aus nicht verwertbaren Ausgleichsforderungen —, und dieses Aktienkapital soll für die inländischen und für die ausländischen Gläubiger das Haftungskapital sein!
Wenn Sie das überlegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann sind Sie sicherlich nicht überrascht, wenn der Ausschuß einheitlich und einstimmig den Grundsatz bejaht hat, daß die Banken im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit in ihrer Eigenkapitalbildung unbedingt gestärkt werden müssen. Und das. ist der zweite Gesichtspunkt, der uns veranlaßt hat, den § 11 in dieser Form einzuführen.
Von einem angeblichen Druck der Banken, wie er hier behauptet wurde, kann keine Rede sein; die Wünsche, die dort vorgetragen wurden, bewegten sich auf der Basis des rechtlichen Den-
kens, — so, wie ich es Ihnen eben vorgetragen
habe. Aus diesen Gründen bitte ich auch das Hohe
Haus, den Änderungsantrag der SPD abzulehnen.