Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab mit zwei Sätzen das Resümee
— mit zwei Sätzen! — geben, das die Föderalistische Union für die Beantwortung des Antrags Nr. 3074 aus der Debatte von heute zieht.
Die Fragen der Föderalistischen Union — Bayernpartei und Zentrum — zu dem Generalvertrag und dem Verteidigungsbeitrag sind von der Bundesregierung nicht beantwortet worden. Die erbetene Aufklärung ist nicht gegeben worden.
Die ernsten Bedenken sind nicht zerstreut worden. Daraus bestimmt sich unsere Haltung gegenüber dem dem Bundestag vorliegenden Antrag Drucksache Nr. 3074.
Habe ich Wort gehalten?
Dem Hohen Hause liegt der Antrag Drucksache Nr. 3084 vor, der sich aus dem ergibt, was ich eben verlesen habe. In Punkt 1 beantragen wir, die Bundesregierung zu ersuchen, unmißverständlich und jeden Zweifel ausschließend zu erklären, daß sie einen Versuch, einen deutschen Verteidigungsbeitrag auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht zu erreichen, ablehnt. Dazu ist von einem der Herren Diskussionsredner gesagt worden, so weit seien wir ja noch gar nicht. Gerade deswegen stellen wir diesen Antrag; denn der Sinn dieser Debatte ist es, Richtung zu geben für die kommenden Verhandlungen. Ich will auf die Argumente nicht weiter eingehen. Aber wenn Sie sagen, daß die Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 des Grundgesetzes gewahrt werden muß, dann muß ich sagen: Es gibt keinen anderen Weg als den, die Freiheit auch auf diesem Gebiet zu respektieren.
Punkt 2 unseres Antrages verlangt, daß ein 15köpfiger Ausschuß des Bundestages für Verteidigungsfragen bestellt wird. Die Verhandlungen dieses Ausschusses sollen vertraulich sein, und die Bundesregierung soll beauftragt werden, diesem Ausschuß alle Unterlagen über die bisherigen Verhandlungen und das Material für die kommenden zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Notwendigkeit eines solchen Bundestagsausschusses für diese Fragen ergibt sich gerade aus der heutigen Debatte. Es kann nicht so weiter gehen, daß das Hohe Haus über die wichtigsten Fragen des deutschen Volkes in so großen Abständen und unter Umständen verspätet informiert wird. Wir müssen uns eingeschaltet halten; das ist unsere Verpflichtung gegenüber unserem Volke.
In Punkt 4 unseres Antrages Drucksache Nr. 3084 verlangt die Föderalistische Union, daß die Bundesregierung alsbald die Frage der Notwendigkeit der Zustimmung anderer staatsrechtlicher Organe als des Bundestages einer endgültigen Klärung zuführt. Es ist in keiner Weise vom Herrn Kanzler widerlegt worden,
daß nach den bisherigen Grundlagen unseres Staatsrechts der Bund auch durch Verfassungsänderung nicht in den Stand gesetzt werden kann, über diese Fragen zu entscheiden. Es bedarf einer „Nachgründung" im echten Sinne des Wortes, eines Vertrages unter den Ländern, weil sie allein bisher im Besitz dieser Zuständigkeit, soweit überhaupt, geblieben sind.
Im weiteren verlangt die Föderalistische Union, daß die Bundesregierung vor allen Dingen auch versucht, durch Verhandlungen mit allen in Betracht kommenden Stellen den völkerrechtlichen Status der eventuellen deutschen Soldaten eindeutig vorher zu klären, insbesondere zu klären, ob sie überhaupt und, wenn ja, welchen völkerrechtlichen Schutz sie gegenüber allen Alliierten genießen. Ich verweise hier auf die in mehreren Nummern der „Juristischen Wochenschrift" eingehend besprochenen Schanghaier Urteile, mit welchen im Jahre 1947 21 Deutsche von einem amerikanischen Gericht in Schanghai wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden sind, weil sie trotz der Kapitulation am Kampf gegen die Alliierten — auch gegen die Sowjetunion — teilgenommen haben. In diesem Verstoß gegen die Kapitulation hat man ein Kriegsverbrechen erblickt. Dieses Urteil eines amerikanischen Gerichtes ist trotz Revision nicht aufgehoben worden. Einer der höchsten Richter der Vereinigten Staaten, Jackson, hat es noch in letzter Zeit verteidigt. Sie ersehen daraus, wie notwendig es ist, diese Dinge zu klären. Man kann trotz aller Erregung. die sich breit machte, als Herr Kollege Etzel das erörterte, nicht an der Erkenntnis vorbeikommen, daß es dringend notwendig ist und daß wir es nicht verantworten können, deutsche Soldaten dieser Gefahr auszusetzen, auch im Interesse derer, glaube ich, die die Gefahr selber heraufbeschworen haben, weil sie das Kontrollratsgesetz mit gemacht haben, das bis heute nicht aus der Welt geschafft ist.
Endlich verlangen wir,
daß die Bundesregierung die den eventuellen Verteidigungsbeitrag betreffenden Abmachungen erst paraphiert, wenn der Generalvertrag auf der Basis der deutschen Souveränität zuvor — zuvor! — ratifiziert worden ist.
Wir haben vom Herrn Bundeskanzler verschiedentlich gehört, daß die Gleichberechtigung erreicht sei; zum ersten Mal sei er als Gleichberechtigter und dann wieder als Gleichberechtigter empfangen worden. Das sind alles nur in Teilen sich ausdrückende Gleichberechtigungserscheinungen. Aber so etwas wie Gleichberechtigung in Etappen und Gleichberechtigung nur in Teilen gibt es nicht; es gibt nur eine einheitliche und unteilbare Gleichberechtigung.
Darauf legen wir Wert, daß die Bundesregierung diesen Zustand zuvor herbeiführt.
Abschließend beantrage ich noch, daß die Abstimmung über diesen Antrag getrennt nach den einzelnen Ziffern vorgenommen wird.