Rede von
Dr.
Hermann
Schäfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die zweite Beratung. Das Wort ist nicht gewünscht; dann kann ich die Aussprache schließen.
Ich rufe auf § 1, — § 2, — § 2 a, — § 3, — Einleitung und Überschrift und bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe!
— Enthaltungen?, — Einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Beratung beendet. Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort
ist nicht gewünscht; die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf § 1,
— § 2, — § 2 a, — § 3, — Einleitung und Überschrift. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. --- Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich bitte diejenigen, die in der Schlußabstimmung dem Gesetz als ganzen zustimmen, die Hand zu erheben. — Ebenfalls einstimmig angenommen.
Ich rufe, da Punkt 8 abgesetzt ist, Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion des Zentrums betreffend Gesetzgebungsrahmen und den Antrag der Fraktion des Zentrums betreffend Fundstellennachweis für Gesetze (Nrn. 3018, 360, 1374, 2739 der Drucksachen).
Das Wort zur Berichterstattung hat Frau Abgeordnete Nadig.
Frau Nadig , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Rechtsausschuß hat sich mit dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der innneren Verwaltung in zwei Sitzungen beschäftigt. Dem Bericht lagen zwei Anträge der Zentrumsfraktion auf Schaffung eines Gesetzgebungsrahmens und auf Schaffung eines Fundstellennachweises für Gesetze zugrunde. Von seiten der Regierungsvertretung wurde darauf hingewiesen, daß für Reichs-und Bundesgesetzblatt in dem jeden Sammelband beigefügten Index schon etwas Ähnliches bestehe, daß ferner der Justizminister die Absicht habe, weitere derartige Register zu schaffen und zu einem Fundstellennachweis auszubauen. Der Ausschuß war der Auffassung, daß die auf diesem Gebiet bereits eingeleiteten Arbeiten den Anforderungen nicht genügen, daß man die Arbeit auch nicht der privaten Initiative überlassen kann. Die Übersicht und Anwendbarkeit der Gesetze erfordert die amtliche Anlage eines Fundstellennachweises für Gesetze.
Darüber hinaus hat der Ausschuß festgestellt, daß dringend vom Jahre 1867 an eine Gesamtbereinigung des geltenden Reichs- und Bundesrechts vorgenommen werden muß. Zur Zeit ist die Feststellung, in welcher Fassung ein Gesetz heute noch Gültigkeit besitzt, eine zeitraubende, umständliche Arbeit. Die Bereinigung und Zusammenfassung dieser Gesetze wird nicht nur eine große Erleichterung bringen, sondern auch die Rechtssicherheit erhöhen. Der Wirtschaftsrat hat im Jahre 1948 bereits mit der Sammlung und Sicherung des Reichs-und Bundesrechts begonnen. Diese Arbeit wurde vom Justizministerium fortgesetzt. Leider haben die finanziellen Verhältnisse dazu gezwungen, die Arbeit einzustellen. Es handelt sich zweifellos um eine umfangreiche und zeitraubende Arbeit, die aber aus Gründen der Rechtssicherheit durchgeführt werden muß.
Der Rechtsausschuß war einstimmig der Auffassung, daß die für diese Aufgabe erforderlichen Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt werden müssen. Er bittet Sie, dem Ihnen vom Rechtsausschuß vorgelegten Antrag auf Drucksache Nr. 3018 zuzustimmen.