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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 189. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Februar 1952 8027 189. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Februar 1952. Nachruf auf den verstorbenen König Georg VI. von Großbritannien, Nordirland und der britischen Dominien 8029D Nachruf auf den verstorbenen Präsidenten Svienn Björnsson der Republik Island . 8030A Nachruf auf den verstorbenen Abg. Georg Kohl (FDP) 8030B Begrüßung der neu in den Bundestag eingetretenen Berliner Abgeordneten . . . 8030C Glückwünsche zum 68. Geburtstag des Herrn Bundespräsidenten Dr. Heuss . 8031A Geschäftliche Mitteilungen 8031A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz betr. den Vertrag Ober die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 8031B Gesetz über den vorläufigen Handelsvertrag vom 12. 2. 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreiches Griechenland 8031B Gesetz zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes vom 2. September 1949 (WiGBl. S. 306) in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1950 (BGBl. S. 273) 8031B Dritten Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft . . . . 8031C Gesetz über weitere Stundung von Soforthilfeabgabe (Zweites Soforthilfeanpassungsgesetz) 8031C Gesetz über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes 8031C Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Nrn. 282G, 2895, 3046 der Drucksachen) . . . . 8031C Anfrage Nr. 237 der Abg. Strauß, Dr. Schatz, Bodensteiner u. Gen. betr. Bezahlung von sogenannten Erfolgsprämien für Anzeigen bei Steuer- und Zollvergehen (Nrn. 2919, 3047 der Drucksachen) 8031C Anfrage Nr. 238 der Fraktion der SPD betr. Einspruch der AHK gegen das Bundesgesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nrn. 2933, 3062 der Drucksachen) . . . 8031C Anfrage Nr. 240 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß, Stücklen u. Gen. betr. Unbezahlte Handwerkerrechnungen (Nrn. 2985, 3061 der Drucksachen) 8031D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 1951 (Nr. 3045 der Drucksachen) 8031D Bericht des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen über die Grundsätze für die Freie Wahl einer Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung (Nr. 3063 der Drucksachen) 8031D Mitteilung der Geschäftsordnung für den Bundesrechnungshof durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes 8031D Änderungen der Tagesordnung 8031D Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Wiedervereinigung Deutschlands (Nr. 2998 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Bericht des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen zum Beschluß des Deutschen Bundestages vom 27. September 1951 betr. Grundsätze für die Freie Wahl einer Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung (Nrn. 3066, 3063 der Drucksachen) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Wahlgesetzes für die gesamtdeutschen Wahlen (Nrn. 3065, 2966 der Drucksachen; Antrag Nr. 3067 der Drucksachen) . . . . 8032A Brookmann (CDU), Anfragender . . 8032B, 8041B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 8032C Kaiser, Bundesminister für gesamt- deutsche Fragen 8035A Dr. Tillmanns (CDU), Berichterstatter 8037A Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP), Berichterstatter 8037C Wehner (SPD) 8037D Dr. von Merkatz (DP) 8042A Dr. Kleindinst (CSU) 8043D Dr.-Ing. Decker (FU) 8043D Dr. Schäfer (FDP) 8044B Rische (KPD) 8045B, 8051B Tichi (BHE-DG) 8047D Brandt (SPD) 8048C Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 8050D Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 8051C Neumann (SPD) 8052C Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . 8053C Abstimmungen 8053C, 8054A Namentliche Abstimmung . . 8053D, 8091 Einspruch des Abg. Loritz gegen den ihm in der 188. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 435) 8054B Beschlußfassung 8054B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Erste Protokoll vom 27. Oktober 1951 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Südafrikanische Union und -Bundesrepublik Deutschland) (Nr. 3027 der Drucksachen) 8054D Ausschußüberweisung 8054D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über die Denkschrift des Bundesministers der Finanzen betr. Einsparungsmöglichkeiten im Besatzungslastenhaushalt (Nrn. 2999, 2824 der Drucksachen) 8054D Wacker (CDU), Berichterstatter . 8055A Bausch (CDU) 8059A Ritzel (SPD) 8060B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8062B Ewers (DP) 8063C Funcke (FDP) . . . . . . . . . . 8064B Kohl (Stuttgart) (n D) 8064C Hoecker (SPD) 8065B Graf von Spreti (CSU) 8066B Renner (KPD) (zur Abstimmung) . . 8066C Abstimmungen 8066D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (Nr. 2546 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3041 der Drucksachen) 8066D Pelster (CDU), Berichterstatter . . 8067A Tenhagen (SPD) 8069C Dr. Wellhausen (FDP) 8070A Abstimmungen 8069B, 8070C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen); Zweiter Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3042 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 438) . 8070D Dr. Bertram (FU), Berichterstatter . 8070D Dr. Atzenroth (FDP) (Erklärung zur Abstimmung) 8088 Abstimmungen 8072D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Deutsche Arzneibuch (Nr. 2529 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 2857 der Drucksachen) . . 8073A Frau Arnold (FU), Berichterstatterin 8073B Beschlußfassung 8073D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Gesetzgebungsrahmen und den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Fundstellennachweis für Gesetze (Nrn. 3018, 360, 1374, 2739 der Drucksachen) 8074A Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin 8074A Beschlußfassung 8074B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Paschek gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. November 1951 (Nr. 3010 der Drucksachen) . . . . 8074C Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 8074C Beschlußfassung 8074D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 17. November 1951 (Nr. 3011 der Drucksachen) . . 8074D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8074D Beschlußfassung 8075D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Stock, München, vom 7. Dezember 1951 (Nr. 3049 der Drucksachen) . . 8075D Striebeck (SPD), Berichterstatter . 8075D Beschlußfassung 8076B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Strauß gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. November 1951 (Nr. 3050 der Drucksachen) 8076C Sassnick (SPD), Berichterstatter . . 8076C Beschlußfassung 8076D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Volkholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. Dezember 1951 (Nr. 3051 der Drucksachen) . . . . 8077A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 8077A Beschlußfassung 8077B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Dr. Arndt und Dr. Schumacher gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 19. Dezember 1951 (Nr. 3052 der Drucksachen) 8077B Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 8077C Goetzendorff (Fraktionslos) . . . 8078B Beschlußfassung 8078B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Schädlings- und Seuchenbekämpfung (Nr. 2989 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (Nr. 2988 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Beschaffung von Bekämpfungsmitteln gegen die Maul- und Klauenseuche aus der DDR (Nr. 2991 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Bereitstellung von Bundesmitteln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (Nr. 2992 der Drucksachen) 8078C Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller . 8078D Hoffmann (Lindlar) (FU), Antragsteller 8079D Niebergall (KPD), Antragsteller . . 8080C, 8085D Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8082A, 8086A Steinhörster (SPD) 8082B Dannemann (FDP) 8084D Tobaben (DP) 8085B Ausschußüberweisung 8086C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Landrückgabe an die Bauern der Gemeinde Schweigen (Nrn. 3008, 2696 der Drucksachen) 8086C Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) 8089 Beschlußfassung 8086D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bodenbeschlagnahme in der Gemeinde Vonhausen, Kreis Büdingen (Hessen) (Nrn. 3009, 2856 der Drucksachen) 8086D Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) 8090 Müller (Frankfurt) (KPD) (zur Abstimmung) 8087A Beschlußfassung 8087A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 434) 8087B Beschlußfassung 8087B Beratung der Übersicht Nr. 48 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 433) 8087B Beschlußfassung 8087B Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Renner (KPD) 8087B Nächste Sitzung 8087D Anlage 1: Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 39 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 3042 der Drucksachen) . . . . 8088 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Landrückgabe an die Bauern der Gemeinde Schweigen (Nrn. 3008, 2696 der Drucksachen) 8089 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bodenbeschlagnahme in der Gemeinde Vonhausen, Kreis Büdingen (Hessen) (Nrn. 3009, 2856 der Drucksachen) . 8090 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. gesamtdeutsche Wahlen (Nr. 3067 der Drucksachen) 8091 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 189. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 3042 der Drucksachen) Ich habe bei Punkt 6 der heutigen Tagesordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" gestimmt mit folgender Begründung: Dieses Gesetz sieht eine zusätzliche progressive Besteuerung des Einkommens neben einer schon allgemein als übersetzt anerkannten Progression der Einkommensteuer vor. Eine solche Maßnahme halte ich für falsch. Sie verstößt in ihrer Wirkung gegen die Interessen sowohl des Bundes als auch der Steuerpflichtigen. Sie verstärkt den derzeitigen Tatbestand, daß unsere Steuergesetzgebung das ehrliche Gewinnstreben und damit in letzter Form eine Erhöhung des Sozialproduktes bestraft und verhindert. Sowohl die Lohnsteuerpflichtigen als auch die veranlagten Einkommensbezieher werden hierdurch in einer Höhe belastet, der ich meine Zustimmung nicht geben kann. Bonn, den 6. Februar 1952. Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 189. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Landrückgabe an die Bauern der Gemeinde Schweigen (Nrn. 2696, 3008 der Drucksachen) Die Fraktion der KPD hat durch Antrag Drucksache Nr. 2696 verlangt, der Bundestag solle die Bundesregierung beauftragen, bei den zuständigen französischen Stellen zu erreichen, daß den von willkürlichen Besitzveränderungen betroffenen Bauern der Gemeinde Schweigen (Rheinland-Pfalz) ihr Land jenseits der Grenze zur vollen Verfügung zurückgegeben wird. Die Gemeinde Schweigen liegt am südlichen Ende der pfälzischen Weinstraße in unmittelbarer Nähe der französischen Grenze. Die Bauern der Gemeinde Schweigen sind Eigentümer von 265 ha Gelände, nämlich Ackerland, Rebland und Wald jenseits der Grenze auf französischem Gebiet. Dieses Gelände wurde 1945 der Verwaltung eines französischen Sequesters unterstellt. Inzwischen sind 50 ha den Eigentümern zur Nutzung zurückgegeben worden, 21/2 ha wurden versteigert, wobei der Erlös in die Sequesterkasse fiel, bei 22 von 28 ausgebotenen Losen blieb die Versteigerung erfolglos. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich über den Einzelfall der Gemeinde Schweigen hinaus grundsätzlich mit der Frage des Landbesitzes deutscher Eigentümer jenseits der Grenze befaßt. In vier pfälzischen Grenzkreisen besitzen deutsche Eigentümer, die in 23 Grenzgemeinden wohnhaft und Inhaber von 452 Betrieben sind, rund 522 ha Eigentum jenseits der Grenze auf französischem Gebiet. Umgekehrt besitzen Eigentümer, die auf französischem Gebiet in der Nähe der Grenze wohnen, Land diesseits der Grenze auf deutschem Gebiet. Ähnliche Verhältnisse liegen in dem an Luxemburg, Belgien, Holland und Österreich stoßenden Grenzgebiet vor. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz war im Laufe der letzten Jahre bemüht, die für die deutschen Landeigentümer bei der Bewirtschaftung der Grundstücke sich ergebenden Schwierigkeiten zu beseitigen oder mindestens zu mildern. Trotz dieser Bemühungen war es nicht möglich, die Versteigerung eines kleineren Teils der Grundstücke zu vermeiden. Die Verwertung von beschlagnahmtem Gelände vor einer endgültigen Friedensregelung ruft in besonderem Maße rechtliche Bedenken hervor. Der auswärtige Ausschuß ist der Auffassung, daß die Bundesregierung im Benehmen mit den beteiligten Landesregierungen die bisherigen Bemühungen fortsetzen soll, um im Verhandlungswege zu erreichen, daß die Liquidation von Grundstücken deutscher Eigentümer, die sich auf französischem Gebiet unweit der Grenze befinden, unterbleibt und daß die Bewirtschaftung dieser Grundstücke durch ihre Eigentümer und ihre baldige Rückgabe an dieselben ermöglicht wird. Die Pflege freundschaftlicher grenznachbarlicher Beziehungen zwischen den beiden Nationen ist ein hohes Gut, dessen völkerverbindende Bedeutung den materiellen Wert der in Frage stehenden Grundstücke und ihrer Nutzungen bei weitern übersteigt. Der Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung guter grenznachbarlicher Beziehungen läßt es als dringend erwünscht erscheinen, daß nicht nur die auf französischem Gebiet in der Nähe der Grenze wohnhaften Bauern ihre auf deutschem Gebiet befindlichen Grundstücke ungestört weiter bewirtschaften können, sondern daß auch die deutschen Eigentümer in die Lage versetzt werden, ihre auf französischem Gebiet in der Nähe der Grenze befindlichen Grundstücke in gleicher Weise selbst zu bewirtschaften und daß zu diesem Zweck eine baldige Rückgabe dieser Grundstücke an ihre deutschen Eigentümer erfolgt. Der Ausschuß empfiehlt daher dem Bundestag die Annahme des Antrags Drucksache Nr. 3008. Dr. Kopf Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 189. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bodenbeschlagnahme in der Gemeinde Vonhausen, Kreis Büdingen (Hessen) (Nrn. 2856, 3009 der Drucksachen) Die Fraktion der KPD hat durch Antrag Drucksache Nr. 2856 beantragt, der Bundestag wolle die Bundesregierung beauftragen, von der Alliierten Hohen Kommission zu fordern, daß die beabsichtigte Beschlagnahme von Grund und Boden in der Gemeinde Vonhausen, Kreis Büdingen (Hessen), zur Erweiterung bzw. zum Ausbau des Flugplatzes Büdingen unterbleibt. Nach dem ursprünglichen Vorhaben der amerikanischen Dienststellen sollte ein in der Gemarkung Vonhausen (Kreis Büdingen) befindliches Gelände als Flugplatz Verwendung finden. Dieses Gelände ist Privateigentum und umfaßt beste landwirtschaftliche Nutzflächen. Auf Anregung der zuständigen deutschen Dienststelle wurde seitens der amerikanischen Dienststellen an Stelle des ursprünglich vorgesehenen Geländes ein gleich großes Gelände nördlich von Vonhausen zur Anlage eines Flugplatzes ausgewählt. Auch bei diesem Gelände handelt es sich um bestes Ackerland, das sich im Privateigentum befindet. Im Hinblick darauf haben die deutschen Dienststellen der amerikanischen Dienststelle vorgeschlagen, an Stelle dieses Geländes entweder den bereits bestehenden Flugplatz Büdingen zu erweitern oder ein landwirtschaftlich weniger ertragreiches Gelände in der Gemarkung Mittelgründau (Kreis Büdingen) zu verwenden. Die amerikanischen Dienststellen haben die Erweiterung des bestehenden Flugplatzes Büdingen im Hinblick auf die zeitweise Unbenutzbarkeit infolge von Überflutungen und die Höhe der etwaigen Entwässerungskosten abgelehnt, sie sind jedoch zur Zeit mit der Prüfung befaßt, ob das von den deutschen Dienststellen vorgeschlagene Ersatzgelände in der Gemarkung Mittelgründau Verwendung finden kann. Seitens der Dienststellen des Bundes sowie des Landes Hessen ist somit alles Erforderliche getan worden, um eine Inanspruchnahme des vorgesehenen Geländes auf der Gemarkung Vonhausen zu vermeiden. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten beantragt daher, den Antrag der KPD betreffend Bodenbeschlagnahme in der Gemeinde Vonhausen. der Bundesregierung als Material zu überweisen. Dr. Kopf Berichterstatter Namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU; CSU, SPD, FDP, DP betreffend gesamtdeutsche Wahlen (Nr. 3067 der Drucksachen) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Horlacher enthalten Horn Ja Dr. Adenauer . . . . . . . . Ja Huth . . . . . . . . . . . Ja Albers . . . . . . . . . . Ja Dr. Jaeger Nein Arndgen . . . . . . . . . Ja Junglas Ja g Bauereisen enthalten Kahn enthalten Bauknecht Ja Kaiser Ja Dr. Baur (Württemberg) . . . . Ja Karpf Ja Bausch Ja Dr. Kather Ja Becker (Pirmasens) Ja Kemmer enthalten Blank (Dortmund) Ja Kemper Ja Bodensteiner enthalten Kern Ja Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano Ja Kiesinger Brese, _ etntschuldigt Dr. Kleindinst enthalten Frau Dr. Brökelschen Ja Dr. Köhler _ Ja Dr. Brönner Dr. Kopf Ja Brookmann Ja Kühling . . . . . . . . . . Ja Dr. Bucerius Ja Kuntscher Ja Frau Dietz Ja Kunze Ja Dr. Dresbach Ja Dr. Laforet enthalten Eckstein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr . . . . . . Ja Dr. Edert Ja Leibfried Ja Dr. Ehlers Ja Lenz Ehren Ja Leonhard . . . . . . . . . Ja Dr. Erhard — Lücke Ja Etzel (Duisburg) Ja Majonica Ja Etzenbach Ja Massoth Ja Even Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . . . Ja Feldmann . . . . . . . . . Ja Mehs Ja Dr. Fink enthalten Mensing Ja Dr. Frey Ja Morgenthaler Ja Fuchs enthalten Muckermann Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg . Nein Fürst Fugger von Glött Nein Mühlenberg Ja Funk enthalten Dr.Dr. Müller (Bonn) . . . . . Ja Gengler Ja Müller-Hermann . . . . . . • Ja Gerns Ja Naegel Ja Dr. Gerstenmaier beurlaubt Neber Ja Gibbert beurlaubt Nellen . . . . . . . . . . Ja Giencke Ja Neuburger Ja Dr. Glasmeyer Ja Nickl . . . . . . . . . . . Nein Glüsing Ja Frau Niggemeyer . . . . . . Ja Gockeln . . . . . . . . . . Ja Dr. Niklas krank Dr. Götz Ja Dr. Oesterle . . . . . . . . beurlaubt Frau Dr. Gröwel . . . . . — Dr. Orth Ja Günther . . . . . . . . . entschuldigt pelster Ja Hagge Ja Pfender Ja Frau Heiler Ja Dr. Pferdmenges Ja Heix beurlaubt Dr. Povel beurlaubt Dr. Henle Hilbert Ja Frau Dr. Probst . . . . . . . enthalten Höfler . . . . . . . . . Ja Dr. Pünder Ja . Hohl Ja Raestrup . . . . . . . . . Ja Dr. Holzapfel Ja Rahn enthalten Hoogen Ja Frau Dr. Rehling . . . . . . Ja Hoppe Ja Frau Rösch Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Rümmele Ja Dannebom Ja Sabel Ja Diel . . . . . . . . . . . Ja Schäffer . . . . . . . . . . enthalten Frau Döhring Ja Scharnberg . . . . . . . . Ja Eichler . . . . . . . . . . Ja Dr. Schatz Nein Ekstrand . . . . . . . . . Ja Schill . . . . . . . . . . Ja Erler . . . . . . . . . . . Ja Schmitt (Mainz) Ja Faller Ja Schmitz Ja Franke . . . . . . . . . . Ja Schmücker . . . . . . . . . Ja Freidhof . . . . . . . . . Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) . . . Ja Freitag . . . . . . . . . . Ja Schröter (Kiel) Ja Geritzmann . . . . . . . . Ja Schüttler . . . . . . .. Ja Gleisner Ja Schütz Ja Görlinger . . . . . . . . . Ja Schuler . . . . . . . . . . Ja Graf Ja Schulze-Pellengahr Ja Dr. Greve Ja Dr. Semler enthalten Dr. Gülich . . . . . . . . Ja Dr. Serres . . . . . . . . . Ja Happe Ja Siebel Ja Heiland Ja Dr. Solleder . . . . . . . . enthalten Hennig Ja Spies enthalten Henßler Ja Graf von Spreti enthalten Herrmann . . . . . . . . . Ja Stauch Ja Hoecker Ja Frau Dr. Steinbiß beurlaubt Höhne Ja Storch — Frau Dr. Hubert Ja Strauß enthalten Imig J Struve Ja Jacobi Ja Stücklen enthalten Jacobs Ja Dr. Vogel Ja Jahn . . . . . . . . . . . Ja Wacker Ja Kalbfell Ja Wackerzapp Ja Kalbitzer Ja Dr. Wahl Ja Frau Keilhack Ja Frau Dr. Weber (Essen) . . . . Ja Keuning Ja 1 Dr. Weber (Koblenz) enthalten Kinat Ja Dr. Weiß beurlaubt Frau Kipp-Kaule Ja Winkelheide Ja Knothe Ja Dr. Wuermeling . . .. . . Ja Dr. Koch Ja Frau Korspeter Ja Frau Krahnstöver . . . . . . Ja Dr. Kreyssig Ja Kriedemann . . . . . . . . Ja Kurlbaum . . . . . . . . Ja Lange Ja SPD Lausen . . . . . . . . . beurlaubt Frau Lockmann Ja Frau Albertz . . . . . . . Ja Lohmüller . . . . . . . . . Ja . Frau Albrecht . . . . . . . Ja Ludwig Ja . Altmaier . . . . . . . . — Dr. Laetkens . . . . . . . . Ja . Frau Ansorge . . . . . . . . Ja Maier (Freiburg) Ja Dr. Arndt . . . . . . . . . Ja Marx Ja Arnholz . . . Ja Matzner Ja . . . . . . . Dr. Baade . . . . — Meitmann . . . . . . . . . Ja . . . . . Dr. Bärsch entschuld. Mellies Ja Ja Baur (Augsburg) . . . . . . . Ja Dr. Menzel Bazille krank Merten . . . . . . . . . . Ja Behrisch Ja Mertins Ja Bergmann . . . . . . . . . Ja Meyer (Hagen) . . . . . . . . Ja Dr. Bergstraeßer . . . . . . . Ja Meyer (Bremen) . . . . . . . Ja Berlin Ja Frau Meyer-Laule Ja Bettgenhäuser Ja Mißmahl Ja Bielig Ja Dr. Mommer . . . . . . . . Ja Birkelbach Ja Dr. Mücke Ja Blachstein . . . . . . . . . Ja Müller (Hessen) . . . . . . . Ja Dr. Bleiß . . . . . . . . . Ja Müller (Worms) . . . . . . . Ja Böhm Ja Frau Nadig . . . . . . . . Ja Dr. Brill Ja Dr. Nölting . . . . . . . . Ja Bromme Ja Nowack (Harburg) Ja Brünen Ja Odenthal Ja Cramer Ja Ohlig Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Ollenhauer Ja Frau Dr. Ilk Ja Paul (Wurttemberg) Ja Juncker Ja Peters Ja Dr. Kneipp Ja Pohle Ja Kühn entschuld. Dr. Preller . . . . . . . . Ja Langer Ja Priebe Ja Dr. Luchtenberg . . . . . Ja Reitzner Ja Margulies Ja Richter (Frankfurt) Ja Mayer (Stuttgart) krank Ritzel Ja Dr. Mende Ja Ruhnke Ja Dr. Miessner , Ja Runge Ja Neumayer Ja Sander Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Ja Sassnick Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . entschuld. Frau Schanzenbach Ja Onnen Ja Dr. Schmid (Tübingen) Ja Dr. Pfleiderer Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Ja Dr. Preiß — Dr. Schöne Ja Dr. Preusker Ja Schoettle Ja Rademacher Ja Dr. Schumacher krank Rath Ja Segitz Ja Dr. Freiherr von Rechenberg . . Ja Seuffert . . . . . . . . . Ja Revenstorff Ja Stech Ja Dr. Schäfer Ja Steinhörster Ja Dr. Schneider Ja Stierle Ja Stahl entschuld. Striebeck Ja Stegner Ja Frau Strobel Ja Dr. Trischler . . . . . . . . Ja Temmen Ja Dr. Wellhausen . . . . . . . Ja Tenhagen . . . . . . . . Ja Wildermuth rmnth . . . . — Y v i1u% . . a aa. u o.. Troppenz . . . . . . . . . Ja Wirths Ja Dr. Veit Ja Dr. Zawadil . . . . . . . . Ja Wagner Ja Wehner Ja Weinhold — Ja DP Welke Weltner . Ja Ahrens beurlaubt Dr. Wenzel Ja Bahlburg Ja Wönner entschuld. Eckoff beurlaubt 4..........,........... • . - • • • . Zühlke Ja Ewers Ja Farke . . . . . . . . . . Ja Hellwege Ja Jaffe . . . . . . . . . . Ja Frau Kalinke . . . . . . . . Ja Kuhlemann . . . . . . . . — FDP Dr. Leuchtgens Ja Löfflad . . . . . . . . . Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz . . . . . . . Ja Dr. Atzenroth . . . . . . . . Ja Dr. Mühlenfeld . . . . . . . Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . . . . beurlaubt Paschek Ja Dr. Blank (Oberhausen) . . . . Ja Reindl . . . . . . . . . . Ja Blücher Ja Schmidt (Bayern) Ja Dannemann . . . . . . . . Ja Schuster Ja Dr. Dehler — Dr. Seebohm . . . . . . . . Ja Dirscherl . . . . . . . . . beurlaubt Tobaben . . . . . . . . . . Ja Euler ntschuld. Wallner Ja Faßbender . . . . . . . . . Ja Walter . . . . . . . . . . Ja .e Freudenberg . . . . . . . . entschuld. Wittenburg . . . . . . . . Ja Frühwald I — Wittmann Ja Funcke Ja Gaul . . . . . . . . . . . Ja Dr. von Golitschek . . . . . . Ja Grundmann . . . . . . . . .— FU Dr. Hammer . . . . . . . . Ja Dr. Hasemann . . . . . . Ja Freiherr vnn Aretin . . . . . beurlaubt Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . • Ja Frau Arnold . . . . . . . . Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . . • • Ja Dr. Bertram . . . . . . . . enthalten Frau Hütter . . . . . . . . beurlaubt Dr. Besold .........e ntschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Clausen enthalten Renner Nein Dr.-Ing. Decker . . . . . . . Nein Rische Nein Determann enthalten Frau Strohbach ....... entschuld. Eichner Nein Frau Thiele . . . . . . . Nein Dr. Etzel (Bamberg) . . . . . . Nein Vesper entschuld. Hoffmann (Lindlar) enthalten Lampl . . Nein Mayerhofer . . . . . . . . Nein Dr. Meitinger . . . . . . . . Nein BHE- DG Fürst zu Oettingen-Wallerstein . Nein Pannenbecker . . . . . . . . Ja Dr. Friedrich . . . . . . . . Ja Parzinger beurlaubt Fröhlich . . . . . . . - Ja . Dr. Reismann Nein Dr. Ott Ja Ribbeheger enthalten Tichi Ja Volkholz — Weickert Ja Wartner Nein Frau Wessel . . . . . . . Ja Willenberg Ja Fraktionslos KPD Aumer Nein Agatz Nein Donhauser — Fisch Nein Dr. Doris .........e ntschuld. Gundelach Nein Frommhold Ja Harig Nein Goetzendorff . . . . . . . . Nein Kohl (Stuttgart) . . . . . . . Nein Hedler Nein Müller (Frankfurt) . . . . . Nein Loritz Nein Niebergall Nein Müller (Hannover) — Paul (Düsseldorf) . . . . . . . — Dr. Richter (Niedersachsen) . . . Nein Reimann entschuld. von Thadden . . . . . . . . Zusammenstellung der Abstimmung: Abgegebene Stimmen . . . . . . . . . 346 Davon: Ja 292 Nein 29 Stimmenthaltung . . . . . . . 25 Zusammen wie oben 346 Berliner Ahpeordnete: Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Schellenberg Ja Dr. Friedensburg beurlaubt Frau Schroeder (Berlin) . . . . Ja Dr. Krone Ja Schröter (Berlin) Ja Lemmer Ja Frau Wolff Ja Frau Dr. Maxsein — Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Ja Brandt Ja Huebner Ja Dr. Koenigswarter Ja Frau Dr. Mulert Ja Löbe Ja Dr. Reif Ja Neubauer Ja Dr. Will Ja
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Rednerliste ist erschöpft.
    Wir kommen zur Abstimmung. Ich glaube, nach dem Verlauf der Diskussion kann ich gleich das ganze Gesetz aufrufen. Ich rufe auf die §§ 1 bis 5, Einleitung und Überschrift. — Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich bitte nun diejenigen, die in der Schlußabstimmung dem Gesetz als ganzem zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen);
    Zweiter Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3042 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 438).

    (Erste Beratung: 178. Sitzung; Teilbericht: 180. Sitzung.)

    Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Bertram.


Rede von Dr. Helmut Bertram
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beratung dieser Gesetzesvorlage hat einen etwas ungewöhnlichen Verlauf genommen. Sie wurde uns zunächst vorgelegt — das war der Hauptzweck —, um einen höheren Steuerertrag zu erzielen. Der Nebenzweck war, eine gewisse Verbesserung des gesamten Systems der Abgabe „Notopfer Berlin" zu erreichen. In den Beratungen des Ausschusses hat sich herausgestellt, daß aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht im einzelnen ausführen will, keine Neigung bestand, den gesamten Steuerertrag zu erhöhen. Ich kann Ihnen also die insofern erfreuliche Mitteilung machen, daß dieser Gesetzentwurf nun im Unterschied zur ursprünglichen


(Dr. Bertram)

Vorlage keine Erhöhung des Steuerertrages mit sich bringt, sondern lediglich eine systematische Durcharbeitung und Verbesserung des bisherigen Rechts.
Wir haben in der vorigen Woche den Mündlichen Bericht im wesentlichen fertiggestellt. Einzelne Ergänzungen sind aber erst in der Sitzung des heutigen Vormittags beschlossen worden. Sie finden diese in Umdruck Nr. 438 als Nachtrag zu dem Zweiten Mündlichen Bericht des Ausschusses. Die Begründung zu den Änderungsanträgen, die in Umdruck Nr. 438 gestellt werden, werde ich im Laufe meines Berichtes vortragen.
Die Systemänderung des „Notopfer Berlin" liegt in vier Punkten. Zunächst ist die Stufensteuer abgeschafft, die bisher das „Notopfer Berlin" kennzeichnete. Statt dessen ist eine Prozentsteuer, eine Belastung nach dem Vomhundertsatz eingeführt worden. Bisher war es ja so, daß für jede angefangene Stufe der volle Steuerbetrag entrichtet werden mußte. Daraus entstand eine wesentliche Ungerechtigkeit. Diese ist dadurch beseitigt worden, daß nicht mehr für jede angefangene Stufe der volle Steuerbetrag dieser Stufe zu entrichten ist; man hat dafür einen laufenden Prozentsatz eingeführt.
Ein weiterer grundsätzlicher Unterschied zur bisherigen Fassung liegt darin, daß statt der zwei Steuerklassen jetzt die gewohnten Steuerklassen des Einkommensteuerrechts zugrunde gelegt worden sind.
Ein dritter wesentlicher Unterschied ist darin zu sehen, daß durch den neuen Tarif die Familienbelastung abgebaut worden ist. Eine Verschärfung der Belastung der Ledigen in einzelnen Punkten war das Korrelat dieser Entlastung der Familien.
Als vierter und letzter systematischer Unterschied gegenüber der bisherigen Fassung ist die Ausdehnung der Progression hervorzuheben. Die Progression endete bisher bei 12 000 DM, während sie nach der Neufassung mit 24 000 DM endet. Ich will Ihnen aus einer umfangreichen Ausarbeitung des Bundesfinanzministeriums nur einige Beispiele aus dem Tarif vortragen. Sie können dann die Auswirkungen im Prinzip schon erkennen. Beim Jahresbruttolohn von 2580 DM beträgt das Notopfer Berlin für Ledige in Zukunft 20,70 DM, während es bisher 18 DM betrug, für Verheiratete mit einem Kind in Zukunft 12,60 DM, während es bisher 14,40 DM betrug, und bei einem verheirateten Steuerpflichtigen mit fünf Kindern bisher und auch in Zukunft Abgabefreiheit. Bei einem Jahresbruttolohn von 6180 DM beträgt das Notopfer Berlin für den Ledigen in Zukunft 70,20 DM, während es bisher 51 DM betrug, für Verheiratete mit einem Kind in Zukunft 45,90 DM, bisher 51 DM, und bei Verheirateten mit fünf Kindern in Zukunft 15,30 DM, bisher 51 DM. Sie sehen aus diesen Zahlenreihen die Entlastung bei den Verheirateten und die recht niedrige Belastung bei den Ledigen. Hier handelt es sich aber — das sei noch einmal hervorgehoben — insgesamt gesehen nicht urn eine Erhöhung des Steuerertrages und — das ist ebenso wichtig — insgesamt gesehen auch nicht um eine Erhöhung der Belastung bei den Ledigen. Denn infolge der Einführung des prozentualen Tarifs fallen ja für die Ledigen die bei den Anfangsbeträgen jeder Stufe eintretenden Überbelastungen auch weg. Man muß also, um den Vergleich des Tarifes bis zu Ende durchzuführen, auch daran denken, daß die Einführung einer Progression dazu führt, daß im Durchschnitt gesehen eine kleine Mehrbelastung eintritt.
Die einzelnen Gesamterträgnisse des Notopfers Berlin für das Rechnungsjahr 1951 im ersten bis dritten Vierteljahr sind vom Bundesfinanzministerium wie folgt berechnet worden: die gesamte Abgabe der Arbeitnehmer auf 234,3 Millionen, die Abgabe der Veranlagten auf 103,8 Millionen und die Abgabe der Körperschaften auf 88,3 Millionen. Das Verhältnis der Lohnsteuer zur veranlagten Einkommensteuer einerseits und das Verhältnis der Abgabe der Arbeitnehmer für das Notopfer Berlin zur Abgabe der Veranlagten für das Notopfer Berlin andererseits waren schon in den früheren Debatten über das Notopfer Berlin ein ganz entscheidender Punkt. Gerade bezüglich dieses Punktes hat sich aber durch den neuen Vorschlag eine wesentliche Verbesserung ergeben. Diese ist darauf zurückzuführen, daß die Progression von 12 000 auf 24 000 DM gestiegen ist, und darauf, daß sich durch die prozentuale Belastung sämtlicher Einkommen das Verhältnis insgesamt verschoben hat. Während dieses Verhältnis zwischen diesen drei Steuerarten — Lohnsteuer einerseits, Einkommen-und Körperschaftsteuer andererseits — im Jahre 1950 1 zu 0,66 betrug, wird es 1952 1 zu 1,3 betragen und damit dem Verhältnis des Steueraufkommens an den zugrunde liegenden Steuern — dieses beträgt 1 zu 1,8 — und damit der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit wesentlich näher kommen, als das bisher der Fall gewesen ist,
Ich komme nun zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfs. Ziffer 1 a ist bisher schon geltendes Recht, wenn in § 4 Abs. 4 die Worte „52 Deutsche Mark" durch die Worte „65 Deutsche Mark" ersetzt werden sollen. Diese Änderung ist bereits im Zuge der Erhöhung der Pauschbeträge für Sonderausgaben und Werbungskosten im Verordnungswege durchgeführt worden und findet jetzt im Gesetz den Niederschlag.
Die Ziffer 1 b bedeutet eine Vergünstigung für den Fall der Lohnzahlung nach Wochen. Bisher wurde bei der Lohnzahlung n ch Wochen das Notopfer Berlin erhoben, wenn bei dieser Lohnzahlung eine Lohnsteuerpflicht eintraf. In Zukunft wird das geändert, und zwar wird in jedem Fall der Monatsfreibetrag zugrunde gelegt werden. Die Fälle schwankenden Arbeitsverdienstes für größere Zeiträume, für mehrere Monate oder Jahre -- also der umgekehrte Fall — wurden jedoch nicht berücksichtigt, da das Gesetz nur eine beschränkte Geltungsdauer haben soll.
Die Ziffer 2 sieht eine Angleichung der veranlagten Einkommensteuerpflichtigen an die Lohnsteuerpflichtigen vor. Gleichzeitig hat eine positive Neufassung stattgefunden, um eine leichtere Verständlichkeit herbeizuführen. Das hat nichts mit einer materiellen Gesetzesänderung zu tun.
Die Ziffer 3 bedeutet eine Ergänzung wegen der Begünstigung von Vereinen und Stiftungen, die als nichtkapitalistische Körperschaften begünstigt werden sollen und deshalb bereits in § 11 Abs. 1 erwähnt werden mußten.
Ziffer 5 habe ich in meinen einleitenden Ausführungen zu der Neugestaltung des Tarifs bereits behandelt.
Die Ziffer 6, Streichung der §§ 22 und 23, bedeutet die Streichung überholter Vorschriften aus der Zeit der Einführung des Gesetzes.


(Dr. Bertram)

Die Ziffer 7 bedeutet gegenüber der Vorlage der Regierung, die eine lange Liste von Ermächtigungen haben wollte, eine ganz erhobliche Einschränkung. Praktisch bleibt nur eine einzige Ermächtigung, nämlich die Aufstellung von Tabellen übrig. Dies geschieht im Zuge der allgemeinen Richtlinien und Wünsche, die dieses Haus wiederholt geäußert hat.
Die in den Überleitungsvorschriften vorgesehenen Ermächtigungen sind in das Gesetz selbst hineingearbeitet worden, insbesondere den § 26.
Der § 25 ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Einmal ist hier der Gesetzestext, der früher hieß: „Dieses Gesetz erstreckt sich" usw. dahin geändert worden, daß er jetzt lautet: ,.Dieses Gesetz gilt bis zum 31. März 1953". Wir haben also die passive Satzbildung in die aktive umgewandelt, und zwar deshalb, weil wir ein besseres Deutsch haben wollten. Wir sagten uns, auch wenn jemand mit der Lupe suchen würde, könnte er darin keine materielle Gesetzesänderung finden, und bemühten uns, auch hier zu einem besseren Deutsch als dem üblichen oder häufig anzutreffenden Finanzamtsdeutsch zu gelangen.
Ein zweiter Punkt ist von größerer Bedeutung, und zwar handelt es sich da um die Frage der Geltungsdauer. Ursprünglich war vorgesehen, daß dieses Gesetz bis zum 31. Dezember 1952 gelten sollte. Jetzt ist die Geltungsdauer bis zum 31. März 1953 ausgedehnt worden. Das hat ein großes Bedenken, und zwar deshalb, weil jetzt der Erhebungszeitraum nicht gleich dein Kalenderjahr ist. Da die veranlagten Steuerpflichtigen und die Körperschaftsteuerpflichtigen aber ihr Einkommen wesentlich nach dem Kalenderjahr ermitteln, ergeben sich hier schwerwiegende Überschneidungen, die dann durch die in § 26 Abs. 5 eingebauten gesetzlichen Fiktionen gelöst werden mußten. Gerade dieser Punkt, auf den ich gleich noch einmal eingehen werde, hat im Ausschuß eine eingehende Debatte hervorgerufen.
Zu § 26 Ziffer 9 Abs. 1 des Mündlichen Berichts ist nichts zu erinnern. Zu Abs. 2 ist darauf hinzuweisen, daß die Begünstigung der veranlagten Körperschaften nach dieser Ziffer noch auf das Jahr 1950 zurückgerechnet wird, und zwar deshalb, weil die Veranlagungen für 1950 zwar im Gange sind, trotzdem aber diese Vergünstigung nach der Meinungsäußerung der Länderfinanzverwaltungen noch durchgeführt werden kann.
Ziffer 3 besagt, daß die Vergünstigungen für den Arbeitslohn, die in diesem Gesetz enthalten sind, erst dann in Kraft treten können, wenn das Gesetz verkündet ist und wenn die entsprechenden Tabellen in der Hand der Lohnsteuerstellen sind. Aus diesem Grunde kann von den entsprechenden Bestimmungen erst ab April 1952 Gebrauch gemacht werden.
Ziffer 4 bedeutet, daß ein Viertel des Einkommens des Jahres 1952 noch zum alten Tarif und drei Viertel zum neuen Tarif herangezogen werden sollen, wobei man davon ausgeht, daß das Einkommen gleichmäßig in allen vier Vierteljahren erzielt worden ist.
Ziffer 5 bringt die Anpassung der Steuergrundlagen an den ungewöhnlichen Erhebungszeitraum. Wir haben j a einen Erhebungszeitraum erstes Quartal 1953. Der Weg, der gesucht und gefunden worden ist, bedeutet: man fingiert, daß ein Viertel des Einkommens im Kalenderjahr 1953 gleich dem Einkommen im ersten Quartal 1953 sei. Hierbei ergab sich die Frage, ob es eine Ermäßigungsmöglichkeit bei geringerem effektivem Einkommen geben müsse oder eine Ermäßigung und einen Fortfall der Besteuerung, wenn ein Steuerpflichtiger im ersten Quartal 1953 überhaupt kein Einkommen hat bzw. ob eine Erhöhungsmöglichkeit gegeben sein müsse, wenn ein Steuerpflichtiger im ersten Quartal 1953 ein höheres Einkommen hat und später vielleicht die subjektive Steuerpflicht sogar in Fortfall kommen soll. Dabei wurde vorgeschlagen, die Vorauszahlungen als Pauschalabgeltung der Steuerpflichtigen des ersten Quartals 1953 gelten zu lassen. Das wurde vom Ausschuß abgelehnt. Der Alternativvorschlag, die Laufzeit des Gesetzes auf den 31. Dezember 1952 zu beschränken, wurde vom Ausschuß ebenfalls abgelehnt. Der Grund für diese Ablehnung war, daß wir es uns nicht gestatten könnten, das Aufkommen für Berlin durch eventuell notwendig werdende steuerliche Beschlüsse im ersten Quartal 1953 irgendwie in Gefahr zu bringen.
Art. II enthält die Bestimmung für Berlin. § 12 Abs. 1 des Überleitungsgesetzes bestimmt, daß die Abgabengesetze auch im Land Berlin gelten. Das war im Falle dieses Gesetzes nicht möglich, weil in Berlin bereits eine Steuer, die ähnlich dem Notopfer Berlin wirkt, besteht, und zwar die Währungsnotabgabe. Es war aber auch verfassungsrechtlich möglicherweise bedenklich — entsprechende Bedenken wurden jedenfalls geäußert —, weil die Bundeskompetenz nicht durch einfaches Gesetz auf ein Land übertragen werden könne. Demgegenüber wurde aber zu Recht eingewandt: da das Land Berlin kein Land in staatsrechtlichem Sinne sei, so daß der Bund unmittelbare Gesetzgebungskompetenz im Land Berlin habe, könne durch diese Bestimmung auch keine Gesetzgebungskompetenz verletzt oder übertragen werden. Aus diesen Gründen hat sich der Ausschuß dahin entschieden, die Fassung des Art. II entsprechend dem Umdruck zu wählen. Danach gilt dieses Gesetz entgegen § 12 Abs. 1 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes — Drittes Überleitungsgesetz — vom 4. Januar 1952 nicht im Land Berlin. Sollte aber in Berlin die mögliche Aufhebung der Währungsnotabgabe erfolgen, tritt in Berlin an die Stelle dieser Notabgabe die Möglichkeit, daß auch Berlin eine entsprechende eigene Belastung seiner Steuerpflichtigen vornimmt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache der zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. I. — Das Wort wird nicht gewünscht; die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt zunächst ein Antrag des Ausschusses zu Art. I Ziffer 2 vor, den wir wohl als Änderungsantrag behandeln müssen. Ich bitte diejenigen, die diesem Änderungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit; es ist also so beschlossen.
    Dann liegt ein Änderungsantrag zu Ziffer 9 vor. Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich bitte dann diejenigen, die Art. I in der abgeänderten Fassung zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen angenommen.
    Ich rufe auf Art. II. Dazu liegt ein Antrag auf Umdruck Nr. 438 Ziffer 3 vor, den Wortlaut zu


    (Vizepräsident Dr. Schäfer)

    ändern. Ich bitte diejenigen, die diesem Ausschußantrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen angenommen.
    Ich rufe dann auf Art. III, Einleitung und Überschrift und bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit. Damit ist Art. III angenommen und das Gesetz in zweiter Lesung erledigt.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf Art I, — Art. II, — Art. III, — Einleitung und Überschrift und bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen angenommen.
    Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetz im ganzen zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen in dritter Lesung verabschiedet.
    Ich rufe nun auf Punkt 7 unserer Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Deutsche Arzneibuch (Nr. 2529 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 2857 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 164. Sitzung).

    Das Wort zur Berichterstattung hat Frau Abgeordnete Arnold.
    Frau Arnold (FU), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Das vorliegende Gesetz — Drucksache Nr. 2857 — über das Deutsche Arzneibuch ist von der Bundesregierung gemäß Art. 76 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgelegt worden. Die Zuständigkeit des Bundes zur gesetzlichen Regelung beruht auf Art. 74 Ziffer 19 des Grundgesetzes, wo es heißt:
    . . . Verkehr mit Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln und Giften.
    Das Gesetz hat den Zweck, das Deutsche Arzneibuch Nr. 6, Ausgabe von 1926, zu einem Bundesgesetz zu erklären — siehe § 1 des Entwurfs — und den Bundesminister des Innern zu ermächtigen, das Arzneibuch entsprechend den Fortschritten der medizin schen und pharmazeutischen Wissenschaften zu ergänzen oder neu herauszubringen — dies in § 2 des Entwurfs.
    Die rechtliche Notwendigkeit zum Erlaß eines Gesetzes über diesen Gegenstand ergibt sich aus folgendem. Das zur Zeit gültige Deutsche Arzneibuch geht in seinem rechtlichen Ursprung auf einen Beschluß des Bundesrates aus dem Jahre 1872 zurück. Auch die in der Zwischenzeit erfolgten weiteren fünf Ausgaben des Arzneibuches sind jeweils durch einen Beschluß des Bundesrats, später des Reichsrats, zustande gekommen. Diese rechtliche Grundlage für die Neuherausgabe eines Arzneibuches besteht aber heute nicht mehr, da der heutige Bundesrat nicht mehr Träger eines eigenen Verordnungsrechtes ist.
    Die sachliche Notwendigkeit zur Schaffung eines neuen Arzneibuches ergibt sich aus der Tatsache, daß seit 1926 eine große Anzahl wichtigster Arzneistoffe und Arzneimittel, wie z. B. die Vitamine, die Hormone, die Sulfonamide und die Antibiotika erst entdeckt und in die Therapie neu eingeführt wurden. Auch aus der Tatsache, daß z. B. die Schweiz 1941, England 1948, Frankreich 1949 und die Vereinigten Staaten 1948 und 1950 je ein neues nationales Arzneibuch herausgebracht haben, mag die Wichtigkeit der laufenden Anpassung der Arzneibücher an die wissenschaftlichen Fortschritte hervorgehen.
    Zu der Fassung des Entwurfs hat der Gesundheitsausschuß des Bundestages nach eingehender Beratung folgende textlichen Abänderungen beschlossen.
    In § 1 soll hinter dem Wort „Arzneistoffe" in der dritten Zeile das Wort „Arzneien" eingefügt werden. Diese Einfügung erscheint uns notwendig, um alle Stoffklassen und Stoffgruppen, die im Arzneibuch enthalten sind, damit anzusprechen. Da bisher eine Legaldefinition dieser Begriffe noch nicht besteht und das Arzneibuch Vertreter aller dieser drei Stoffgruppen enthält, erscheint es notwendig, diese drei Begriffe „Arzneistoffe", „Arzneien", „Arzneimittel" nebeneinander aufzuführen.
    Weiterhln soll hinter dem Wort „Arzneimittel" in § 1 dritte Zeile der Halbsatz .,soweit sie durch Anotheken abgegeben werden" eingefügt werden. Diese Finfügung hat den Zweck, das Deutsche Arzneibuch auf seinen bisherigen Anwendungsberech, nämlich die Apotheken, zu beschränken. Da das Arzneibuch lediglich für die Apotheken verbindlich ist, muß dies zum Ausdruck gebracht werden. Einer Anregung zur Erweiterung des Gültigkeitsbereichs des Deutschen Arzneibuchs über die Apotheken hinaus, z. B. für die pharmazeutische Industrie und verwandte Industrien, konnte der Gesundheitsausschuß nicht beipflichten, da diese Fragen nicht in den Rahmen des hier zur Erörterung stehenden Gesetzentwurfs gehören, sondern einem künftigen Arzneimittelgesetz vorbehalten bleiben müssen. Das Deutsche Arzneibuch soll eben nur das bleiben, was es immer war, nämlich das Handbuch für den Apotheker.
    Sodann ist ein § 2 a eingefügt worden, der lautet: Dieses Gesetz ,und die Grund des § 2 zu
    erlassenden Rechtsverordnungen gelten auch
    im Lande Berlin, sobald das Land Berlin gemäß Artikel 87 Absatz 2 seiner Verfassung die
    Anwendung dieses Gesetzes beschließt.
    Der Gesundheitsausschuß hat dieses Gesetz nach eingehender Beratung einstimmig angenommen. Er bittet das Hohe Haus, den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über das Deutsche Arzneibuch mit den vom Gesundheitsausschuß vorgenommenen Änderungen anzunehmen.

    (Beifall.)