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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, daß die Angelegenheit, die mit diesem Antrag dem Hohen Hause unterbreitet wird, eigentlich gar nicht spruchreif ist.
Im zweiten Satz heißt es:
Auch die teilweise Veräußerung der Aktien ... wird der Bundesregierung untersagt.
Dabei ist anscheinend nicht gesehen worden, daß die Bundesregierung keinerlei Bundeseigentum, weder Grundstücke noch Aktien, verkaufen kann, ohne daß das Hohe Haus und der Bundesrat dem
zustimmen. Die Angelegenheit wird also, wenn sie überhaupt einmal soweit kommen sollte, selbstverständlich dem Hohen Hause zu der ihm zustehenden Entscheidung vorgelegt werden.
In der Sache möchte ich noch folgendes sagen. Man braucht keinen Glaubenssatz daraus zu machen, daß der Bund all die verschiedenen großen und kleinen Eigentumsstücke behalten muß, die in der Hitlerzeit — aus durchsichtigen oder auch aus weniger durchsichtigen Gründen — Reichseigentum geworden sind. Ich glaube, es ist eine reine Zweckmäßigkeitsfrage, ob dieses Vielerlei von Grundstücken, Aktien, Gesellschaften und Betrieben im Bundeseigentum bleiben oder ob es unter Umständen auch einmal verkauft werden soll, um den Erlös daraus selbstverständlich wieder Zwecken des Bundesvermögens zuzuführen, nicht etwa daß dieser Erlös dann in den allgemeinen Haushaltseinnahmen und -ausgaben verschwinden sollte.
An die Bundesregierung sind nun verschiedene Interessentengruppen herangetreten und haben mitgeteilt, sie hätten Interesse an diesen Aktien. Wir haben uns mit den anderen zuständigen Ressorts in Verbindung gesetzt, und die Bundesregierung hat gewisse Richtlinien aufgestellt, die nach ihrer Ansicht ganz allgemein zu beachten seien, wenn überhaupt über derartige Anträge gesprochen werden soll.
Diese Grundlinien sind folgende. Wenn es sich um den Erwerb durch ausländische Kreise handeln sollte, d. h. also um die Einfuhr ausländischen Kapitals nach Deutschland, dann muß nach unserer Ansicht die Mehrheit der Aktien in deutscher Hand bleiben; der Vorstand und der Aufsichtsrat dieser Unternehmen müssen überwiegend mit Deutschen besetzt bleiben. Es muß sichergestellt sein, daß die Werke in möglichst großem Umfang weiterhin dem Aufbau der deutschen Handelsschiffahrt dienstbar gemacht werden. Der Verkaufserlös dürfte nicht . etwa in Sperrmark, sondern lediglich in Devisen hereinkommen. Der Erlös — ich habe das schon angedeutet — müßte der Erhaltung des Bundesvermögens dienen, also wieder den wirtschaftlichen Unternehmungen des Bundes zum Ausbau oder zum Wiederaufbau zugeführt werden. Es ist ganz selbstverständlich, daß eine Veräußerung von Bundeseigentum, sei es an In- oder an Ausländer oder zu gewissen Teilen an beide, überhaupt nur in Betracht gezogen werden kann, wenn das im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft liegen würde, d. h. auch der Arbeitnehmerschaft des betreffenden Unternehmens.
Ein Angebot der Bundesregierung an irgend jemanden ist nicht erfolgt und wird nicht erfolgen. Wenn aber Interessentengruppen glauben, der Bundesregierung ein Angebot machen zu sollen, dann wird es an Hand dieser Richtlinien geprüft werden. Wenn die Bundesregierung glaubt, das Angebot befürworten zu können, dann wird es dem Hohen Hause und dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden.