Rede von
Adolf
Ahrens
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag wurde in der 170. Plenarsitzung am 24. Oktober vorigen Jahres an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat auch in diesem Fall das Bundesministerium für Verkehr um Stellungnahme gebeten, die ihm mit Schreiben vom 14. November 1951 übersandt wurde.
Der Ausschuß hat sich seit Beginn seiner Tätigkeit mit dem Problem der Fahrpreisermäßigung, man kann wohl sagen, laufend beschäftigt und eine größere Anzahl von Anträgen dieser Art bearbeitet. In den meisten Fällen ist er jedoch zu dem Ergebnis gekommen, daß es der Deutschen Bundesbahn im Hinblick auf ihre gespannte Finanzlage nicht zugemutet werden kann, noch weitere Fahrpreisermäßigungen zu gewähren, wenn von der Tatsache ausgegangen wird, daß etwa 75 % sämtlicher von der Deutschen Bundesbahn beförderten Personen fahrpreisvergünstigt fahren. Bei der Stellungnahme zu dem Antrag Drucksache Nr. 2678 ist es aber unbedingt erforderlich, von den derzeitigen Gegebenheiten der Seeschiffahrt auszugehen.
Aus der Praxis kann ich Ihnen berichten, daß die Liegezeiten der modernen Seeschiffe und insbesondere der Tanker im Hafen viel weniger als 24 Stunden betragen. Es kommt auch vor, daß deutsche Seeleute ein ganzes Jahr keine Möglichkeit haben, Urlaub zu erhalten, da die Zeit für die Lade- und Löscharbeiten zu kurz ist. In dieser Zeit der Be- und Entladung des Schiffes sind die Seeleute auf dem Schiff unentbehrlich und haben
keine Gelegenheit, ihre nächsten Angehörigen aufzusuchen, was in den meisten Fällen auch mit größeren Reisen auf der Eisenbahn verbunden ist. Wie oft gibt es persönliche Belange zu klären, die im Hinblick auf die Dringlichkeit durch Schriftwechsel nicht erledigt werden können. Es muß also eine Möglichkeit geschaffen werden, daß ein Angehöriger den Seemann auf seinem Schiff im Hafen besuchen kann und dabei dieselbe Fahrpreisermäßigung erhält, die der Seemann bekommen würde, wenn er seine Angehörigen besuchte. Das ist es, in kurzen Sätzen, worum es sich bei diesem Antrag handelt und womit letzten Endes auch eine alte soziale Forderung der deutschen Seeleute erfüllt würde.
Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner 91. Sitzung am 12. Dezember vorigen Jahres mit dem Antrag Drucksache Nr. 2678 eingehend beschäftigt und bittet Sie, diesem Antrag unverändert zuzustimmen.