Rede von
Peter
Horn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich im Rahmen der ersten Lesung dieser beiden Gesetzentwürfe der SPD für die Fraktion der CDU/CSU auf folgende kurze Erklärung beschränken.
Meine Fraktion stimmt der Überweisung der Anträge an den Sozialpolitischen Ausschuß zu. Ich möchte aber schon jetzt keinen Zweifel darüber lassen, daß die Anträge so, wie sie gestellt sind, unsere Zustimmung nicht finden können. Wir werden tins weder im Ausschuß noch bei der späteren zweiten und der darauffolgenden' dritten Lesung für eine völlige Beseitigung der Versicherungspflichtgrenze bei diesen beiden Versicherungsträgern aussprechen können. Es bedarf das hier, wie ich glaube, keiner eingehenden Begründung.
Was sachlich dazu zu sagen ist, werden wir im Ausschuß vorbringen. Aber ich wiederhole nur Bekanntes in dieser Frage, wenn ich sage, daß uns hier eben ganz grundsätzliche Verschiedenheiten in der Auffassung von dem, was die Sozialversicherung sein soll, trennen.
Mir ist bekannt, daß sich das Bundesarbeitsministerium seit einiger Zeit bereits damit beschäftigt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die sowohl die Erhöhung der Krankenversicherungspflichtgrenze als auch die Änderung der Versicherungspflichtgrenzen bei der Angestellten- und be der Knappschaftsversicherung zum Inhalt haber soll. Es ist keineswegs so, daß sich meine Freund
etwa gegen jede Veränderung der Grenzen nach oben aussprechen würden. Auch wir halten eine Änderung des derzeitig geltenden Betrags für notwendig, und wir sind auch der Meinung, daß die erforderliche Anpassung mit aller Beschleunigung vorgenommen werden muß. Das gilt für alle drei Versicherungsarten. Das Hohe Haus hat sich neulich hier in dem Auftrag, den es der Bundesregierung gegeben hat, bezüglich der Krankenversicherung für die Festsetzung der Grenze auf 500 DM ausgesprochen. Wenn jetzt die Regierung die drei Versicherungsarten in einer Gesetzesvorlage behandeln will, dann möchte ich mit allem Nachdruck noch einmal sagen, daß diese Erarbeitung des Gesetzentwurfs dann aber der allergrößten Beschleunigung bedarf.
Wenn wir uns nur den technischen Ablauf der Gesetzesberatung vorstellen und uns vergegenwärtigen, daß wir heute schon den 17. Januar zählen, dann ergibt sich doch, daß es größter Eile bedarf, wenn beispielsweise — um die Krankenversicherung zu erwähnen — die Dinge schon zum 1. April zum Tragen kommen sollen. Ich glaube, es ist niemand hier in diesem Hause, der es als zumutbar und erträglich ansehen wollte, wenn die Regelung dieser Fragen etwa noch um ein weiteres Vierteljahr hinausgeschoben wird, eben dadurch, daß wir nicht rechtzeitig vor dem 1. April mit der gesamten Prozedur zu Ende kommen.
Was für die Krankenversicherung gilt, möchte ich aber auch für die beiden andern Versicherungsarten mit genau demselben Nachdruck sagen. Die Anpassung in der Angestelltenversicherung und vor allen Dingen auch in der Knappschaftsversicherung ist eben dringend und eilig.
Ich möchte deshalb diese kurzen Darlegungen mit der ausdrücklichen Bitte an den Herrn Vertreter des Bundesarbeitsministeriums, Herrn Staatssekretär Sauerborn, abschließen, doch bei der Bundesregierung alles dafür zu tun, daß uns die Gesetzesvorlage noch im Verlauf dieses Monats zugeht.