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    Deutscher Bundestag — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1952 7911 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1952. Geschäftliche Mitteilungen . 7912D, 7913D, '7938C Bericht des Bundeskanzlers über die Maßnahmen zur Betreuung von im Ausland lebenden Deutschen (Nr. 3001 der Drucksachen) 7914A Zur Tagesordnung 7912D Renner (KPD) 7913A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2875 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2949 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 411, 415, 416, 421) 7912D Beratung vertagt 7913D Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, CDU/CSU, FDP betr. Rückgabe des Vermögens des Reichskriegerbundes Kyffhäuser (Nr. 2881 der Drucksachen) 7914A Dr. von Merkatz (DP), Anfragender 7914B, 7918C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7915C Pohle (SPD) 7916A Hoogen (CDU) 7917A Paul (Düsseldorf) (KPD) 7917D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, FU, DP und Gruppe BHE-DG eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über weitere Stundung von Soforthilfeabgabe (Zweites Soforthilfeanpassungsgesetz - 2. SHAnpG) (Nr. 2990 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 423) 7919.A Kunze (CDU), Antragsteller . 7919B, 7920C Seuffert (SPD) 7919E Dr. Atzenroth (FDP) 7919E Dr. Horlacher (CSU) 7920E Abstimmungen . . . 7920C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (Nr. 2943 der Drucksachen) 7921A Ausschußüberweisung 7921A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Nord in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zugunsten der Jagd- und Sportwaffenfabrik J. P. Sauer & Sohn A. G. in Eckernförde (Nr 2330 der Drucksachen) 7921A Ausschußüberweisung 7921B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Mariensiel bei Wilhelmshaven (Nr. 2944 der Drucksachen) 7921B Ausschußüberweisung 7921B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Nr. 2901 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung_ des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung (Nr. 2902 der Drucksachen) 7921B Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller 7921B Mißmahl (SPD), Antragsteller . . . 7922A Horn (CDU) 7922D Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP) . . . . 7923B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 7923B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7924A Frau Kalinke (DP) 7924D Ausschußüberweisung 7925B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes (Nr. 2952 der Drucksachen) 7925B Ausschußüberweisung 7925C Beratung des Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und 'auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Wegnahme der bundeseigenen, im Auslande gelegenen Dienstgebäude des ehemaligen Auswärtigen Amtes (Nrn. 2850, 2468 der Drucksachen; Umdruck Nr. 329) . . 7925C, 7938C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 7938C Beschlußfassung 7938D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen) 7925C Ausschußüberweisung 7925C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handelsvertrag vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland (Nr. 2792 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2946 der Drucksachen) 7925D Kuhlemann (DP), Berichterstatter . 7925D Beschlußfassung 7926A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 2793 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2947 der Drucksachen) 7926B Kuhlemann (DP), Berichterstatter . 7926B Beschlußfassung 7926C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes (Nr. 2847 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2978 der Drucksachen) 7926D Beschlußfassung 7926D Beratung des Mündlicher Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Einsetzung eines Bundessparkommissars (Nrn. 2924, 1460 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 424) 7927A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7927A Wacker (CDU) 7928A Schoettle (SPD) 7929A Dr. Bertram (FU) 7929C Dr. Leuchtgens (DP) 7930B Ausschußrücküberweisung . 7930C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der 50prozentigen Ermäßigung der Arbeiterkarte für deutsche Seeleute auf einen Angehörigen für Besuchszwecke (Nm. 2945, 2678 der Drucksachen) 7930C Ahrens (DP), Berichterstatter . . . 7930D Beschlußfassung 7931A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Zurückziehung des Antrags der Bundesregierung auf Verbot der KPD (Nr. 2920 der Drucksachen) 7931A Fisch (KPD), Antragsteller 7931B Beschlußfassung 7933B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Osthandel (Nr. 2935 der Drucksachen) 7933B Ausschußüberweisung 7933B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Wahlgesetzes für die gesamtdeutschen Wahlen (Nr. 2966 der Drucksachen) 7933C Rische (KPD), Antragsteller 7933C Wehner (SPD) 7935C Ausschußüberweisung 7935C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbot der Veräußerung der bundeseigenen Werften (Nr. 2932 der Drucksachen) 7935C Gundelach (KPD), Antragsteller '7935D, 7937D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7936B Dr. Gülich (SPD) 7936D Dr. Bucerius (CDU) 7937C Rademacher (FDP) '7938A Ausschußüberweisung 7938C Beratung der Übersichten Nrn. 45, 46 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdrucke Nrn. 406, 414) 7938D Nächste Sitzung 7938D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Drucksache Nr. 2902 legt Ihnen meine Fraktion den Entwurf eines Gesetzes vor, der sich auf die Änderung des § 7 des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes bezieht. Dieser § 7 beinhaltet den alten § 28 des Reichsknappschaftsgesetzes. Der von meiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf findet die Zustimmung der Industriegewerkschaft Bergbau und ebenso die Zustimmung der westdeutschen Knappschaften. Ich hoffe, daß auch Sie, meine Damen und Herren, ihm Ihre Unterstützung nicht versagen werden, auch dann nicht, wenn es schwer sein sollte, sich vom Althergebrachten abzuwenden und neue Wege zu gehen.
    Die deutsche Sozialversicherung beschränkte sich in ihrer Regelung der Versicherungspflicht bewußt auf die Personenkreise, denen es auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse nicht zugemutet werden konnte, die Versorgung bei Krankheit, Invalidität und Alter selbst zu sichern. Aus diesem Grunde waren und sind auch heute noch nicht nur in der Angestelltenversicherung, sondern auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung nur die Angestellten versicherungspflichtig, deren Arbeitseinkommen — ohne Familienzuschläge — eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist in den letztes Jahren auf Grund der wirtschaftlichen Schwankungen wiederholt geändert worden. Man ging aus von 4000 Mark und änderte die Grenze dann in 6000, in 8400 und in 7200 Mark. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt diese Grenze seit dem 1. Juni 1949 wiederum bei 8400 DM jährlich. Diese Erhöhung auf 8400 DM war notwendig geworden, weil die Abteilungssteiger und die ihnen gleichgestellten Bergbauangestellten, die seit j eher versicherungspflichtig waren, durch Gehaltsaufbesserungen im Gefolge der Teuerung die bisherige Pflichtgrenze überschritten und dadurch versicherungsfrei wurden. Die Gefahr einer vorübergehenden Versicherungsfreiheit bei dem hier angeführten Personenkreis kehrte infolge von Gehaltsaufbesserungen und der leider oft mit Verzögerung durchgeführten Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze stets wieder und verursachte oft Lücken in der kontinuierlichen Beitragsleistung für die Sozialversicherung.
    Diese Gefahr ist zur Zeit besonders groß. Sie veranlaßte den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Knappschaften der Bundesrepublik, wiederholt die Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze zu beantragen, einmal auf 9600 DM, zum anderen und zum letzten Male auf 10 200 DM jährlich; leider ohne Erfolg.
    Selbst dann, wenn man sich dazu entschließen könnte, dieser Forderung stattzugeben, ware das, was wir mit unserem Antrag erreichen wollen, noch nicht erreicht, nämlich die. Erfassung aller im Bergbau Beschäftigten, die doch alle den gleichen Gefahren ausgesetzt sind. Dieser bisher nicht erfaßte Personenkreis — etwa 3500 bis 4000 Menschen — hat die jetzige Berufsstellung erst im Laufe eines langen Arbeitslebens erreicht und daher zum Teil eine erhebliche Zeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung zugebracht; er hat damit die für die Errechnung der Wartezeit notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Die Anwartschaft auf spätere Rentenansprüche wird durch freiwillige Weiterversicherung erhalten. Die relativ hohen Beiträge mögen dafür Veranlassung gewesen sein, daß nicht wenige Angestellte nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung sich nicht um die Erhaltung ihrer Anwartschaft bemüht haben. Vielleicht geschah dies aus Sorglosigkeit oder auch aus Unkenntnis der Dinge. Ist nun bei Eintritt des Versicherungsfalles die Halbdeckung nicht erreicht oder sind freiwillige Beiträge nicht gezahlt worden, dann würde kein Rentenanspruch bestehen, selbst dann nicht, wenn der Betreffende zehn oder zwanzig Jahre Beiträge in die Pflichtversicherung gezahlt hat.
    Die Praxis beweist uns immer wieder, daß Rentenanträge der ehemals Versicherungspflichtigen abgelehnt werden müssen, weil die Anwartschaft erloschen ist. Diese Leute fallen dann trotz einer jahrelangen Beitragsleistung der öffentlichen Fürsorge zur Last. Niemand — mag er sozial stehen, wo er will — konnte oder kann für die Zukunft von sich behaupten, gegen alle Wechselfälle des Lebens gefeit zu sein. Die früheren Auffassungen über den Personenkreis der sozial Gefährdeten sind heute völlig veraltet. Die großen politischen sozialen und wirtschaftlichen Umwälzungen der letzten Jahrzehnte und die sich daraus ergebende Labilität unserer Wirtschaft und unseres ganzen Seins sollten uns davor schützen, anzunehmen, daß der einzelne auf sich allein gestellt sich durch private Maßnahmen für sein Alter, für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Invalidität eine auskömmliche Rente schaffen kann. Das kann nur die Solidarität der Sozialversicherung. Ich bitte Sie, unserem Entwurf zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich eröffne die gemeinsame Besprechung der beiden Gesetzentwürfe, deren erste Beratung im Rahmen der vereinbarten Redezeit von 60 Minuten erfolgen soll.
Herr Abgeordneter Horn hat das Wort.

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    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich im Rahmen der ersten Lesung dieser beiden Gesetzentwürfe der SPD für die Fraktion der CDU/CSU auf folgende kurze Erklärung beschränken.
    Meine Fraktion stimmt der Überweisung der Anträge an den Sozialpolitischen Ausschuß zu. Ich möchte aber schon jetzt keinen Zweifel darüber lassen, daß die Anträge so, wie sie gestellt sind, unsere Zustimmung nicht finden können. Wir werden tins weder im Ausschuß noch bei der späteren zweiten und der darauffolgenden' dritten Lesung für eine völlige Beseitigung der Versicherungspflichtgrenze bei diesen beiden Versicherungsträgern aussprechen können. Es bedarf das hier, wie ich glaube, keiner eingehenden Begründung.

    (Zuruf von der SPD: Doch!)

    Was sachlich dazu zu sagen ist, werden wir im Ausschuß vorbringen. Aber ich wiederhole nur Bekanntes in dieser Frage, wenn ich sage, daß uns hier eben ganz grundsätzliche Verschiedenheiten in der Auffassung von dem, was die Sozialversicherung sein soll, trennen.
    Mir ist bekannt, daß sich das Bundesarbeitsministerium seit einiger Zeit bereits damit beschäftigt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die sowohl die Erhöhung der Krankenversicherungspflichtgrenze als auch die Änderung der Versicherungspflichtgrenzen bei der Angestellten- und be der Knappschaftsversicherung zum Inhalt haber soll. Es ist keineswegs so, daß sich meine Freund


    (Horn)

    etwa gegen jede Veränderung der Grenzen nach oben aussprechen würden. Auch wir halten eine Änderung des derzeitig geltenden Betrags für notwendig, und wir sind auch der Meinung, daß die erforderliche Anpassung mit aller Beschleunigung vorgenommen werden muß. Das gilt für alle drei Versicherungsarten. Das Hohe Haus hat sich neulich hier in dem Auftrag, den es der Bundesregierung gegeben hat, bezüglich der Krankenversicherung für die Festsetzung der Grenze auf 500 DM ausgesprochen. Wenn jetzt die Regierung die drei Versicherungsarten in einer Gesetzesvorlage behandeln will, dann möchte ich mit allem Nachdruck noch einmal sagen, daß diese Erarbeitung des Gesetzentwurfs dann aber der allergrößten Beschleunigung bedarf.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn wir uns nur den technischen Ablauf der Gesetzesberatung vorstellen und uns vergegenwärtigen, daß wir heute schon den 17. Januar zählen, dann ergibt sich doch, daß es größter Eile bedarf, wenn beispielsweise — um die Krankenversicherung zu erwähnen — die Dinge schon zum 1. April zum Tragen kommen sollen. Ich glaube, es ist niemand hier in diesem Hause, der es als zumutbar und erträglich ansehen wollte, wenn die Regelung dieser Fragen etwa noch um ein weiteres Vierteljahr hinausgeschoben wird, eben dadurch, daß wir nicht rechtzeitig vor dem 1. April mit der gesamten Prozedur zu Ende kommen.
    Was für die Krankenversicherung gilt, möchte ich aber auch für die beiden andern Versicherungsarten mit genau demselben Nachdruck sagen. Die Anpassung in der Angestelltenversicherung und vor allen Dingen auch in der Knappschaftsversicherung ist eben dringend und eilig.
    Ich möchte deshalb diese kurzen Darlegungen mit der ausdrücklichen Bitte an den Herrn Vertreter des Bundesarbeitsministeriums, Herrn Staatssekretär Sauerborn, abschließen, doch bei der Bundesregierung alles dafür zu tun, daß uns die Gesetzesvorlage noch im Verlauf dieses Monats zugeht.