Rede:
ID0118602800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 14
    1. Den: 1
    2. zweiten: 1
    3. Gesetzentwurf,: 1
    4. Drucksache: 1
    5. Nr.: 1
    6. 2902,: 1
    7. wünscht: 1
    8. Herr: 1
    9. Abgeordneter: 1
    10. Mißmahl: 1
    11. zu: 1
    12. begründen.: 1
    13. Bitte: 1
    14. schön!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1952 7911 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1952. Geschäftliche Mitteilungen . 7912D, 7913D, '7938C Bericht des Bundeskanzlers über die Maßnahmen zur Betreuung von im Ausland lebenden Deutschen (Nr. 3001 der Drucksachen) 7914A Zur Tagesordnung 7912D Renner (KPD) 7913A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2875 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2949 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 411, 415, 416, 421) 7912D Beratung vertagt 7913D Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, CDU/CSU, FDP betr. Rückgabe des Vermögens des Reichskriegerbundes Kyffhäuser (Nr. 2881 der Drucksachen) 7914A Dr. von Merkatz (DP), Anfragender 7914B, 7918C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7915C Pohle (SPD) 7916A Hoogen (CDU) 7917A Paul (Düsseldorf) (KPD) 7917D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, FU, DP und Gruppe BHE-DG eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über weitere Stundung von Soforthilfeabgabe (Zweites Soforthilfeanpassungsgesetz - 2. SHAnpG) (Nr. 2990 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 423) 7919.A Kunze (CDU), Antragsteller . 7919B, 7920C Seuffert (SPD) 7919E Dr. Atzenroth (FDP) 7919E Dr. Horlacher (CSU) 7920E Abstimmungen . . . 7920C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (Nr. 2943 der Drucksachen) 7921A Ausschußüberweisung 7921A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Nord in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zugunsten der Jagd- und Sportwaffenfabrik J. P. Sauer & Sohn A. G. in Eckernförde (Nr 2330 der Drucksachen) 7921A Ausschußüberweisung 7921B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Mariensiel bei Wilhelmshaven (Nr. 2944 der Drucksachen) 7921B Ausschußüberweisung 7921B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Nr. 2901 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung_ des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung (Nr. 2902 der Drucksachen) 7921B Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller 7921B Mißmahl (SPD), Antragsteller . . . 7922A Horn (CDU) 7922D Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP) . . . . 7923B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 7923B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7924A Frau Kalinke (DP) 7924D Ausschußüberweisung 7925B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes (Nr. 2952 der Drucksachen) 7925B Ausschußüberweisung 7925C Beratung des Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und 'auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Wegnahme der bundeseigenen, im Auslande gelegenen Dienstgebäude des ehemaligen Auswärtigen Amtes (Nrn. 2850, 2468 der Drucksachen; Umdruck Nr. 329) . . 7925C, 7938C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 7938C Beschlußfassung 7938D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen) 7925C Ausschußüberweisung 7925C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handelsvertrag vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland (Nr. 2792 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2946 der Drucksachen) 7925D Kuhlemann (DP), Berichterstatter . 7925D Beschlußfassung 7926A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 2793 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2947 der Drucksachen) 7926B Kuhlemann (DP), Berichterstatter . 7926B Beschlußfassung 7926C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes (Nr. 2847 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2978 der Drucksachen) 7926D Beschlußfassung 7926D Beratung des Mündlicher Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Einsetzung eines Bundessparkommissars (Nrn. 2924, 1460 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 424) 7927A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7927A Wacker (CDU) 7928A Schoettle (SPD) 7929A Dr. Bertram (FU) 7929C Dr. Leuchtgens (DP) 7930B Ausschußrücküberweisung . 7930C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der 50prozentigen Ermäßigung der Arbeiterkarte für deutsche Seeleute auf einen Angehörigen für Besuchszwecke (Nm. 2945, 2678 der Drucksachen) 7930C Ahrens (DP), Berichterstatter . . . 7930D Beschlußfassung 7931A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Zurückziehung des Antrags der Bundesregierung auf Verbot der KPD (Nr. 2920 der Drucksachen) 7931A Fisch (KPD), Antragsteller 7931B Beschlußfassung 7933B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Osthandel (Nr. 2935 der Drucksachen) 7933B Ausschußüberweisung 7933B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Wahlgesetzes für die gesamtdeutschen Wahlen (Nr. 2966 der Drucksachen) 7933C Rische (KPD), Antragsteller 7933C Wehner (SPD) 7935C Ausschußüberweisung 7935C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbot der Veräußerung der bundeseigenen Werften (Nr. 2932 der Drucksachen) 7935C Gundelach (KPD), Antragsteller '7935D, 7937D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7936B Dr. Gülich (SPD) 7936D Dr. Bucerius (CDU) 7937C Rademacher (FDP) '7938A Ausschußüberweisung 7938C Beratung der Übersichten Nrn. 45, 46 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdrucke Nrn. 406, 414) 7938D Nächste Sitzung 7938D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die für die Überweisung sind, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; die Überweisung ist abgelehnt.
    Ich -rufe in der zweiten Beratung den einzigen Paragraphen auf. Es liegt dazu ein Abänderungsantrag vor, den Herr Abgeordneter Seuffert bereits begründet hat. Soll er nochmals begründet werden? — Offenbar nicht! — Weitere Wortmeldungen liegen ebenfalls nicht vor. Ich schließe die Einzelbesprechung zu dem einzigen Paragraphen des Gesetzes.
    Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Fraktion der SPD, Umdruck Nr. 423. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den Paragraphen in der Fassung des Antrages. Ich bitte die Damen und Herren, die für den einzigen Paragraphen des Antrags Drucksache Nr. 2990 sind, eine Hand zu erheben. — Das ist ohne Frage die Mehrheit des Hauses; der einzige Paragraph ist angenommen.
    Ich rufe auf Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die für die Einleitung und Überschrift sind, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit des Hauses; Einleitung und Überschrift sind angenommen.
    Ich rufe die
    dritte Beratung
    auf. Erfolgen zur allgemeinen Aussprache Wortmeldungen? — Offenbar nicht. Ich schließe die allgemeine Besprechung.
    Ich rufe zur Einzelbesprechung in der dritten Beratung den einzigen Paragraphen sowie Einleitung und Überschrift des Gesetzes auf. Ich bitte die Damen und Herren, die dem aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. —


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Das ist die überwiegende Mehrheit des Hauses. — Angenommen.
    Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz über weitere Stundung von Soforthilfeabgabe (Zweites Soforthilfeanpassungsgesetz). Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit des Hauses. — Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung angenommen.
    Ich rufe den dritten Punkt der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (Nr. 2943 der Drucksachen).
    Herr Staatssekretär Dr. Hartmann verzichtet auf eine Begründung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem
    Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Ich rufe den Punkt 4 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Nord in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zu Gunsten der Jagd- und Sportwaffenfabrik J. P. Sauer & Sohn A. G. in Eckernförde (Nr. 2330 der Drucksachen).
    Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine Begründung. — Eine Aussprache wird n icht gewünscht.
    Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag des Bundesministers der Finanzen dem Haushaltsausschuß zu überweisen. — Das Haus ist mit der Überweisung einverstanden.
    Ich rufe den Punkt 5 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Mariensiel bei Wilhelmshaven (Nr. 2944 der Drucksachen).
    Ich unterstelle, daß in gleicher Weise verfahren werden und Überweisung an den Haushaltsausschuß erfolgen soll. — Die Überweisung ist erfolgt.
    Der Punkt 6 ist abgesetzt worden.
    Ich rufe Punkt '7 auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Nr. 2901 der Drucksachen).
    Dieser Punkt soll mit Punkt 8 der Tagesordnung verbunden werden:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung (Nr. 2902 der Drucksachen).
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Meyer.
    Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller:, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem von meiner Fraktion vorgelegten Antrag Drucksache Nr. 2901 wird gefordert, in § 1 Abs. 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes die auf die Versicherungspflichtgrenze bezügliche Bestimmung und den § 3 selber zu streichen. Die Begrenzung der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung auf einen Jahresarbeitsverdienst von 7200 DM ist vor einer Reihe von Jahren, bereits vor 1933, erfolgt. Sie entspricht heute zweifellos nicht mehr den Gehaltsregelungen, die angesichts der Preissteigerung für weite Angestelltenschichten erfolgen mußten. Wir sind darüber hinaus der Meinung, daß man dem nicht begegnen sollte, indem man eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze vornimmt, wie wir sie auf dem Gebiete der Krankenversicherung auf Grund entsprechender Anträge bereits beschlossen haben. Man sollte vielmehr jetzt dazu übergehen, die Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung völlig zu beseitigen, wie das analog von vornherein auch für die Invalidenversicherung gegolten hat.
    Wir glauben dabei davon ausgehen zu können, daß die Beseitigung der Versicherungspflichtgrenze keine Neuregelung des Beitragsklassensystems herbeizuführen braucht, sondern daß die jetzige Beitragsklassenregelung weiterhin bestehen bleiben kann und daß die Sätze für die höchste Beitragsklasse, die heute für die Versicherungspflichtgrenze festgesetzt ist, auch weiterhin Anwendung finden können. Es ist zweifellos, daß jede Festsetzung einer neuen Versicherungspflichtgrenze im Zuge der Preisentwicklung immer wieder zu: der Überlegung nötigt, wie hoch man die Versicherungspflichtgrenze festsetzen soll. Eine Anzahl von Angestellten gerät bei diesem Wechsel immer wieder aus der Versicherungspflichtgrenze heraus und ist dann genötigt, die Arbeitgeberbeiträge selbst zu zahlen. Dabei ist heute schon festzustellen, daß die Erhöhung ihrer Gehälter, die erfolgen mußte, im wesentlichen oder jedenfalls zu einem erheblichen Teil dadurch kompensiert wird, daß sie den Arbeitgeberanteil — neben den weiteren Aufwendungen, die sie für Einkommensteuer und im übrigen machen müssen — selber übernehmen müssen. Mir sind Gehaltserhöhungen von 15 % bekannt, die über die heutige Versicherungspflichtgrenze hinausgeführt haben, bei denen die Beteiligten von einem Erhöhungsbetrag von 100 DM effektiv ganze 28 DM ausgezahlt bekommen haben. Das andere ging verloren, weil sie diese Kosten übernehmen müssen.
    Es besteht auch sachlich keine Notwendigkeit, eine Versicherungspflichtgrenze festzusetzen. Vielmehr liegt es sowohl im Interesse der Beteiligten als auch im Interesse der Angestelltenversicherung selber, daß alle die Möglichkeit haben, sich durch Beitragsleistung in der Angestelltenversicherung eine Rentensicherung zu verschaffen. Es besteht ein sachliches Interesse daran, durch gesetzliche Bestimmungen den Arbeitgeber zu verpflichten, den Arbeitgeberanteil auch für diese Angestelltenschicht zu übernehmen.
    In dieser Schau der Dinge bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen, durch Beseitigung der Versicherungspflichtgrenze nunmehr der Gesamtheit der versicherungspflichtigen Angestellten — die im übrigen im Berufskatalog bestimmt werden — die Möglichkeit zu geben, ohne Einschränkung an der Angestelltenversicherung teilzunehmen. Wir bitten Sie, unseren Antrag dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen und ihn bei der Beratung im Ausschuß zu fördern.



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Den zweiten Gesetzentwurf, Drucksache Nr. 2902, wünscht Herr Abgeordneter Mißmahl zu begründen. Bitte schön!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Drucksache Nr. 2902 legt Ihnen meine Fraktion den Entwurf eines Gesetzes vor, der sich auf die Änderung des § 7 des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes bezieht. Dieser § 7 beinhaltet den alten § 28 des Reichsknappschaftsgesetzes. Der von meiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf findet die Zustimmung der Industriegewerkschaft Bergbau und ebenso die Zustimmung der westdeutschen Knappschaften. Ich hoffe, daß auch Sie, meine Damen und Herren, ihm Ihre Unterstützung nicht versagen werden, auch dann nicht, wenn es schwer sein sollte, sich vom Althergebrachten abzuwenden und neue Wege zu gehen.
    Die deutsche Sozialversicherung beschränkte sich in ihrer Regelung der Versicherungspflicht bewußt auf die Personenkreise, denen es auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse nicht zugemutet werden konnte, die Versorgung bei Krankheit, Invalidität und Alter selbst zu sichern. Aus diesem Grunde waren und sind auch heute noch nicht nur in der Angestelltenversicherung, sondern auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung nur die Angestellten versicherungspflichtig, deren Arbeitseinkommen — ohne Familienzuschläge — eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist in den letztes Jahren auf Grund der wirtschaftlichen Schwankungen wiederholt geändert worden. Man ging aus von 4000 Mark und änderte die Grenze dann in 6000, in 8400 und in 7200 Mark. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt diese Grenze seit dem 1. Juni 1949 wiederum bei 8400 DM jährlich. Diese Erhöhung auf 8400 DM war notwendig geworden, weil die Abteilungssteiger und die ihnen gleichgestellten Bergbauangestellten, die seit j eher versicherungspflichtig waren, durch Gehaltsaufbesserungen im Gefolge der Teuerung die bisherige Pflichtgrenze überschritten und dadurch versicherungsfrei wurden. Die Gefahr einer vorübergehenden Versicherungsfreiheit bei dem hier angeführten Personenkreis kehrte infolge von Gehaltsaufbesserungen und der leider oft mit Verzögerung durchgeführten Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze stets wieder und verursachte oft Lücken in der kontinuierlichen Beitragsleistung für die Sozialversicherung.
    Diese Gefahr ist zur Zeit besonders groß. Sie veranlaßte den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Knappschaften der Bundesrepublik, wiederholt die Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze zu beantragen, einmal auf 9600 DM, zum anderen und zum letzten Male auf 10 200 DM jährlich; leider ohne Erfolg.
    Selbst dann, wenn man sich dazu entschließen könnte, dieser Forderung stattzugeben, ware das, was wir mit unserem Antrag erreichen wollen, noch nicht erreicht, nämlich die. Erfassung aller im Bergbau Beschäftigten, die doch alle den gleichen Gefahren ausgesetzt sind. Dieser bisher nicht erfaßte Personenkreis — etwa 3500 bis 4000 Menschen — hat die jetzige Berufsstellung erst im Laufe eines langen Arbeitslebens erreicht und daher zum Teil eine erhebliche Zeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung zugebracht; er hat damit die für die Errechnung der Wartezeit notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Die Anwartschaft auf spätere Rentenansprüche wird durch freiwillige Weiterversicherung erhalten. Die relativ hohen Beiträge mögen dafür Veranlassung gewesen sein, daß nicht wenige Angestellte nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung sich nicht um die Erhaltung ihrer Anwartschaft bemüht haben. Vielleicht geschah dies aus Sorglosigkeit oder auch aus Unkenntnis der Dinge. Ist nun bei Eintritt des Versicherungsfalles die Halbdeckung nicht erreicht oder sind freiwillige Beiträge nicht gezahlt worden, dann würde kein Rentenanspruch bestehen, selbst dann nicht, wenn der Betreffende zehn oder zwanzig Jahre Beiträge in die Pflichtversicherung gezahlt hat.
    Die Praxis beweist uns immer wieder, daß Rentenanträge der ehemals Versicherungspflichtigen abgelehnt werden müssen, weil die Anwartschaft erloschen ist. Diese Leute fallen dann trotz einer jahrelangen Beitragsleistung der öffentlichen Fürsorge zur Last. Niemand — mag er sozial stehen, wo er will — konnte oder kann für die Zukunft von sich behaupten, gegen alle Wechselfälle des Lebens gefeit zu sein. Die früheren Auffassungen über den Personenkreis der sozial Gefährdeten sind heute völlig veraltet. Die großen politischen sozialen und wirtschaftlichen Umwälzungen der letzten Jahrzehnte und die sich daraus ergebende Labilität unserer Wirtschaft und unseres ganzen Seins sollten uns davor schützen, anzunehmen, daß der einzelne auf sich allein gestellt sich durch private Maßnahmen für sein Alter, für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Invalidität eine auskömmliche Rente schaffen kann. Das kann nur die Solidarität der Sozialversicherung. Ich bitte Sie, unserem Entwurf zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)