Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die für die Überweisung sind, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; die Überweisung ist abgelehnt.
Ich -rufe in der zweiten Beratung den einzigen Paragraphen auf. Es liegt dazu ein Abänderungsantrag vor, den Herr Abgeordneter Seuffert bereits begründet hat. Soll er nochmals begründet werden? — Offenbar nicht! — Weitere Wortmeldungen liegen ebenfalls nicht vor. Ich schließe die Einzelbesprechung zu dem einzigen Paragraphen des Gesetzes.
Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Fraktion der SPD, Umdruck Nr. 423. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Paragraphen in der Fassung des Antrages. Ich bitte die Damen und Herren, die für den einzigen Paragraphen des Antrags Drucksache Nr. 2990 sind, eine Hand zu erheben. — Das ist ohne Frage die Mehrheit des Hauses; der einzige Paragraph ist angenommen.
Ich rufe auf Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die für die Einleitung und Überschrift sind, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit des Hauses; Einleitung und Überschrift sind angenommen.
Ich rufe die
dritte Beratung
auf. Erfolgen zur allgemeinen Aussprache Wortmeldungen? — Offenbar nicht. Ich schließe die allgemeine Besprechung.
Ich rufe zur Einzelbesprechung in der dritten Beratung den einzigen Paragraphen sowie Einleitung und Überschrift des Gesetzes auf. Ich bitte die Damen und Herren, die dem aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. —
Das ist die überwiegende Mehrheit des Hauses. — Angenommen.
Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz über weitere Stundung von Soforthilfeabgabe . Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit des Hauses. — Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung angenommen.
Ich rufe den dritten Punkt der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer .
Herr Staatssekretär Dr. Hartmann verzichtet auf eine Begründung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem
Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich rufe den Punkt 4 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Nord in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zu Gunsten der Jagd- und Sportwaffenfabrik J. P. Sauer & Sohn A. G. in Eckernförde .
Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine Begründung. — Eine Aussprache wird n icht gewünscht.
Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag des Bundesministers der Finanzen dem Haushaltsausschuß zu überweisen. — Das Haus ist mit der Überweisung einverstanden.
Ich rufe den Punkt 5 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Mariensiel bei Wilhelmshaven .
Ich unterstelle, daß in gleicher Weise verfahren werden und Überweisung an den Haushaltsausschuß erfolgen soll. — Die Überweisung ist erfolgt.
Der Punkt 6 ist abgesetzt worden.
Ich rufe Punkt '7 auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung .
Dieser Punkt soll mit Punkt 8 der Tagesordnung verbunden werden:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung .
Das Wort hat Herr Abgeordneter Meyer.
Meyer (SPD), Antragsteller:, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem von meiner Fraktion vorgelegten Antrag Drucksache Nr. 2901 wird gefordert, in § 1 Abs. 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes die auf die Versicherungspflichtgrenze bezügliche Bestimmung und den § 3 selber zu streichen. Die Begrenzung der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung auf einen Jahresarbeitsverdienst von 7200 DM ist vor einer Reihe von Jahren, bereits vor 1933, erfolgt. Sie entspricht heute zweifellos nicht mehr den Gehaltsregelungen, die angesichts der Preissteigerung für weite Angestelltenschichten erfolgen mußten. Wir sind darüber hinaus der Meinung, daß man dem nicht begegnen sollte, indem man eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze vornimmt, wie wir sie auf dem Gebiete der Krankenversicherung auf Grund entsprechender Anträge bereits beschlossen haben. Man sollte vielmehr jetzt dazu übergehen, die Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung völlig zu beseitigen, wie das analog von vornherein auch für die Invalidenversicherung gegolten hat.
Wir glauben dabei davon ausgehen zu können, daß die Beseitigung der Versicherungspflichtgrenze keine Neuregelung des Beitragsklassensystems herbeizuführen braucht, sondern daß die jetzige Beitragsklassenregelung weiterhin bestehen bleiben kann und daß die Sätze für die höchste Beitragsklasse, die heute für die Versicherungspflichtgrenze festgesetzt ist, auch weiterhin Anwendung finden können. Es ist zweifellos, daß jede Festsetzung einer neuen Versicherungspflichtgrenze im Zuge der Preisentwicklung immer wieder zu: der Überlegung nötigt, wie hoch man die Versicherungspflichtgrenze festsetzen soll. Eine Anzahl von Angestellten gerät bei diesem Wechsel immer wieder aus der Versicherungspflichtgrenze heraus und ist dann genötigt, die Arbeitgeberbeiträge selbst zu zahlen. Dabei ist heute schon festzustellen, daß die Erhöhung ihrer Gehälter, die erfolgen mußte, im wesentlichen oder jedenfalls zu einem erheblichen Teil dadurch kompensiert wird, daß sie den Arbeitgeberanteil — neben den weiteren Aufwendungen, die sie für Einkommensteuer und im übrigen machen müssen — selber übernehmen müssen. Mir sind Gehaltserhöhungen von 15 % bekannt, die über die heutige Versicherungspflichtgrenze hinausgeführt haben, bei denen die Beteiligten von einem Erhöhungsbetrag von 100 DM effektiv ganze 28 DM ausgezahlt bekommen haben. Das andere ging verloren, weil sie diese Kosten übernehmen müssen.
Es besteht auch sachlich keine Notwendigkeit, eine Versicherungspflichtgrenze festzusetzen. Vielmehr liegt es sowohl im Interesse der Beteiligten als auch im Interesse der Angestelltenversicherung selber, daß alle die Möglichkeit haben, sich durch Beitragsleistung in der Angestelltenversicherung eine Rentensicherung zu verschaffen. Es besteht ein sachliches Interesse daran, durch gesetzliche Bestimmungen den Arbeitgeber zu verpflichten, den Arbeitgeberanteil auch für diese Angestelltenschicht zu übernehmen.
In dieser Schau der Dinge bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen, durch Beseitigung der Versicherungspflichtgrenze nunmehr der Gesamtheit der versicherungspflichtigen Angestellten — die im übrigen im Berufskatalog bestimmt werden — die Möglichkeit zu geben, ohne Einschränkung an der Angestelltenversicherung teilzunehmen. Wir bitten Sie, unseren Antrag dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen und ihn bei der Beratung im Ausschuß zu fördern.