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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, namens des Herrn Bundesministers der Finanzen und zugleich im Namen des Herrn Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen die drei Anträge im Zusammenhang zu beantworten.
Zunächst also zum Antrag Drucksache Nr. 2922. Der Beauftragte des Bundeskanzlers hat erstmals im November 1951 Kenntnis von der Absicht der britischen Besatzungsmacht erhalten, Übungsgelände für kanadische Truppen im Raum Hannover in Anspruch zu nehmen. Es handelte sich dabei unter anderem um das Übungsgelände im Kreis Burgdorf „Altwarmbüchener Moor". Gegen die Auswahl dieses Geländes hat die Landesregierung von Niedersachsen erhebliche Bedenken geltend gemacht. Es hat infolgedessen vor wenigen Tagen, am 8. Januar 1952, eine Besprechung zwischen sämtlichen beteiligten deutschen und alliierten Stellen stattgefunden. Man hat sich in dieser Besprechung darauf geeinigt, ein anderes Gelände auszuwählen,
das von Hannover weiter entfernt ist, und zwar im Raum von Schwarmstedt — Marktendorf — Jeversen — Sprockhof — Lindwedel, und zwar immer ausschließlich der genannten Orte, d. h. die Orte fallen nicht in das Gelände. Dieses Ersatzgelände, das überwiegend im Kreis Fallingbostel liegt, fand insbesondere auch die Zustimmung der hinzugezogenen deutschen land- und forstwirtschaftlichen Stellen.
Hinzu kommt folgendes. Das Ersatzgelände wird nicht requiriert, sondern nur mit beschränkten Manöverrechten belegt, so daß niemand aus seiner Wohnung oder seinem landwirtschaftlichen Besitz evakuiert wird. Die Bauern werden in der Lage sein, ihren Boden in der üblichen Weise zu bestellen. Sie werden für etwaige Manöverschäden in einem beschleunigten Verfahren entschädigt werden.
Ich möchte mir jetzt erlauben, auf den dritten Antrag- Drucksache Nr. 2961 — einzugehen. Der Sachverhalt ist folgender. Die französische Hohe Kommission hatte am 3. November 1951 die Bereitstellung eines Geländes für einen neuen Flugplatz westlich der Stadt Baden-Baden gefordert. Gegen dieses Vorhaben bestanden von deutscher Seite die stärksten Bedenken; da das Wasserwerk der Stadt Baden-Baden, das in den Sommermonaten den Wasserbedarf der Stadt zu 85 % deckt, sich innerhalb des Flugplatzbereiches in unmittelbarer Nähe der Startbahn befunden hätte. Nach dem Urteil deutscher Sachverständiger wäre mit Sicherheit zu erwarten gewesen, daß bei Niederschlägen die mit Benzin und Öl vermischten Ablaufwässer der Startbahn die Brunnen des Wasserwerks verunreinigt und dadurch die Wasserversorgung der Stadt ernstlich gefährdet hätten.
Auf die dieserhalb bei der französischen Hohen Kommission erhobenen Vorstellungen der Bundesregierung ist das Projekt um etwa 5 km nach Süden in den Raum Söllingen-Stollhofen verlegt worden. Die dort erforderliche Inanspruchnahme landwirtschaftlichen Bodens ist für die betroffene Bevölkerung ebenfalls sehr schwerwiegend. Im ganzen gesehen sind jedoch die Folgen an dieser Stelle etwas weniger erheblich als bei dem ersten Projekt.
Nun zu dem zweiten Antrag, Drucksache Nr. 2941. Die französische Hohe Kommission hat am 14. November 1951 mitgeteilt, daß beabsichtigt sei, den in unmittelbarer Nähe der Stadt Freiburg befindlichen ehemaligen Wehrmachtflugplatz zu vergrößern. Das Bundeskanzleramt hat im Einvernehmen mit der badischen Landesregierung am 13. Dezember 1951 ein Schreiben an das französische Hohe Kommissariat gerichtet, das im wesentlichen diejenigen Punkte enthält, die vorhin der Herr Begründer des Antrags hier dargelegt hat. Darin wird darauf hingewiesen, daß die südliche Grenze des geplanten Flugplatzes nur 100 m von den sehr großen wiederhergestellten Kliniken der Stadt Freiburg entfernt ist, daß der Flugplatz eingerahmt sein würde von bedeutenden Wohnsiedlungen, in denen bereits 3000 Menschen wohnen, und daß diese Bevölkerung schon im Jahre 1944 durch Luftangriffe sehr schwer gelitten hat. Die Benutzung dieses Flugplatzes würde für die ganze Stadt Freiburg erhebliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere für die zahlreichen Universitätskliniken, die durch den Lärm des Flugplatzes empfindlich beeinträchtigt werden würden.
Auf dieses Schreiben hat die französische Hohe Kommission mitgeteilt, daß beabsichtigt sei, diesen Flugplatz nur von Sanitätsflugzeugen benutzen zu
lassen, und daß die Start- und Landebahnen mit dem Kennzeichen des Internationalen Roten Kreuzes versehen werden sollten. Trotzdem bleibt es dabei, daß der Klinikbetrieb durch die Motorengeräusche empfindlich gestört würde und daß die anderen Nachteile, die ich mir eben darzulegen erlaub le, keineswegs behoben sein würden. Außerdem ist die flugtechnische Lage des Platzes außerordentlich ungünstig, da er wegen der Berge des Schwarzwaldes nur von einer Seite, und zwar von der flugungünstigen Westseite, angeflogen werden könnte. Die für den Ausbau des Flugplatzes vorgesehenen 8 Millionen DM, die aus deutschen Steuergeldern für den Besatzungskosten- und Auftragsausgaben-Haushalt aufzubringen wären, würden somit fehlinvestiert sein.
Die Bundesregierung wird weiterhin energische Vorstellungen gegen diesen Plan erheben, und sie würde sich bei diesen Vorstellungen durch eine Annahme dieses Antrags durch das Hohe Haus in sehr starkem Maße unterstützt sehen.