Rede von
Paul
Bromme
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir drei Bemerkungen zu der Drucksache Nr. 2987, die einige, und zwar die wichtigsten Fragen behandelt, die gemäß § 132 Abs. 2 der neuen Geschäftsordnung vom Bundestag zu entscheiden sind.
Erstens: Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat, wie Sie in den Ziffern 1 bis 3 der vorliegenden Drucksache sehen, darauf verzichtet,
Zahlen einzusetzen, weil dabei politische Gesichtspunkte sowie Erwägungen der Zweckmäßigkeit ausschlaggebend sind und darüber allein vom Bundestag entschieden werden kann. Der Ausschuß, der sich mit diesen Fragen sehr ausführlich befaßt hat, hat den Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen mit Absicht nicht vorgreifen Wollen.
Zweitens: Die Ausschußvorsitzenden sind, da die Bestimmung des § 12 als zwingend anzusehen ist, gemäß § 69 Abs. 1 von den Ausschüssen nach den Vereinbarungen im Ältestenrat zu bestimmen.
Drittens: Im Ausschuß bestand Einmütigkeit darüber, daß die Besetzung der Ausschüsse, wie sie sich neuerdings ergeben wird, bis zum Ablauf der Wahlperiode des Bundestages beibehalten werden sollte, auch wenn sich Änderungen in den Fraktionsstärken ergeben; es sei denn, diese Änderungen sind — vom Standpunkt des Bundestages aus — von erheblicher Bedeutung.
Im übrigen glaube ich auf eine weitere Begründung verzichten zu "können, zumal die Fraktionen des Bundestages jetzt die Aufgabe haben, die Lücken auszufüllen.