Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf findet in seiner gesamten Konzeption und vor allen Dingen in seiner guten technischen Durcharbeitung die Zustimmung der Fraktion der Deutschen Partei, da er vor allem gemäß Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gestaltet worden ist. Er bekennt sich zur überkommenen deutschen Rechtsgestaltung, zur sogenannten personellen Dreigleisigkeit, so daß genau unterschieden wird zwischen Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes.
Mit dieser Zustimmung ist natürlich nicht gesagt, daß wir nicht zu einzelnen Bestimmungen Vorbehalte haben. Mit der getroffenen Regelung des Außenseiterproblems sind wir nicht einverstanden. Es bedarf noch einer gründlichen Beratung der Paragraphen, die dieses Problem behandeln, um hier eine Lösung zu finden. Ebenso haben wir Bedenken gegen ,die Voraussetzung ,der zehnjährigen Dienstzeit, gegen die Verschlechterung der Ruhegehaltsskala und gegen die Form, in der man die Zeiten der Nichtbeschäftigung berücksichtigt. Wir hätten auch noch einiges einzuwenden gegen den Personalausschuß und vor allen Dingen gegen die Regelung bei Nichterfüllung von Pflichten. Uns genügen bei Nichterfüllung von Pflichten die Disziplinargerichte. Wenn wir ein Beamtentum bekommen, das wieder aus einer Laufbahn mit Vorbildung und Fachkenntnissen hervorgeht, haben wir auch die Sicherheit, daß wir keine Beamten bekommen, die ihren Pflichten und ihren Aufgaben nicht gewachsen sind.
Mit Genugtuung haben wir festgestellt, daß man auch an die Gleichberechtigung der männlichen Beamten gedacht hat. Denn die Männer haben nicht überall die Gleichberechtigung, und die Frauen sind in der Ehe bestimmt meistens bevorrechtigt.
— Ich spreche nicht von meiner Erfahrung, ich glaube, das ist eine allgemeine Erfahrung. Aber wir sind ja auch gar nicht böse darüber, Herr Kollege Mellies.
Es bestand die Gefahr, daß man in diesem Gesetz aus der Gleichberechtigung eine Bevorrechtigung machte. Die Gleichberechtigung der Männer ist doch betreffs der Witwerpension und betreffs der Abfindung reichlich theoretisch. Ich glaube, wir Männer müssen aufmerksam werden, damit wir auch hier gewissermaßen auf unserer Seite die Gleichberechtigung halten.
Der Kollege Menzel hat ausgesprochen, daß auf der Grundlage 'dieses Gesetzes vielleicht wieder eine Beamtenhierarchie entstehen könnte. Ich möchte dazu bemerken, daß wir eigentlich seit 1945 keine guten Erfahrungen mit den Versuchen einer modernen Entwicklung ohne Rücksicht auf die herkömmliche Entwicklung gemacht haben. Ich glaube hier das 'Gegenteil feststellen zu können. Wenn Herr Kollege Menzel befürchtet, daß die Beamten weiter in Gegensatz zum Volke selbst geraten könnten, so glaube ich, dieser Gefahr ist nur zu begegnen, wenn wir die Entwicklung, die wir besonders seit 1945 gehabt haben, abstoppen und
endlich wieder — sagen wir — in die herkömmliche Entwicklung hineinmünden. Denn nur eine
Modernisierung, aus dem Herkömmlichen entwickelt, wird eine wirkliche Modernisierung sein
und nicht 'zu dem führen, was Kollege Menzel meint.