Rede:
ID0118109300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Schuster.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1951 7539 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7541A, C, 7550 A, 7560B Eintritt des Abg. Segitz in den Bundestag . 7541A Anfrage Nr. 233 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Freigabe der deutschen Warenzeichen in Argentinien (Nrn. 2854, 2937 der Drucksachen) 7541A Wiedergenesung des Abg. Dr. Laforet . 7541B Denkschrift des Bundesministers der Finanzen über Einsparungsmöglichkeiten im Besatzungslastenhaushalt (Nr. 2824 der Drucksachen) 7541B Ausschußüberweisung 7541B Änderungen der Tagesordnung . . 7541B, 7549D Stellungnahme des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Verfassungsstreit der Fraktion der SPD gegen die Bundesregierung betr. Petersberger Abkommen 7541B Beschlußfassung 7541C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2450, 2758 [neu] der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 391, 398, 403) . . 7541D Kurlbaum (SPD) . 7541D, 7547C, 7548B, C Etzel (Duisburg) (CDU) . . 7543D, 7548C Dr. Bertram (Z) 7545C Dr. Preusker (FDP) . . . . . . 7545D Paul (Düsseldorf) (KPD) 7546D Freudenberg (FDP) . . . . . . . 7548D Hagge (CDU) 7578 Abstimmungen 7548A, B, D, 7549A Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7550A Kunze (CDU) 7550B Abstimmungen 7550A, B Dritte Beratung des von den Abg. Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nrn. 1140, 2810, zu 2810 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 390, 396, 397, 400, 401) . . . 7550D Kriedemann (SPD) . . . . 7550D, 7552C, 7555A, 7559A Wackerzapp (CDU) . . . . 7552A, 7554B Kunze (CDU) 7553A Seuffert (SPD) . . 7553C, 7557B, D, 7558C Kohl (Stuttgart) (KPD) 7556B Dr. Kather (CDU) . . 7556C, 7558B, 7559D Abstimmungen 7551D, 7552B, 7553D, 7557C, 7558D, 7560A Mitteilung betr. Bildung der Bundestagsfraktion „Föderalistische Union (Bayernpartei-Zentrum)" 7560B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 20. Juli 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Peru (Nr. 2702 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2858 der Drucksachen) 7560C Lange (SPD), Berichterstatter . . . 7560C Beschlußfassung 7560D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen (Nr. 2888 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2914 der Drucksachen; Umdruck Nr. 402) 7561A Bromme (SPD), Berichterstatter . 7561A Beschlußfassung 7561C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung -Unfallversicherungszulagegesetz (Nr. 2934 der Drucksachen) 7541B, 7562A Ausschußüberweisung 7562A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Nr. 2882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2938 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 405) 7541B, 7561D, 7562A Dr. Etzel (Bamberg) 7562B Abstimmungen 7562C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2640 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2904 der Drucksachen) 7563A Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP), Berichterstatter 7563A Beschlußfassung 7563D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr. 2832 der Drucksachen) 7564A Dr. Kleindinst (CSU) 7564A Beschlußfassung 7564C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin (Nr. 2417 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Berlin (9. Ausschuß) (Nr. 2915 der Drucksachen; Umdruck Nr. 399) 7564C Dr. 'Bucerius (CDU): als Berichterstatter 7564C als Abgeordneter '7565D Kohl (Heilbronn) (FDP) 7565B Cramer (SPD) 7565C Müller (Frankfurt) (KPD) 7566B Mellies (SPD) 7567A Abstimmungen 7565A, 7566A Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Unterbrechung der Sitzung: Dr. Mende (FDP) 7567A Unterbrechung der Sitzung 7567B Zweite und dritte Beratung der von der Fraktion der Bayernpartei und von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Deutschen Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nrn. 650, 2271, 2639 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 2905 der Drucksachen) 7567B Hoffmann (Lindlar) (Z), Berichterstatter 7567B Beschlußfassung 7568B Mitteilung über die Ergebnisse der Besprechung des Ältestenrats 7568D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nrn. 2520, 2745 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2925 der Drucksachen; Umdruck Nr. 404) 7568D Dr. Besold (BP) 7569A Schuster (DPB) 7571B Bausch (CDU) 7571C Abstimmungen 7571D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 87 des Grundgesetzes (Nr. 2852 der Drucksachen) 7572B Dr. Zawadil (FDP), Antragsteller . 7572B Ausschußüberweisung 7573C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage der Sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen a) den Bundestag, b) die Bundestagsfraktion der CDU/CSU, c) die Bundestagsfraktion der FDP, d) die Bundestagsfraktion der DP, wegen § 48 a der Vorläufigen Geschäftsordnung des Bundestages (Nr. 2926 der Drucksachen) 7573D Dr. Reismann (Z), Berichterstatter 7573D Dr. Mende (FDP) 7574D Dr. von Merkatz (DP) 7575B Gengler (CDU) 7575B Beschlußfassung 7575C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Leistung von Vorschüssen auf festzusetzende Entschädigungsansprüche besatzungsgeschädigter Personen (Nrn. 2711, 2863 der Drucksachen) 7575C Gengler (CDU), Berichterstatter . 7575C Beschlußfassung 7576A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Institut für landwirtschaftliches Bauwesen und Bauforschung (Nrn. 2375, 2864 der Drucksachen) 7576B Eckstein (SPD), Berichterstatter . 7576B Beschlußfassung 7576C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Herstellung usw. von Kriegsspielzeug (Nr. 2890 der Drucksachen) . . 7576D Frau Thiele (KPD), Antragstellerin 7576D Ausschußüberweisung 7577C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 392) 7577C Beschlußfassung 7577C Beratung der Übersicht Nr. 44 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 393) 7577C Beschlußfassung 7577C Glückwunsch zum 76. Geburtstag des Alterspräsidenten Abg. Löbe 7577D Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten Dr. Ehlers 7577D Nächste Sitzung 7568D, 7577D Anlage: Erklärung des Abg. Hagge (CDU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft . . . 7578 Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Anlage zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Hagge (CDU) zur Abstimmung nach § 107 der Geschäftsordnung zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2450, 2758 (neu), Umdruck Nr. 391): Ich bestreite dem Bundestag das Recht, ein Gesetz zu beschließen, wonach eine Person verpflichtet wird, anderen Personen Kredit zu geben. Der Bundestag kann durch Gesetze Steuern und Abgaben allgemeiner Art beschließen, aber nie eine Verpflichtung zur Hergabe von Krediten. Hinweisen möchte ich dabei auf die schlechte Liquiditätslage der allgemeinen gewerblichen Wirtschaft. Auch diese Tatsache verbietet ein solches Gesetz.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Anton Besold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich glaube, meine Ausführungen waren bisher von sachlichen Argumenten getragen.

    (Lebhafter Widerspruch.)

    Wenn das bayerische Kaminkehrerhandwerk (Lachen in der Mitte und links)

    freiwillig die ihm zugeteilten Kehrbezirke aufgeteilt und verkleinert hat,

    (Zurufe)

    um 116 Flüchtlingen eine Lebensexistenz zu schaffen, wie das in keinem andern deutschen Land der Fall gewesen ist,

    (erneute Zurufe)

    so ist das eine vorbildliche Haltung,

    (ironische Bravo-Rufe bei der SPD)

    und es kann nicht die Unterbringungsnot der Flüchtlinge zur Begründung dieses Gesetzentwurfs vorgetragen werden. Da weiter feststeht, daß das bayerische Kaminkehrerhandwerk

    (Lachen und Zurufe links und in der Mitte) im Gegensatz zu dem in anderen Ländern für seine Witwen und für die Witwen und Waisen seiner Gesellen aus eigener Kraft und nicht mit öffentlichen Mitteln und versicherungstaktischen Maßnahmen eine Altersversorgung sichergestellt hat, so kann in der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs auch nicht davon gesprochen werden, daß die sozialen Grundlagen dieses Berufes gefährdet wären.


    (Anhaltende Unruhe.)

    Weiterhin wird gesagt, deshalb müßten außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen werden. Worum handelt es sich denn bei diesem Gesetz?

    (Abg. Dr. Greve: Um den bayerischen Kaminkehrer! — Heiterkeit.)

    Es handelt sich darum, daß man auf Kosten wohlbegründeter und wohlerworbener Rechte nur einen momentanen Erfolg erzielt, indem man hundert nachrückende Gesellen in die Meisterstellen bringt, während in Zukunft das Alter der nachrückenden Gesellen höchstens um zwei Jahre und nicht mehr verbessert wird.

    (Sehr richtig!! rechts.)

    Wenn ferner vorgetragen wird, daß die Zuständigkeit des Bundes nach Art. 72 Abs. 2 deshalb gegeben sei, weil die Rechtsunsicherheit auf Grund der Bestimmung des § 45 der VOSch bestehe, so kann man die Schuld daran nicht diesem Handwerk zur Last legen, sondern das ist einzig und allein Schuld des Gesetzgebers, der in den Jahren 1935 und 1937 Maßnahmen getroffen hat, die der gesetzlichen Grundlage entbehrt haben.

    (Sehr wahr!! rechts. — Anhaltende Unruhe.)

    Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat, wie insbesondere aus der Begründung im Bericht des Berichterstatters des Rechts- und Verfassungsausschusses hervorgeht, eine weitere Verfassungsverletzung zur Grundlage. Es handelt sich hier nämlich um einen Eingriff in wohlerworbene Rechte

    (Pfui!! links)

    und um eine entschädigungslose Enteignung.

    (Hört! Hört! bei der SPD.) In Bayern sind die Kaminkehrerbezirke auf Grund Gesetzes auf Lebenszeit übertragen.


    (Fortdauernde Unruhe und Zurufe.)

    Sie wollen nun mit einem Strich rückwirkend diese durch den Staat übertragenen Rechte auf einmal auslöschen.

    (Abg. Dr. Greve: Das ist eine Gemeinheit!!)

    Aus der Rechtsprechung zur alten Reichsverfassung zu Art. 153 geht hervor, daß der Enteignungsbegriff nicht auf subjektive Privatrechte bestimmter Art, insbesondere nicht auf das Eigentum beschränkt ist. Der Enteignungsbegriff umfaßt alle subjektiven Rechte einschließlich der Forderungsrechte, und die Rechtsprechung kennt auch den Schutz gegen Eingriffe in sonstige Rechte, die nach ihrem wirtschaftlichen Wert wie nach der Art des Eingriffs ebenso des Schutzes bedürftig sind. Es darf keine willkürliche Eigentumsentziehung stattfinden. Hier findet aber eine willkürliche Eigentumsentziehung dadurch statt, daß Sie mit einem Strich rückwirkend die auf Lebenszeit den Kaminkehrermeistern in Bayern übertragenen Kehrbezirke wegnehmen wollen.

    (Lachen bei der SPD, in der Mitte und rechts.)

    In dem Bericht des Berichterstatters des Rechtsausschusses, des Professors der Rechte Wahl, steht: Die „Enteignung" der Kehrbezirke erfolgt nicht zugunsten des Staates, sondern zugunsten der Gesamtheit des Schornsteinfeger-standes.

    (Zuruf rechts: Sehr richtig!! — Heiterkeit. — Abg. Dr. Greve: Jetzt sprechen Sie mal von den Schornsteinfegern und nicht wie bisher von weiß Gott was!)

    — Ich danke Ihnen, daß Sie da „Sehr richtig!" sagen. In der Verfassung heißt es nämlich: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig." Hier wird aber von unserem Rechts- und Verfassungsausschuß die Enteignungsberechtigung damit begründet, daß die Enteignung für einen ganz beschränkten Teil, nämlich für einen Berufsstand erfolgen soll. Das ist nicht eine Enteignung zugunsten der Allgemeinheit. Diese Voraussetzung muß aber bei der Enteignung gegeben sein. Wenn Sie also trotzdem hier ein Gesetz erlassen, das im Sinne unserer Verfassung nur für einen Berufsstand und nicht für die Allgemeinheit gegeben ist, dann beschließen Sie ein verfassungswidriges Gesetz.

    (Anhaltende Unruhe.)

    Ich möchte Ihnen auch folgendes sagen. Die Frage, ob die Altersgrenze eingeführt wird, muß zweifellos geprüft werden.

    (Abg. Dr. Greve: Sehr richtig!)

    Aber man kann dabei nicht über die wohlerworbenen Rechte, die bis zum Erlaß des Gesetzes bestehen, einfach hinweggehen.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Sehr richtig!!)

    Meine Damen und Herren, diesen Versuch hat man auch in der nationalsozialistischen Zeit gemacht.

    (Lebhafte Rufe links: Hört! Hört! — Zurufe rechts. — Heiterkeit.)

    Aber der nationalsozialistische Staat

    (Pfui-Rufe bei der SPD)

    hat respektvoll vor der Enteignung, wie Sie sie heute in Ihrem Gesetz vornehmen, haltgemacht. (Stürmische Zurufe von allen Seiten.)



    (Dr. Besold)

    — Ja, so ist est

    (Abg. Dr. Greve: Respektlos!)

    Im Jahre 1935 hat man nicht an die Übertragung der Kehrbezirke gerührt, die vor Erlaß dieses Gesetzes übertragen worden sind.

    (Abg. Dr. Greve: Zurück zu 1939!)

    Sie aber wollen durch dieses Gesetz auch die wohlerworbenen Rechte, vor denen die Nationalsozialisten haltgemacht haben, heute mit einem Federstrich beseitigen!

    (Stürmische Zurufe. — Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Entsetzlich!)

    Wenn Sie die Prinzipien des Rechtsstaates durchsetzen und sich von den Methoden der Nationalsozialisten distanzieren wollen, dann müssen Sie, meine Damen und Herren, auch konsequent sein, und Sie, meine Herren von der FDP, die Sie gerade beim Mitbestimmungsrecht die Grenzen des Eigentumsrechts ganz genau kennen, müßten auch hier vor einem Eingriff in die Eigentumsrechte haltmachen.

    (Anhaltende Unruhe und Zurufe.)

    Es gibt keine Enteignung zugunsten eines Berufsstandes; es gibt nur eine Enteignung zugunsten der Allgemeinheit. Aus den Gründen, die der Berichterstatter angeführt hat, geht hervor, daß die Enteignung so, wie sie im Bericht — zu Drucksache Nr. 2925 — steht, nur zugunsten eines Teils eines Berufsstandes durchgeführt werden soll.
    Außerdem ist es auch unerhört,

    (Hu-Rufe und ironische Zustimmung bei der SPD)

    daß nunmehr der Bund, der als Enteigner auftritt, mit diesem Gesetz die Entschädigungspflicht im Gesetz auf den Versorgungsverein der Schornsteinfeger überträgt, in den die Schornsteinfeger selbst einzahlen, und der Bund somit die Entschädigungspflicht auf die Schornsteinfeger selbst abwälzen will.

    (Ironische Zurufe von der SPD: Pfui!) Das ist nicht Rechtens.


    (Erneute ironische Zurufe: Nein!)

    Wenn eine Enteignung durchgeführt wird, dann muß auch die Entschädigung nach Art und Umfang, so wie es der Art. 14 des Grundgesetzes vorschreibt, in dem Gesetz festgelegt werden.

    (Abg. Dr. Greve: Jetzt gehen Sie erst einmal Vergnügungssteuer sammeln, Herr Besold!)

    Weil das bei diesem Gesetz nicht der Fall ist, haben wir uns erlaubt, einen Abänderungsantrag zu stellen, der vorsieht, daß zwar § 1 in etwas abgeänderter Form bestehen bleiben soll, daß aber die Entziehung der Kehrbezirke nur vom Zeitpunkt des Erlasses an für die Zukunft möglich sein soll. Wir bitten Sie, unseren Abänderungsantrag anzunehmen.

    (Beifall bei der BP. — Ironischer Beifall bei der SPD und in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Schuster.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DPB)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde Ihre Aufmerksamkeit nicht so lange in Anspruch nehmen, wie es der Redner der Föderalistischen, — Verzeihung, Bayernpartei war's noch — getan hat.

    (Unruhe.)

    Mit den einzelnen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Argumenten, die der Herr Besold angeführt hat, brauche ich mich wohl nicht zu befassen. Sie sind eindeutig in dem Bericht widerlegt, den der Rechtsausschuß gegeben hat. In puncto Zuständigkeit des Bundes brauche ich wohl auch nichts zu sagen. Es wäre ja das erste Mal gewesen, wenn der Herr Besold diese bejaht hätte. Der Änderungsantrag, den die Bayernpartei eingebracht hat, ist wohl einmalig. Nähme man ihn an, dann würde sich dieses Gesetz frühestens in zwanzig Jahren erstmalig auswirken. Ich glaube, der Zweck dieses Gesetzentwurfs ist nicht, daß in zwanzig Jahren die Flüchtlingskaminkehrermeister und die übrigen, nun schon bald 50 Jahre alten Kaminkehrermeister, die keinen Bezirk haben, endlich einen bekommen, sondern daß wenigstens ein Teil von ihnen jetzt einen Bezirk bekommt und die anderen im Laufe der kommenden Jahre. Ich sehe in diesem Änderungsantrag gar nichts anderes als einen letzten Versuch, noch ein letztes Torpedo von seiten der Bayernpartei gegen dieses Gesetz abzuschießen, nachdem die bisher abgeschossenen Torpedos immer ihr Ziel verfehlt haben. Man braucht wohl auch keine Bedenken zu haben, daß sich das Hohe Haus dazu hergibt, einem solchen Änderungsantrag seine Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der DPB.)