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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1951 7539 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7541A, C, 7550 A, 7560B Eintritt des Abg. Segitz in den Bundestag . 7541A Anfrage Nr. 233 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Freigabe der deutschen Warenzeichen in Argentinien (Nrn. 2854, 2937 der Drucksachen) 7541A Wiedergenesung des Abg. Dr. Laforet . 7541B Denkschrift des Bundesministers der Finanzen über Einsparungsmöglichkeiten im Besatzungslastenhaushalt (Nr. 2824 der Drucksachen) 7541B Ausschußüberweisung 7541B Änderungen der Tagesordnung . . 7541B, 7549D Stellungnahme des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Verfassungsstreit der Fraktion der SPD gegen die Bundesregierung betr. Petersberger Abkommen 7541B Beschlußfassung 7541C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2450, 2758 [neu] der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 391, 398, 403) . . 7541D Kurlbaum (SPD) . 7541D, 7547C, 7548B, C Etzel (Duisburg) (CDU) . . 7543D, 7548C Dr. Bertram (Z) 7545C Dr. Preusker (FDP) . . . . . . 7545D Paul (Düsseldorf) (KPD) 7546D Freudenberg (FDP) . . . . . . . 7548D Hagge (CDU) 7578 Abstimmungen 7548A, B, D, 7549A Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7550A Kunze (CDU) 7550B Abstimmungen 7550A, B Dritte Beratung des von den Abg. Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nrn. 1140, 2810, zu 2810 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 390, 396, 397, 400, 401) . . . 7550D Kriedemann (SPD) . . . . 7550D, 7552C, 7555A, 7559A Wackerzapp (CDU) . . . . 7552A, 7554B Kunze (CDU) 7553A Seuffert (SPD) . . 7553C, 7557B, D, 7558C Kohl (Stuttgart) (KPD) 7556B Dr. Kather (CDU) . . 7556C, 7558B, 7559D Abstimmungen 7551D, 7552B, 7553D, 7557C, 7558D, 7560A Mitteilung betr. Bildung der Bundestagsfraktion „Föderalistische Union (Bayernpartei-Zentrum)" 7560B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 20. Juli 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Peru (Nr. 2702 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2858 der Drucksachen) 7560C Lange (SPD), Berichterstatter . . . 7560C Beschlußfassung 7560D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen (Nr. 2888 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2914 der Drucksachen; Umdruck Nr. 402) 7561A Bromme (SPD), Berichterstatter . 7561A Beschlußfassung 7561C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung -Unfallversicherungszulagegesetz (Nr. 2934 der Drucksachen) 7541B, 7562A Ausschußüberweisung 7562A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Nr. 2882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2938 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 405) 7541B, 7561D, 7562A Dr. Etzel (Bamberg) 7562B Abstimmungen 7562C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2640 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2904 der Drucksachen) 7563A Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP), Berichterstatter 7563A Beschlußfassung 7563D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr. 2832 der Drucksachen) 7564A Dr. Kleindinst (CSU) 7564A Beschlußfassung 7564C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin (Nr. 2417 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Berlin (9. Ausschuß) (Nr. 2915 der Drucksachen; Umdruck Nr. 399) 7564C Dr. 'Bucerius (CDU): als Berichterstatter 7564C als Abgeordneter '7565D Kohl (Heilbronn) (FDP) 7565B Cramer (SPD) 7565C Müller (Frankfurt) (KPD) 7566B Mellies (SPD) 7567A Abstimmungen 7565A, 7566A Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Unterbrechung der Sitzung: Dr. Mende (FDP) 7567A Unterbrechung der Sitzung 7567B Zweite und dritte Beratung der von der Fraktion der Bayernpartei und von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Deutschen Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nrn. 650, 2271, 2639 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 2905 der Drucksachen) 7567B Hoffmann (Lindlar) (Z), Berichterstatter 7567B Beschlußfassung 7568B Mitteilung über die Ergebnisse der Besprechung des Ältestenrats 7568D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nrn. 2520, 2745 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2925 der Drucksachen; Umdruck Nr. 404) 7568D Dr. Besold (BP) 7569A Schuster (DPB) 7571B Bausch (CDU) 7571C Abstimmungen 7571D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 87 des Grundgesetzes (Nr. 2852 der Drucksachen) 7572B Dr. Zawadil (FDP), Antragsteller . 7572B Ausschußüberweisung 7573C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage der Sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen a) den Bundestag, b) die Bundestagsfraktion der CDU/CSU, c) die Bundestagsfraktion der FDP, d) die Bundestagsfraktion der DP, wegen § 48 a der Vorläufigen Geschäftsordnung des Bundestages (Nr. 2926 der Drucksachen) 7573D Dr. Reismann (Z), Berichterstatter 7573D Dr. Mende (FDP) 7574D Dr. von Merkatz (DP) 7575B Gengler (CDU) 7575B Beschlußfassung 7575C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Leistung von Vorschüssen auf festzusetzende Entschädigungsansprüche besatzungsgeschädigter Personen (Nrn. 2711, 2863 der Drucksachen) 7575C Gengler (CDU), Berichterstatter . 7575C Beschlußfassung 7576A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Institut für landwirtschaftliches Bauwesen und Bauforschung (Nrn. 2375, 2864 der Drucksachen) 7576B Eckstein (SPD), Berichterstatter . 7576B Beschlußfassung 7576C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Herstellung usw. von Kriegsspielzeug (Nr. 2890 der Drucksachen) . . 7576D Frau Thiele (KPD), Antragstellerin 7576D Ausschußüberweisung 7577C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 392) 7577C Beschlußfassung 7577C Beratung der Übersicht Nr. 44 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 393) 7577C Beschlußfassung 7577C Glückwunsch zum 76. Geburtstag des Alterspräsidenten Abg. Löbe 7577D Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten Dr. Ehlers 7577D Nächste Sitzung 7568D, 7577D Anlage: Erklärung des Abg. Hagge (CDU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft . . . 7578 Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage Anlage zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Hagge (CDU) zur Abstimmung nach § 107 der Geschäftsordnung zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2450, 2758 (neu), Umdruck Nr. 391): Ich bestreite dem Bundestag das Recht, ein Gesetz zu beschließen, wonach eine Person verpflichtet wird, anderen Personen Kredit zu geben. Der Bundestag kann durch Gesetze Steuern und Abgaben allgemeiner Art beschließen, aber nie eine Verpflichtung zur Hergabe von Krediten. Hinweisen möchte ich dabei auf die schlechte Liquiditätslage der allgemeinen gewerblichen Wirtschaft. Auch diese Tatsache verbietet ein solches Gesetz.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Wir treten in die zweite Beratung ein.
    Zunächst der Antrag auf Drucksache Nr. 650. Ich rufe auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur
    B1 Abstimmung. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, meine Damen und Herren, daß es sich hier um eine Vorlage handelt, die im Ausschuß keine Mehrheit gefunden hat, wie aus den Ausführungen des Herrn Berichterstatters hervorgegangen ist. Ich bitte also diejenigen, die dieser Vorlage zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist aie Mehrheit; der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt.

    (Unruhe. — Lachen links.)

    Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache Nr. 2271, auch Entwurf eines Gesetzes: Einziger Paragraph, — Einleitung und Überschrift.

    (Zurufe von der Mitte: Ablehnen!)

    Das Wort dazu ist nicht gewünscht. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. —

    (Abg. Dr. Horlacher: Nein, wir lehnen es ab!) Ich bitte um die Gegenprobe. —


    (Zuruf von der CDU: Es weiß doch niemand Bescheid, was los ist!)

    Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen. Wer für diesen Gesetzentwurf auf Drucksache Nr. 2271 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —

    (Zuruf: Wir wissen doch gar nicht, was los ist!)

    Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; damit ist dieser Entwurf in zweiter Beratung angenommen.
    Ich rufe nun auf zur
    dritten Beratung,
    Antrag Drucksache Nr. 2271, Einziger Paragraph,
    Einleitung und Überschrift. — Das Wort ist nicht
    gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Ich
    bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist damit angenommen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit, damit ist das Gesetz nach dem Antrag auf Drucksache Nr. 2271 in dritter Beratung verabschiedet.
    Ich rufe nun auf den Entwurf eines Gesetzes nach dem Antrag auf Drucksache Nr. 2639: § 1, — § 2,
    — Einleitung und Überschrift. —

    (Zuruf rechts: Ist doch abgelehnt!)

    — Ist nicht abgelehnt. Abgelehnt worden ist der Antrag auf Drucksache Nr. 650. — Das Wort ist nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und Überschrift zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei wenigen Enthaltungen angenommen. Damit ist die zweite Beratung beendet.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    — Das Wort zur Aussprache ist nicht gewünscht. Ich rufe auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; damit ist dieses Gesetz angenommen.
    Ich rufe nun auf zur Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die der Vorlage im ganzen zustimmen, die Hand zu erheben. — Zweifellos die Mehrheit; damit ist dieser Gesetzentwurf in dritter Beratung verabschiedet.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, die Zustimmung des Hauses dazu annehmen zu können, daß die beiden Gesetze auf Drucksachen Nrn. 2271 und 2639 in einem Gesetz zusammengefaßt werden können. — Ich stelle die Zustimmung des Hauses dazu fest.
    Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Punkt der Tagesordnung aufrufe, will ich wenigstens kurz Mitteilung machen über die Ergebnisse der Besprechung des Ältestenrats.

    (Lebhafte Zurufe: Aha! Endlich!)

    Es ist durch Vereinbarung vorgesehen, daß in der kommenden Woche keine Sitzung stattfindet, sondern daß der Bundestag zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahre am 9. Januar zusammentritt.

    (Bravo-Rufe und Heiterkeit.)

    — Ich bin sehr dankbar für diese Zustimmung; aber die Vereinbarung ist ohne mein Verdienst zustande gekommen.

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Wuermeling: War auch nicht ernst gemeint!)

    Meine Damen und Herren, ich muß nun aufrufen Punkt 10 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nrn. 2520, 2745 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2925 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 162. Sitzung.)

    Der Berichterstatter hat seinen Bericht schriftlich erstattet. Ich nehme an, daß das Haus unter diesen Umständen auf die mündliche Berichterstattung verzichtet.


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Außerdem ist im Ältestenrat vorgesehen worden, über dieses Gesetz keinerlei Aussprache stattfinden zu lassen.
    Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf § 1. — Dazu liegt ein Abänderungsantrag der Bayernpartei auf Umdruck Nr. 404 vor. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Besold.


Rede von Dr. Anton Besold
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn meine Fraktion und ich in dieser Sache beharrlich bleiben, so nicht bloß deshalb, weil es sich um die Verteidigung echter und bewährter Berufsinteressen handelt, sondern weil es auch darum geht, verbürgte Rechte und anerkannte Rechtsgrundsätze nicht falschen Erwägungen, Spekulationen und Versicherungsgeschäften kampflos zu opfern.

(Sehr richtig! rechts.)

Wir haben gegen dieses Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken schon im wirtschaftspolitischen Ausschuß und auch im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht geltend gemacht, und wir möchten diese Bedenken hier im Plenum noch einmal vortragen, weil sie von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Zunächst stellen wir fest, daß die Zuständigkeit des Bundes überhaupt nicht gegeben ist, und zwar deshalb nicht, weil es sich hier um eine konzessionspflichtige öffentlich-rechtliche Tätigkeit des Kaminkehrergewerbes handelt. Bei der Zuständigkeitsfrage muß man sich darüber klarwerden, ob man das Kaminkehrwesen überwiegend als eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit oder als handwerkliche Tätigkeit ansieht. Die öffentliche Stellung der Kaminkehrer tritt gegenüber ihrer handwerklichen und gewerblichen Tätigkeit unter allen Umständen in den Hintergrund. Das geht schon daraus hervor, daß der Kaminkehrer zunächst — aus feuerpolizeilichen Gründen — Beauftragter der Polizeibehörde ist. Außerdem weist die Einführung gerade der Altersgrenze durch dieses Gesetz darauf hin, daß es sich hier um eine dominierend von öffentlicher Verantwortung getragene Tätigkeit handelt, weil eine Altersgrenze eben nur auf Grund einer solchen öffentlich-rechtlichen Tätigkeit eingeführt werden kann. Dieser Standpunkt wurde auch von den Behörden in dem Prozeß vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster vertreten, wie aus dem Urteil vom 14. Dezember 1950 hervorgeht. Der beklagte Regierungspräsident hat in diesem Prozeß seine Einwendungen mit der öffentlich-rechtlichen Stellung des Kaminkehrers begründet.
Handelt es sich aber um eine öffentlich-rechtliche Stellung mit Rücksicht auf die feuerpolizeilichen Befugnisse, dann ist hier eine ausschließliche Zuständigkeit der Länder gegeben, weil die feuerpolizeilichen Merkmale zuvörderst zu berücksichtigen sind. Ist dagegen die Grundlage des Kaminkehrwesens handwerklicher Art, dann gibt es überhaupt keine Altersgrenze. Keine Verordnung und kein Gesetz, auch nicht die Gewerbeordnung, kennt eine Altersgrenze für Handwerker, insbesondere nicht für Kaminkehrer. Ein Gewerbetreibender kann nicht genötigt werden, sein Gewerbe in vorgerücktem Alter aufzugeben. In keinem Lande der Welt kennt man eine Altersgrenze für die Handwerksmeister. Sie wäre nur möglich, wenn der öffentliche Charakter eines solchen Handwerks überwiegt. Der Rechtsausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß das Kaminkehrgewerbe zuvörderst eine handwerkliche Grundlage habe, somit also Art. 74 Ziffer 11 für die Zuständigkeit maßgebend sei. Trifft das zu, so ist auf keinen Fall das Bedürfnis für eine bundesrechtliche Regelung nach Art. 72 Abs. 2 gegeben.
Aus der Begründung der Gesetzesvorlage sind folgende Hauptpunkte herauszugreifen: Es wird behauptet, durch die bisherige Regelung sei die öffentliche Sicherheit gefährdet. Meine Damen und Herren, so wie das Kaminkehrgewerbe zur Zeit fachlich-beruflich geregelt ist, steht fest, daß aus einer über hundertjährigen Tätigkeit dieses Gewerbes den Behörden keinerlei Beanstandungen bekanntgeworden sind, daß man in der bisherigen Regelung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erblicken kann.

(Unruhe und ironische Zurufe: Sehr richtig!)

— Herr Präsident, ich darf doch um Aufmerksamkeit bitten!

(Glocke des Präsidenten. — Zuruf links: Sie werden Landesehrenkaminkehrer in Bayern! — Heiterkeit.)

In der Begründung wird weiter fälschlicherweise behauptet,

(Lachen und Zurufe links: Oho!)

daß die sozialen Grundlagen durch den gegenwärtigen Zustand aufs.. schwerste erschüttert seien, daß die nachrückenden Kräfte, insbesondere die Gesellen, benachteiligt würden und daß eine Überalterung der Gesellen in diesem Gewerbe vorliege. Was ist die Wahrheit? Durch dieses Gesetz wird gerade und besonders die Ordnung der bayerischen Kaminkehrer —

(Große Heiterkeit)

— ich danke Ihnen für das Kompliment! — in Gefahr gebracht.

(Erneute große Heiterkeit und lebhafte Zurufe.)

Man sagt und beruft sich darauf, daß die Gesellen
nicht nachrücken könnten. Ich möchte Ihnen hier
sagen, meine Damen und Herren: es ist scheinbar

(Abg. Dr. Greve: „Anscheinend", Herr Besold! Anscheinend! — Heiterkeit und Unruhe)

offensichtlich versäumt worden, die Wahrheit zu sagen.

(Anhaltende Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

Das sind doch schließlich und endlich Tatsachen, und ich möchte, auch wenn es sich nur um einen beschränkten Kreis von Männern handelt,

(lebhafte Zurufe links: Beschränkt! große Heiterkeit)

doch wissen, warum Sie hier in dieser Art und Weise reagieren.

(Lachen und Unruhe.)

Hören Sie nur zu, was diese Leute zugunsten der Flüchtlinge geopfert haben!

(Ironischer Beifall und fortgesetzte Unruhe.)

— Ich weiß nicht: sind wir hier in einem Zirkus oder in einem parlamentarischen Gremium?

(Anhaltende Unruhe. — Abg. Dr. Greve: Aber Sie sind ein schlechter Dompteur, Herr Besold! — Glocke des Präsidenten.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß es nicht der Ordnung des Hauses entspricht, das Haus in dieser Weise anzu-


    (Vizepräsident Dr. Schäfer)

    reden. Wenn Sie diese Reaktion aus dem Haus€ bekommen, so bitte ich Sie, zu prüfen, inwieweit das auf Ihre Ausführungen zurückzuführen ist.

    (Beifall.)