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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951 7469 180. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7471A, 7530A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das Paßwesen 7471B Vierten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes . 7471B Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei 7471C Gesetz über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft 7471C Gesetz über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen . . 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . . . 7471C Gesetz über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande . . . . 7471C Gesetz über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen 7471C Gesetz zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes 7471C Gesetz zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis 7471C Anfrage Nr. 234 der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Einstellungsbedingungen für den öffentlichen Dienst (Nrn. 2855, 2930 der Drucksachen) 7471C Anfrage Nr. 232 der Abg. Hoffmann (Lindlar), Frau Wessel und Fraktion betr. Auszahlung für Wildschäden in den von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Jagdrevieren (Nrn. 2827, 2931 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers des Innern über die Regelung der Winterbeihilfe (Nr. 2929 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2928 der Drucksachen) 7471D Teilnahme von Mitgliedern der Türkischen Großen Nationalversammlung als Gäste an der Sitzung 7471D Präsident Dr. Ehlers . . . . 7471D, 7473B Muhlis Tumay, Erster Vizepräsident der Türkischen Großen Nationalversammlung 7472D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2831 der Drucksachen) 7473B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 7473C Müller (Frankfurt) (KPD) 7473D Wehner (SPD) 7474C Beschlußfassung 7474D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Bekanntgabe des Bundesjugendplans 1951/52 (Nr 2840 der Drucksachen) 7475A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7475A, 7487C Frau Keilhack (SPD) 7478C Frau Rösch (CDU) 7482A Ribbeheger (Z) 7483B Frau Thiele (KPD) 7483C Dr. Mende (FDP) 7485B Ausschußüberweisung 7488B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesminister der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2714 [neu] der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2897 der Drucksachen) 7488B zur Sache: Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7488B, 7502B Bazille (SPD), Antragsteller 7490C, 7497D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7492A, 7499D Wönner (SPD) 7493C Renner (KPD) 7495B Euler (FDP) 7496D Willenberg (Z) 7498D Dr. Hammer (FDP) 7499A Dr. Krone (CDU) 7503B zur Geschäftsordnung: Ewers (DP) 7501B Ritzel (SPD) 7501C Beschlußfassung 7503B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Nachweisungen der Ausführung von Beschlüssen des Bundestages (Nr. 2833 der Drucksachen) 7503C, 7505B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 7505C Müller (Hessen) (SPD) 7505D Ewers (DP) 7506C Ausschußüberweisung 7506D Beratung des Antrags der Abg. Jacobi, Dr. Dresbach, Dr. Becker (Hersfeld), Dr. Reismann u. Gen. betr. Ausschuß für Kommunalpolitik (Nr. 2834 der Drucksachen) 7503C zur Sache: Dr. Dresbach (CDU), Antragsteller . . 7503D zur Geschäftsordnung: Dr. Mende (FDP) 7505A Mellies (SPD) 7505B Beschlußfassung 7505B Beratung der Übersicht Nr. 43 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestags über Petitionen (Umdruck Nr. 378) 7506D Beschlußfassung 7506D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über die Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und für das Rechnungsjahr 1949 (1. April bis 20. September 1949) (Nr. 2907 der Drucksachen) 7506D Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 7507A Schoettle (SPD) 7509C Bausch (CDU) 7510C Beschlußfassung 7511C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers für Wohnungsbau vom 29. November 1951 PR Nr. 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts (Nr. 2887 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Altbaumieten (Nr. 2913 der Drucksachen) 7511C Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7511D, 7517D Jacobi (SPD), Antragsteller 7513A, 7517B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 7515B, 7517A Froehlich (BHE-DG) 7516B Wirths (FDP) 7517B Beschlußfassung - 7518B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz) (Nr. 1182 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2876 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 394, 395) 7518B Frau Dr. Rehling (CDU), als Berichterstatterin 7526C als Berichterstatterin 7518C Frau Thiele (KPD) 7523B 7527A, C, 7528 A, D Frau Albrecht (SPD) 7523C Frau Arnold (Z) 7523D Frau Dr. Ilk (FDP) . . 7524C, 7526B, 7528A Frau Heiler (CDU) 7525A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 7525D Frau Kipp-Kaule (SPD) 7529B Frau Kalinke (DP) 7529C Abstimmungen 7526D, 7527B, D, 7528B, 7529A, D Beratung des Antrags der DP betr. Ergänzung zur Zwölften Aufbau-Verordnung der Sozialversicherung (Nr. 2862 der Drucksachen) 7530A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 7530A Ausschußüberweisung 7530C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen die Bundesregierung betr. Petersberger Abkommen (Nr. 2877 der Drucksachen) 7530C Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 7530C, 7533C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . . 7531C Beschlußfassung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2873 der Drucksachen) 7533C Ausschußüberweisung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen) 7533D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7533D Seuffert (SPD) 7534C, 7535C Dr. Preusker (FDP) 7535A, D Scharnberg (CDU) 7535B Ausschußüberweisung . . . . . . . . 7535D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2909 der Drucksachen zu Nr. 2909) . 7536A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7536A Beschlußfassung 7536B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) (Nr. 2872 der Drucksachen) 7536C Reitzner (SPD) 7536D Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (Nr. 2866 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) (Nr. 2870 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrsänderungsgesetzes (Nr. 2847 der Drucksachen) 7537B Ausschußüberweisung 7537B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2910 der Drucksachen) . . . . 7537B Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . 7537B Beschlußfassung 7537C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldeverkehr Atlantik City 1947 (Nr. 2595 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 2911 der Drucksachen) . . . 7537C Beschlußfassung 7537D Nächste Sitzung 7537D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rechtsausschuß hat sich eine einheitliche Auffassung nicht herausgebildet. Infolgedessen hat der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht den Herrn Kollegen Dr. Kopf u n d mich beauftragt, die einander widerstreitenden Auffassungen hier darzulegen, und zwar in der Form, daß der Herr Kollege Kopf, wie er es getan hat, beantragen solle, der Bundestag möge der Beklagten, d. h. der Bundesregierung beitreten, und ich beauftragt sei, Ihnen den Antrag zu unterbreiten, das Hohe Haus möge der klagenden Fraktion beitreten.
    Im einzelnen habe ich hier folgendes dazu zu sagen. Der Herr Kollege Kopf ist nicht auf die Rechtsfrage eingegangen, ob das Petersberger Abkommen ein Vertrag ist, der nach Art. 59 des Grundgesetzes der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Gesetzes bedurft hätte. Der Herr Kollege Kopf hat sich darauf beschränkt, darzulegen, daß der Bundestag seinerzeit einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt hat, in dem gefordert wurde, die Bundesregierung möge dieses Abkommen dem Bundestag in der Form eines Gesetzes zur Entscheidung vorlegen. Daraus folgerte Herr Kollege Kopf, die Entscheidung des Bundestages sei schon gefallen. Erstens sind ja derartige Beschlüsse für den Bundestag selbst nicht bindend. Der Bundestag kann und muß vielmehr erneut in die Prüfung der Rechtsfrage, und zwar in diesem Falle — da ja das Bundesverfassungsgericht die politische Zweckmäßigkeit nicht zu prüfen hat — nur der Rechtsfrage eintreten. Zweitens werden Sie sich an jene heftige Abstimmungsnacht erinnern, in der doch wesentlich mehr um die politische Zweckmäßigkeit als um die formelle Rechtslage gestritten wurde. Der Herr Kollege Onnen hat im Rechtsausschuß sehr klar gesagt, daß die Rechtsfrage damals nicht im Vordergrund stand, sondern die politische Zweckmäßigkeitsfrage. Er hat darauf hingewiesen, in welch eigentümliche Lage sich das Parlament begibt, wenn es hier der Bundesregierung beitritt, um gegen seine eigenen Befugnisse zu kämpfen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wenn das Parlament einen Vertreter nach Karlsruhe entsendet, um vor dem Bundesverfassungs-


    (Dr. Arndt)

    gericht geltend zu machen, daß es, das Parlament selbst, keine Rechte habe, ist das an sich schon eine absolut paradoxe Lage für ein Parlament.

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.)

    Aber darüber hinaus hat der Herr Kollege Onnen mit Recht darauf hingewiesen, was für eine phantastische Folge eintritt, wenn etwa das Bundesverfassungsgericht der Klage entspricht und feststellt, daß der Bundestag mehr Rechte hat, als er selbst für sich in Anspruch nahm, und weiter feststellt, daß der Vertreter des Bundestags in der mündlichen Verhandlung gegen die dem Bundestag vom Bundesverfassungsgericht zugebilligten Rechte Stellung genommen hat. Dieser Situation wird man sich unmöglich aussetzen können.
    Schließlich noch eine Nebenbemerkung. Sie wissen ja auch — wenn Sie sich erinnern —, daß jener Beschluß in der heftigen Nacht des Petersberg-Abkommens in Abwesenheit der Opposition gefaßt wurde. Es war damals das einzige Mal, daß von dem gefestigten Grundsatz abgewichen worden ist, einer Fraktion, die sich noch in der Beratung befindet, die Zeit zu gönnen, ihre Beratung zu Ende zu führen. Obgleich damals die sozialdemokratische Fraktion ihre Beratung gerade erst begonnen hatte, ist die Mehrheit des Bundestages erzürnt in die Verhandlung und Abstimmung eingetreten.
    In der Sache werden wir also prüfen müssen — und jetzt insoweit sine ira et studio —, ob ein Vertrag im Sinne des Art. 59 des Grundgesetzes vorliegt oder nicht. Ich habe nicht die Absicht, Sie allzu lange damit aufzuhalten. Ich muß aber auf einiges insoweit eingehen und insbesondere darauf hinweisen, daß in der Klagebegründung — die ich Herrn Kollegen Dr. Kopf zur Verfügung gestellt hätte, wenn er sie hätte sehen wollen — der Antrag geändert ist. Die Anträge lauten jetzt:
    Festzustellen,
    1. daß die Bundesregierung die dem Bundestag nach Art. 59 des Grundgesetzes zustehenden verfassungsmäßigen Rechte verletzt hat, indem sie es unterließ, die vom Bundeskanzler am 22. November 1949 getroffenen Abmachungen — Petersberger Abkommen — dem Bundestag zur Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes vorzulegen;
    2. daß das Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 ein Vertrag ist, der die politischen Beziehungen des Bundes regelt und daher rechtsunwirksam ist, weil er nicht vom Bundespräsidenten geschlossen wurde und die gesetzgebenden Körperschaften nicht in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben.
    Zur Begründung darf ich insoweit darauf hinweisen was auch sehr wesentlich ist —, daß nämlich in jener Nacht zu einer Rechtsprüfung seitens des Hohen Hauses überhaupt keine Zeit war. Der Herr Bundeskanzler hat am Nachmittag erstmals das Petersberg-Abkommen b ekanntgegeben. Es trat dann eine kurze Pause ein von ungefähr anderthalb Stunden, in der ein hektographierter Abzug des Abkommens verteilt wurde. Man wunderte sich bei der Mehrheit, daß ich mich bereits im Besitz des französischen und englischen Textes befand, wie Sie aus den im Protokoll festgehaltenen Zwischenrufen sehen können, und daß ich auch das Gutachten des Herrn Bundesjustizministers in der Hand hatte. Anschließend daran ist man gleich in die Debatte eingetreten. Zu irgendeiner Prüfung in verfassungsrechtlicher Hinsicht bestand daher für den Bundestag überhaupt keine Möglichkeit.
    Soweit damals in jener Sitzung über Rechtsfragen diskutiert wurde, ging man, soweit man das Ratifizierungserfordernis verneinte, regelmäßig davon aus — das können Sie in den Protokollen nachlesen —, daß es sich um einen Vertrag handele nicht mit auswärtigen Staaten, sondern nur mit der Alliierten Hohen Kommission, und daß es sich um einen Vertrag im Bereich des Besatzungsrechts handle, nicht in der internationalen Sphäre. Wenn Sie heute auf Grund der vorliegenden Materialien an die Sache herangehen, werden Sie bei ruhiger Prüfung sehen, daß diese Auffassungen, wie sie damals insbesondere durch den Herrn Bundesminister der Justiz, durch den Herrn Kollegen von Merkatz und auch durch andere Mitglieder der Regierungskoalition vertreten worden sind, sich in keiner Weise halten lassen. Sie werden bereits aus der Präambel des Vertrags sehen, daß die Hohen Kommissare nicht im eigenen Namen gehandelt haben, sondern — wie es heißt — „bevollmächtigt" und „beauftragt", und zwar von der Konferenz. der Außenminister.
    Aber sehr viel bedeutungsvoller ist noch, daß der Herr Bundeskanzler dann selbst in der 18. Sitzung des Bundestags festgestellt hat, das Abkommen trage — und nun zitiere ich wörtlich —: „die Unterschriften der Vereinigten Staaten, Englands und Frankreichs". Dies der eigene Ausspruch des Herrn Bundeskanzlers! Der Herr Bundeskanzler hat in einer späteren Sitzung — in der 68. Sitzung vom 13. Juni 1950 — wörtlich ausgeführt:
    Die Bundesregierung ist hier zum ersten Male
    als gleichberechtigter Verhandlungspartner mit
    den alliierten Regierungen aufgetreten, die
    durch ihre Hochkommissare vertreten waren. Also in zwei Sitzungen hat der Herr Bundeskanzler selber das Abkommen dahin interpretiert, wie es auch mit seinem Wortlaut übereinstimmt, daß es ein Abkommen mit den alliierten Regierungen war und die Unterschriften der Vereinigten Staaten, Englands und Frankreichs trägt. Der Herr Bundeskanzler hat deshalb auch in der 18. Sitzung darauf hingewiesen, daß wir, wie er sich ausdrückte, zum ersten Male wieder in die internationale Sphäre eintreten, und er hat in der 68. Sitzung dann auf die alliierten Regierungen als Vertragspartner hingewiesen.
    Nun zum Inhalt des Abkommens selbst. Es ist eindeutig, daß es sich um den klassischen Fall eines Vertrages handelt, der im Sinne des Art. 59 des Grundgesetzes ein politischer Vertrag ist. Zu diesem Zwecke darf ich Ihnen doch einiges aus dem Abkommen in das Gedächtnis rufen. Es heißt ausdrücklich darin, daß der Sinn des Vertrages sei, die Republik Deutschland einzufügen in den Kreis der westeuropäischen Mächte; also der typische Freundschafts- und Integrationsvertrag, wie er Herrn von Mangoldt vorgeschwebt hat, als er im Parlamentarischen Rat den Begriff des politischen Vertrages eingeführt hat. Herr Kollege Kiesinger hat das noch ausdrücklich bestätigt, indem er in seiner Rede am 24. November 1949 wörtlich ausrief, daß „von dieser Stunde, von hier und von heute eine neue Epoche der Beziehungen des deutschen Volkes zur Welt beginnt". Ich glaube, pompöser kann man den politischen Charakter des Vertrages wohl kaum zum Ausdruck bringen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)



    (Dr. Arndt)

    Sodann ist noch darauf hinzuweisen, was in dem Vertrag alles enthalten ist. Da bekräftigt die Bundesregierung in Abschnitt V den Entschluß, die Grundsätze der Freiheit, der Toleranz und der Menschlichkeit rückhaltlos zur Achtung zu bringen. In Abschnitt VI ist festgelegt, daß die Bundesregierung auf dem Gebiet der Dekartellisierung und zur Beseitigung monopolistischer Tendenzen gesetzgeberische Maßnahmen treffen wird. In Abschnitt III des Petersberger Abkommens erklärt die Bundesregierung ihre Entschlossenheit, die Entmilitarisierung des Bundesgebiets aufrechtzuerhalten und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Neubildung irgendwelcher Streitkräfte zu verhindern.

    (Lebhafte Rufe bei der SPD: Hört! Hört!) Also wenn das kein politische Vertrag mit auswärtigen Mächten ist, dann möchte ich noch den Vertrag sehen, der nach Art. 59 des Grundgesetzes der Zustimmung durch die gesetzgebenden Körperschaften bedarf!

    Ich glaube, damit habe ich genug gesagt. Ich könnte noch sehr viel mehr vortragen. Ich habe auch keinen Zweifel daran, wie das Ergebnis der verfassungsgerichtlichen Klage sein wird.

    (Abg. Hilbert: Na, na!)

    — Da brauchen Sie nicht „na, na" zu rufen! Ich habe ja hier keine politische Rede zu halten, sondern einen Bericht vorzutragen, und was ich bisher gesagt habe, genügt, glaube ich, um den Antrag zu rechtfertigen, daß der Bundestag .zur Verteidigung seiner Rechte beschließen möge, der klagenden Fraktion beizutreten und geltend zu machen, daß dieses Abkommen in Form eines Gesetzes dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt werden muß.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Dr. Arndt, der Antragstext!

(Abg. Dr. Arndt: Dann muß ich ihn noch schreiben!)

— Er könnte nämlich sonst ungenau werden.
Im Ältestenrat ist vorgesehen, keine Aussprache stattfinden zu lassen, sondern sofort zu einer Beschlußfassung zu kommen. Sie haben den Antrag der SPD-Fraktion, wie Herr Dr. Arndt ihn vorgetragen hat — —

(Abg. Dr. Arndt: Nein! Es ist ein Antrag eines Teiles des Rechtsausschusses!)

— Jawohl, eines Teiles des Rechtsausschusses. Also ein Teil des Ausschusses für Rechtswesen hat diesen Antrag gestellt, den Herr Abgeordneter Arndt vorhin verlesen hat. Zum zweiten ist von Herrn Abgeordneten Dr. Kopf für einen anderen Teil des Ausschusses beantragt worden — ich glaube, das muß ich noch einmal vorlesen, weil es etwas untergegangen ist —:
Der Bundestag beschließt, in dem Verfassungsstreit der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestags gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung gemäß § 65 BVGG beizutreten. Der Ausschuß für Verfassungsrecht und Rechtsschutz wird beauftragt, über Art und Form des Beitritts des Bundestags zur - -
- Ja, ich bin leider nicht in der Lage, das alles genau zu lesen. Ich glaube, Herr Abgeordneter, Sie lesen es am besten selbst einmal vor;

(Heiterkeit — Zuruf: Hoffentlich kann er seine Schrift lesen! — erneute Heiterkeit) ich bin leider kein Schriftsachverständiger.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es soll heißen:
    Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht wird beauftragt, über Art und Form des Beitritts dem Bundestag einen Vorschlag zur Beschlußfassung zu unterbreiten.