Rede von
Dr.
Herta
Ilk
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nach den wirklich guten und exakten Ausführungen meiner Vorrednerin kann ich mich sehr kurz fassen.
Auch ich bitte, den Antrag der SPD, Vorschriften für die Beamtinnen in das Mutterschutzgesetz aufzunehmen, abzulehnen. Es bedarf der Unterstellung der Beamtinnen unter das Mutterschutzgesetz nicht. Heute existieren bereits Verordnungen und Erlasse der Regierung, die der Beamtin weitgehenden, j a zum Teil sogar weitergehenden Schutz gewähren, als ihn dieses Mutterschutzgesetz bietet. Ich vermag also nicht einzusehen, warum man eine Änderung vornehmen soll, zumal die Beamtin dem Arbeitsrecht nicht untersteht und ihre Stellung eigener Art ist.
Der Mutterschutz, den wir uns wünschen, ist bereits weitgehend durch die bestehenden Anordnungen gewährleistet. Wie das Innenministerium berichtet hat, ist geplant, eine Verordnung vorzulegen, die alle diese Einzelverordnungen zusammenfaßt, was Frau Kollegin Albrecht ja bereits erwähnt hat. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß das Berufsbeamtengesetz vorliegt, und ich meine, daß es möglich sein wird, in dieses Gesetz auch noch eine Bestimmung einzubauen, die den Schutz der Beamtin, die ein Kind erwartet, gewährleistet.
Es bestehen auch, worauf Frau Albrecht bereits hingewiesen hat, gewisse verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Wirkungsbereiches des Mutterschutzgesetzes. Der Bund hat die Bestimmungen zum Schutze seiner Beamtin, die Mutter ist, bereits erlassen. Dieses neue Mutterschutzgesetz ist mit Rücksicht auf Art. 75 Abs. 1 des Grundgesetzes ja auch wieder nur ein Rahmengesetz, greift also in die Befugnisse der Länder und Gemeinden nicht ein, und die Stellung der Beamtin in den Ländern und Gemeinden wird dadurch in keiner Weise beeinflußt. Ich glaube also, daß wir die Beamtin außerhalb des Geltungsbereiches des Mutterschutzgesetzes lassen können, aber vorsorglich noch dafür eintreten sollten, daß eine entsprechende Bestimmung in das Beamtengesetz aufgenommen wird.
Darf ich noch eines sagen. Ich möchte bitten, auch den Antrag der KPD zu § 1 abzulehnen. Im Ausschuß ist eingehend besprochen worden, was für das Mutterschutzgesetz wichtig ist; auch die einzelnen Formulierungen sind sehr, sehr sorgfältig durchdacht worden. Ich glaube, die KPD hätte damals schon Gelegenheit gehabt, sich an der Diskussion zu beteiligen.
Wir haben keinen Anlaß, erneut in eine Diskussion über einzelne Formulierungen einzutreten.
Ich bitte also, auch diesen Antrag abzulehnen.