Rede von
Werner
Jacobi
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Minister, der sich selbst korrigiert, braucht von der Opposition nicht mehr korrigiert zu werden. Wir haben mit Befriedigung von der ausdrücklichen Feststellung des Herrn Bundeswohnungsbauministers Kenntnis genommen, daß die geplante Verordnung der Zustimmung sowohl des Bundestages als auch des Bundesrates bedarf.
— Über die künftige, die neue. Wir sind allerdings über die Meinung des Herrn Bundeswohnungsbauministers hinausgehend der Auffassung, daß in gleicher Weise auch die Verordnung Nr. 71/51 wegen ihres Zusammenhanges mit § 1 des Preisgesetzes, also wegen ihrer Bedeutung für den allgemeinen Preisstand der Zustimmung beider Gremien bedarf. Wir halten an der von mir dargelegten Auffassung fest, daß diese Verordnung Nr. 71/51 rechtsunwirksam ist. Ich empfehle dem so überraschten Herrn Bundeswohnungsbauminister, meine Ausführungen aus dem Stenogramm einer eingehenden Durchsicht zu unterziehen und sie mit den Juristen seines Hauses und auch mit den Herren des Justizministeriums eingehend zu prüfen, besonders das, was ich über die Bedeutung des Art. 129 und des Art. 80 des Grundgesetzes sowie über Art und Umfang der noch bestehenden Ermächtigungen ausgeführt habe. Ich bin der festen Überzeugung, daß mindestens im Justizministerium keine so fröhliche Miene zur Schau getragen werden wird, wie sie der Herr Bundeswohnungsbauminister hier gezeigt hat, als er der Meinung Ausdruck gab, es lohne sich bei dieser kleinen Verordnung doch eigentlich überhaupt nicht, sich in Unkosten verfassungsrechtlicher Erörterungen zu stürzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie nehmen jede Gelegenheit wahr — und das ist gut so —, darauf hinzuweisen, daß wir alles tun müssen, um den Rechtsstaat zu sichern.
Er kann auch durch eine kleine Verordnung bedroht sein. Immer dann, wenn etwas geschieht, was mit dem Grundgesetz in Widerspruch steht, haben wir Veranlassung, in diesem Hause aufzubegehren und zu warnen. Wir warnen die Bundesregierung davor, die Dinge leicht zu nehmen und sich auf eine Praxis zu berufen, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält. Wir halten die erlassene Verordnung für verfassungswidrig, und ich habe mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, daß diese Feststellung — von der wir überzeugt sind, daß sie durch die Gerichte bestätigt werden wird — in der Praxis entsprechende Konsequenzen für den einzelnen betroffenen Bürger auslöst.
Hinsichtlich der weiteren Maßnahmen, stellen wir also fest, werden wir in diesem Hause und wird der Bundesrat Gelegenheit zur Prüfung haben. Dann setzen wir zweckmäßigerweise die verfassungsrechtliche Grundsatzdebatte zu diesen Fragen fort.