Rede von
Paul
Bausch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zweckmäßig und nützlich, wenn sich das Parlament der Bedeutung des Vorgangs, den wir jetzt erleben, voll bewußt wird. Worum handelt es sich? Es handelt sich darum, daß das Parlament eines der wichtigsten Grundrechte der Demokratie ausübt, nämlich das Recht, die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu kontrollieren und zu überprüfen. Um dieses Recht haben sich Generationen gestritten. Es ist sicher nicht zuviel gesagt, wenn wir feststellen, daß aus dem Streit um diese Frage, ob das Volk einen Einfluß auf die Finanzgebarung des Staates haben soll, die Demokratie eigentlich erst herausgewachsen ist. Jedenfalls war das in meinem Lande so.
In meinem Wahlkreis gibt es ein besonders interessantes Wirtshaus. An diesem Wirtshaus ist, in Stein gehauen, angeschrieben: „In diesem Hause trat am 1. Dezember 1457 der erste württembergische Landtag zusammen".
Das war 40 Jahre vor der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus.
Richtig! In der Heimatstadt unseres Kollegen Schoettle befindet sich diese Tafel. Dieser geschichtliche Vorgang liegt also — überlegen wir das wohl — schon sehr lange Jahre zurück. Damals war übrigens Christoph Kolumbus noch Lehrling im kaufmännischen Geschäft seines Vaters in Genua. Damals schon haben sich aber die Bürger meines Landes mit dem damaligen Landesfürsten um die Frage herumgestritten, ob das Volk und ob die Stände dieses Volkes einen Einfluß haben sollten auf die Finanzgebarung des Landesherrn, also auf seine Steuergesetze und auf seine Ausgabenwirtschaft.
— Über die Erfolge dieser Bemühungen, Herr Kollege Mellies, müssen wir uns noch besonders unterhalten. Aber jedenfalls ist es höchst bedeutsam, zu wissen, daß es sich schon damals um ein Grundrecht des Volkes und der Demokratie handelte.
In Wahrnehmung d i es es Grundrechtes haben wir uns in den letzten Wochen bemüht, nachzuprüfen, was nun in den Jahren 1947, 1948 und 1949 im Vereinigten Wirtschaftsgebiet auf dem Gebiet der Finanzgebarung geschehen ist.
Auch wenn wir alle das Empfinden haben, daß diese Angelegenheit nur noch wenig praktische Bo-
deutung hat, so handelt es sich doch insofern um einen höchst wichtigen Vorgang, als wir ja gerade eine Geschichtsepoche erlebt haben, in der ein solches Grundrecht des Volkes nicht bestanden hat, in der niemand in Deutschland eine Möglichkeit hatte, irgendeinen Einfluß auf die Finanzwirtschaft des Staates zu nehmen. Dies aber war wirklich und wahrhaftig nicht zum Segen des Volkes. Nun haben wir diese Rechte wieder. Ich glaube, dafür sollten wir dankbar sein. Im ganzen Volk, in breiten Schichten des Volkes sollte ein lebendiges Bewußtsein dafür bestehen, daß es ein bedeutsames Ereignis ist, das hier vor sich geht. Breite Schichten unseres Volkes sollten dankbar dafür sein, daß wir dieses Grundrecht, das Budgetrecht, wieder besitzen.
Vor einiger Zeit kam ein Student aus der Ostzone in die Universitätsstadt meines Heimatlandes. Das erste, was er zu seinen Kommilitonen sagte, war: Haben Sie eine Verfassung Ihres Landes? Haben Sie eine Verfassung der westdeutschen Bundesrepublik? Man gab ihm die gewünschte Verfassung. Als er sie studiert hatte, rief er aus: „Welch eine Fülle von Rechten habt ihr hier in Westdeutschland! Was wären wir glücklich, wenn wir im Osten Deutschlands auch solche Rechte hätten!"
Wieviel Bürger unseres Landes sind dankbar dafür, daß es in unserem Lande Grundrechte des Bürgers gibt? Wieviele Bürger unseres Landes haben das Grundgesetz der Bundesrepublik auch nur einmal angesehen oder es gar gelesen?!
Hier liegt ein Faktum vor, für das wir dankbar sein müssen. Wir müssen mit Befriedigung feststellen, daß wir heute jede Möglichkeit haben, auf die Finanzgebarung unseres Staates Einfluß zu nehmen. Das Volk macht durch seine gewählten Vertreter von dieser Möglichkeit Gebrauch. Ich darf es wohl sagen — und ich hoffe, dabei die Zustimmung des Herrn Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu finden —: wir haben es uns im Haushaltsausschuß wirklich nicht leicht gemacht. Wir haben uns Mühe gegeben, jede Ausgabe sorgfältigst zu kontrollieren. Wir haben uns Mühe und Arbeit gemacht, zu prüfen, ob die Ausgaben, die von der Regierung vorgeschlagen worden sind, auch gegenüber unserm Volk verantwortet werden können. Wir haben viele nützliche und wertvolle Arbeit in diesem Ausschuß geleistet. Es hat kein Posten in den Haushaltsplänen gestanden, den wir nicht nach allen Richtungen hin unter die Lupe genommen und überprüft hätten.
Was nun mein Herr Vorredner bezüglich der jetzt bestehenden Situation auf dem Gebiet der Haushaltsgebarung gesagt hat, kann ich weithin unterstützen. Es ist bedauerlich, daß es uns trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, mit unserer Haushaltsarbeit aufs laufende zu kommen. Ich habe die große Hoffnung gehabt, es würde möglich sein, von 1951, spätestens von 1952 an mit der Verabschiedung des Haushalts aufs laufende zu kommen und in jedem Fall vor dem 1. April 1952 den Haushaltsplan in diesem Parlament zu verabschieden. Aber es muß anerkannt werden, — und ich glaube, dies muß man zugestehen, wenn man billig und gerecht denkt —, daß die Regierung vor außergewöhnlichen Schwierigkeiten gestanden hat. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat hat sich
nun einmal noch nicht so eingespielt, wie dies der Fall sein sollte. Es ist bei der verfassungsmäßigen Konstruktion, die für uns verbindlich ist, nun einmal nicht einfach, zu einem guten Zusammenspiel zwischen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zu kommen. Sodann steht ja .vor der Regierung und vor uns allen immer wieder die Frage, woher wir das Geld nehmen sollen, um einen gedeckten Haushaltsplan verabschieden zu können. Es ist also nicht schlechter Wille, wenn wir unser Ziel noch nicht erreicht haben. Es bedarf dazu offenbar noch einer längeren Zeit. Wir wollen unsere Bemühungen auf allen Seiten dieses Hauses vereinigen, um dieses Ziel, das uns auch mein Herr Vorredner vor die Augen gestellt hat, in aller Bälde zu erreichen.