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ID0118008700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951 7469 180. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7471A, 7530A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das Paßwesen 7471B Vierten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes . 7471B Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei 7471C Gesetz über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft 7471C Gesetz über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen . . 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . . . 7471C Gesetz über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande . . . . 7471C Gesetz über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen 7471C Gesetz zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes 7471C Gesetz zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis 7471C Anfrage Nr. 234 der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Einstellungsbedingungen für den öffentlichen Dienst (Nrn. 2855, 2930 der Drucksachen) 7471C Anfrage Nr. 232 der Abg. Hoffmann (Lindlar), Frau Wessel und Fraktion betr. Auszahlung für Wildschäden in den von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Jagdrevieren (Nrn. 2827, 2931 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers des Innern über die Regelung der Winterbeihilfe (Nr. 2929 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2928 der Drucksachen) 7471D Teilnahme von Mitgliedern der Türkischen Großen Nationalversammlung als Gäste an der Sitzung 7471D Präsident Dr. Ehlers . . . . 7471D, 7473B Muhlis Tumay, Erster Vizepräsident der Türkischen Großen Nationalversammlung 7472D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2831 der Drucksachen) 7473B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 7473C Müller (Frankfurt) (KPD) 7473D Wehner (SPD) 7474C Beschlußfassung 7474D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Bekanntgabe des Bundesjugendplans 1951/52 (Nr 2840 der Drucksachen) 7475A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7475A, 7487C Frau Keilhack (SPD) 7478C Frau Rösch (CDU) 7482A Ribbeheger (Z) 7483B Frau Thiele (KPD) 7483C Dr. Mende (FDP) 7485B Ausschußüberweisung 7488B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesminister der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2714 [neu] der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2897 der Drucksachen) 7488B zur Sache: Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7488B, 7502B Bazille (SPD), Antragsteller 7490C, 7497D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7492A, 7499D Wönner (SPD) 7493C Renner (KPD) 7495B Euler (FDP) 7496D Willenberg (Z) 7498D Dr. Hammer (FDP) 7499A Dr. Krone (CDU) 7503B zur Geschäftsordnung: Ewers (DP) 7501B Ritzel (SPD) 7501C Beschlußfassung 7503B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Nachweisungen der Ausführung von Beschlüssen des Bundestages (Nr. 2833 der Drucksachen) 7503C, 7505B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 7505C Müller (Hessen) (SPD) 7505D Ewers (DP) 7506C Ausschußüberweisung 7506D Beratung des Antrags der Abg. Jacobi, Dr. Dresbach, Dr. Becker (Hersfeld), Dr. Reismann u. Gen. betr. Ausschuß für Kommunalpolitik (Nr. 2834 der Drucksachen) 7503C zur Sache: Dr. Dresbach (CDU), Antragsteller . . 7503D zur Geschäftsordnung: Dr. Mende (FDP) 7505A Mellies (SPD) 7505B Beschlußfassung 7505B Beratung der Übersicht Nr. 43 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestags über Petitionen (Umdruck Nr. 378) 7506D Beschlußfassung 7506D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über die Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und für das Rechnungsjahr 1949 (1. April bis 20. September 1949) (Nr. 2907 der Drucksachen) 7506D Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 7507A Schoettle (SPD) 7509C Bausch (CDU) 7510C Beschlußfassung 7511C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers für Wohnungsbau vom 29. November 1951 PR Nr. 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts (Nr. 2887 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Altbaumieten (Nr. 2913 der Drucksachen) 7511C Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7511D, 7517D Jacobi (SPD), Antragsteller 7513A, 7517B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 7515B, 7517A Froehlich (BHE-DG) 7516B Wirths (FDP) 7517B Beschlußfassung - 7518B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz) (Nr. 1182 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2876 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 394, 395) 7518B Frau Dr. Rehling (CDU), als Berichterstatterin 7526C als Berichterstatterin 7518C Frau Thiele (KPD) 7523B 7527A, C, 7528 A, D Frau Albrecht (SPD) 7523C Frau Arnold (Z) 7523D Frau Dr. Ilk (FDP) . . 7524C, 7526B, 7528A Frau Heiler (CDU) 7525A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 7525D Frau Kipp-Kaule (SPD) 7529B Frau Kalinke (DP) 7529C Abstimmungen 7526D, 7527B, D, 7528B, 7529A, D Beratung des Antrags der DP betr. Ergänzung zur Zwölften Aufbau-Verordnung der Sozialversicherung (Nr. 2862 der Drucksachen) 7530A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 7530A Ausschußüberweisung 7530C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen die Bundesregierung betr. Petersberger Abkommen (Nr. 2877 der Drucksachen) 7530C Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 7530C, 7533C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . . 7531C Beschlußfassung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2873 der Drucksachen) 7533C Ausschußüberweisung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen) 7533D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7533D Seuffert (SPD) 7534C, 7535C Dr. Preusker (FDP) 7535A, D Scharnberg (CDU) 7535B Ausschußüberweisung . . . . . . . . 7535D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2909 der Drucksachen zu Nr. 2909) . 7536A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7536A Beschlußfassung 7536B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) (Nr. 2872 der Drucksachen) 7536C Reitzner (SPD) 7536D Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (Nr. 2866 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) (Nr. 2870 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrsänderungsgesetzes (Nr. 2847 der Drucksachen) 7537B Ausschußüberweisung 7537B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2910 der Drucksachen) . . . . 7537B Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . 7537B Beschlußfassung 7537C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldeverkehr Atlantik City 1947 (Nr. 2595 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 2911 der Drucksachen) . . . 7537C Beschlußfassung 7537D Nächste Sitzung 7537D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bayernpartei irrt, wenn sie glaubt, daß diese Materie in der Geschäftsordnung nicht geregelt sei; sie ist geregelt, und zwar wesentlich strenger, als hier vorgesehen ist, daß nämlich die Bundesregierung in jedem Falle und nicht nur im Einzelfalle in angemessener Frist berichten muß. Ob ein Vierteljahr angemessen ist, das ist durchaus nicht gesagt. Wir gehen von wesentlich kürzeren Fristen aus; und wenn die Fristen nach unserer Ansicht unangemessen lang werden, dann kann der Bundestag jederzeit eine Frist von einer Woche setzen, wenn er es für richtig hält.
    Deswegen ist dieser Antrag in dieser Form unmöglich anzunehmen, wenn Sie nicht die Geschäftsordnung wieder ändern wollen, und zwar zugunsten der Bundesregierung. Wir haben für jeden Fall vorgeschrieben, daß die Bundesregierung nunmehr in angemessener Frist berichten soll, und es ist keine Rede davon, daß das ein Vierteljahr sei.
    Die Überweisung kann geschehen; aber ich glaube, daß das gar nichts mehr ändern wird. Wir werden es, wie ich hoffe, bei den strengeren Vorschriften der neuen Geschäftsordnung belassen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Der Antrag ist gestellt, die Drucksache Nr. 2833 an den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen. Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Beratung der Übersicht Nr. 43 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 378).
Wer für die Annahme der Vorschläge des Ausschusses ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über die Haushaltsrechnungen der Verwaltung des


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die
Rechnungsjahre 1947, 1948 und für das
Rechnungsjahr 1949 (1. April bis 20. September 1949) (Nr. 2907 der Drucksachen).
Es handelt sich um die erste Aussprache über eine Rechnungsprüfung im Bundesgebiet. Ich glaube, daß ich auf die Bedeutung dieser Aussprache nicht besonders hinzuweisen brauche.
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Blank als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martin Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jedes moderne privatwirtschaftliche Unternehmen muß, abgesehen von bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, darauf sehen, die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsablaufs zu prüfen. Dies wird besonders deutlich bei Kapitalgesellschaften, bei denen die Anteilseigner ein Interesse daran haben, daß rationell gewirtschaftet wird. In einem ähnlichen Verhältnis steht der Steuerzahler dem Staat gegenüber; und so wird sich in einem demokratischen Staatswesen die politische Kontrolle des öffentlichen Haushalts nicht auf die Vorbereitung des Etats beschränken können und daneben auf laufende Überwachung der Durchführung des Haushaltsplanes. Es wird ein gleich starker Akzent auch auf die Abrechnung und die Entlastung nach Vollzug des Haushalts gelegt werden müssen.
    Mit der Bilanz eines Geschäftsunternehmens ist eine Haushaltsrechnung natürlich nicht zu vergleichen; denn sie ist nicht eine Erfolgsrechnung, die nach Abschluß des Geschäftsjahres durch Vergleich mit den Vorjahrsergebnissen feststellt, ob sich das Vermögen vergrößert oder vermindert hat, sondern sie stellt dem Voranschlag dessen Vollzug gegenüber, um zu ermitteln, ob das Gleichgewicht gehalten worden ist oder ob die Exekutive über den durch das Parlament bewilligten Haushaltsplan und über die damit erteilten Ermächtigungen hinausgegangen ist bzw., was ja möglich und wünschenswert ist, sogar mit ihren Ausgaben unter dem Voranschlag geblieben ist. Aufgabe der politischen Kontrolle im Rahmen der Haushaltsrechnung ist also nicht nur eine rechnerische Betrachtung, sondern eine Prüfung dahingehend, ob Veränderungen gegenüber dem Voranschlag eingetreten sind, wie sie entstanden sind, d. h. welche Gründe dafür angegeben werden, und ob sie vom Standpunkt des Parlaments aus gebilligt werden können oder nicht. Auf diese Weise prüft man im besonderen auch die Verantwortlichkeit der Bundesregierung hinsichtlich der von ihr getroffenen vom Haushaltsplan abweichenden Maßnahmen.
    Wichtig ist die Kontrolle eines abgelaufenen Haushalts für das Parlament selbst, für die Regierung und nicht zuletzt für die Öffentlichkeit.
    Für das Parlament ist eine solche Prüfung insofern von besonderer Bedeutung, als festgestellt wird, inwieweit die Exekutive das vornehmste Recht des Parlaments, das Budgetrecht, beachtet oder mißachtet hat, damit gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen durch das Parlament gezogen werden können, oder ob von der Regierung Ausgaben über den beschlossenen Haushaltsplan hinaus für Zwecke geleistet worden sind, die nicht die Billigung der gesetzgebenden Körperschaft finden. Außerdem gewinnt das Parlament durch die Kontrolle des Voranschlages und der Abrechnung im Wege der Gegenüberstellung eine wichtige Grundlage für die Gestaltung künftiger Haushalte.
    Nun hat in der Vergangenheit die Prüfung der von den Verwaltungen vorgelegten Rechnungen durch den Rechnungshof relativ lange Zeit in Anspruch genommen. Es war regelmäßig so, daß die Bemerkungen und die Denkschrift des Rechnungshofes zur Jahresrechnung erst mehr als 12 Monate später vorlagen als die von der Regierung aufzustellende Jahresrechnung. Das war natürlich sehr unerwünscht; denn je größer die Spanne zwischen dem Abschluß des Haushaltsjahres und der Vorlegung der Jahresrechnung nebst Denkschrift wird, desto mehr verlieren diese Dokumente ihren praktischen Wert, weil in der parlamentarischen Ebene das Interesse an weit zurückliegenden Vorgängen naturgemäß nachläßt. Die Ergebnisse einer so verzögerten Prüfung können nur verspätet und unter Umständen sogar überhaupt nicht mehr für die künftige Haushaltsgebarung nutzbar gemacht werden.
    Das trifft leider auch noch bis heute zu. Das Grundgesetz hat aber im Art. 114 zwingend vorgeschrieben, daß die allgemeine Rechnung und Übersicht über das Vermögen und die Schulden dem Bundestag und dem Bundesrat im Laufe des nächsten Haushaltsjahres mit den Bemerkungen des Rechnungshofes zum Zwecke der Entlastung der Bundesregierung vorzulegen sind. Der Bundestag hat durch Gesetz bestimmt, daß die Reichshaushaltsordnung zunächst Grundlage für die Ordnung des Haushaltswesens des Bundes ist, und durch Gesetz über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes vom 27. November 1950 ist der Rechnungshof nicht nur die oberste Rechnungsprüfungs-Behörde für die Bundesorgane und die Bundesverwaltung geworden, sondern er überwacht gemäß § 4 die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesorgane und Bundesverwaltungen.
    Leider konnte durch die bisherige Entwicklung die Bestimmung des Grundgesetzes nicht eingehalten werden. Das vorgelegte Material, das der Drucksache Nr. 2907 beigefügt ist und das die Damen und Herren heute auf ihren Plätzen finden, gibt mit Abschriften zweier Schreiben des Präsidenten des Bundesrechnungshofs vom 8. Juni 1951 und des Bundesministers der Finanzen vom 29. Juni 1951 Aufschluß über den derzeitigen Stand. Dem Material sind außerdem die hier wichtigen Angaben aus der Haushaltsrechnung des Jahres 1947 beigefügt. Diese Haushaltsrechnung hätte seinerzeit dem Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vorgelegt werden müssen. Dazu ist es nicht mehr gekommen. Man hat seinerzeit nur soviele Exemplare gedruckt, wie es der verhältnismäßig geringen Mitgliederzahl des Wirtschaftsrats entsprach. Infolgedessen hat man aus Sparsamkeitsgründen darauf verzichtet, dieses ganze Material noch einmal neu drucken zu lassen. Sie finden, wie gesagt, die wesentlichen Angaben über 1947 in dem Ihnen vorliegenden Material. Für 1948 und die erste Hälfte 1949 sind sämtlichen Mitgliedern dieses Hohen Hauses die verhältnismäßig umfangreichen grünen Hefte zugegangen.
    Regierung und Parlament werden dafür sorgen müssen, daß der klaren Bestimmung des Art. 114 des Grundgesetzes künftig Rechnung getragen wird. Je enger die Vorbereitung und Feststellung eines Haushalts, dessen Vollzug, Abrechnung und Prüfung mit der zu erteilenden Entlastung zeitlich zusammengerückt werden, um so deutlicher kommt der Rhythmus des staatlichen Lebens zum Aus-
    508 Deute er Bundestag - 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951

    (Dr. Blank [Oberhausen])

    druck, um so mehr wird eine Selbstbeobachtung und Kritik möglich.
    Für die Regierung wird das Bewußtsein der wirkenden Kontrolle des abgelaufenen Haushalts und der daran hängenden Entlastung eine ständige Mahnung sein, sich an den Voranschlag zu halten und den Gesichtspunkt der Sparsamkeit laufend zu beachten, so wünschenswert Ausgaben, die über den Haushaltsvoranschlag hinausgehen, im einen oder andern Falle auch sein mögen.
    Bis zum Jahre 1933 war ständig gerade in Fragen der Haushaltsgebarung ein gewisser Antagonismus zwischen Parlament und Regierung zu verzeichnen. Zwar kam die Regierung den Wünschen des Parlaments im allgemeinen nach, es gab aber auch Beispiele vom Gegenteil. Es wäre zuviel behauptet, wenn man sagen wollte, daß dieser Gegensatz heute völlig geschwunden wäre.

    (Abg. Mellies: Das kann man wohl sagen!)

    Das Parlament muß seine Rechte wahren. Hinsichtlich der Haushaltsgebarung soll die parlamentarische Kontrolle mittels der Rechnungsprüfung dahin führen, daß die Regierung sich nicht etwa angegriffen fühlt oder in einen Gegensatz zum Parlament gerät, sondern im Gegenteil empfindet, daß auch ihr mit der parlamentarischen Überwachung der Haushaltsgebarung ein Dienst erwiesen wird.
    Hinsichtlich der Wirkung auf die Öffentlichkeit muß zunächst festgestellt werden, daß die Bestimmung des Volkes über die Finanzgebarung des Staates selbstverständlich die Öffentlichkeit des Budgets erheischt. Die Kontrolle im Wege der Rechnungsprüfung durch das Parlament gibt der Öffentlichkeit die Gewähr dafür, daß die Verwendung der Steuergelder nachgeprüft wird durch die vom Volk gewählten Vertreter mit dem Ziel, festzustellen, daß Ausgaben in der Form und für die Zwecke erfolgt sind, für die das Parlament sie bewilligt hat. Durch dieses Verfahren erhält die Öffentlichkeit auch die Gewähr, daß nicht, wie es in der Vergangenheit vorgekommen ist, mit öffentlichen Geldern Dinge in Angriff genommen werden, die das Volk nicht wollte und die katastrophale Folgen nach sich gezogen haben.
    Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen vorgetragen, daß die Kontrolle der Haushaltsgebarung durch das Parlament in Deutschland vor 1933 noch nicht ganz ausgereift war und nach 1933 die Fortentwicklung unterbunden wurde, weil von diesem Zeitpunkt an eine politische Kontrolle praktisch aufhörte zu bestehen. Seit 1933 enthielt der veröffentlichte Haushalt des Deutschen Reiches nur noch summarische Angaben, und seit 1935 wurden sogar derartige Haushaltspläne, geschweige denn Haushaltsrechnungen, der Öffentlichkeit nicht mehr zur Kenntnis gebracht; die Haushaltsgebarung wurde zu einer Art interner Kassenverwaltung. Am 4. Mai 1944 bemerkte der damalige Präsident des Rechnungshofs des Deutschen Reiches in seiner Denkschrift, daß eine Entlastung wegen der Reichshaushaltsrechnungen der Jahre 1933 bis 1939 nicht erteilt worden ist, und das ist wohl auch in der Folgezeit nicht mehr geschehen. Diese Entlastung hätte zugleich die Genehmigung der nachzuweisenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben eingeschlossen. Die parlamentarische Kontrolle war also, wie ich mir erlaubt habe vorzutragen, seit 1933 tot, und sie ist auch seit 1945 nur zögernd wieder aufgelebt.
    Eine Rechnungsprüfung durch das Parlament ist für die Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom damaligen Wirtschaftsrat nicht durchgeführt worden. Haushaltsrechnungen lagen bis zur Auflösung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, bis zur Überleitung auf den Bund nicht vor. Die Prüfung der Haushaltsgebarung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ist dem Bundestag vorbehalten geblieben, da nach Art. 133 des Grundgesetzes der Bund in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets eintritt. Das Hohe Haus wird, abgesehen von der Erledigung dieser aus der Vergangenheit überkommenen Aufgaben, in Zukunft der Rechnungsprüfung den ihr gebührenden Platz einräumen müssen.
    Die gegenwärtige Lage stellt sich wie folgt dar. Der Bundesminister der Finanzen übersandte dem Präsidenten des Bundestags mit Schreiben vom 11. Januar 1951, vom 10. April und vom 2. Juli 1951 die Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und für die Zeit vom 1. April 1949 bis 20. September 1949, d. h. also für die Zeit bis zum Übergang dieser Aufgaben auf den Bund. Es wurde gebeten, gemäß § 83 der Reichshaushaltsordnung einen Beschluß des Deutschen Bundestags über die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben herbeizuführen. Der Präsident des Bundestags hat den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zunächst gebeten, die weitere Behandlung zu veranlassen. Dabei tauchte die Frage auf, in welcher Weise verfahren werden soll, da nach fast 19 Jahren dieses Problem zum ersten Male wieder an das deutsche Parlament herangetragen wird. § 83 der Reichshaushaltsordnung lautet:

    (1) Auf Grund der Reichshaushaltsrechnung beschließen Reichrat und Reichstag über die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Genehmigung erfolgt vorbehaltlich der späteren Beschlußfassung über die Bemerkungen des Rechnungshofs.


    (2) Durch die Genehmigung

    — der über- und außerplanmäßigen Ausgaben — wird den Erinnerungen des Rechnungshofs aus Anlaß der Rechnungsprüfung nicht vorgegriffen.
    Nach dem Kommentar von Schulze-Wagner zur Reichshaushaltsordnung ist die in § 83 vorgesehene Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ein vorbereitender Akt für die nach § 108 der Reichshaushaltsordnung auszusprechende Entlastung, über die ich bereits gesprochen habe. Eine gewisse Übersicht über die geleisteten über-und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie den Betrag von 10 000 DM im Einzelfall überschreiten, erhält das Parlament durch die gemäß § 33 der Reichshaushaltsordnung vierteljährlich vorzulegenden Nachweisungen des Bundesfinanzministeriums. Die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt nach § 83 der Reichshaushaltsordnung mit Vorbehalt, weil bei der späteren Beschlußfassung über die Bemerkungen des Rechnungshofes zur gesamten Rechnungslegung und gelegentlich der damit verbundenen Entlastung der Bundesregierung unter Umständen die Möglichkeit gegeben sein muß, bei nicht gerechtfertigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben die verantwortlichen Personen heranzuziehen.


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    Im Reichstag wurde die Beratung der Haushaltsrechnungen zuerst in einem selbständigen Ausschuß und später in einem Unterausschuß des Haushaltsausschusses durchgeführt. Auf Grund des Berichtes des Unterausschusses hat dann der Haushaltsausschuß jeweils über den an die Vollversammlung des Reichstages zu erstattenden Bericht beschlossen. Diese Regelung hat der Ältestenrat des Bundestages auf Vorschlag des Haushaltsausschusses auch für den Bundestag übernommen. Der daraufhin gebildete Unterausschuß, dessen Vorsitzender ich bin, besteht aus sieben Mitgliedern des Haushaltsausschusses. Er hat die vorgelegten Rechnungen zur Vermeidung weiterer Zeitverluste inzwischen vorläufig beraten.
    Ich hatte bereits erwähnt, daß bei einer größeren Spanne zwischen dem Abschluß des Haushaltsjahres und der Vorlegung der Jahresrechnung nebst Denkschrift das Interesse an diesen Dingen verhältnismäßig gering sein muß. Im vorliegenden Fall handelt es sich nun um sehr weit zurückliegende Dinge, Dinge, bei denen nur feststeht, daß der Bundestag nicht der Erzeuger dieser Kinder gewesen ist. Solche Kinder sind verhältnismäßig unbeliebt; aber auch sie haben bei ihrem vorgeschrittenen Alter einen Anspruch darauf, legitimiert zu werden. Der Rechnungsunterausschuß war sich von vornherein darüber klar, daß wohl kaum an den geschehenen Dingen noch viel geändert werden kann, zumal es sich ja auch zu einem erheblichen Teil um Reichsmarkhaushalte handelt, bei denen immerhin andere Voraussetzungen bestanden. Diese Einstellung kann aber natürlich kein Maßstab sein für die künftige Arbeit, die der Rechnungsunterausschuß zu leisten hat.
    Vom Zeitpunkt der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland an wird die Haushaltsgebarung sehr genau überprüft werden müssen, um so mehr, als es sich dann um Haushaltspläne handelt, die vom Bundestag selbst beschlossen worden sind. Gleichwohl hat der Rechnungsunterausschuß den Haushaltsrechnungen 1947 bis 1949 erste Hälfte seine volle Aufmerksamkeit gewidmet. Soweit Unklarheiten bestanden, sind Auskünfte durch den Bundesrechnungshof von den einzelnen Verwaltungen eingeholt worden. Grobe Verstöße gegen die Reichswirtschaftsbestimmungen und die Reichshaushaltsordnung sind nicht festgestellt worden, wenn auch hier und da vielleicht etwas genauer hätte gearbeitet werden können.
    Das Ihnen vorgelegte Material gibt Ihnen, meine Damen und Herren, einen summarischen Überblick über die bei den einzelnen Verwaltungen in den genannten Jahren geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie über die erfolgten Haushaltsvorgriffe. Sie ersehen jeweils, in welchem Prozentverhältnis diese über die Ermächtigungen hinausgehenden Ausgaben zum Gesamtausgabevolumen der einzelnen Verwaltungen stehen. Es kann gesagt werden, daß trotz den damals gegebenen Verhältnissen — man denke nur an die turbulente Entwicklung während der Reichsmark-zeit und an die Tatsache, daß die Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes nicht durchweg mit qualifizierten Bediensteten besetzt werden konnten — die eingetretenen Abweichungen überraschend geringfügig sind. Der Rechnungshof des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, bei dem die haushaltsmäßigen Grundsätze der Sparsamkeit und der Korrektheit niemals in Vergessenheit geraten waren, hat zu diesem befriedigenden Ergebnis
    wesentlich beigetragen. Das gleiche trifft für die damalige Verwaltung für Finanzen zu.
    Das Ergebnis der Vorberatungen des Rechnungsunterausschusses ist dem Haushaltsausschuß unterbreitet worden. Dieser hat sich dem Votum des Rechnungsunterausschusses angeschlossen. Ich darf daher namens des Haushaltsausschusses das Hohe Haus bitten, dem Antrag zuzustimmen und die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für die Jahre 1947 bis 1949 erste Hälfte auszusprechen.

    (Beifall.)