Rede von
Heinrich
Müller
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Bayernpartei betrifft eine Angelegenheit der Geschäftsordnung. Das Verfahren der Auskunfterteilung seitens der Regierung über die Ausführung der Beschlüsse des Bundestags ist in der alten Geschäftsordnung so geregelt, daß der Regierung keine Pflicht auferlegt ist, innerhalb einer bestimmten Frist Auskunft über die Ausführung der Beschlüsse des Bundestags zu geben. Wir haben versucht, in der neuen Geschäftsordnung diesen Mangel einigermaßen zu reparieren, und haben eine Formulierung aufgenommen, die das Hohe Haus vor acht Tagen angenommen hat, nach der die Regierung in einer „angemessenen Frist" über die Ausführung der Beschlüsse des Bundestags zumindest Bericht erstatten soll. Wir haben einen zweiten Satz hinzugefügt: „Der Bundestag kann die Auskunft binnen einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen." Das bezieht sich selbstverständlich auf den Einzelfall, dicht auf eine laufende zusammenfassende Berichterstattung pro Quartal über die laufenden Anträge bzw. Gesetzesvorschläge.
Wir sind grundsätzlich durchaus nicht gegen die Tendenz, die in dem Antrag der Bayernpartei liegt
und die zum Ziel hat, einen besseren Kontakt zwischen Regierung und Parlament und, vielleicht könnte man sogar sagen, einen besseren Respekt seitens der Bürokratie vor den Beschlüssen des Parlaments zu erreichen, einen besseren Respekt deshalb, weil es, wie die Bayernpartei schon festgestellt hat, kein idealer Zustand ist, daß die Regierung seitens der Fraktionen von Zeit zu Zeit daran erinnert werden muß, Auskunft zu geben, was mit diesem oder jenem Beschluß überhaupt geschehen ist. Wenn man sich eine Liste der Gesetzesvorschläge bzw. Anträge auf Vorlage eines Gesetzes betreffend .diesen oder jenen Gegenstand, die bis heute noch bei der Ministerialbürokratie ruhen, fertigen läßt, so ergibt sich eine ganz respektable Liste von Gesetzentwürfen, die das Haus gewünscht hat und die es bis heute vermißt. Aber, verehrte Kollegen von der Bayernpartei, wir hätten gewünscht, daß Sie diese Angelegenheit bei der vor acht Tagen erfolgten Beschlußfassung über die neue Geschäftsordnung vorgebracht hätten.
Es wäre eine Kleinigkeit gewesen, diese Frage in einem Abänderungsantrag zu § 113 der Geschäftsordnung anzusprechen. Dann hätten wir die Sache bereits am vorigen Donnerstag erledigt.
Jetzt hat sich die Situation ergeben, daß wir, nachdem wir in der betreffenden Sitzung um ein halb elf Uhr abends die neue Geschäftsordnung verabschiedet hatten — wenn die Tagesordnung weitergelaufen wäre —, als nächsten Punkt bereits den ersten Antrag auf Abänderung der neuen Geschäftsordnung, die erst am 1. Januar 1952 in Kraft treten soll, hätten beraten müssen. Diese Arbeitsweise müssen wir kritisieren.
— Selbstverständlich ist das eine Angelegenheit der Geschäftsordnung. Der § 113 der Geschäftsordnung — lesen Sie es nach — spricht deutlich von der Verpflichtung der Regierung, über Beschlüsse des Bundestags Auskunft zu geben. Die Angelegenheit ist klar geregelt. Nur stellen Sie jetzt die zusätzliche Forderung — die wir an und für sich nicht ablehnen wollen —, die Regierung zu verpflichten, alle Vierteljahre eine zusammenfassende Darstellung der Behandlung der Beschlüsse des Bundestags vorzulegen.
Wir stimmen also grundsätzlich für den Antrag der Bayernpartei, müssen jedoch unserem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß der Antrag erst heute vorgebracht worden ist. Wir beantragen die Überweisung dieses Antrages an den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität. Ich glaube, dort wird er am besten weiter bearbeitet. Wenn wir uns dort einigen, wird dieser Antrag zwangsläufig zu der ersten Abänderung bzw. Ergänzung unserer neu geschaffenen Geschäftsordnung führen.