Rede von
Anton
Sabel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als im vorigen Frühjahr die Beratungen dieses Gesetzentwurfes begannen, bestand zweifellos bei vielen Mitgliedern dieses Hohen Hauses die Sorge, daß eine solche Regelung doch dazu führen könne, Tarifverträge zu entwerten oder das Verantwortungsbewußtsein der Tarifträger einzuengen,
Der Berichterstatter hat darauf hingewiesen, daß sich der Ausschuß für Arbeit redlich Mühe gegeben hat, all diese Sorgen zu beseitigen und dem Hause eine Formulierung vorzulegen, bei der die damals vorgetragenen Bedenken keine Berechtigung mehr haben. Wir sind der Auffassung, daß es uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen ist, diese bestehenden Bedenken auszuräumen. Die Fragen, die in den verschiedenen hier vorliegenden Abänderungsanträgen jetzt angesprochen wurden, sind in den Beratungen des Ausschusses eingehend diskutiert worden. Der Berichterstatter hat darauf hingewiesen, daß lediglich ein Kollege im Ausschuß noch Bedenken gegen die Fassung des vorliegenden Gesetzentwurfes hatte.
Ich darf nochmals herausstellen, daß selbstverständlich das Primat des Tarifvertrages anerkannt wird und jede andere Möglichkeit zur Regelung der Arbeitsbeziehungen ausgeschöpft werden soll. Ich denke hier an die Möglichkeit, durch die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach dem Tarifvertragsgesetz Ordnung zu schaffen.
Dieses Gesetz betrifft dann noch verbleibende Ausnahmefälle, in denen allerdings aus den Gründen, die insbesondere in Abs. 2 des § 1 Buchstabe b) angesprochen worden sind, eine Regelung unerläßlich ist. Ich darf darauf hinweisen — und das hat auch Kollege Ludwig eben getan —, daß in dem Gesetz eine Menge Sicherungen eingebaut sind, die jede leichtfertige Inanspruchnahme verhindern.
Der Antrag der FDP auf Umdruck Nr. 351 zu Ziffer 1 stimmt praktisch mit dem Antrag der Abgeordneten Struve und Genossen überein. Hier wird gewünscht, dieses Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen solle nur angewandt werden können, wenn Gewerkschaften oder Vereinigungen von Arbeitgebern für den Wirtschaftszweig oder die Beschäftigungsart nicht bestehen. Ich stimme hier vollkommen mit dem Kollegen Ludwig überein, der ausführte, daß das Gesetz dann illusorisch sei; denn es ist zweifellos in Deutschland so, daß für jede Berufsart solche Organisationen bestehen. Diesen Organisationen auf der Arbeitgeber- und auf der Arbeitnehmerseite gehören aber nicht allüberall so viele Menschen an, daß man in der Lage ist, Ordnung zu schaffen. Deswegen halte ich diesen Antrag für vollkommen unmöglich. Nach meiner Auffassung ist das Gesetz dann illusorisch.
Nun zu den weiteren Abänderungsanträgen der FDP, zunächst unter Ziffer 2. Dieser Antrag verangt eine Änderung der Fassung des Ausschußantrages, die besagt, daß die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen „zur Befriedigung der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer erforderlich" erscheinen muß. Nach dem Antrag der FDP soll hier eine andere Begriffsbestimmung eingefügt werden, die der zu schaffenden Formulierung des Tarifvertragsgesetzes entspricht. Es handelt sich hier aber um zwei verschiedene Dinge, und es erscheint mir nicht klug, beides gleich zu benennen. Was im § 5 des Tarifvertragsgesetzes gewollt ist, ist etwas anderes.
Nach dem Antrag der Bayernpartei soll in § 1 Abs. 2 Buchstabe b hinter dem Wort „Arbeitnehmer" eingefügt werden, daß Regelungen „in einem für den Betrieb wirtschaftlich tragbaren Ausmaß" erfolgen sollen. Meine Damen und Herren, das sind Selbstverständlichkeiten! Sie wissen, daß im Gesetz der Fachausschuß vorgesehen ist, und es ist ja gerade die Aufgabe des Fachausschusses, abzuwägen, was für oder gegen die Regelungen spricht, und die Interessen der beiden Beteiligten
zu einem Ausgleich zu führen. Es scheint mir abwegig zu sein, hier noch eine besondere Korrektur vorzunehmen.
Wenn in Ziffer 1 des Antrags der Bayernpartei verlangt wird, die Worte „und sonstige Arbeitsbedingungen" zu streichen, so halte ich das auch nicht für zweckmäßig. Neben den Löhnen muß doch eine Reihe anderer Fragen geregelt werden. Ich bitte deshalb, die Abänderungsanträge zu § 1 ablehnen zu wollen.