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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. November 1951 7277 177. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 7279A, 7293D, 7314A Eintritt der Abg. Frau Ansorge in den Bundestag 7279A Übertritt des Abg. Dr. Glasmeyer von der Zentrumsfraktion zur Fraktion der CDU/ CSU 7279A Änderung der Tagesordnung 7279B Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Umsiedlung von Heimatvertriebenen (Nr. 2746 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. bundeseigene Mittel- und Unterbehörden für die Umsiedlung von Heimatvertriebenen (Nr. 2853 der Drucksachen) . 7279B zur Sache: Dr. Edert (Gast-CDU), Interpellant . 7279B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 7280D Tichi (BHE/DG) 7283B Morgenthaler (CDU) 7285A Stech (SPD) 7286B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 7287D Dr. Besold (BP) 7288D Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 7290B Schellhaus, Minister für Vertriebene des Landes Niedersachsen . . . . 7291A Dr. Zawadil (FDP) . . . . . 7291C, 7297D Goetzendorff (Fraktionslos) 7294A Müller (Frankfurt) (KPD) 7294C Kuntscher (CDU) 7295D Ewers (DP) 7297B zur Geschäftsordnung: Dr. Kopf (CDU) 7298C Dr. Kather (CDU) 7298D Ausschußüberweisung 7298D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Protest gegen die Zwangsumsiedlung in Rumänien (Nrn. 2837, 2645 der Drucksachen 7298D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP), Berichterstatter 7299A Dr. -Mende (FDP) (zur Geschäftsordnung) 7299B Beschlußfassung 7299C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik isterreich über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr. 2575 der Drucksachen), Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2803 der Drucksachen) . . . . 7299C Dr. Preller (SPD), Berichterstatter 7299D Beschlußfassung 7300A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen (Nr. 2683 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Aus- schuß) (Nr. 2804 der Drucksachen) . . . 7300A Dr. Preller (SPD), Berichterstatter 7300B Beschlußfassung 7300D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handelsvertrag vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland (Nr. 2792 der Drucksachen) 7300D Ausschußüberweisung 7301A Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 2793 der Drucksachen) 7301A Ausschußüberweisung 7301A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) vom 20. Juni 1948 (Nr 2776 der Drucksachen) 7301A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 7301A Seuffert (SPD) 7302A Dr. Bucerius (CDU) 7302B Ausschußüberweisung 7302B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen) 7302B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7302C Seuffert (SPD) 7302D Ausschußüberweisung 7302D Erste und zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1951 (Nr. 2691 der Drucksachen) 7303A Dr. Krone (CDU) 7303B Abstimmung 7303B Dritte Beratung vertagt 7303B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Nr. 525 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2697 [neu] der Drucksachen; Umdruck Nr. 351 [neu], 374, 375) 7303B Degener (CDU), Berichterstatter . 7303C Dr. Kneipp (FDP) 7305D, 7310A Struve (CDU) 7306C Dr. Besold (BP) . . . . 7307A, 7309A, B, C Ludwig (SPD) 7307C Sabel (CDU) 7307D Abstimmungen . . 7308A, 7309A, B, C, 7310A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2690 der Drucksachen; Umdruck Nr. 349) 7303A, 7310B Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 7310B Abstimmung 7313D Dritte Beratung vertagt 7303B, 7313D Dritte Beratung des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 2396 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2779 der Drucksachen; Umdruck Nr. 372) 7314A Sabel (CDU): als Berichterstatter 7314B als Abgeordneter 7315B Richter (Frankfurt) (SPD) . 7314D, 7315C, D Abstimmungen 7315D, 7316A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Nr. 2489 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2782 der Drucksachen) . . 7316A Schulze-Pellengahr (CDU), Berichterstatter 7316B Beschlußfassung 7316D Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr, von Brentano und Gen. betr. Bau einer Autobahnauffahrt bei Viernheim (Hessen) (Nrn. 2765, 2528 der Drucksachen) 7316D Knothe (SPD) 7317A Beschlußfassung 7317C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7317D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) . 7317D Beratung vertagt 7317D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Anpassung der Bezüge öffentlich Bediensteter an das Preisgefüge, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausgabe von Verbilligungsscheinen, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfeleistung für die Unwettergeschädigten in Franken, über den Antrag der Abg. Ohlig u. Gen. betr. Ausbesserungsarbeiten an den Deichen der unteren Hunte und über den Antrag der Abg. Striebeck u. Gen. betr. Ausbau und Verlegung der Bundesstraße 1 in Mülheim (Ruhr) (Nrn. 2820, 1794, 2151, 2491, 2357, 2378 der Drucksachen) . . . 7318A Frau Rösch (CDU), Berichterstatterin 7318A Beschlußfassung 7318D Nächste Sitzung 7318D Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Für den verstorbenen Abgeordneten Brunner ist Frau Abgeordnete Ansorge in den Deutschen Bundestag eingetreten. Ich heiße sie herzlich willkommen und wünsche ihr eine erfolgreiche Arbeit im Deutschen Bundestag.
    Meine Damen und Herren, ich habe weiter bekanntzugeben, daß der Herr Abgeordnete Dr. Glasmeyer aus der Fraktion des Zentrums ausgetreten und zur Fraktion der CDU/CSU übergetreten ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich bitte, freundlichst zur Kenntnis zu nehmen, daß die heutige Tagesordnung um die Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend bundeseigene Mittel- und Unterbehörden für die Umsiedlung von Heimatvertriebenen — Nr. 2853 der Drucksachen — ergänzt werden soll. Dieser Antrag soll zusammen mit der Interpellation der CDU/ CSU unter Punkt 1 behandelt werden. Ich darf annehmen, daß das Haus mit dieser Ergänzung der Tagesordnung einverstanden ist. — Das ist der Fall.
    Ich rufe also zunächst Punkt 1 auf:
    Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betreffend Umsiedlung von Heimatvertriebenen (Nr. 2746 der Drucksachen) in Verbindung mit der
    Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend bundeseigene Mittel- und Unterbehörden für die Umsiedlung von Heimatvertriebenen (Nr. 2853 der Drucksachen).
    Herr Abgeordneter Dr. Edert wird die Interpellation begründen. Bitte, Herr Abgeordneter!
    Dr. Edert (Gast CDU/CSU), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Interpellation liegen folgende Tatsachen zugrunde. Das Hohe Haus hat am 8. März dieses Jahres einstimmig beschlossen, daß 300 000 Heimatvertriebene aus den Ländern Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein in die übrigen Länder der Bundesrepublik umgesiedelt werden sollen, davon 200 000 bis zum 30. 9. 1951 und weitere 100 000 bis zum 31. 12. 1951. Das Gesetz ist am 22. Mai 1951
    verkündet worden. Nach dem Grundgesetz sind die Länder verpflichtet, es durchzuführen. Insbesondere sind die Aufnahmeländer verpflichtet, die auf sie entfallende Anzahl von Vertriebenen in der vorgesehenen Zeit bei sich aufzunehmen. Tatsächlich sind aber nach dem Bericht der Abgabeländer vom 1. Oktober 1951 mit dem Stichtag vom 31. August 1951 von den 300 000 nur 11 500 umgesiedelt worden, mit dem Stichtag vom 31. Oktober 1951 fast 21 000. Dabei besteht noch ein Überhang aus dem Vorjahre von rund 19 000.
    Somit ist der durch den Beschluß des Bundestages kundgegebene Wille des Volkes nicht ausgeführt. Die Ursache liegt, wenn ich richtig sehe, einmal in dem selbstsüchtigen Verhalten einiger Aufnahmeländer und zum anderen in der mangelnden Weisungsbefugnis der Bundesregierung.
    Bereits am 6. Juni 1951 haben die Aufnahmeländer auf einer Tagung in Stuckenbrok erklärt, daß sie die vorgeschriebene Umsiedlung im wesentlichen nur in neu zu erstellenden Wohnraum durchführen könnten. Auch dann seien sie nur bereit, 100 000 statt der 300 000 aufzunehmen.
    Nun sehen aber die Richtlinien für den Wohnungsbau nach dem Erlaß vom 20. Februar den Einsatz der Bundesmittel so vor, daß der Wohnungsbau für Heimatvertriebene, Bombengeschädigte und Heimkehrer bevorzugt gefördert werden soll, daß die Soforthilfemittel für den sozialen Wohnungsbau zusätzlich gewährt werden und daß die Bereitstellung dieser Soforthilfemittel die Länder nicht von der Verpflichtung entbindet, einen angemessenen Teil der allgemeinen Wohnungsbaumittel den Heimatvertriebenen zuzuteilen. Diese klare Forderung ist von der Mehrzahl der Aufnahmeländer nicht erfüllt worden. Sie a sehen das Problem in erster Linie als ein wirtschaftliches und nicht als ein menschliches an. Sie verstehen nicht, daß diese Umsiedlung ein Lastenausgleich unter den Ländern ist, eine gesamtdeutsche Aufgabe.
    Was hat nun die Bundesregierung dazu gesagt? Der Herr Bundesminister für Vertriebene weist in einem Schreiben vom 22. Juni 1951 den Herrn Minister für Wohnungsbau sehr ernst auf diese Verpflichtung der Länder hin. Er führt dabei die Antworten auf, die ihm die Verwaltungen der Vertriebenen in den Bundesländern auf seine Vorhaltungen hin gegeben haben, daß die Länder nämlich aus den bisher gewährten Mitteln der Soforthilfe nicht hinreichend bauen können, daß sie aus den allgenwinen Wohnungsbaumitteln nicht bauen wolleffr Diese Entschuldigungen, die NordrheinWestfalen, Baden, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern vorbringen, kommen mir so fadenscheinig vor wie die Entschuldigungen der Geladenen im Gleichnis vom großen Abendmahl. Sie laufen alle auf dasselbe hinaus. Am meisten überrascht mich die Antwort von Baden, das sagt, es könne auf seine nachgeordneten Dienststellen keinen wirksamen Einfluß dahin ausüben, daß diese die Vorbereitungen für den Baubeginn beschleunigten. Das ist das Musterländle, das sich selbst dieses testimonium paupertatis ausstellt.
    So dringlich die Bitte des Vertriebenenministers ist, doch einen bestimmten Anteil für die Geschädigten festzusetzen, so antwortet der Minister für den Wohnungsbau doch erst einen Monat später und erinnert die Länder nochmals mit ernsten Worten an ihre Verpflichtung, ja auch an den einstimmigen Bundestagsbeschluß. Aber er


    (Dr. Edert)

    ordnet nicht an; er bittet nur, die Länder möchten doch aus den allgemeinen Wohnungsbaumitteln für die Umsiedler wenigstens so viel aussondern, daß man ihren guten Willen erkennen könne. Für diese höfliche Ausdrucksweise haben die Länder offenbar kein Verständnis gehabt. Jedenfalls ist auch in den beiden nächsten Monaten nichts Entscheidendes geschehen, bis dann die Abgabeländer am 1. Oktober 1951 erneut vorstellig wurden und erstens feststellten: die Aufnahmeländer sind offensichtlich nicht gewillt, ihrer Bevölkerung die Opfer zuzumuten, die die Bevölkerung der Abgabeländer seit Jahren trägt, d. h. zunächst, den Altwohnraum ganz zu erfassen — ich bemerke dazu, daß in Nordrhein-Westfalen*) 3,7 Personen auf eine Wohnung kommen, in Schleswig-Holstein aber 6,1 Personen —; zweitens: die Aufnahmeländer sind trotz der Richtlinien vom 20. Februar nicht bereit, den aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbau auch für die Umsiedlung einzusetzen.
    Die Abgabeländer beklagen außerdem die verspätete Bereitstellung der Wohnungsbaumittel und die mangelhafte Koordinierung der nötigen Maßnahmen bei den verschiedenen Stellen der Bundesregierung und verlangen deswegen ein einheitliches Umsiedlungsamt mit einer klaren Abgrenzung der Zuständigkeit, also eine Zentralinstanz mit den nötigen Machtmitteln, um sich gegenüber den Ländern durchzusetzen. Das ist eine Forderung, die ich angesichts der Größe der Aufgabe durchaus unterstütze.
    Meine Damen und Herren, daß es möglich ist, auch mit den gegebenen Mitteln etwas zu leisten, mögen Sie daraus ersehen, daß Rheinland-Pfalz sein Soll wenigstens bis zu 48 % erfüllt hat, während Nordrhein-Westfalen seiner Verpflichtung nur zu 0,8 % nachgekommen ist.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Das mögen Sie auch aus dem Beispiel der Abgabeländer ersehen. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurden die öffentlichen Mittel für Wohnungsbauzwecke zu 80 %, in Bayern zu 70 % für Geschädigte zweckgebunden, hiervon in SchleswigHolstein 75 % für Vertriebene, das sind 60 % der Gesamtsumme. Hätten die Aufnahmeländer ihre Mittel in der gleichen Weise gebunden, so würde sich der Bestand auf 100 000 Wohnungen für Vertriebene belaufen. Wenn man jede Wohnung für vier Personen rechnet, bedeutet das Wohraum für 400 000 Menschen, also für 100 000 mehr als vorgesehen. Die Länder, die am stärksten unter dem Druck der Flüchtlinge leiden, haben am besten für sie gesorgt.
    Das Problem hat noch eine politische Seite. Die Unruhe und Unzufriedenheit unter den Heimatvertriebenen wächst bedrohlich. Sie stellen fest, daß sie mangels einer einheitlichen straffen Leitung in Bonn jetzt auch durch die freie Wanderung ins Hintertreffen geraten; denn diese kommt im wesentlichen aus den Randgebieten der Industrie, aus der illegalen Zuwanderung aus der Sowjetzone und nicht so sehr aus den eigentlichen Notstandsgebieten, die sich j a fast alle in ungünstiger Verkehrslage befinden. Sie erfaßt also nicht diejenigen Vertriebenen, die, durch jahrelange Not zermürbt, geduldig — aber umsonst — auf die Umsiedlung warten. So wird die Drohung mit der Selbsthilfe verständlich. In Süderbrarup in Schleswig, einem Ort unmittelbar neben meinem Wahlkreis gelegen,
    *) Berichtigung durch den Redner: in der französischen Zone
    hat sich eine Treckvereinigung gebildet, die unter Inanspruchnahme des Rechts auf Freizügigkeit, wie früher von Osten nach Westen, nun von Norden nach Süden ziehen will. Es sind das an sich ganz ruhige Leute. Aber, so führen sie in einem Brief an den Herrn Bundespräsidenten aus, sie wollen sich nicht mehr vertrösten lassen; sie wollen, enttäuscht durch den Zusammenbruch der staatlichen Umsiedlung, nun das Problem selber lösen. Familienväter, Familienmütter ziehen es vor, noch einmal die Strapazen eines Trecks auf sich zu nehmen, ehe sie und ihre Kinder an dem harten Schicksal zerbrechen. Wer einen Treck mitgemacht hat oder aus eigener Anschauung kennt, weiß, was dieser Beschluß bedeutet. Der große Treck soll im Frühjahr des nächsten Jahres vor sich gehen. Sosehr man diesen Schritt bedauern mag, der ja nur neues Elend heraufführt, so ist er verständlich aus der hoffnungslosen Lage des Notstandsgebiets mit der höchsten Zahl der Arbeitslosen, nach den letzten Mitteilungen mehr als 20 %, davon mehr als 50 % Heimatvertriebene.
    Wir beklagen so oft an dieser Stelle das Wiederaufleben des Faschismus. Aber er wächst auf dem Boden der Verzweiflung und der Hoffnungslosigkeit am besten. Hier, wo Arbeitslose seit Jahren zusammengepfercht in beschränktem Wohnraum hausen, wachsen die Zellen. Diese Leute, die ja auch das Dritte Reich erlebt haben, ziehen aus der bitteren Not und Hoffnungslosigkeit Vergleiche zwischen heute und damals und sagen mir: Was sollen eure einstimmigen Beschlüsse im Bundestag, wenn ihr sie doch nicht durchführt; eure Bundesregierung kann sich nicht durchsetzen, und eure Länder — ganz einerlei, was sie für eine Regierung haben — stehen nicht brüderlich nebeneinander als hilfsbereite Bundesgenossen, sondern als Vertreter ihrer Interessen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Meine Damen und Herren, diese Worte mögen demjenigen hart klingen, der die ganze Größe der Aufgabe der Umsiedlung erkennt. Aber ich meine, das ist die Stimme des Volkes; wir sollten auf sie hören, ehe es zu spät ist. Wenn die demokratischföderalistische Bundesrepublik dieses Problem nicht löst und wenn sie an den Sonderinteressen der Länder scheitert, wenn wir das beschämende Bild erleben, daß im nächsten Frühling Trecks von Zehntausenden von Norden nach Süden auf unseren Straßen liegen, dann hat die junge westdeutsche Republik auf diesem Gebiete ihre Bewährungsprobe nicht bestanden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP wünscht, ihren Antrag im Rahmen der Besprechung der Interpellation zu begründen.
Zur Beantwortung der Interpellation hat das Wort der Herr Bundesminister für Vertriebene.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Ich begrüße die Interpellation, weil durch sie das Interesse des gesamten deutschen Volkes auf dieses außerordentlich wichtige Problem hingelenkt wird, und ich empfinde die Interpellation nur als eine Unterstützung für das Anliegen, das mich besonders angeht. Ich möchte vorausschicken, daß die Frage der Umsiedlung nicht nur eine Frage der überbelegten Länder, der Flüchtlingsländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern, ist. Es ist selbstverständ-


    (Bundesminister Dr. Lukaschek)

    lich, daß diese Länder entlastet werden müssen, nachdem durch das Hereindrücken von mindestens sechs Millionen im Jahre 1945/46 dort eine Lage entstanden ist, die diese Länder auf die Dauer nicht ertragen können. Darüber herrscht gar kein Streit; das wird von niemandem bestritten.
    Die Umsiedlung hat noch zwei andere Gesichtspunkte, einmal den Gesichtspunkt, daß den Heimatvertriebenen, die in den Flüchtlingsländern, besonders in Schleswig-Holstein, in fürchterlicher Not sitzen, auch rein persönlich geholfen werden muß, daß sie also dorthin umgesiedelt werden müssen, wo sie Wohnung und Arbeitsplatz bekommen. So wie die Dinge liegen, kann der Arbeitsplatz nur gegeben werden und sich praktisch finden, wenn die Wohnung an dem Platz liegt, wo es Arbeit gibt. Das ist das schwierigste Problem. Denn Arbeit gibt es grundsätzlich nur an den Orten, wo ein großes Industriepotential vorhanden ist. Dieses Industriepotential ist deshalb so geschmälert, weil gerade an diesen Orten auch die größte Zerstörung durch die Bombenangriffe angerichtet ist. Mit anderen Worten, der Arbeitsplatz ist nur vorhanden, wenn eine Wohnung gebaut wird. Altwohnraum ist in den Aufnahmeländern natürlich reichlicher vorhanden als in den anderen Ländern. Herr Edert hat gesagt, daß Nordrhein-Westfalen eine Belegung von 3,7 Personen je Wohnung habe. Das ist nicht richtig; Nordrhein-Westfalen ist stärker belegt. Es handelt sich bei der Zahl von 3,7 um die Aufnahmeländer in der französischen Zone. Aber diese Wohnungen sind leider auch nur da. wo keine Arbeit zu finden ist, also z. B. im Hochschwarzwald und auf dem Hunsrück.

    (Zuruf links: Auf der Alb!)

    In Nordrhein-Westfalen sind die Dinge schlimm. Dort haben wir wohl die Möglichkeit, sofort 120 000 bis 140 000 Arbeitsplätze zu besetzen; die Voraussetzung für die Besetzung der Arbeitsplätze ist aber immer das Vorhandensein einer Wohnung, mit anderen Worten der Wohnungsbau. So muß man die Dinge sehen.
    Ich möchte auch auf das zweite Moment hinweisen: die Umsiedlung ist nicht nur eine Angelegenheit der Heimatvertriebenen als solcher, sondern sie ist auch eine Angelegenheit von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Es geht darum, die Leute, die fern von jedem Arbeitsplatz sitzen, in eine volkswirtschaftlich befriedigende Tätigkeit für das Gesamte zu bringen. Es geht nicht an, daß heute noch, nach unserer Schätzung, 12 000 bis 15 000 Bergleute aus den Ostgebieten fern von den Gruben arbeitslos dasitzen. Aber das ist, wie gesagt, von der Unterbringung abhängig. Nur eine erschreckende Zahl möchte ich Ihnen da nennen: aus Nordrhein-Westfalen sind innerhalb des letzten Jahres, und zwar deshalb, weil sie auf die Dauer nicht in Baracken, fern von ihrer Familie, leben wollten. ungefähr 52 000 bis 53 000 Bergarbeiter fortgelaufen. Das ist eine wirtschaftlich höchst betrübliche Zahl.
    Nun steht außer jedem Zweifel, daß, wenn ein Gesetz erlassen ist, jeder verpflichtet ist, dieses Gesetz durchzuführen. Das gilt für die Abgabeländer genau so wie für die Aufnahmeländer. Theoretisch ist richtig, daß die Länder, auch wenn man ihnen nicht einen Pfennig für den Wohnungsbau gegeben hätte, trotzdem nach dem Gesetz verpflichtet gewesen wären, für die Unterbringung 7U sorgen. Darüber braucht man nicht zu streiten. Nur steht die Praxis der Durchführung eines Gesetzes diesem theoretisch richtigen Satz immer etwas im Wege. Ich habe bei den Verhandlungen über das Gesetz im März dieses Jahres darauf hingewiesen — und auch das Hohe Haus, insbesondere der Herr Abgeordnete Pfender, haben, wie Sie beim Nachlesen des Protokolls über die 124. Sitzung feststellen können, mit aller Entschiedenheit darauf hingewiesen —, daß die Aufnahmeländer in die Lage versetzt werden müssen, durch Bereitstellung von Mitteln auch die nötigen Wohnungen zu bauen.
    Ich selbst habe es ebenfalls für meine wichtigste Aufgabe gehalten, diese Mittel zu besorgen, und ich bin — das kann ich wohl sagen — Tag für Tag gelaufen, um diese Mittel zusammenzubekommen. Die Notwendigkeit der Mittelbeschaffung ist auch bei den Verhandlungen über das Gesetz im Wohnungsbauausschuß, insbesondere durch den Abgeordneten Lücke, betont worden. Ich selber habe dringend gebeten, für die Finanzierung bzw. für die Deckung zu sorgen. Es fehlten nämlich — wenn ich Ihnen die Rechnung aufmachen darf — etwa 400 Millionen DM, die aufzubringen sind. Wenn Sie 300 000 Leute umsiedeln, so brauchen Sie für diese — 300 000 geteilt durch 4 gleich — 75 000 Wohnungen. Zur Finanzierung von 75 000 Wohnungen gehören 750 Millionen DM. Wir haben aus allen Ecken 255 Millionen DM zusammengekratzt. Damit wäre es, wenn man den sogenannten Förderungsbetrag von 5500 DM pro Wohnung zugrunde legt, möglich gewesen, für 200 000 Umsiedler zu sorgen. Dann mußten aber auch — und das ist die Aufgabe der Länder — die ersten Hypotheken und die letzte Stelle besorgt werden. Für die ersten Hypotheken wären 400 Millionen DM notwendig gewesen. Diese Summe bringt, wie die Dinge heute liegen, der Kapitalmarkt nicht in voller Höhe auf. Ich habe daraufhin den Finanzminister gebeten, für die Deckung Sorge zu tragen. Der Finanzminister hat zunächst gesagt, er könne es nicht, und war gewillt. Art. 113 des Grundgesetzes diesem Gesetz gegenüber zur Anwendung zu bringen. Schließlich hat er aber, weil damals die Hoffnung bestand, eine Anleihe zu bekommen, einen Betrag in Höhe von 260 Millionen DM in den außerordentlichen Etat eingesetzt. Der außerordentliche Etat kam jedoch leider nicht zum Zuge, weil keine Anleihemöglichkeit bestand. Wir haben also 255 Millionen DM verteilt, und zwar von Januar/März bis in den Juni hinein, soweit wir das Geld bekommen konnten.
    Nun war es meiner Meinung nach ein Fehler, daß die Länder die Mittel erst vergeben haben, nachdem sie die erste und die letzte Stelle finanziert hatten. So kommt es, daß manche Länder im Rückstand sind. Das gilt insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Es wäre richtiger gewesen, diese 255 Millionen DM sofort auch zur Vorfinanzierung zu verteilen und hernach durch die Kraft des privaten Kapitalmarktes oder durch sonstwie zu beschaffende Mittel. z. B. durch die Soforthilfe, die erste Hypothek abzulösen. Die 255 Millionen DM hätten, geteilt durch 10 000, 25 000 Wohnungen ergeben; wir hätten also 100 000 Menschen umsiedeln können.
    Zusammengefaßt können Sie sagen, die Umsiedlung dieses Jahres sei gescheitert, wenn Sie nämlich die Zahl 300 000 der Zahl von 25 000 de facto Umgesiedelten gegenüberstellen. Aber es ist falsch, die Dinge so zu sehen. De facto sind in diesem Jahre 81 000 umgesiedelt worden, und zwar etwa 50 000 aus dem Überhang des vorigen Jahres und 25 000 aus dem Soll des Jahres 1951. Dazu kom-


    (Bundesminister Dr. Lukaschek)

    men noch einige Tausend, die heute noch nicht verrechnet sind. Wir müssen uns darüber im klaren sein, wenn Mittel im Februar vergeben werden, dann gehört zur Planung ein Zeitraum von zwei Monaten, zur Vergebung der Mittel ein weiterer Zeitraum von zwei Monaten und schließlich zur Ausführung des Baues noch ein Zeitraum von sechs Monaten. Die ersten Wohnungen, die aus dieser Mittelvergabe erstellt werden können, werden also im Dezember dieses Jahres fertig. Die weiteren werden im Laufe des nächsten Jahres bis zum Juli/August erstellt werden. Man darf unter diesen Gesichtspunkten nicht sagen: Die Umsiedlung ist gescheitert! Sie ist nur durch die Not der Verhältnisse verzögert. Alle Länder sind heute bereit, sie durchzuführen, wenn sie Wohnungen erstellt haben.
    Wir haben nun geprüft, ob wir nicht den Mißstand beseitigen können, der durch die Methode der Vergabe der Mittel notwendigerweise eintritt. Wenn wir nämlich die Umsiedlung an die Tatsache der Beschaffung einer speziellen Wohnung binden, kommen wir in das bürokratische Verzögern hinein. Wir haben für das nächste Jahr in Übereinstimmung mit den Landesflüchtlingsverwaltungen und auch mit dem Herrn Wohnungsbauminister ein System ausgedacht, wonach dieses „Kästchenwesen", wie wir es nennen, aufhört und die Bundesmittel den Ländern insgesamt überwiesen werden, die Überweisung aber an die Verpflichtung gebunden wird, eine ganz bestimmte Rate von Umsiedlern unterzubringen, so daß man freier ist.
    Auf die Frage — ich will sie einmal zuspitzen —: Hat die Bundesregierung ihre Pflicht getan?, würde ich sagen: sie hat getan, was in ihren Kräften stand. Welche Mittel hat die Bundesregierung, wenn sie nach dem Grundgesetz handeln will? Maßgeblich ist Art. 84 des Grundgesetzes. In Art. 83 steht, daß die Länder verpflichtet sind, die Bundesgesetze in eigener Verantwortung durchzuführen. In Art. 84 gibt es zwei Mittel. Nach Art. 84 Abs. 3 kann die Bundesregierung Bevollmächtigte in die Länder entsenden zur Nachprüfung, ob dem Gesetz Genüge getan ist. Meine Herren, ich habe mir diese Ermächtigung für mich und den Herrn Wohnungsbauminister vom Bundeskabinett geben lassen. Ich hatte gebeten, die Beantwortung der Interpellation auf Anfang Dezember zu verschieben, und zwar nicht aus politischen, sondern aus sachlichen Gründen. Uns fehlen nämlich noch die Antworten der Länder auf die Fragen: „Was habt ihr mit den 255 Millionen DM getan? Wann habt ihr verplant? Wann habt ihr vergeben? Wann habt ihr angefangen zu bauen? Wann habt ihr fertiggestellt? Wann ist es soweit, daß die Umsiedler hereinkommen?" Diese Angaben fehlen noch. Sie werden besorgt; ich glaube, in den nächsten Tagen werden sie eingehen. Dann erst kann man einen wirklichen Schluß ziehen, ob eines der Länder seine gesetzliche Verpflichtung verletzt hat. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Bund ja nur die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, nicht die verwaltungsmäßige Richtigkeit nachzuprüfen und Mängel nur bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zu rügen hat.
    Es bleibt dann der Art. 84 Abs. 4, nach dem eine Verletzung des Gesetzes festgestellt werden kann. Diese Feststellung kann aber nur im Einvernehmen mit dem Bundesrat geschehen. Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Länder des Bundes können einen solchen Antrag stellen. Ich habe lange darauf gewartet, daß bei den heftigen Beschwerden der Länder eines der Länder den Mut haben würde, im Bundesrat den Antrag zu stellen, daß dieses oder jenes Land das Recht verletzt hat. Es ist nicht geschehen, aus einem sehr naheliegenden Grunde. Ich glaube nämlich, daß sich im Bundesrat eine Geschlossenheit der Länder finden würde, dieses Ansinnen heftig zurückzuweisen. Es wäre jedenfalls ein Schritt von höchster politischer Bedeutung.
    Es bleibt noch eins. In § 17 Abs. 1 des Umsiedlungsgesetzes steht, daß die Bundesregierung das Recht hat, Einzelweisungen zu geben. Diese Einzelweisungen liegen mir schwer auf dem Herzen, ich darf wohl sagen, seit Jahr und Tag. Denn ich werde ja immer auf die Möglichkeit von Einzelweisungen hingewiesen und gefragt: „Warum erläßt du keine Einzelweisung, um diese Dinge durchzuführen?" Ich bitte doch einmal nachzudenken, welchen Inhalt eine solche Einzelweisung haben könnte. Die Einzelweisung ist ja auch streng an das Gesetz gebunden und muß ganz spezialisiert sein. Eine Weisung: „Du, Land Baden, hast 9000 Umsiedler aufzunehmen!" steht schon im Gesetz; eine solche Einzelweisung brauchen wir nicht. Wenn die Einzelweisung Zweck haben soll, dann muß sie dahin gehen, die wirkliche Aufnahme zu erzwingen. Die große Frage ist, ob ich eine Einzelweisung an das Land Baden oder Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen des Inhalts erlassen kann: Du hast deinen dir zur Verfügung stehenden Wohnraum so einzuschränken, daß du eine gleiche Belegung wie Schleswig-Holstein hast. Einmal ist das, wie ich Ihnen schon gesagt habe, nicht so einfach; denn der Wohnraum, den die Länder zur Verfügung haben, befindet sich an den Orten, wo es keine Arbeit gibt. Die Verhältnisse sind ja auch bei den Heimatvertriebenen unterdessen etwas anders geworden, und zwar mit Recht. Die Heimatvertriebenen lehnen es ab, irgendwohin umgesiedelt zu werden, wo sie nicht Arbeit und Wohnung in erreichbarer Nähe haben. Ich muß allerdings sagen: ich persönlich würde es für richtiger halten, Leute aus Schleswig-Holstein nach den südlichen Ländern zu bringen, weil dort die Lebensverhältnisse, auch wenn die Umgesiedelten keine Wohnung und Arbeit haben, doch erträglicher und besser sind. Aber nun sind fünf Jahre vergangen, und ich halte es für berechtigt, wenn die Heimatvertriebenen diese Forderung stellen. Hier möchte ich anknüpfen und auch einmal etwas loben — mich oder die Bundesregierung loben.

    (Hört! Hört! und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Mindestens 80 % der Umgesiedelten haben Arbeit und Wohnung gefunden. Wenn seit Bestehen der Bundesregierung rund 300 000 Heimatvertriebene umgesiedelt und davon 80 % in Arbeit und Wohnung gebracht worden sind, so ist das, objektiv gesehen, eine Riesenleistung.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Subjektiv, für die Betroffenen, ist es natürlich, wie auf allen Gebieten des Vertriebenenwesens, erheblich zu wenig, und es muß alles eingesetzt werden, um mehr zu erreichen.
    Nun fragen wir, wohin die Weisung gehen kann. Die Weisung kann dahin gehen, daß der Wohnraum eingeschränkt werden muß. Als ich das dem Herrn Wohnungsbauminister sagte, hat er gesagt: Um Gottes willen, du überlegst dir die praktischen


    (Bundesminister Dr. Lukaschek)

    Konsequenzen nicht, das ist nicht so einfach; dann mußt du das Wohnungsbaugesetz de facto ändern. Es wäre über Art. 119 gegangen. Dann hätte ich aber in alle die Vorzugsrechte eingreifen müssen, in die Vorzugsrechte der Spätheimkehrer, der Kriegsverletzten, der Kinderreichen usw. Alle diese Dinge hätten Verwirrung in die gesamte Wohnungswirtschaft gebracht. Das kann man nicht tun, wenn man vor der Verantwortung steht.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Der Weg wäre also nicht möglich gewesen. Es bleibt nur übrig, die Einzelweisung dahin zu fassen, daß, wie es ein Regierungspräsident gegenüber einem Kommunalverband tun kann, die Länder angewiesen werden, zwangszuetatisieren, d. h. die Mittel in dem Augenblick zur Verfügung zu stellen, in dem die Auflage der Umsiedlung kommt.
    Ich glaube, es ist grobe Theorie, wenn wir bei der grundgesetzlichen Gestaltung, die wir nun einmal haben, solche Wege beschreiten wollten. Deshalb fällt auch das leider weg. Es bleibt nichts anderes übrig, als mit allem Nachdruck — und das habe ich getan — immer darauf hinzuweisen. Ich bin von Platz zu Platz, von Ministerpräsident zu Ministerpräsident gefahren und habe Vorstellungen erhoben und Verständnis gefunden. Wenn hier das Wort „Bitte" ausgesprochen worden ist, so kann ich darauf nur sagen: es ist völlig gleichgültig, ob ich sage: Ich bitte, oder: Ich fordere. Mir kommt das Wort „fordern" schon etwas abgegriffen vor, so wie das Wort „verankern" und ähnliche Worte, die heute so Mode sind. Ich bitte lieber, und zwar mit Nachdruck. Eins wollen Sie sich klarmachen: wenn wir diese Dinge mit Gewalt durchsetzen, werden die Verhältnisse letzten Endes auf dem Buckel meiner Heimatvertriebenen gelöst. Wenn ich einen Heimatvertriebenen mit Polizei, um den extremsten Fall zu nehmen, in eine Wohnung setze, gibt es einen Unfrieden und eine Nichtbereitschaft zu helfen. Die Konsequenzen haben letzten Endes die Heimatvertriebenen zu tragen. Das ist die schwierige Situation des Vertriebenenministers, der letzten Endes auf das gesamtdeutsche Pflichtbewußtsein, auf die christliche Liebe angewiesen ist. Mit Gewalt sind die Dinge nicht zu lösen.

    (Beifall in der Mitte.)