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ID0116817100

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. der: 2
    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. Finanzen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Oktober 1951 6871 168. Sitzung Bonn, Dienstag, den 16. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6872C, 6898D Zustimmung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz betr. Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 6872D Anfrage Nr. 208 der Fraktion der SPD betr Behebung der durch den Bau der Autobahn zwischen Grünstadt und Frankenthal entstandenen Schäden (Nrn. 2623, 2673 der Drucksachen) 6872D Anfrage Nr. 214 der Zentrumsfraktion betr Steuererklärungen zur Einkommensteuer und Heranziehung zur Körperschaftsteuer (Nm. 2641, 2688 der Drucksachen) . . . . 6873A Bericht des Bundesministers der Finanzen betr. Geschäftsbericht sowie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 30. September 1950 (Nr. 2682 der Drucksachen) 6873A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldevertrag Atlantic City 1947 (Nr. 2595 der Drucksachen) 6873A Ausschußüberweisung 6873A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2504 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2660 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 330, 331, 332) 6873A Miessner (FPD): als Berichterstatter 6873B als Abgeordneter 6877C Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung 6875B zur Sache 6877A, 6887B, 6889A Dr. Kather (CDU) 6875C, 6877B Tichi (BHE-DG) (zur Geschäftsordnung) 6876C Gundelach (KPD) . . . . 6878A, D, 6881C, 6882C, 6887D Böhm (SPD) 6878A, 6881A Dr. Kleindinst (CSU) 6878B Farke (DP) 6879A Dr. Wuermeling (CDU): zur Sache 6879B, 6884B, 6888D zur Geschäftsordnung . . . . 6887A, D Pannenbecker (Z) 6882B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 6882D 6888C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6883C Bausch (CDU) 6884A, 6886A von Thadden (Fraktionslos) 6885B Fisch (KPD) 6885C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 6886C Euler (FDP): 6887C Abstimmungen 6878A, B, 6881B, 6882A, 6888A, C, 6889A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Königlich Ägyptischen Regierung (Nr. 2410 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2661 der Drucksachen; Umdruck Nr. 302) 6889B Freudenberg (FDP-Hosp.), Berichterstatter 6889B Beschlußfassung 6889C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile (Nr. 2534 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2662 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 6889B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über internationale Vereinbarungen auf dem Gebiete des Zollwesens (Nr. 2519 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 2663 der Drucksachen) 6889D Freudenberg (FDP-Hosp.), Bericht- erstatter 6890A Beschlußfassung 6390A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV — Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Nr. 2603 der Drucksachen) in Verbindung mit Einzelplan IVa — Haushalt des Auswärtigen Amts (Nr. 2604 der Drucksachen) ferner in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wegnahme der bundeseigenen, im Auslande gelegenen Dienstgebäude des ehemaligen Auswärtigen Dienstes (Nr. 2468 der Drucksachen; Umdruck Nr. 329), der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Beschlagnahme deutschen Auslandsvermögens (Nr. 2549 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Ungehinderter Verkehr mit den politischen Gefangenen der Besatzungsmächte (Nr. 2563 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Tätigkeit von Deutschen bei den Besatzungsmächten (Nr. 2577 der Drucksachen), sowie der Beratung des Antrags der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Schatz u. Gen. betr. Räumung des von der amerikanischen Besatzungsbehörde beschlagnahmten Raumes Hohenfels und Umgebung (Oberpfalz) (Nr. 2597 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 333, 334); im Zusammenhang damit: Erklärung der Bundesregierung (Ergebnis der von der Bundesregierung bei den Alliierten unternommenen Schritte betr. Wiederherstellung der deutschen Einheit und gesamtdeutsche Wahlen) . . 6890B, 6915D zur Sache: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 6890D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 6892B, 6894B, 6905B, 6931A, 6946A zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Mellies (SPD) . . . . 6893D, 6896A, 6898C Renner (KPD) 6894C Euler (FDP) 6895B, 6896D Dr. Tillmanns (CDU) 6895D Kunze (CDU) 6896C von Thadden (Fraktionslos) 6897A Dr. Hasemann (FDP) 6897B Dr. von Merkatz (DP) 6897C Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 6897D Dr. von Brentano (CDU; 6898A Ewers (DP) . . . . . . . . . . . 6898B Dr. Ehlers (CDU) 6898D zur Sache: Fisch (KPD) 6899A Ollenhauer (SPD) . . 6901B, 6945C, 6952A Dr. Reismann (Z) 6905C, 6940C Ewers (DP) 6907A Dr. Wuermeling (CDU) 6909A Dr. Schäfer (FDP) 6911C von Thadden (Fraktionslos) 6913C Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 6914D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 6916A, 6953D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 6916B Erler (SPD), Antragsteller 691'7D Kahn (CDU), Antragsteller 6921B Dr. Meitinger (BP), Antragsteller . 6923A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6923D Dr. Luetkens (SPD) 6925C Euler (FDP) 6933C Dr. Pfleiderer (FDP) 6934C Dr. von Brentano (CDU) . . 6943C, 6953B Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 6944C Renner (KPD) 6946C von Thadden (Fraktionslos) 6950A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6951D Abstimmungen 6815C, 6954A Nächste Sitzung 6954C Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Franz Xaver Meitinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Sie haben die beiden Anträge der CSU gehört. Diesen beiden Anträgen schließe ich mich an. Zur Begründung unseres Antrags führe ich weiter nichts mehr aus, da j a der Herr Kollege Kahn genügend ausgeführt hat.
    Ich habe aber noch folgendes vorzutragen. Am vergangenen Sonntag hielt ich eine Bürgermeisterbesprechung in Litzmannstein bei Hohenfels. Da klagten die Bürgermeister ihre Not und die Not der Betroffenen von Hohenfels. Sie baten mich, beim Bundestag dafür einzutreten, daß die Festsetzung der Entschädigung . für die Anwesen, Grundstücke und Betriebe auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels, welche den Besitzern und Inhabern im Zuge der Beschlagnahme weggenommen werden, so erfolge, daß Erwerb, Errichtung eines Anwesens und Aufbau einer neuen gleichwertigen Existenz sichergestellt werden könne. Die anwesenden Bauern sagten: Hof gegen Hof! Die anwesenden Gewerbetreibenden sagten: Geschäft gegen Geschäft! Sie erklärten mir, daß bezüglich der Festsetzung der Entschädigung noch keine Bescheide ergangen seien und im übrigen zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und des Landes diesbezüglich noch keine Einigkeit bestehe.
    Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bin der Ansicht, daß die Entschädigung nicht allein nach dem gewöhnlichen Verkehrswert zu bemessen ist. Die Entschädigung ist vielmehr so zu bemessen, daß den Betroffenen der Ankauf, die Errichtung eines Anwesens und der Aufbau einer neuen gleichwertigen Existenz gesichert wird. Die Festsetzung der Entschädigungssumme hat möglichst sofort zu erfolgen. Den Betroffenen muß die Entschädigungssumme sofort ausgezahlt werden. Wer schnell gibt, gibt doppelt.

    (Sehr gut! in der Mitte. — Unruhe und Zurufe links.)

    Bei den Räumungspflichtigen von Hohenfels liegt
    ein außergewöhnlicher Notstand vor, meine Herren!

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    — Bitte schön, denken Sie sich in die Situation der Hohenfelser, und denken Sie daran, Sie wären es. Dann würden Sie auch anders denken.

    (Abg. Kunze: Und die Heimatvertriebenen, Herr Kollege?)

    Die Hohenfelser Bauern und Gewerbetreibenden erklärten mir, sie wollten Klarheit haben bezüglich der Räumungsfrist, der Entschädigungssummen und der Zeit der Auszahlung der Entschädigungsbeträge. Sie brauchen Geld zum Erwerb, zur Errichtung von Ersatzbetrieben und zum Aufbau einer gleichwertigen neuen Existenz. Es ist eine K Tragik, daß bis heute jegliche Barauszahlung unterbunden wurde. Ich kenne Fälle, in denen die Entschädigungssummen aus Holzeinschlägen beim Regierungsforstamt Regensburg hinterlegt werden mußten und trotz ernsthafter Bemühungen der Betroffenen und Berechtigten die Summen nicht ausbezahlt wurden. Daraus geht hervor, daß die Finanzbehörden nicht ernstlich gewillt sind, den Leuten rasch und schnell. zu helfen. Der Grund liegt in der Uneinigkeit über die Kompetenzen der Landes- und Bundesbehörden.

    (Zuruf von der SPD: Die liegen doch vor! — Abg. Kunze: Die haben wir doch! — Weitere Zurufe.)

    — Ich nehme Bezug auf meine beiden Anträge.

    (Zuruf von der SPD: So ist es richtig! — Heiterkeit.)

    Meine Herren, denken Sie sich in die Situation der
    Hohenfelser hinein, daß Sie abwandern müßten!
    Ich bitte Sie, diesen beiden Anträgen zuzustimmen.

    (Abg. Kunze: Haben Sie schon mal etwas vom Lastenausgleich und von Heimatvertriebenen gehört?)

    — Vom Lastenausgleich habe ich schon etwas mitbekommen.

    (Abg. Kunze: Den Eindruck habe ich nicht! — Weitere Zurufe und Unruhe.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu dem Antrag Drucksache Nr. 2597 und dem Antrag Umdruck Nr. 333 im Benehmen mit dem Bundeskanzleramt — Dienststelle Blank — Stellung nehmen.
    Der Antrag verlangt in Ziffer 1, die Bundesregierung solle gebeten werden, durch Verhandlungen mit den zuständigen amerikanischen Besatzungsbehörden zu erreichen, daß die Räumung des für militärische Zwecke beschlagnahmten Raumes Hohenfels und Umgebung bis zu einem Endtermin — 1. Februar 1952 — verschoben wird. Ich bemerke hierzu: Die Inanspruchnahme des ehemaligen Truppenübungsplatzes Hohenfels — Größe zirka 100 Quadratkilometer — und eines erheblichen Erweiterungsgeländes in westlicher Richtung — zirka 60 Quadratkilometer — geht zurück auf die Anfang Februar 1951 von der US-Besatzungsmacht gestellte Anforderung auf Bereitstellung eines großen Truppenübungsplatzes im Bereich der amerikanischen Zone. Von der US-Armee waren hierfür mehrere Gebiete genannt worden, die entweder von der Bundesregierung und den Landesregierungen abgelehnt werden mußten oder nachträglich von der US-Armee selbst als ungeeignet bezeichnet wurden. Schließlich richtete sich das Interesse der US-Armee auf den ehemaligen Truppenübungsplatz Hammelburg, von dessen Anforderung sie jedoch in Würdigung der von der bayerischen Staatsregierung geltend gemachten Einwendungen absah, als diese auf den ehemaligen Truppenübungsplatz Hohenfels verwies.
    In einer Besprechung am 17. August 1951 zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Landesregierung wurde der Inanspruchnahme des ehemaligen Truppenübungsplatzes Hohenfels mit


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    einer Ausweitung in westlicher Richtung zugestimmt. Die in dieser Besprechung getroffenen Abmachungen wurden am 24. August 1951 vom Amt des amerikanischen Hohen Kommissars mit dem Bemerken bestätigt, daß das Gebiet nunmehr requiriert werden würde. Zugleich hat das Amt des amerikanischen Hohen Kommissars folgende Räumungstermine bekanntgegeben: Kasernenareal — sogenanntes Barackenlager —: 1. Oktober 1951, Gebiet A: 15. Oktober 1951, Gebiet B: 1. November 1951, Gebiet C: 15. November 1951. Im Hinblick auf den außerordentlichen Umfang des abzutransportierenden Materials und die Tatsache, daß die erforderlichen Ersatzunterkünfte trotz der von der Bundesregierung und der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können, hat das Bundeskanzleramt — Dienststelle Blank — um eine grundsätzliche Verlängerung der Räumungsfristen nachgesucht. Das Hauptquartier der amerikanischen Armee hat leider eine allgemeine Verlängerung der Räumungsfristen abgelehnt. Die örtlichen amerikanischen Dienststellen haben jedoch in Erkenntnis der Schwierigkeiten die erste Räumungsfrist verlängert, zumal die Räumung des „Lagers Hohenfels" bereits Ende September 1951 tatkräftig in Angriff genommen worden ist.
    In Ziffer 2 des Antrags wird die Bundesregierung gebeten, eine sofortige Bereitstellung von 20 Millionen DM für die durch die Räumung entstandene Besitzablösung zu gewährleisten. Auf dem nunmehr festgelegten Übungsplatz sind ansässig 1494 Personen — Nichtlandwirte —, davon zirka 900 Personen in Lagern, und 171 einheimische landwirtschaftliche Betriebe, 174 Flüchtlingssiedler, 22 industrielle und gewerbliche Betriebe, insgesamt 3277 Personen. Die Maßnahmen zur anderweitigen Unterbringung der Räumungsbetroffenen wurden sowohl von der Bundesregierung als auch von der Landesregierung unverzüglich in Angriff genommen. In einer ersten Besprechung am 27. August 1951 wurden die grundsätzlichen Maßnahmen festgelegt. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu mit Schreiben vom gleichen Tage, vom 27. August 1951, im Einvernehmen mit den im Interministeriellen Ausschuß der Bundesregierung vertretenen Bundesressorts Stellung genommen. Im Anschluß an eine Besprechung am 24. September 1951 in Parsberg hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 6. Oktober 1951 ergänzende Richtlinien erlassen.
    Im einzelnen sind zur anderweitigen Unterbringung des oben erwähnten Personenkreises folgende Maßnahmen vorgesehen:
    a) Für Nichtlandwirte: Die anderweitige Unterbringung der Personen erfolgt in Ersatzunterkünften, die an arbeitsmarktpolitisch günstigen Orten in Bayern und in Nordrhein-Westfalen errichtet sind oder errichtet werden. Folgende Endlösungen sind hier vorgesehen: für Nürnberg 390 Personen, Augsburg 181, Amberg 205, Ingolstadt 106, Kaufbeuren 38, Parsberg-Hohenfels 195, Passau 4, München 15, Deggendorf 8 und Nordrhein-Westfalen 352 Personen. Ein Teil dieser Personen muß bis zur Erstellung von Dauerunterkünften in den oben genannten Orten bzw. im Lande Nordrhein-Westfalen zunächst zwischenzeitlich untergebracht werden. Die entsprechende Anzahl von Zwischenunterkünften steht zur Verfügung, so daß noch bis Ende dieses Monats die anderweitige Unterbringung der Personen durchgeführt sein wird.
    Bei den vorgesehenen Unterbringungsmaßnahmen kann auf eine größere Anzahl fertiggestellter Ersatzwohnungen in Nürnberg, Augsburg, Amberg, Passau, München und Deggendorf zurückgegriffen werden. Einschließlich der für diese Bauvorhaben bereits aufgewendeten Mittel werden für die Ersatzwohnungsbauten zur Unterbringung von verdrängten Personen aus Hohenfels Mittel des Einzelplans XXVII in Höhe von mehr als sechs Millionen DM bereitgestellt. Zur Durchführung von Anlaufarbeiten bei Neubauvorhaben sind dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen Haushaltsmittel von zunächst 600 000 DM zur Verfügung gestellt worden.
    b) Einheimische Bauernfamilien: Nach den geltenden alliierten Vorschriften wird den von einer Requisitionsmaßnahme Betroffenen eine laufende Nutzungsvergütung zu Lasten des alliierten Besatzungskosten- und Auf tragsausgabenhaushalts bezahlt. Um jedoch den Landwirten die Möglichkeit zu geben, sich an anderer Stelle ein Ersatzanwesen zu beschaffen, hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den beteiligten Bundes- und Landesressorts die Oberfinanzdirektion Nürnberg ermächtigt, die 171 einheimischen landwirtschaftlichen Betriebe — ohne Inventar — für den Bund zu dem preisrechtlich zugelassenen Preis mit Mitteln des Einzelplans XXVII käuflich zu erwerben, soweit die Eigentümer zum Verkauf bereit sind.
    Das Bundesministerium der Finanzen hat ferner die Bayerische Landessiedlung GmbH. ermächtigt, Ersatzanwesen aufzukaufen. Zu diesem Zweck sind ihr zunächst Bundesmittel in Höhe von 2,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden. Um diejenigen Landwirte, die eine Möglichkeit haben, selbst ein entsprechendes Ersatzanwesen käuflich zu erwerben, in die Lage zu versetzen, Anzahlungen zu leisten, ist die Oberfinanzdirektion Nürnberg angewiesen worden, Vorschußzahlungen bis zur Höhe des zweifachen, in besonderen Ausnahmefällen bis zur Höhe des zweieinhalbfachen Einheitswertes zu leisten. Für den Fall, daß die Kaufpreise für die Ersatzanwesen die Verkaufspreise für die alten Gehöfte in Hohenfels übersteigen, hat sich das Bundesministerium der Finanzen bereiterklärt, die Finanzierung der Spitzenbeträge zu tragbaren Bedingungen zu übernehmen.
    c) Flüchtlingssiedler: Zur anderweitigen Unterbringung der Flüchtlingssiedler aus Hohenfels ist die Errichtung von 73 Vollbauernstellen und 6 Nebenerwerbsstellen auf Bodenreformland vorgesehen. Ein Teil dieser Ersatzhöfe ist bereits im Bau. Für diesen Zweck wird der Bayerischen Landessiedlung GmbH. ein der Höhe nach noch festzusetzendes Bundesdarlehen zur Verfügung gestellt, das im Rahmen der tragbaren Rente zu verzinsen und zu tilgen ist. Für Anlaufmaßnahmen sind bisher Haushaltsmittel in Höhe von 723 000 DM zur Verfügung gestellt worden. Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 1, 3 Millionen DM werden nach Eingang der angekündigten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Bayerische Landessiedlung GmbH: ferner beauftragt, für den Ankauf weiterer 73 Höfe und 22 Nebenerwerbsstellen besorgt zu sein.
    d) Industrielle und gewerbliche Betriebe: Der größte Teil der gewerblichen Betriebe wird in Räumen untergebracht werden, die im Rahmen der Ersatzwohnungsbauprogramme errichtet werden. Den anderen Betrieben werden — wie in solchen


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Fällen üblich — Bundesdarlehen zur Erstellung eines Ersatzbetriebes gewährt.
    Da nach Lage der Dinge damit gerechnet werden kann, daß die Landwirte nicht sämtlich, vor Einbruch des Winters in Ersatzhöfen untergebracht werden können, hat das Bundesministerium der Finanzen sich bereiterklärt, Bundesmittel auch für die Herrichtung von Zwischenunterkünften zur Verfügung zu stellen.

    (Sehr gut! rechts.)

    Auch hier sind bereits entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen worden.
    Aus diesen Ausführungen bitte ich zu entnehmen, daß die Bundesregierung alle Maßnahmen ergriffen hat, um die von der Räumung des Truppenübungsplatzes Hohenfels betroffenen Personen und Betriebe so schnell wie möglich in angemessener Weise anderweitig unterzubringen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen laufend in ausreichender Höhe zu Lasten des Einzelplans XXVII zur Verfügung gestellt.
    In dem Antrag ist davon gesprochen, daß ein Betrag bis zu 20 Millionen DM zur Verfügung gestellt werde. Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen versichern, daß das Bundesfinanzministerium damit rechnen muß, daß dieser Betrag von 20 Millionen DM überstiegen werden wird. Ich bin sehr gern bereit, auf der einen Seite von dem Herrn Abgeordneten Kahn, auf der andern Seite von Herrn Abgeordneten Meitinger zu hören, daß diese Gelegenheit dazu dienen soll, den Schaden auszugleichen und gleichwertige Anwesen zur Verfügung zu stellen. Mit dem Begriff „gleichwertige Anwesen" haben sie die Absicht des Bundesfinanzministeriums getroffen. Gleichwertige Anwesen werden zur Verfügung gestellt. Ich liebe meine bayerische Heimat, das wissen Sie; aber ich habe auch die Verpflichtung, den deutschen Steuerzahler vor Gewinnlern aller Aktionen sämtlicher Arten, wie sie auch sein mögen, zu schützen.
    Ich bin also sehr gern bereit, gleichwertige Ersatzanwesen zu beschaffen. Die Wege, die der Bund beschritten hat, sind nach meiner Überzeugung diejenigen, die im Rahmen des Möglichen liegen. Ich bitte die Antragsteller, in Bayern dahin zu wirken, daß anerkannt wird, daß der Grundsatz der Gleichwertigkeit nach unten wie nach oben aufrechterhalten werden muß.
    Ich möchte zu dem Antrag auf Umdruck Nr. 333 noch bemerken: er scheint in der Fassung an dem vorbeizugehen, was die Maßnahmen wirklich sind. Es handelt sich nicht um „Feststellung der Entschädigungen", sondern es handelt sich darum, daß auf der einen Seite die Anwesen, die geräumt werden müssen, aufgekauft werden und daß auf der anderen Seite Mittel zur Beschaffung von Ersatzanwesen zur Verfügung gestellt werden.
    Soweit der Antrag die Errichtung und den Aufbau einer neuen gleichwertigen Existenz verlangt, hat er mit dem von mir vorhin ausgesprochenen Vorbehalt meine volle Zustimmung. Wenn scherzhaft bemerkt worden ist, es sei nicht erfreulich, daß über die Gelder in Bonn verfügt werde, so bin ich sehr gern bereit, über die Gelder, die der bayerische Staat in Höhe von 2 Millionen DM in Aussicht gestellt hat, keinerlei Verfügung zu treffen, wenn der bayerische Staat sie wirklich zur Verfügung stellt. Aber über die Gelder, die der Bund zur Verfügung stellt, muß natürlich der Bund auch die Verfügung treffen.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)