Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entsprechend dem Vorschlag des Herrn Präsidenten werde ich im Zusammenhang über die Drucksachen Nr. 2603 und Nr. 2604 — Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses über die Einzelpläne IV und IV a — berichten.
Bezüglich des Haushalts des Bundeskanzleramts — Einzelplan IV, Nr. 2603 der Drucksachen — ist deshalb verhältnismäßig wenig zu berichten, weil sich gegenüber dem Haushaltsplan für das Vorjahr, den wir vor etwa vier Monaten beschlosssen haben, so gut wie keine Änderungen ergeben haben. Die Beratungen des Haushaltsausschusses über den Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts sind ohne Abänderungen und ohne besondere Bemerkungen abgeschlossen worden. Lediglich bei Tit. 25 des Kap. 2, den Sie auch auf der Rückseite der Drucksache Nr. 2603 erwähnt finden, hat sich noch einmal eine Debatte über die Angelegenheit des Professors Arntz ergeben, die einmal Gegenstand einer Erörterung auch im Plenum dieses Hauses gewesen ist. Es handelte sich, wie die Damen und Herren sich erinnern werden, um einen von Professor Arntz verfaßten Artikel in der „Europäischen Illustrierten" mit der Überschrift: „Totengräber im eigenen Haus". Der Herr Präsident des Bundestages, den der Haushaltsausschuß um eine Äußerung zu diesem Punkte gebeten hatte, hat dem Ausschuß berichtet, daß sich in der erfolgten dienstlichen Vernehmung herausgestellt hat, daß Professor Arntz sich im Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels noch nicht im Bundesdienst be-
funden hat und daß die Beanstandungen zum überwiegenden Teil dadurch entstanden sind, daß die Redaktion der Zeitschrift eigenmächtig Abänderungen vorgenommen hatte, die die ursprüngliche Absicht des Artikels entstellten. Der Herr Präsident hat dann noch darauf hingewiesen, daß im Zusammenhang mit dem genannten Artikel ein weiterer Artikel geplant war, der etwa zur gleichen Zeit erscheinen sollte. Dieser Artikel ist erheblich später erschienen; er hat zu Beanstandungen dann keinerlei Anlaß gegeben, sondern konnte als einwandfrei bezeichnet werden. Der Auffassung des Herrn Präsidenten, daß diese Angelegenheit auf Grund der Ergebnisse dieser Verhandlungen als erledigt zu betrachten sei, hat sich der Haushaltsausschuß in seiner Mehrheit angeschlossen, nachdem auch der Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung erklärt hatte, daß eine Wiederholung derartiger Vorgänge unmöglich gemacht sei.
Auf eine Anfrage, ob die „Europäische Illustrierte" aus Bundesmitteln subventioniert werde, hat der damals im Ausschuß anwesende Staatssekretär in der Bundeskanzlei Dr. Lenz erklärt, daß irgendein Zuschuß des Bundes an diese Illustrierte nicht gezahlt wird.
Zur Veranschlagung selbst bei diesem Titel ist festgestellt worden, daß es sich um einen notwendigen Zuschuß handelt, der nach Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben dieser Bildstelle verbleibt. Der Haushaltsausschuß hat die Bundesregierung ersucht, im künftigen Haushaltsplan zur Wahrung der Haushaltsklarheit die gesamten Einnahmen und Ausgaben dieser Stelle zu veranschlagen.
Namens der Mehrheit des Haushaltsausschusses habe ich das Hohe Haus zu bitten, dem Einzelplan IV — Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts — die Zustimmung zu erteilen.
Ich darf dann gleich mit dem Bericht zum Einzelplan IV a fortfahren.
Mit der Bildung des Auswärtigen Amtes am 15. März 1951 ist auch ein neuer Einzelplan für das Auswärtige Amt entstanden, der die Bezeichnung „Einzelplan IV a — Haushalt des Auswärtigen Amts —" trägt. Dabei handelt es sich um eine provisorische Lösung, da es für den Überrollungshaushalt nicht zweckmäßig war, eine neue Numerierung der Einzelpläne des Bundeshaushalts durchzuführen, und da für 1952 ohnehin eine formelle Neugestaltung des Bundeshaushalts und damit auch eine Neugliederung des ganzen Haushalts vorgenommen werden soll.
Es handelt sich beim Einzelplan IV a um die aus dem früheren Einzelplan IV herausgelösten Kapitel 3, 4, 5, E 13 und E 14. Diese Kapitel erscheinen nunmehr im Einzelplan IV a als Kap. 1 — Inlandshaushalt —, Kap. 2 — Auslandshaushalt —, Kap. 3 — Sonstige allgemeine Haushaltsausgaben für Inland und Ausland —, Kap. E 11 — Einmalige Ausgaben Inland — und Kap. E 12 — Einmalige Ausgaben Ausland —.
Stellt man die Ausgaben des Jahres 1950 denen des Jahres 1951 gegenüber, so wird man feststellen können, daß der Zuschußbedarf sich insgesamt auf 24 043 400 DM erhöht hat.
Auf der Einnahmeseite ist der Mehransatz gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen daraus zu erklären, daß die Gebührenerlöse der zehn Paß- und Sichtvermerkstellen für neun Monate veranschlagt worden sind, während 1950 wegen der erst am 15. Januar bzw. 15. März erfolgten Übernahme dieser Stellen in deutsche Hand eine Veranschlagung lediglich für zweieinhalb Monate bzw. einen halben Monat vorgesehen war.
Bei den Ausgaben ist folgendes zu berücksichtigen. Eine Personalvermehrung gegenüber dem Rechnungsjahr 1950 ist außer der eingesetzten Stelle für den Bundesminister des Auswärtigen nicht eingetreten. Dessen Gehalt ist als Amtsgehalt des Bundeskanzlers im Einzelplan IV veranschlagt. Die Erhöhung der Ansätze für 1951 erklärt sich aus der vollen Veranschlagung für ein Jahr, während für 1950 nur der im Rahmen des allmählichen Aufbaus erforderliche Teilbetrag veranschlagt worden war.
Der Haushaltsausschuß hat sich bei der Beratung der Personaltitel nochmals mit der Frage der Besoldung der unteren Angestellten bei den konsularischen Vertretungen befaßt. Seitens mehrerer Mitglieder des Ausschusses ist die Auffassung vertreten worden, daß die derzeit gezahlten Bezüge gegenüber den Preisverhältnissen im Ausland nicht immer als ausreichend angesehen werden können. Die Verwaltung hat hierzu erklärt, daß der derzeitige Stand der Besoldung zwar als knapp, aber doch als ausreichend angesehen werden müsse. Der Ausschuß hat darauf aufmerksam gemacht, daß eine Regelung dieser Fragen in der neu festzulegenden Besoldungsordnung für den Auslandsdienst unbedingt erfolgen müsse.
Es ist auch über die Frage der Beschäftigung von deutschen Arbeitskräften bei den deutschen Vertretungen gesprochen worden. Insbesondere wurden bei dieser Gelegenheit die derzeitigen Verhältnisse bei den deutschen Vertretungen in der Schweiz kritisiert. Es ist von mehreren Mitgliedern des Ausschusses darauf hingewiesen worden, daß alle Möglichkeiten wahrgenommen werden müßten, um an Stelle der jetzt beschäftigten Schweizer Staatsangehörigen deutsche Staatsangehörige bei den deutschen Vertretungen zu beschäftigen. Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amtes hat erklärt, daß es sich bei der derzeitigen Regelung in der Schweiz um eine Übergangslösung handle und daß nach und nach die zur Zeit beschäftigten Kräfte durch deutsche Arbeitskräfte ersetzt würden. Eine solche Regelung sollte auch in allen anderen Ländern Platz greifen.
Bei Kap. 2 ist ein neuer Tit. 1 a eingesetzt worden, dessen Zweckbestimmung Sie aus der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 2604 ersehen können. Es handelt sich lediglich um eine Herauslösung des bisher bei Tit. 1 des Kap. 2 ausgebrachten Betrages, ohne daß sich der Ansatz insgesamt ändert.
Der Tit. 7 des Kap. 2 weist lediglich einen Merkposten auf. Da es nicht möglich ist, eine getrennte Veranschlagung durchzuführen, sind die Ansätze für Trennungsentschädigungen in den Titeln 1, 3 und 4 des Kap. 2 mit enthalten. Der Zusatzvermerk zum Tit. '7 ist aus Gründen der Deckungsfähigkeit mit den genannten Titeln aufgenommen worden.
Die ausgebrachten Bewilligungen für dienstunfähig gewordene Angestellte und sonstiges Hilfspersonal fremder Staatsangehörigkeit bei den Vertretungen des Bundes im Ausland bei Kap. 2 Tit. 26 sind entsprechend der allmählich sich herausstellenden Notwendigkeit auch auf Angestellte und sonstiges Hilfspersonal fremder Staatsangehörigkeit bei den Vertretungen des ehemaligen Reiches im Ausland ausgedehnt worden.
Die sonstigen allgemeinen Haushaltsausgaben haben gegenüber dem Haushaltsjahr 1950 Veränderungen nicht erfahren. Im ersten Nachtrag zu diesem Haushalt wird eine Erhöhung eintreten. Es handelt sich um den Beitrag des Bundes an die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, an die UNESCO.
Die einmaligen Ausgaben haben sich gegenüber dem Rechnungsjahr 1950 nur unwesentlich in ihrer Höhe geändert. Bei den einmaligen Ausgaben sind die Ansätze für Dienstkraftwagen, Dienstkleidung für Amtsboten und verschiedene andere Punkte in Wegfall gekommen, weil die Beschaffungen abgeschlossen waren.
Neu aufgenommen wurden die Titel 6, 7 und 8 des Kap. E 11, während einige Titel von Kap. E 11 und Kap. E 12 abgeändert bzw. erweitert werden mußten.
Bei Tit. 7 des Kap. E 11 ist es zu einer kurzen Aussprache gekommen. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes hat erklärt, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt eine genaue Veranschlagung noch nicht möglich ist, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans genaue Unterlagen noch nicht vorhanden waren. Eine Aufgliederung dieser Verfügungssumme soll im Nachtragshaushalt erfolgen. Die Auffassungen im Haushaltsausschuß über diesen Titel sind auseinandergegangen; jedoch hat die Mehrheit des Ausschusses der jetzigen Form des Titels zugestimmt unter der Voraussetzung, daß eine genaue Aufgliederung im Nachtragshaushalt nachgeholt wird.
Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung. Ich habe Sie namens des Haushaltsausschusses zu bitten, auch dem Einzelplan IV a in der vorliegenden Form Ihre Zustimmung zu erteilen.