Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Meine Damen und Herren! Da es mit den vorhandenen Haushaltsmitteln nicht möglich war, eine höhere Zulage als 20 % ab 1. Oktober zu gewähren, war es nötig, die bisher gewährten Zulagen für die Grundgehälter bis 230 DM beizubehalten und sie ruhegehaltsfähig zu machen. Wenn wir aber diese Zulagen ruhegehaltsfähig machen, dann müssen wir beachten, daß bei den Übergängen von einer Gruppe zur anderen Ungerechtigkeiten entstehen. Beispielsweise bekommt jemand, der monatlich 154,99 DM Grundgehalt hat, 24 DM Zulage; hat er aber einen einzigen Pfennig mehr Grundgehalt, nämlich 155 DM, dann bekommt er nur 21 DM. Hat jemand 174,99 DM Grundgehalt, bekommt er 21 DM Zulage; hat er einen Pfennig mehr, also 175 DM, dann bekommt er nur 17 DM, also 4 DM weniger als im andern Fall.
Diese Regelung ist, da die Zulagen ruhegehaltsfähig gemacht werden sollen, meines Erachtens unmöglich. Ich schlage deshalb vor, nach den Worten: „Dieser beträgt bei einem Grundgehalt oder bei Diäten . . ." und der anschließenden Skala einen Nachsatz anzufügen:
mit der Maßgabe, daß die Bezüge jeder Gruppe die Anfangsbezüge der folgenden Gruppe nicht übersteigen dürfen.
Damit sind die gekennzeichneten Unebenheiten und Ungerechtigkeiten, die sehr viel Ärger hervorrufen werden, ausgemerzt. Es ist ein einfacher Satz, der alle Ungerechtigkeiten beseitigt, der keine wesentlichen Änderungen herbeiführt, so daß derjenige, der einen Pfennig mehr Grundgehalt hat, nicht plötzlich 4 DM weniger Zulage bekommt. Für einige Grundgehaltsempfänger bedeutet das zwar ein Weniger von ein paar Pfennigen bis zu 3 oder 4 DM. Da wir aber die 20 %ige Zulage geben, ist das für die Betreffenden zu verkraften, und wir bekommen nach unserem Prinzip, gemäß dem wir eine einheitliche, gerechte Regelung herbeiführen wollen oder wenigstens den Versuch dazu machen, die Ausmerzung von Unebenheiten und Unregelmäßigkeiten. Ich bitte, diesen einfachen Zusatz, durch den die Unregelmäßigkeiten ausgemerzt werden, anzunehmen.