Rede von
Dr.
Hermann
Etzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Laforet nicht zu akzeptieren. Ich darf folgendes feststellen: Die Vorlage unseres Antrages vom 6. Juli 1951 ist ohne Kenntnis der Arbeiten des Rechtsausschusses und seines Unterausschusses erfolgt. Diese objektive Feststellung darf ich hier treffen. Es mag eingewendet werden: Ja, die Bayernpartei hätte sich an den Arbeiten dieses Unterausschusses oder jedenfalls an den Arbeiten des Rechtsausschusses zu diesem Punkte beteiligen müssen. Ich darf demgegenüber darauf verweisen, daß wir durch unsere positive Mitarbeit, um die wir uns hier im Bundestag bemühen, vielleicht über Gebühr belastet sind. Es war uns nicht möglich, zu diesem Punkte im Rechtsausschuß mitzuwirken. Meine Damen und Herren, eine Begründung dieses Antrages vor dem Forum der Bevölkerung der Bundesrepublik, eine Begründung, die sich auf das Sachlich-Politische beschränkt, kann unmöglich eine Störung der weiteren Beratungen des Rechtsausschusses oder seines Unterausschusses oder eine Beeinträchtigung des beabsichtigten Mündlichen Berichts an das Hohe Haus bedeuten.
Ich glaube, es gehört zu den Grundrechten, zu den elementarsten Befugnissen eines Abgeordneten einer Fraktion, eingebrachte Anträge in voller Publizität hier vor dem Forum der Bundesrepublik, dem Deutschen Bundestag selbst zu begründen. Die Begründung vor dem Ausschuß ist ja eine ausschließlich sachlich-fachliche Ausführung ohne politischen Charakter und ohne politische Bedeutung. Niemand ist berechtigt, anzunehmen oder zu befürchten, daß uns bei diesem Antrag die Absicht leitete, eine besondere Demonstration zu machen.
Ich möchte Sie dringend bitten, meine Damen und Herren, die Rechte der Abgeordneten und der Fraktionen nicht dadurch in einer kaum mehr erträglichen Weise einzuschränken, daß ein Elementarrecht, nämlich die Begründung eines eingebrachten Antrags, versagt wird. Lassen Sie es ruhig auf die Probe und das Exempel ankommen und urteilen Sie nachher, ob die Antragsteller eine andere Absicht geleitet hat als die, das Problem, das uns und die deutsche Bevölkerung bewegt, in einer sachlichen, nachdrücklichen Weise fördern zu helfen.