Rede von
Dr.
Bernhard
Reismann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Ausführungen des Herrn Berichterstatters in. einem Punkt ergänzen. Mitbestimmend — zumindest — in den Beratungen des Rechtsausschusses war eine Mitteilung, die da hineinplatzte, daß nämlich die Landesregierung sagte: „Und wenn der Bundestag anders beschließen würde, so würden wir doch keine Notare ernennen". — Ich selber bin Föderalist. Ich muß aber sagen: wenn angesichts eines eventuellen Beschlusses und nur, um einen Druck auszuüben, ihn nicht zu fassen, eine Landesregierung so verfährt wie hier, dann ist das ein Schlag gegen den Föderalismus.
Denn wenn so schon beschlossen werden sollte, so hätte dann doch die Landesregierung auf dieser Basis mitzuarbeiten und den Beschluß loyal durchzuführen. Das also war für die Empfehlung des Rechtsausschusses mitbestimmend. Angesichts der Haltung, die die Parteien dort eingenommen haben, glaube ich nicht, daß es möglich sein wird, das Haus zu einer anderen Stellungnahme zu bewegen.
Ich möchte aber auf ein Weiteres hinweisen. Diese hier zur Debatte stehende Gesetzesvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz ist gerade vor Toresschluß durchgebracht worden, gerade als es noch möglich war, diese Materie landesrechtlich zu regeln, und in klarer Erkenntnis des Umstandes, daß das vier Wochen später nicht mehr möglich sein würde. Man hat also schnell vollendete Tatsachen — oder in diesem Fall besser gesagt: vollendete Rechtszustände — geschaffen, sehr wohl wissend, daß man das bei der bundesrechtlichen Regelung nicht hätte durchbringen können. Man hat eine Regelung getroffen, die gewissen Einzelinteressen vielleicht dienlich sein kann, die aber nicht den Interessen der dort zu betreuenden rechtsuchenden Kreise entspricht.
Ich habe Einzelheiten dargelegt, als ich seinerzeit den Antrag begründet und hier im Bundestagsplenum vertreten habe. Ich will darauf im einzelnen nicht eingehen. Aber es ist jetzt so: das Beurkundungsmonopol — d. h., nur Notare können noch Testamente und gewisse Verträge, z. B. Grundstücksverträge beurkunden, die früher auch vor Gerichten beurkundet werden konnten — entblößt jetzt überhaupt größere Gebiete der rechtlichen Betreuung durch Behörden oder Personen, die Notariatsgeschäfte beurkunden können. Man muß also jetzt, da sich ein Notar dort nicht trägt und ein Anwalt sich dort nicht trägt — beides zusammen würde in diesen Bereichen des rechtsrheinischen Gebietes sonst eine Existenz bieten —, einen doppelt und dreifach so weiten Weg machen, um überhaupt einen Notar zu erreichen Und das verdankt man der Einstellung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, der es darauf ankommt, hier gegenüber dem Bund den Kopf aufzusetzen.