Rede von
Dr.
Max
Becker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Die Debatte, die zum Antrag des Vermittlungsausschusses verboten war, haben wir nun doch, nur mit einer gewissen Verschiebung. Gehen wir doch einmal auf die historische Entwicklung zurück! Wir haben hier im Hause ein Einkommensteuergesetz akzeptiert. Dieses Einkommensteuergesetz hatte zur Voraussetzung, daß das Aufkommen aus ihm dem Bund zukäme. Ich persönlich habe der Geschichte damals schon nicht getraut und habe als einziger gegen das Gesetz gestimmt. Im Vermittlungsausschuß haben wir gesehen, wie die Dinge gelaufen sind. Die Länder haben ihren Teil davon genommen. Das bedeutet also: wir sollen die Ländereinnahmen hier im Bund beschließen und sollen damit den Bund und die Bundesgesetzgebung mit dem Odium belasten, immer neue Steuern zu bewilligen, die in letzter Linie von den Länderparlamenten bewilligt oder beschlossen werden müßten.
Nun ist durch die Verhandlungen im Vermittlungsausschuß eine Lücke von ungefähr 91 Millionen DM eingetreten, und es dreht sich jetzt darum: wie soll diese Lücke gestopft werden? Der Finanzminister schlägt vor, sie durch einen Rückgriff auf den Soforthilfefonds zu schließen. Die Anträge, die hier vorliegen, würden haushaltsrechtlich betrachtet nur dann zum Zuge kommen können, wenn gleichzeitig dafür irgendeine Deckung gegeben wäre. Ich erkläre — für mich persönlich zunächst —: ich habe gegen dieses Einkommensteuergesetz damals gestimmt, weil ich wußte — ich bin nämlich im Parlamentarischen Rat gewesen und habe da meine Erfahrungen mit Föderalismus gemacht —,
daß die Länder das Aufkommen daraus zum Teil für sich behalten würden. Aber ich denke nicht daran — und habe deshalb vorhin auch gegen den Vermittlungsantrag gestimmt —, zur Schließung des Loches, das dadurch entstanden ist, daß die Länder von dem, was der Bund haben sollte, einen Teil für sich genommen haben, nun meinerseits Ersatzsteuern zu bewilligen.