Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es schwebt, wie ich eben unterrichtet werde, die Frage der Sperre der 91 Millionen für den sozialen Wohnungsbau. Der Antrag, der mir vorgelegt worden ist, ist vom 26. September. Am 28. September haben sich die Verhandlungen im Vermittlungsausschuß abgespielt. Bei diesen Verhandlungen habe ich die Erklärung abgegeben, daß es unter der Voraussetzung, daß es zu dieser Vermittlung kommt — und wie ich höre, hat das Hohe Haus eben dem Antrag des Vermittlungsausschusses zugestimmt —, möglich ist, die Sperre, die über gewisse Ausgaben verhängt werden mußte, mit zwei Ausnahmen aufzuheben. Die eine Ausnahme war die Entschädigung der Sozialversicherungsträger für die bereits in früheren Jahren ausgezahlten Flüchtlingsrenten, die Gegenstand eines Gesetzes sind, das noch in diesem Jahr vorgelegt werden sollte, das aber unter den gegebenen Umständen erst zu Anfang des nächsten Haushaltsjahres vorgelegt werden kann. Die finanzielle Lage der Sozialversicherungsträger erlaubt es, diese Verschiebung hinzunehmen.
Der zweite Punkt war ein Posten von rund 100, wie damals gesagt wurde, tatsächlich genau 91 Millionen. Der Posten von 9 Millionen, der ebenfalls für den Wohnungsbau dort genannt ist, ist erledigt, war auch in jener Zeit zum Teil schon
ausgezahlt. Es handelt sich also um den Posten von 91 Millionen. Ich habe damals die Erklärung abgegeben, daß ich dieses Opfer glaube übernehmen zu können, weil ich der Hoffnung bin, daß es möglich ist, aus dem Soforthilfefonds neu einen ähnlichen Betrag flüssig zu machen. Ich habe in der Zwischenzeit mit dem Hauptamt für Soforthilfe verhandelt. Die Verbandlungen haben vorgestern nachmittag ihr vorläufiges Ende gefunden. Der Kontrollausschuß des Soforthilfefonds wird in den nächsten Tagen eine Vorlage erhalten. Diese Vorlage wird die vorhandenen Mittel bis zum 31. März 1951 verplanen. In dieser Vorlage ist der Vorschlag gemacht worden, daß die Beträge, die zunächst für den Wohnungsbau vorgesehen waren. sehr beträchtlich, auf einen Betrag von entweder 180 oder 150 Millionen DM — 150 Millionen ist die unterste Grenze —, erhöht werden. um damit den Ausgleich für den Wohnungsmarkt zu schaffen. Diese Erhöhung des Betrages kommt ungefähr dem Betrag von 91 Millionen DM gleich.
Das ist die Situation, wie sie heute liegt. Ob es möglich ist, nachdem der Bundesfinanzminister wegen der großen Veränderungen, die in den letzten Wochen durch Zolländerungsgesetz, durch das Ergebnis der Beratung des Vermittlungsausschusses gegenüber dem Nachtragshaushalt eingetreten sind, gezwungen ist, den Nachtragshaushalt in neuer Form unter Berücksichtigung dieser Veränderungen vorzulegen, daneben noch einen Betrag für den Wohnungsbau flüssig zu machen—vielleicht im außerordentlichen Haushalt —, läßt sich heute mit Bestimmtheit noch nicht voraussagen. Das hängt davon ab, welches Bild sich insgesamt ergeben wird. Aber der Ausgleich der 91 Millionen DM ist meiner Überzeugung nach durch
die Besprechungen mit dem Hauptamt für Soforthilfe — Zustimmung des Kontrollausschusses, mit dem meines Wissens auch bereits Fühlung aufgenommen ist, vorausgesetzt — gesichert.