Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr hat ein Volumen von 569 Millionen DM bei einer Einnahme von 40 Millionen DM und einem Gesamtzuschuß von 529 Millionen DM gegenüber einem solchen von 494 Millionen DM im Vorjahre. Das sind also etwa 35 Millionen DM mehr, die allerdings zu über drei Viertel auf den Außerordentlichen Haushalt entfallen. Daraus ist zu ersehen, daß auch in diesem Haushalt das sogenannte Überrollungsprinzip nicht tangiert worden ist; denn es ist klar, daß dieses Prinzip auf das Extraordinarium keine Anwendung finden konnte.
Die Einnahmen von über 40 Millionen DM setzen sich in der Hauptsache zusammen aus den von der Binnenwasser- und Seewasserstraßenverwaltung erhobenen Befahrungsabgaben mit je 13 bzw. 9 Millionen DM, aus Kraftfahrzeuggebühren des Kap. 10 mit 2 1/2 Millionen DM und aus der Vermietung von Dienstgrundstücken und der Bewirtschaftung von Schiffen mit je 1,5 Millionen DM.
Bei den Ausgaben im Ordentlichen Haushalt entfällt der größte Teil mit 136 Millionen DM auf das Kap. 12, Bundesfernverkehrsstraßen. Von diesen 136 Millionen DM werden 112 Millionen DM ausgegeben zur Unterhaltung sowie zum Um- und Ausbau der Bundesstraßen und 21 Millionen DM für den gleichen Zweck bei den Bundesautobahnen. Dann folgen die Ausgaben für die Unterhaltung und den Betrieb der Binnenwasserstraßen mit 38 Millionen DM, für die Unterhaltung und den
Betrieb der Seewasserstraßen mit 34 Millionen DM und für die Unterhaltung des Deutschen Wetterdienstes — Kap. 14 — mit 10 Millionen DM.
Im Extraordinarium über 290 Millionen DM wird der größte Posten eingenommen von Tit. 5 des Kap. E 11 — Wiederaufbau der Handelsflotte — mit 100 Millionen DM. Diese 100 Millionen DM werden auf Grund eines besonderen Gesetzes als Darlehen an die Reedereien vergeben. Dann folgen auch wieder die Bundesfernverkehrsstraßen — Kap. E 22 — mit 87 Millionen DM, davon allein 32 Millionen DM für die Beseitigung von Kriegsschäden, die Binnenwasserstraßen — Kap. E 12 — mit 78 Millionen DM und die Seewasserstraßenverwaltung — Kap. E 14 — mit 19 Millionen DM, davon wiederum 5 Millionen DM für die Beseitigung von Kriegsschäden.
Nun zu den Kapiteln im einzelnen. Der Ausschuß hat bei einer Anzahl von Titeln, nämlich den Titeln 23 a — Vermischte Ausgaben — in den Kapiteln 1 und 4 und bei dem Titel 41 des Kapitels 1 —Kosten der Verkehrsbeiräte — die vorjährigen Ansätze wiederhergestellt, um das Prinzip und den Charakter des Überrollungshaushalts zu wahren, nachdem es der Verwaltung nicht möglich war, die von ihr geforderte Erhöhung der entsprechenden Ansätze ausreichend zu begründen.
Kap. 1 Tit. 33 — Beitrag an die Bundesverkehrswacht e. V. — mit 60 000 DM ist neu. Die Bundesverkehrswacht ist als eine Vereinigung der Landesverkehrswachten und der Spitzenverbände des Straßenverkehrs im Dezember 1950 gegründet worden. Ihre Aufgabe besteht in der Hauptsache im Kampf gegen die Unfallgefahren und in der Verbindung mit den entsprechenden Organisationen in den übrigen europäischen Staaten. Die amerikanische Hohe Kommission hat für das erste Halbjahr 1951 einen namhaften Beitrag in Höhe von 60 000 DM geleistet unter der Voraussetzung, daß auch der Bund sich angemessen an der Bezuschussung dieser Organisation beteiligt.
In Kap. 9 ist der Ansatz des Tit. 4 — Hilfsleistungen durch nichtbeamtete Kräfte — auf Antrag des Ministeriums um 30 000 DM gekürzt, dafür aber eine Bestimmung eingefügt worden, nach der der Ausgabenansatz bis zu 45 % der Mehreinnahmen bei Kap. 9 Tit. 3 — Kraftfahrzeuggebühren — überschritten werden kann.
Ebenfalls neu ist Tit. 3 in Kap. E 11. Hier wurden 200 000 DM als Zuschuß an den Deutschen Schulschiffverein e. V. eingesetzt, damit das Segelschulschiff „Deutschland" wieder instandgesetzt werden kann. Es handelt sich hier um ein dringendes Erfordernis, um dem seemännischen Nachwuchs eine ausreichende Ausbildung zu gewährleisten. Dafür wurden in Kap. E 11 Tit. 4 — Zuschüsse für die technische Fortentwicklung von Verkehrsmitteln — 50 000 DM und in Kap. E 12 Tit. 4 — Instandsetzung der durch Kriegseinwirkung beschädigten Geräte — 100 000 DM eingespart.
In Kap. E 16 — Deutsches Hydrographisches Institut — ist in Tit. 3 die Zweckbestimmung geändert worden. Die hier eingesetzten 120 000 DM waren ursprünglich für einen Neubau zur Unterbringung der Werkstatt, des Ausrüstungslagers und der Kraftfahrzeuge des Hydrographischen Instituts in Hamburg vorgesehen.
Die dem Ausschuß von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen konnten jedoch in keiner Weise als ausreichend anerkannt werden, und es wurde infolgedessen eine Umdisponierung der Mittel dahingehend vorgenommen, daß diese 120 000 DM nun unter demselben Titel zur Wiederherstellung des Seekartenwerkes und des Seehandbuchwerkes im Interesse der Schiffssicherheit verwandt werden.
Im außerordentlichen Haushalt wurde in Kap. E 12 Tit. 48 — Neubau der Staustufe Offenbach, 3. Teilbetrag — die gemäß § 45 b der Reichshaushaltsordnung erteilte Ermächtigung, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus bis zur Höhe von 1 Million DM vertragliche Bindungen einzugehen, um 630 000 DM auf 1 630 000 DM erhöht. Diese Erhöhung war notwendig, um bereits jetzt die entsprechenden Aufträge für die Fertigstellung der Schleuse erteilen und die dabei bestehenden langen Lieferfristen überbrücken zu können.
In Kap. E 12 — Binnenwasserstraßenverwaltung — sind acht neue Projekte an- bzw. auch voll finanziert worden, und zwar mit insgesamt 15 Millionen DM; die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf etwa 364 Millionen DM.
In Kap. E 14 — Seewasserstraßenverwaltung — sind vier neue Projekte mit zusammen 2 305 000 DM aufgeführt, deren Gesamtkosten sich auf 5,6 Millionen DM belaufen.
In Kap. E 22 — Bundesfernverkehrsstraßen — sind 87 Millionen DM eingestellt worden, von denen 32 Millionen DM der Beseitigung von Kriegsschäden dienen. Die übrigen 55 Millionen DM werden für die Durchführung von 27 größeren neuen Bauprojekten bei den Bundesstraßen und 40 größeren neuen Bauprojekten bei den Autobahnen aufgewandt.
In diesem Kap. — E 22 — sind hinsichtlich der sogenannten Bindungsermächtigungen nach § 45 b der Reichshaushaltsordnung noch verschiedene Umstellungen vorgenommen worden. So wurde die für die Wiederherstellung des Talüberganges Loithal bei Teisendorf gegebene Bindungsermächtigung über 1,1 Millionen DM gestrichen zugunsten einer Bindungsermächtigung für die Wiederherstellung der Donaubrücke bei Vohburg über 200 000 DM und die Wiederherstellung der Innbrücke bei Mühldorf über 150 000 DM.
Gleichzeitig wurde in Tit. 3 des Kap. E 22 über den Ansatz von 650 000 DM hinaus — es handelt sich um den Neubau der Mainbrücke bei Ochsenfurt — gemäß § 45 b der Reichshaushaltsordnung die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus bis zur Höhe von 750 000 DM vertragliche Bindungen einzugehen. Das war nötig, weil auch hier für den stählernen Oberbau die Lieferfristen sehr lang sind und dieser Oberbau bereits jetzt in Auftrag gegeben werden muß, wenn er bis 1952 geliefert werden soll.
In Tit. 11 des Kap. E 22 ist der Ansatz von 500 000 DM als zweiter Teilbetrag für den Ausbau der Bundesstraße 27 auf der Strecke Kornwestheim—Ludwigsburg zugunsten einer Erhöhung des Ansatzes in Tit. 13 — Umbau der Bundesstraße 10 zwischen Ebersbach und Göppingen — auf 2 410 000 DM gestrichen worden. Hier ging es darum, den Umbau der Bundesstraße 10 unter allen Umständen so schnell wie möglich fertigzustellen, weil auf dieser Bundesstraße während der Bauarbeiten der Verkehr völlig gesperrt werden muß.
Eine solche Umdisponierung ist ebenfalls bei Tit. 29 — Bau einer Umgehungsstraße in Bonn im Zuge der Bundesstraße 9 — erfolgt. Dieser Titel wurde um 700 000 DM gekürzt zugunsten einer entsprechenden Erhöhung des Tit. 85 — Fertigstellung der 14,5 km langen Teilstrecke der Bundes-
autobahn Göttingen—Hannover von Nörten-Hardenberg bis zum Anschluß an die Bundesstraßen 3 und 248 bei Edesheim —. Es kam hier darauf an, durch die Erhöhung der Mittel die Fertigstellung der Erdarbeiten unter allen Umständen in diesem Etatsjahr sicherzustellen.
Schließlich gab es im Ausschuß bei der Beratung über den Tit. 101 — Beteiligung des Bundes an einer noch zu gründenden Bundes-AutobahnNebenbetriebe-Gesellschaft m.b.H. — eine ausführliche Debatte darüber, daß die Verwaltung unter allen Umständen versuchen sollte, diese Autobahn-Nebenbetriebe zu einer Einnahmequelle für den Bund zu machen.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie im Namen des Haushaltsausschusses bitten, dem Haushalt des Bundesverkehrsministeriums unter Berücksichtigung der in der Drucksache Nr. 2613 niedergelegten Änderungen zuzustimmen.