Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu einer Reihe von Einzelplänen konnte bei dem Einzelplan VI das reine Überrollungsprinzip nicht angewendet werden. Dieser Einzelplan enthält eine Reihe von Neuansetzungen sowohl in einzelnen Kapiteln als auch auf einzelnen Sachgebieten. Ich möchte dem Hohen Hause zunächst einmal die Behörden aufzählen, die gegenüber dem Haushaltsplan 1950 als neue erscheinen.
Hier ist zunächst das Kap. 23 zu nennen, das die Bundesausgleichsstelle behandelt, die eingerichtet worden ist, um das Gesetz nach Art. 131 des Grundgesetzes durchzuführen. Hierzu ist zu sagen, daß der Leiter dieser Stelle beim Ministerium selbst etatisiert ist. Sie finden also den Leiter in der Vorlage nicht aufgeführt. Über diese neue Behörde hat es im Haushaltsausschuß keine Mei-
nungsverschiedenheiten gegeben. Der Haushaltsausschuß hat der Einrichtung dieser Dienststelle zugestimmt.
Ich muß dann auf die Kap. 25, 26 und 27 verweisen; dazu kommen die Kap. E 35, E 36 und E 37. Alle sechs Kapitel befassen sich mit dem Bundesgrenzschutz. Der Bundesgrenzschutz als eine neue Behörde im Innenministerium hat — das dürfte wohl in der Natur der Sache liegen — zu einigen Aussprachen geführt. Ich habe dem Hohen Hause mitzuteilen, daß sich die Opposition bei den Besprechungen im Haushaltsausschuß der Stimme enthalten hat, und zwar — so hieß es in der Begründung — mit Rücksicht auf ihre Beobachtungen beim Aufbau. Das Ergebnis der Abstimmung zu diesen sechs Kapiteln ist folgendes: 10 Stimmen im Ausschuß haben sich für die Ansätze ausgesprochen, während sich 1 Stimme dagegen aussprach. Außerdem waren noch 8 Stimmenthaltungen festzustellen.
Als eine weitere neue Behörde wäre das Büro für Aufenthaltsgenehmigungen zu nennen. Diese Dienststelle finden Sie beim Kap. 28. Hier hat es im Ausschuß keine Meinungsverschiedenheiten gegeben. Der Ausschuß hat der Einrichtung einer solchen Dienststelle und damit den Ansätzen im Einzelplan zugestimmt.
Ich darf nun hinweisen auf Sachtitel, die im Haushaltsplan neu erschienen sind, die also, wie ich eingangs sagte, den Charakter des Überrollungshaushaltes verändert haben. Hier wäre das Kap. 19 mit dem dazugehörigen Kap. E 29 zu nennen. Darin sind die vorbereitenden Luftschutzmaßnahmen untergebracht. Der Ausschuß hat in Kap. E 29 Tit. 1 die Worte „für den Selbstschutz der Bundesverwaltung" streichen lassen. Ich bitte Sie, einmal die Erläuterungen nachzulesen. Dann werden Sie wahrscheinlich feststellen, daß der Ausschuß gar nicht anders handeln konnte.
Ferner darf ich auf Kap. 2 Tit. 13 hinweisen, bei dem es sich um den Zuschuß an die Kirchen für die Versorgung der heimatvertriebenen und sonstigen verdrängten versorgungsberechtigten Seelsorger, Kirchenbeamten, Kirchenangestellten sowie ihrer Hinterbliebenen handelt. Ich darf daran erinnern, daß dieser Personenkreis durch Art. 131 des Grundgesetzes nicht erfaßt worden ist. Die Aussprache, die sich bei diesem Ansatz ergeben hat, bitte ich aus dem Protokoll des Haushaltsausschusses selber vortragen zu dürfen. Aus dieser Aussprache ging hervor, daß einige Mitglieder des Ausschusses Bedenken gegen die vorgesehene Regelung hatten. Diese Mitglieder waren der Auffassung, daß es richtiger gewesen wäre, den hier vorgesehenen Zuschuß durch eine gesetzliche Regelung zu fundieren. Vom Ministerium ist daraufhin erklärt worden, daß es sich hier nicht um Rechtsverbindlichkeiten handele und daß die Regelung deshalb so erfolgt sei, weil früher das Reich und insbesondere der preußische Staat schon Zuschüsse an die Kirchen geleistet hätten. Auf eine weitere Anfrage eines Vertreters der Opposition hinsichtlich der Möglichkeiten von Berufungsfällen durch Gebietskörperschaften wurde erklärt, daß solche Berufungsfälle wahrscheinlich nicht zu erwarten seien, da die Bestimmungen des Grundgesetzes in diesem Punkte eine klare Regelung vorsähen. Ich muß pflichtgemäß darauf hinweisen, daß sich bei der Abstimmung über diesen Titel 15 Stimmen dafür ausgesprochen und daß sich 7 Mitglieder der Stimme enthalten haben, während 1 Mitglied dagegen gestimmt hat.
Ich habe die neuen Behörden, die im Haushaltsjahr 1951 hinzugekommen sind, und die neu en Titelansätze vorweg behandelt. Nunmehr verbleibt noch das, was man als Überrollungsansätze betrachten kann. Bei der Berichterstattung hierüber werde ich mich auf die Ansätze beschränken, die durch die Behandlung im Ausschuß eine Veränderung erfahren haben.
Hierbei ist folgendes zu sagen. Die Einnahmekapitel haben in keinem Punkte eine Veränderung erfahren. Bei Kap. 1 Tit. 24 — hier handelt es sich um den Begriff: „Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen" — ist vom Ausschuß die Sperre gestrichen worden. Es konnte uns überzeugend dargelegt werden, daß es sich nur um eine irrtümliche Aufnahme gehandelt hat und daß eine einheitliche Regelung für alle Einzelpläne diese Sperre nicht vorsieht.
Zu Kap. 1 Tit. 31 — Nachrichten- und Informationsdienst — ist zu sagen, daß die Opposition im Haushaltsausschuß den Antrag gestellt hat, den Zusatzvermerk über die alleinige Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs zu streichen. Die Opposition war der Auffassung, daß auch in diesem Falle und vielleicht gerade in diesem Falle dem Parlament das Prüfungsrecht vorbehalten bleiben müsse. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Bei Kap. 2 Tit. 7 handelt es sich um den Zuschuß an den Zivilen Ordnungsdienst e. V. Der Ausschuß hat geglaubt, hier müsse die Zweckbestimmung in „Zuschuß an das Technische Hilfswerk" geändert werden. Das ist auch geschehen und beschlossen worden. Sie werden also in dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses finden, daß es nunmehr heißt: „Zuschuß an das Technische Hilfswerk".
Ich muß nun bei Kap. 2 Tit. 26 noch einmal auf das Protokoll des Haushaltsausschusses selbst zurückkommen. Hier handelt es sich um die Studienstiftung des deutschen Volkes. Der Ausschuß ist der Auffassung gewesen, daß der Ansatz, der hierfür vorgesehen ist, bei weitem zu niedrig bemessen sei. Das Ministerium hat dem Ausschuß gegenüber erklärt, daß im Nachtragshaushalt für 1951 ein Betrag von 500 000 DM vorgesehen sei. Bei dieser Gelegenheit darf ich noch darauf hinweisen, daß bei Tit. 28 vom Haushaltsausschuß angeregt wurde, daß künftig die hier ausgebrachten Mittel mit den Mitteln für die Bundeszentrale für Heimatdienst vereinigt werden sollen. Seitens des Ministeriums wurde dem Ausschuß erklärt, daß eine ähnliche Regelung auch vorgesehen sei.
Dann wären die Tit. 31 und 32 des Kap. 2 hervorzuheben. Bei diesem Kapitel und bei diesen beiden Einzeltiteln handelt es sich um die Frage der „Neuen deutschen Wochenschau". Hierüber hat es im Ausschuß eine eingehende Aussprache gegeben. Von allen Mitgliedern des Ausschusses ist der Wunsch ausgesprochen worden, es müsse versucht werden, auf die Dauer auf einen öffentlichen Zuschuß zu verzichten. Daß bei diesem Gespräch auch eine Reihe anderer das Sachgebiet „Wochenschau" selbst betreffender Dinge zur Sprache kamen, dürfte bei der Materie selbstverständlich sein.
Ich darf nunmehr auf eine Veränderung hinweisen, die sich bei Kap. 2 Tit. 33 ergeben hat. Hier handelt es sich auch um einen Betrag, der kulturellen Zwecken dient. Ich darf das Hohe Haus daran erinnern, daß schon im Vorjahre beim Bericht des Haushaltsausschusses über diesen Einzel-
plan der Wunsch ausgesprochen worden war, man möchte auch eine Schillerstiftung einrichten. Wenn ich mich recht erinnere, ist auch damals vom Ministerium eine Zusage gemacht worden. In diesem Zusammenhang ist zu sagen, daß aus dem Betrage, den ich mit dem Tit.33 angesprochen habe, bereits Leistungen an eine Schillerstiftung erfolgen. Der Haushaltsausschuß hat aber gewünscht, daß die Schillerstiftung ein besonderer Titel im Einzelplan werden möge.
Eine größere und anhaltendere Diskussion hat es bei Kap. 2 Tit. 61 gegeben. Hier handelt es sich um den mit großem Elan verkündeten Jugendplan des deutschen Volkes. In diesem Einzelplan für 1951 sind ganze 17 500 000 DM für die Durchführung dieses Planes vorgesehen. Die Mitglieder des Ausschusses erklärten übereinstimmend, daß diese Mittel viel zu niedrig seien. Vom Ministerium selbst ist zugesagt worden, daß es sich für eine Erhöhung der Mittel im Nachtragshaushalt verwenden wolle.
Eine Kritik, die schon im Vorjahr an der gleichen Stelle ausgesprochen worden ist, ist auch diesmal wieder laut geworden bei Kap. 20, beim Personalamt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets. Ich darf diese Kritik nur dem einen Satz zusammenfassen: Es ist dringend gefordert worden, daß die Abwicklung nunmehr baldigst zu Ende geführt wird.
Bei Kap. E 18 Tit. 12 handelt es sich um eine Angelegenheit, die neuartig ist. Hier sind zum ersten Mal Beträge ausgewiesen, die dazu verwendet werden sollen, statistische Erhebungen, insbesondere hinsichtlich der Lebenshaltungskosten und des Lebenshaltungsindex, durchzuführen. Es werden aus diesem Titel Zahlungen an buchführende Familien geleistet, die das Ergebnis ihrer Buchführung über die Lebenshaltungskosten dem Innenministerium zur Verfügung stellen. Hierzu wurde vom Ausschuß nur gewünscht, daß in diese Regelung auch das Land Berlin einbezogen werden möge. Insoweit sind auch die Erläuterungen ergänzt worden.
Bei Kap. E 20 Tit. 9 handelt es sich um einen neuen Ansatz. Ich bitte mir zu gestatten, zu diesem Zweck wieder das Protokoll der Verhandlungen des Ausschusses zur Hand zu nehmen. Es geht hier um die Einrichtung einer eigenen Druckerei. Bei der Beratung dieses Titels erklärten zwar die Vertreter des Ministeriums, daß noch nicht sicher sei, ob die beabsichtigte Einrichtung einer eigenen Druckerei durchgeführt würde. Es hätte sich jedoch, immer nach den Worten des Vertreters des Ministeriums, herausgestellt, daß bei der Drucklegung in der Bundesdruckerei erhebliche Kosten entstünden, so daß aus Verbilligungsgründen der Gedanke aufgetaucht wäre, eine eigene Druckerei zu errichten. Der Ausschuß hat aber zu diesem Punkt in seiner Mehrheit die Auffassung vertreten, daß eine solche eigene Druckerei nicht erwünscht sei und daß sich auch das Bundeskriminalamt der Einrichtung der Bundesdruckerei bedienen solle. Das Ministerium ist gebeten worden, diese Frage noch einmal eingehend zu untersuchen und zu überprüfen und dem Ausschuß einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten. Bis zur Klärung der Frage ist dieser Ansatz zunächst mit einem Sperrvermerk versehen worden. Es muß beim Studium dieses Ansatzes auch noch bemerkt werden, daß es sich dort nur um einen Teilbetrag
handelt.
Meine Damen und Herren, das ist das Sachlich zu diesem Einzelplan und zu den Beratungen im Haushaltsausschuß. Ich möchte mir nun gestatten, Ihnen noch einmal die Abschlußzahlen zu unterbreiten. Sie sind doch gerade bei diesem Ministerium ganz interessant. Für 1950 betrug die Schluß-zahl der Beschäftigten insgésamt, also einschließlich der Beamten, Angestellten und Arbeiter, 2 450, für 1951 aber 12 473. Die Erklärung für das Mehr an Beschäftigten ergibt sich daraus, daß das Ministerium selbst etwa 60 Kräfte mehr beschäftigt — ich nenne nur runde Zahlen — daß die Bundesausgleichsstelle gegenüber dem Vorjahr zusätzlich 56 Kräfte beschäftigen muß und daß der Bundesgrenzschutz insgesamt 10 000 Menschen umfaßt. Das sind also zusammen rund 10 120 Beschäftigte. Dieser Zahl steht der Abgang gegenüber, der insbesondere beim Personalamt feststellbar ist, mit rund 80 Kräften, so daß, alles in allem gesehen, ein Zugang von 10 000 Beschäftigten vorliegt.
Geldlich gesehen zeigte die Abschlußsumme für 1950 einen Zuschußbedarf von rund 86 Millionen DM, für 1951 zeigt sie einen Zuschußbedarf von 241 Millionen DM, mithin ein Mehr von rund 155 Millionen DM.
Ich habe den Auftrag, Sie im Namen des Haushaltsausschusses um die Annahme dieses Einzelplanes zu bitten.