Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der noch durch Nachträge seine Ergänzung finden soll, bedeutet im wesentlichen die Übernahme des Haushaltsplans für das vergangene Rechnungsjahr 1950 und bringt nur die notwendigsten Änderungen und Ergänzungen. Sie finden hierzu noch den Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses mit beigefügtem Material. Der gesamte Zuschußbedarf des Einzelplans X hat sich gegenüber dem Vorjahre um rund 82,5 Millionen DM erhöht, wobei die vorjährigen ERP-Zuschüsse in Höhe von 75 Millionen DM ausgeschaltet worden
*) Schriftlicher Bericht siehe Anlage 2, Seite 6761.
J sind, da sie nicht zum Vergleich herangezogen werden können. Von dieser Erhöhung entfallen auf das Ministerium selbst 80,8 Millionen DM und auf die nachgeordneten Dienststellen 1,4 Millionen DM. Die Erhöhung des Zuschusses, die bei diesem Ministerium eingetreten ist, macht zwar die nicht unerhebliche Summe von 80,8 Millionen DM aus. Das erklärt sich aber daraus, daß auf der Einnahmeseite der vorjährige Ansatz in Höhe von 57,5 Millionen DM für Abschöpfungen, die im Rahmen des Einfuhrverfahrens vorgenommen wurden, im Überrollungshaushalt gänzlich in Fortfall kommt.
Darüber hinaus haben einige wichtige Positionen aus sachlich zwingenden Gründen eine Erhöhung erfahren. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um folgende: Die für die Förderung der ländlichen Siedlung veranschlagten Mittel sind von 5 Millionen DM auf 10 Millionen DM, die für die Förderung besonderer Vorhaben auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft, der Küstenschutzmaßnahmen veranschlagten Mittel von 14 Millionen DM auf 24 Millionen DM und die für die Erschließung des Emslandes veranschlagten Mittel von 4 Millionen DM auf 16,2 Millionen DM erhöht worden. Diese Erhöhungen mußten schon in diesem Überrollungshaushalt vorgenommen werden, insbesondere deshalb, weil die Arbeiten auf diesen Gebieten saisonbedingt sind und im wesentlichen vor dem Eintritt schlechter Witterung durchgeführt werden müssen, so daß eine Ausbringung in den Nachträgen zu spät gekommen wäre. Der Haushaltsausschuß begrüßt diese Maßnahmen auch, weil sie von großer Bedeutung sind.
Außerdem sind die folgenden Erhöhungen bemerkenswert. Der Zuschuß für die Forschungsan) stalt für Landwirtschaft in Braunschweig-Völkenrode ist zwar erhöht worden; es handelt sich hier aber im wesentlichen um die Auswirkung der Gehalts- und Lohnerhöhungen. Bei dem Zuschuß für die Forschungsanstalt für Hauswirtschaft in Bad Godesberg erscheint ein Betrag von 100 000 DM. Es handelte sich im Vorjahre nur um eine halbjährige Veranlagung. Mit Rücksicht auf die Erhöhung des Preises für Dieselöl und den Wegfall bisheriger Preisverbilligungen erfolgte bei den Mitteln für den Betrieb der Fischereischutzboote eine Erhöhung des Ansatzes um 80 000 DM. Weiterhin wurde aus wichtigen Gründen die Erhöhung der Mittel für die Förderung der Landtechnik zur Durchführung von Forschungsaufträgen auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Bauwesens um 100 000 DM und der Mittel für die landwirtschaftliche Absatzförderung und ernährungswirtschaftliche Verbraucheraufklärung, denen verständlicherweise eine besonders große Bedeutung zukommt, um 100 000 DM erforderlich.
Beim Kap. 1 Tit. 62 der Ausgaben mußten die Kosten für die Beteiligung an internationalen Einrichtungen auf rund 948 000 DM erhöht werden, da dieser Betrag bisher nur für ein Vierteljahr veranschlagt worden war.
Neu ist, wie Sie aus der Ihnen vorliegenden Drucksache ersehen, Tit. 66 bei Kap. 1. Es handelt sich um einen notwendigen Ansatz für die Herausgabe von Zuckerscheinen und Zuckerkarteikarten in Höhe von 21 000 DM. Diese Position ist, wie Sie sich erinnern werden, ein Ausfluß der im § 5 Abs. 4 des Zuckergesetzes vom 5. 1. 1951 enthaltenen Ermächtigung, wonach den Zuckerfabriken und dem Zuckerhandel bestimmte Lieferauflagen erteilt werden können.
Insgesamt sind die Haushaltsansätze im wesentlichen unverändert geblieben. Das, was Sie in der Drucksache aufgeführt finden, sind überwiegend redaktionelle Änderungen. Das erste gilt auch für die Kosten der Vorratshaltung, über die schon in den vergangenen Berichten einiges gesagt wurde. Die Bevorratung würde, wenn das volle Einlagerungsprogramm, wie es dem Gesetz über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung vom 14. 7. 1951 zugrunde liegt, durchgeführt werden würde, einen Kostenaufwand von rund 154,6 Millionen DM an Stelle der ausgebrachten 96,5 Millionen DM ergeben. Diese Frage hat der Haushaltsausschuß noch nicht behandeln können.
Ein besonderes Wort ist dann noch zu den unter Kap. E 11 Tit. 20 ausgebrachten Kosten für den Preisausgleich für eingeführte Lebensmittel, für Konsumbrot, Düngemittel usw. zu sagen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Vorlage noch keinen Betrag eingesetzt, weil bei der Aufstellung des Haushalts noch keine endgültige Entschließung über die Preisgestaltung und infolgedessen über das Ausmaß der notwendigen Subventionen vorlag. Der Haushaltsausschuß hat es aber bei der derzeitigen Lage und aus Gründen der Haushaltsklarheit für richtig befunden, daß zunächst einmal der Vorjahresbetrag von 524 900 000 DM wieder eingesetzt wird. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Bemessung der ausgebrachten Beträge. Sie finden den vom Haushaltsausschuß gemachten Vorschlag in der Drucksache Nr. 2611 verzeichnet und im Material erläutert.
Wenn ich nun noch einmal auf die Erhöhung des Zuschusses für die nachgeordneten Dienststellen zurückkomme, die ich bereits mit 1,4 Millionen DM angegeben hatte, so ist hierzu zu bemerken, daß die Veränderungen im wesentlichen auf zwei Umstände zurückzuführen sind. In den vorjährigen Haushalt waren Mittel für das neu zu errichtende Institut für Pflanzenqualität nicht aufgenommen worden, weil zunächst ein Gutachten des Rechnungshofes hierüber abgewartet werden sollte. Nachdem das Gutachten nunmehr vorliegt, ist dieses Institut im Rahmen der Bundesanstalt für Lebensmittelforschung in Karlsruhe in Kap. 4 veranschlagt worden. Im Hinblick hierauf ist bei dem Zuschußbedarf für diese Anstalt eine Erhöhung um 200 000 DM eingetreten.
Bei der Außenhandelsstelle, Kap. 10, liegen die Dinge so, daß sich durch die Errichtung der neuen Einfuhr- und Vorratsstellen im Rahmen der bekannten Marktordnungsgesetze organisatorische Änderungen bei der Außenhandelsstelle ergeben haben. Diese Änderungen wirken sich auf der Einnahmeseite in einer Verringerung der aufkommenden Gebühren in Höhe von rund 5,8 Millionen DM auf 4 Millionen DM aus, während sich auf der Ausgabenseite durch eine entsprechende Verringerung des Personalbestandes und der sonstigen Verwaltungsaufwendungen eine Ausgabenverminderung mit der Gesamtwirkung ergibt, daß der Überschuß der Außenhandelsstelle eine Minderung von 1,48 Millionen DM auf 480 000 DM erfahren hat.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, daß, abgesehen von den oben erwähnten Fällen der Außenhandelsstelle und der Bundesanstalt für Lebensmittelforschung in Karlsruhe, der Personalbestand sowohl bei den Ministerien wie auch bei den nachgeordneten Dienststellen keine Änderungen aufweist. Auch im übrigen bewegen sich die
Verwaltungsausgaben grundsätzlich auf der gleichen Höhe wie im Vorjahre. Es kann daher gesagt werden, daß der gesamte Einzelplan X wie in den Vorjahren unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufgestellt worden ist. Ich empfehle namens des Haushaltsausschusses seine Annahme.