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ID0116505500

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    Deutscher Bundestag — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1951 6695 165. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6697B, 6712B, 6723C Beschluß des Rechtsausschusses zur Frage der Vertretung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht in dem Rechtsstreit über die Neugliederung im Südwestraum 6697C, 6730D, 6737A zur Geschäftsordnung: Dr. Jaeger (CSU) 6697C Dr.-Ing. Decker (BP) 6737B Renner (KPD) 6737C zur Sache: Dr. Jaeger (CSU) 6737D Dr. Arndt (SPD) 6738C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6740B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6741A Beschlußfassung 6741C Anfrage Nr. 170 der Abg. Strauß, Spies u Gen. betr. Verwendung von Besatzungskosten (Nrn. 2026, 2598 der Drucksachen) 6697D Vorlage der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Sicherung des Besatzungsbedarfs (VO Besatzungsbedarf II/51) . . 6697D Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Haltung der Bundesrepublik gegenüber den Juden) 6697D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6697D Löbe (SPD) 6698C Dr. von Brentano (CDU) 6699A Dr. Schäfer (FDP) 6699B Dr. von Merkatz (DP) 6699B Dr. Reismann (Z) 6699C Dr.-Ing. Decker (BP) 6699D Präsident Dr. Ehlers 6700A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Wiederherstellung der deutschen Einheit und gesamtdeutsche Wahlen) (Nm. 2593, 2596, 2621 der Druck- sachen) 6700A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 6700A Wehner (SPD) 6701B Kiesinger (CDU) 6704C, 6711D Frau Wessel (Z) 6704D Reimann (KPD) 6705C Dr. Kather (CDU) 6708B Tichi (BHE-DG) 6708D Dr. Fink (BP) 6709C Löfflad (WAV) 6709D von Thadden (Fraktionslos) . . . 6709D Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6710C Goetzendorff (Fraktionslos) 6711C Abstimmungen 6711C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2504 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. § 52 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2439 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anpassungsmaßnahmen für Altpensionäre und Althinterbliebene (Nr. 2445 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Erhöhung der Bezüge für Pensionäre und den unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreis (Nr. 2470 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Erhöhung der Pensionen (Nr. 2511 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Aufhebung der bisherigen Kürzung der Grundgehälter der Hilfsschullehrer (Nrn. 2585, 2495 der Drucksachen) 6712C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 6712D Böhm (SPD) 6713A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6715A Gundelach (KPD) 6716A Pannenbecker (Z) 6717A Dr. Miessner (FDP) 6717D Fröhlich (BHE-DG) 6719D Ausschußüberweisungen 6720B Beschlußfassung 6720C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Nr. 2489 der Drucksachen) 6720C Ausschußüberweisung 6720C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (Nr. 2546 der Drucksachen) 6720C Ausschußüberweisung 6720C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen vom 28. August 1951 betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nr. 2477 der Drucksachen) 6720D Ausschußüberweisung 6720D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Verordnung über Zolländerungen (Nrn. 2592, 2544 der Drucksachen; Umdruck Nr. 318) 6720D, 6723C Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 6720D Unterbrechung der Sitzung . . 6723C Kalbitzer (SPD) 6723D Lampl (BP) 6725C Struve (CDU) 6726B Freudenberg (FDP-Hosp.) 6727D Tobaben (DP) 6728D Lange (SPD) 6729B Abstimmungen 6730C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kuntscher, Tobaben, Dannemann u. Gen. betr. Erhöhung der Mittel für den Küstenschutz und den Schutz küstenbedingter Gebiete (Nrn. 2456, 1944 der Drucksachen) 6723B Beratung zurückgestellt 6723B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Finanzhilfe für Schleswig-Holstein über den Antrag der Fraktion der BP betr. Wohnungsbaudarlehen an Be- satzungsverdrängte über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entlassung des Bundespressechefs Dr. Brand über den Antrag der Fraktion der BP betr. Benutzung von Dienstwagen zu parteipolitischen Zwecken durch Mitglieder des Bundeskabinetts (Nrn. 2457, 582, 1407, 1445, 1610 der Drucksachen) 6723B Beratung zurückgestellt 6723C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2600 der Drucksachen) mit den dazugehörigen Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Umdruck Nr. 315) . . . 6730D, 6741C zur Geschäftsordnung: Bausch (CDU) 6731A Mellies (SPD) 6757C Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Nr. 2601 der Drucksachen) . . . 6731B Bausch (CDU), Berichterstatter . . 6731B Abstimmung 6731C Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731C Bausch (CDU), Berichterstatter . . 6731C Abstimmung 6731D Einzelplan Va — Haushalt des Deutschen Vertreters im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731D Blachstein (SPD), Berichterstatter 6731D Abstimmung 6731D Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731D Abstimmung 6732A Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 2601 der Drucksachen) 6732A Frau Dr. Probst (CDU), Berichterstatterin 6732A Müller (Frankfurt) (KPD) . . 6732A, 6735A Mellies (SPD) 6734B Schütz (CSU) 6734C Dr. Mende (FDP) 6736B Abstimmung 6736B Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrats (Nr. 2601 der Drucksachen) 6736B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), . Berichterstatter 6736B Dr. Luetkens (SPD) 6736C Hellwege, Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrats . . 6736D Mellies (SPD) 6736D Abstimmung 6737A Einzelplan XX — Haushalt des Bundesrechnungshofs (Nr. 2601 der Drucksachen) 6741C Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 6741D Abstimmung 6741D Einzelplan XXII — Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 2601 der Drucksachen) 6742A, 6750B Mellies (SPD): als Berichterstatter 6750B als Abgeordneter 6750D Renner (KPD) 6750C, 6751D Neumann (SPD) 6750D Dr. Tillmanns (CDU) 6752B Abstimmung 6752C Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestages (Nr. 2602 der Drucksachen) 6742A Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 6742A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6742A Gundelach (KPD) 6742B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 6742D Ritzel (SPD) 6742D Abstimmung 6743A Einzelplan IV b — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete (Nr. 2605 der Drucksachen, Umdruck Nr. 321) 6743A, 6752C, 6760 Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) . . . 6752D, 6760 Fisch (KPD) 6752D Abstimmung 6753B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für den Marshallplan (Nr. 2606 der Drucksachen) 6743A zur Sache: Blachstein (SPD), Berichterstatter 6743A Rische (KPD) 6743B zur Geschäftsordnung: Dr. Wellhausen (FDP) 6747C Mellies (SPD) 6747C Renner (KPD) 6748A zur Sache: Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 6748C Abstimmung 6750A Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 2608 der Drucksachen, Umdruck Nr. 311) 6753C, 6761 Erler (SPD), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) . . . 6753C, 6761 Dr. Arndt 6753C Abstimmung 6753D Einzelplan X — Haushalt des Bundes ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2611 der Drucksachen, Umdruck Nr. 319 [neu]) . . . 6753D Brese (CDU), Berichterstatter . . 6753D Kriedemann (SPD) 6755A Niebergall (KPD) 6756C Struve (CDU) 6756D Abstimmung 6757C Einzelplan XI — Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 2612 der Drucksachen) 6757D Arndgen (CDU), Berichterstatter . 6757D Abstimmung 6758B Einzelplan XXVI — Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten (Nr. 2619 der Drucksachen, Umdruck Nr. 320) 6758B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 6758B Abstimmung 6759D Nächste Sitzung 6759D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan IV b — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete 6760 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz 6761 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 165. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 Einzelplan IVb - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nrn. 2500, 2600, 2605 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Miessner (FDP) Der Einzelplan IV b ist vom Haushaltsausschuß ohne Abänderungen angenommen worden. Die Verwaltung dieses Einzelplanes ist mit der Schaffung des Auswärtigen Amtes von der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten auf dieses übertragen worden. Nur der Tit. 34 ist der Verwaltung des Deutschen Bundestages überlassen worden. Es handelt sich bei diesem Titel um Ausgaben für die Teilnahme deutscher Delegierter an den Sitzungen des Europarates. Der Einzelplan IV b hat gegenüber dem Vorjahre insofern eine Veränderung erfahren, als unter dem neuen Tit. 35 die Kosten aufgenommen werden mußten, die durch die Teilnahme des Bundesministers des Auswärtigen als Mitglied des Ministerausschusses und des ihn begleitenden Arbeitsstabes an den Tagungen des Ministerausschusses entstehen. Gegenüber dem Haushalt 1950 ist trotzdem eine Verminderung der Gesamtsumme um 817 000 DM eingetreten. Diese Verminderung erklärt sich daraus, daß einmal der vom Bund für das Verwaltungsjahr 1950 auf den Betriebskapitalfonds eingezahlte Anteil mit einem Teilbetrag von 321 019 ffrs auf die für das Verwaltungsjahr 1951 erforderliche Zahlung angerechnet worden ist und daß der Beitrag des Deutschen Rats der Europäischen Bewegung an den Internationalen Rat um 614 £ ermäßigt wurde. Eine weitere Ermäßigung hat sich dadurch ergeben, daß der im Rechnungsjahr 1950 für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1949 veranschlagt gewesene Beitragsanteil niedergeschlagen worden ist. Die Höhe dieser Ermäßigung beträgt 1 929 E. Namens der Mehrheit des Haushaltsausschusses habe ich Sie, meine Damen und Herren, um die Annahme des Einzelplanes IV b zu bitten. Dr. Miessner Berichterstatter. Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 165. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz - (Nrn. 2500, 2600, 2608 der Drucksachen; Umdruck Nr. 311) Berichterstatter : Abgeordneter Erler (SPD) Die Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz und der ihm nachgeordneten Behörden sind in der Anlage zur Drucksache Nr. 2500 — Einzelplan VII — sowie im Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplan des Jahres 1950 in der 133. Sitzung des Bundestages vom 11. April 1951 (Seiten 5121 ff.) eingehend dargestellt. Wie bei den anderen Haushalten sind im wesentlichen die Ansätze des Vorjahres unverändert übernommen worden. Das Bundesverfassungsgericht — Kap. 2 — wurde jetzt erst gebildet. Infolgedessen konnte der nur für einen Monat gedachte Vorjahresansatz nicht übernommen werden. Umgekehrt sind im Zuge ihrer Auflösung die Ansätze für das Deutsche Obergericht — Kap. 4 a — und die Generalanwaltschaft beim Deutschen Obergericht Kap. 4 b — weiterhin zusammengeschrumpft. Die Einnahmen beider Einrichtungen betragen 240 000 DM gegen 6 800 DM im Vorjahr, die Ausgaben 184 200 DM gegen 235 200 DM im Vorjahr. Andere Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei den folgenden Positionen, wobei weitere Einzelheiten dem Einzelplan VII selbst, der Drucksache 2608 und dem dieser Drucksache beigefügten erläuternden Material zu entnehmen sind: Einnahmen: Kap. 1, Bundesministerium der Justiz; Tit. 7: Gewinn aus der Herausgabe des Bundesanzeigers. 60 000 DM erstmalig an dieser Stelle veranschlagt. Kap. 4, Bundesgerichtshof; Tit. 3: Gebühren und Strafen. 150 000 DM mehr infolge größeren Geschäftsanfalles. Kap. 5, Deutsches Patentamt; Tit. 3: Gebühren und Strafen. Infolge der vermehrten Erteilung von Patenten und dergleichen erhöhen sich die Einnahmen um 249 200 DM. Aus dem gleichen Grunde werden sich bei Tit. 4 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — die Einnahmen des Patentamtes um 744 200 DM erhöhen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß das Deutsche Patentamt mit einer Einnahme von 14 161 400 DM und einer Ausgabe von 13 966 200 DM wiederum keinen Zuschuß erfordert. Es ist daher durchaus gerechtfertigt, für den weiteren Aufbau seiner Tätigkeit erneut unter Kap. E 15 985 000 DM einmalig zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Schreibmaschinen, Büchern, Prüfstoffen usw. zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 1950 waren hierfür einmalig 1 '700 000 DM angesetzt. Ausgaben: Kap. 1, Bundesministerium der Justiz; Tit. 3 und 4: Hilfsleistungen durch Beamte und nichtbeamtete Kräfte. Die Ansätze hierfür haben sich um 35 000 DM bzw. 51 100 DM erhöht. Es handelt sich um vorübergehende Aufgaben, die mit Hilfe von aus anderen Dienststellen abgeordneten Beamten und von Angestellten durchgeführt werden, um eine Vermehrung der planmäßigen Beamtenstellen im Ministerium zu vermeiden. Tit. 7. Trennungsentschädigungen und Fahrkosten haben sich mit der Zuweisung weiteren Wohnraumes in Bonn und Umgebung um 56 000 DM verringert. Tit. 15: Unterhaltung der Dienstgebäude. Der Mehrbetrag von 8 000 DM entfällt auf die Unterhaltung des mit dem Dienstgebäude zusammen ermieteten Gartens von 10 ha, dessen Ertrag der Kantine des Ministeriums zufällt. Tit. 16 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — erfordert 9 000 DM weniger, weil die Siedlung Oberursel hier wegfällt. Tit. 21: Umzugskosten. Der Bedarf ist . um 20 000 DM geringer als im Vorjahr. Tit. 31: Beiträge an internationale Rechtsorganisationen. Da die Bundesrepublik einer Reihe internationaler Organisationen auf dem Gebiete des Rechtswesens beitreten wird, müssen an Beiträgen 10 000 DM mehr vorgesehen werden. Tit. 32: Förderung überregionaler rechtswissenschaftlicher Vereinigungen und rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen. Diese Förderung im gesamtdeutschen Interesse hat im Jahre 1950 noch keine nennenswerten Ausgaben verursacht. Es ist ein Mehraufwand von 18 000 DM zu erwarten. Tit. 36. Die Kosten für den Rechtsschutz von Deutschen, die von ausländischen Behörden oder Gerichten im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen verfolgt werden oder verurteilt worden sind, waren im Vorjahr in gleicher Höhe bei Einzelplan XXVI Kap. 1 Tit. 36 veranschlagt. Kap. 2, Bundesverfassungsgericht. Tit. 1: Persönliche Verwaltungsausgaben. Sie sind nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz und dem inzwischen. vorgenommenen Aufbau des Gerichtes in der Höhe von 730 400 DM anzusetzen. Auch die Bezüge der von anderen Bundesgerichten zum Bundesverfassungsgericht tretenden Richter sind in dieser Summe enthalten. Kap. 3, Oberstes Bundesgericht. Das Oberste Bundesgericht besteht noch nicht. Es ist kein Ansatz vorgesehen. Kap. 4, Bundesgerichtshof. Beim Bundesgerichtshof war ein weiterer Ausbau notwendig. Statt 7 Senatspräsidenten sind 8 tätig; die Zahl der Bundesrichter hat sich von 55 auf 61, die der Bundesanwälte von 4 auf 5 erhöht. Infolgedessen mußte auch das andere Personal entsprechend vermehrt werden. Die Gesamtzahl der Beamten hat sich von 128 auf 148 erhöht. Deshalb hat sich nicht nur der Besoldungsaufwand um 231 800 DM erhöht, sondern mußten auch alle anderen persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben diesen Ansätzen angepaßt werden. Die Vermehrung ist vor allem darauf zurückzuführen, daß beim Bundesgerichtshof ein Strafsenat in Berlin eingerichtet wurde mit einem Senatspräsidenten und 6 Bundesrichtern. Außerdem wurde eine Dienststelle der Bundesanwaltschaft in Berlin mit einem Bundesanwalt geschaffen (Art. 130 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 12. September 1950, BGBl. S. 515). Damit erhöht sich der Gesamtaufwand für den Bundesgerichtshof von 2 498 400 DM auf 2 978 500 DM. Kap. 4 a, Deutsches Obergericht, und Kap. 4 b, Generalanwaltschaft, siehe oben. Kap. 5, Deutsches Patentamt. — Siehe auch Bemerkungen zu den Einnahmen. Tit. 1 — Persönliche Verwaltungsausgaben — haben sich im Zuge des weiteren Ausbaues der Behörden einschließlich des örtlichen Sonderzuschlages für das bei der Dienststelle Berlin tätige Personal (6 571 DM) . um 480 800 DM erhöht. Tit. 4: Hilfsleistungen durch nichtbeamtete Kräfte. Erhöhung aus denselben Gründen wie bei Tit. 1 um 46 100 DM, darin 6 700 DM örtlicher Sonderzuschlag Berlin. Tit. '7: Trennungsentschädigungen und Fahrkosten haben sich durch Wohnungszuweisungen um 287 000 DM verringert. Tit. 11: Geschäftsbedürfnisse. In den 565 000 DM sind 240 000 DM für die Lichtbildstelle enthalten, deren erhebliche Einnahmen unter Kap. 5 Tit. 3 der Einnahmen veranschlagt sind. Tit. 13 — Bücherei— und Tit. 14 — Postgebühren usw. —: Erhöhung der Ansätze um 10 000 DM bzw. 13 500 DM infolge der erhöhten Tätigkeit des Patentamtes. Aus dem gleichen Grunde mußte der Ansatz bei Tit. 25 — Herstellung von Veröffentlichungen — um 1 400 000 DM für den Druck von Patentschriften erhöht werden. Dem stehen entsprechend gestiegene Einnahmen gegenüber. Einmalige Ausgaben: Von einer Erläuterung der einmaligen Ausgaben in diesem Bericht wird abgesehen. Sie sind ausführlich auf den Seiten 32 und 33 der Anlage zur Drucksache Nr. 2500 dargestellt. Es wird aufmerksam gemacht auf die Neufassung der einmaligen Ausgaben des Bundesgerichtshofes, für den jetzt 231 900 DM vorgesehen sind. Insgesamt schließt der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses mit einer Einnahme von 15 592 500 DM und einer Ausgabe von 23 374 500 DM ab. Der Haushaltsausschuß beantragt, den Einzelplan VII in der Fassung der Drucksache Nr. 2608 anzunehmen. Erler Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Otto Pannenbecker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Unterstützung meiner Fraktion habe ich bereits am 28. März einen Antrag vorgelegt, die Bezüge der Beamten, Ruheständler und der übrigen Versorgungsberechtigten mit Wirkung vom 1. April 1951 ab um 20 % zu erhöhen. Der Antrag meiner Fraktion hängt im Beamtenrechtsausschuß.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Weil immer noch der Deckungsvorschlag. fehlt!)

    — Herr Kollege Wuermeling, Sie sagen, weil der Deckungsvorschlag fehlt. Vielleicht darf ich annehmen, daß Ihre Fraktion einen entsprechenden Antrag bisher nicht eingebracht hat, weil sie ebenfalls nicht in der Lage ist, einen Deckungsvorschlag vorzulegen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Wir werden gleich unseren Standpunkt schon begründen!)

    — Darauf warte ich.
    Der Herr Finanzminister hat ein halbes Jahr gebraucht, um zu dem Problem überhaupt Stellung zu nehmen. Die Vorlage ist eben Flickwerk genannt worden. Ich will mich dieses Ausdrucks nicht bedienen, bin aber der Meinung, daß es mindestens nur ein Stückwerk ist, was die Regierung durch den Herrn Bundesfinanzminister hier vorgelegt hat.

    (Abg. Baur [Augsburg]: Das ist dasselbe!) Wenn unser Antrag so viel Zeit gebraucht hat, nämlich ein halbes Jahr, um überhaupt Gegenstand einer Debatte im Plenum zu werden, dann hätte man wenigstens annehmen dürfen, daß der Herr Finanzminister in diesem halben Jahre ganze Arbeit geleistet hätte.

    Inzwischen sind einige weitere Anträge dem Bundestag vorgelegt worden — sie datieren aus dem Monat Juli —, nämlich der Bayernpartei, der Deutschen Partei und der Freien Demokratischen Partei, die sich ebenfalls mit dem Problem befassen und die, Herr Abgeordneter Wuermeling, soviel ich weiß, auch keinen Deckungsvorschlag enthalten. Wir freuen uns darüber, daß auch andere Fraktionen unseren Antrag durch ihre Anträge unterstützt haben.
    Meine Damen und Herren, der Herr Kollege Böhm hat in der Hauptsache und sehr ausführlich zu den Dingen Stellung genommen. Ich kann mich im wesentlichen darauf beziehen und auch auf das, was der Herr Kollege Etzel von der Bayernpartei soeben gesagt hat. Unser Anliegen geht nicht zuletzt dahin, daß die Ruheständler, Witwen und Waisen bei einer Erhöhung der Bezüge der aktiven Beamten unter allen Umständen und in derselben Höhe miterfaßt werden.

    (Beifall in der Mitte.)

    Es ist erfreulich, daß auch die nach unserem Antrag gestellten Anträge dasselbe wollen.
    Auf diesem Gebiete gibt es — das ist eben schon gesagt worden — kein teilbares Recht. Man kann nicht, Herr Bundesfinanzminister, ausschließlich mit haushaltsrechtlichen Gründen operieren und sagen: In diesem Augenblick geht es nicht, die Ruheständler, Witwen und Waisen müssen bis zur neuen Besoldungsregelung warten. Es ist vorhin voti dem Optimismus der Regierung im Hinblick auf die Gestaltung des neuen Etats gesprochen worden. Auch ich bin der Meinung: wenn das eintreten soll, was aus diesem Optimismus spricht, dann werden die Ruheständler, Witwen und Waisen in den nächsten Jahren überhaupt keine Erhöhung ihrer Bezüge bekommen.
    Mit dem Antrag der Bayernpartei, der zu dem Gesetz gemäß Art. 131 des Grundgesetzes gestellt worden ist, sind wir einverstanden; wir werden genauestens prüfen, was sich nach der Richtung hin noch tun läßt.
    Nicht einverstanden sind wir dagegen damit, daß der Zentrumsantrag betreffend die Wiedergewährung von Zulagen an Hilfsschullehrer der Regierung lediglich zur Erwägung überwiesen wird mit dem Anheimgeben, bei der neuen Besoldungsregelung zu überlegen, was da noch getan werden kann. Meine Damen und Herren, hier handelt es sich nicht darum, die Bezüge der Hilfsschullehrer zu erhöhen, sondern darum, ihnen die Zulage, die man ihnen genommen hat, vor der Neuregelung der Besoldung wieder zu geben. Der Regierungsvertreter hat im Beamtenrechtsausschuß erklärt, das werde zu Berufungen führen. Ja, meine Damen und Herren, wenn noch mehr Leute so geschädigt worden sind und sich dann darauf berufen, daß hier etwas wiedergutgemacht worden ist, dann muß geprüft werden, wie auch das an anderer Stelle geschehene Unrecht wiedergutgemacht werden kann. Das mit den Berufungen ist ein alter bürokratischer Einwand, auf den man sich meiner Meinung nach nicht zurückziehen kann, wenn es gilt, Unrecht aus der Welt zu schaffen.
    Ich unterstreiche noch einmal: Es geht um die Erhöhung der Beamtenbezüge um 20 %, die wohl bescheiden genug ist. Ich bleibe auch bei diesem meinen Antrag vom März vorigen Jahres und beantrage jetzt nicht eine größere Erhöhung der Bezüge. Wir fügen uns da dem, was eben möglich ist. Wenn ich jedoch meinen Antrag auf Erhöhung der Bezüge um 20 °Io aufrechterhalte, dann tue ich das heute mit dem nachdrücklichen Hinweis darauf, daß es unter keinen Umständen angängig ist, die Ruheständler, Witwen und übrigen Versorgungsberechtigten von dieser Erhöhung, und zwar rückwirkend vom 1. April 1951, auszuschließen.

    (Beifall beim Zentrum.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Miessner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der seit Monaten offenen Frage der Bezüge der Beamten, Ruhegehaltsempfänger und Hinterbliebenen habe ich namens der Fraktionen der Regierungskoalition, CDU/CSU, FDP und DP, folgende Erklärung abzugeben:
    Die Regierungsparteien sind der Auffassung, daß der Grundsatz des Beamtenrechts und die durch Art. 33 des Grundgesetzes verfassungsmäßig gesicherte Grundlage des Berufsbeamtentums die gleichmäßige Berücksichtigung der Ruhegehälter u n d der Hinterbliebenenbezüge erfordern. Leider ermöglicht die Lage der Finanzen des Bundes und


    (Dr. Miessner)

    auch die der meisten Länder und Gemeinden in diesem Rechnungsjahr noch nicht die volle Erfüllung der begründeten und berechtigten Forderungen.

    (Lebhafte Rufe links und im Zentrum: Hört! Hört!)

    Wenn die Regierungsparteien aber dem soeben hervorgehobenen Grundsatz Rechnung tragen wollen, so besteht zur Zeit nur die Möglichkeit einer gleichmäßigen 15 %igen Zulage zu den genannten Bezügen. Die Regierungsparteien sind übereinstimmend der Auffassung, daß allein diese Regelung den Belangen des Berufsbeamtentums entspricht, während die einseitige Berücksichtigung der aktiven Beamten diese Grundsätze preisgeben würde.
    Selbstverständlich erstreben die Regierungsparteien die Durchführung dieses Grundsatzes auch für den Personenkreis des Gesetzes nach Art 131 des Grundgesetzes, sind aber auch hier an die dafür zur Verfügung stehenden Mittel gebunden. Am dringlichsten erscheint uns dabei die Aufbesserung der bekanntlich besonders niedrigen Übergangsgehälter, die zum Teil unter den Beträgen der Überbrückungshilfe, ja sogar der Arbeitslosenfürsorge liegen. Wieweit sich eine solche Zulage allerdings auch für die Pensionäre unter den 131ern verwirklichen lassen wird, kann erst nach Abschluß dieses Haushaltsjahres und bei weiterem Vollzug des Gesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes übersehen werden. Im übrigen werden die Regierungsparteien bei der kommenden Ausschußberatung auch die Frage eines prozentualen Zuschlages zum Kindergeld noch besonders prüfen.
    Lassen Sie mich nun, meine Damen und Herren, diese gemeinsame Erklärung namens der Regierungsparteien noch kurz begründen und erläutern. Wenn man heute von der Plattform des Bundeslages endlich einmal auch über eine bescheidene Teuerungszulage zu den Beamtengehältern sprechen kann, so ist das wirklich hohe Zeit. Der treue Staatsdiener, der selber den Streik zur Durchsetzung seiner berechtigten Forderungen ablehnt, muß es nun seit Jahren mit ansehen, daß über seine Gehaltsaufbesserung immer nur geredet wird, während andere Berufsstände schon längst das Doppelte und mehr an Teuerungszulagen von dem erhalten haben, was bei ihm erst diskutiert wird.

    (Zuruf des Abg. Arnholz.)

    Gewiß, die Kassenlage des Staates ist stark angespannt; aber wenn schließlich die deutsche Wirtschaft innerhalb ihres Sektors bestimmte Teuerungszulagen für notwendig und tragbar hält, so kann diese selbe deutsche Wirtschaft ihre Staatsdiener, die mittelbar genau so zum Funktionieren des deutschen Wirtschaftslebens beitragen, hier nicht mit anderen Maßstäben messen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Eine Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst ist daher bei der eingetretenen Teuerung und der bitteren Not der Beamtenschaft heute in jeder Hinsicht eine zwingende Notwendigkeit, nicht zuletzt auch im Interesse der Allgemeinheit; denn es könnte sehr leicht der Zustand eintreten, daß als Folge einer ständigen Unterbezahlung die besten Kräfte der Beamtenschaft abwandern, wie es verschiedentlich, insbesondere bei der Finanzverwaltung, bereits zu verzeichnen ist.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Es darf auch nicht dahin kommen, daß etwa die Begabten und Tüchtigen unseres Volkes es wegen der bekannt schlechten Besoldung ablehnen, überhaupt noch in den Staatsdienst zu gehen;

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    denn von einem solchen Qualitätsrückgang der Beamtenschaft würde die Allgemeinheit selbst den größten Schaden haben, und eine qualitativ schlechte Verwaltung würde überdies letzten Endes auch die teuerste sein.

    (Erneute Zustimmung in der Mitte.)

    Wir wollen es ruhig einmal aussprechen, daß die Bezüge der aktiven Beamten und Pensionäre und der verdrängten Staatsdiener billigerweise um rund ein Drittel erhöht werden müßten; denn das allein würde der eingetretenen Teuerung entsprechen. Leider können wir jedoch als Regierungsparteien, die in erster Linie die Verantwortung tür den Gesamthaushalt tragen, einen solchen Antrag für das laufende Rechnungsjahr nicht stellen.

    (Abg. Arnholz: Sonst würden Sie es tun?) Wie die Dinge nun einmal liegen, steht gegenwärtig nur etwa die Hälfte der an sich notwendigen Mittel zur angemessenen Erhöhung der Beamtenbezüge haushaltsmäßig zur Verfügung. Danach blieb uns bei der gegebenen Begrenzung der Mittel in diesem Haushaltsjahr nur noch ihre gerechte Aufteilung unter die verschiedenen Beamtengruppen übrig. Der Weg aber, die gesamten Mittel fast ausschließlich den aktiven Beamten in Form einer 20 %igen Teuerungszulage zukommen zu lassen, erschien den Regierungsparteien nicht als der richtige.

    Die Regierungsparteien sind sich nicht nur unter sich, sondern ich glaube — wie die Debatte ergeben hat — auch mit den übrigen Parteien des Hauses darüber einig, daß oberster Grundsatz nur die gleichmäßige Behandlung aller Beamtengruppen sein kann.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Aktive Beamte einerseits und Ruhegehaltsempfänger andererseits können daher hinsichtlich der prozentualen Teuerungszulage nicht unterschiedlich behandelt werden.

    (Erneute Zustimmung in der Mitte.)

    Da nun die aktiven Bundesbeamten bereits seit
    1. April dieses Jahres vorschußweise eine
    Teuerungszulage von 15 % erhalten, so waren nach
    Meinung der Regierungsparteien die darüber hinaus noch vorhandenen Mittel zunächst für eine
    ebensolche prozentuale Aufbesserung der Ruhegehaltsbezüge zu verwenden; denn wenn sich schon
    der Staat gegenüber seinen Beamten wie hier auf
    finanziellen Notstand berufen muß, so muß dieser
    Notstand dann eben von allen gleichmäßig getragen werden und darf die Last nicht etwa nur
    auf die schwächste Gruppe, nämlich die Pensionäre,
    die sich nicht wehren können, abgewälzt werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    15 %, meine Damen und Herren, für alle ist daher besser als 20 % für die einen und für die andern nichts!

    (Erneute Zustimmung in der Mitte und rechts.) Über den Kabinettsbeschluß vom 13. Juni 1951 mit seiner Nivellierungstendenz will ich hier lieber nicht reden. Die Empörung der gesamten Beamtenschaft darüber ist zur Genüge bekannt.

    Das Problem der 131er nun ist haushaltsrechtlich besonders schwerwiegend, weil die hierfür benötigte Summe im Bundeshaushalt — wo dieser Betrag ja vorwiegend aufzubringen ist — den Betrag der insgesamt für die Aufbesserung zur Ver-


    (Dr. Miessner)

    fügung stehenden Summen um ein Vielfaches übersteigt. Es muß aber möglich sein, wenigstens den Teil der 131er, der nun wirklich zu den Ärmsten gehört — das sind die Empfänger von Übergangsgehältern —, in die prozentuale 15 °/oige Aufbesserung einzubeziehen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das ist j a auch in der Erklärung eingangs zum Ausdruck gekommen. Bei den Pensionären muß zunächst abgewartet werden, wie die Anforderungen der Haushaltsmittel aus diesem Titel weiter sein werden. Wir haben die zuversichtliche Hoffnung, daß sich zumindest nach Abschluß des Haushaltsjahres, vielleicht aber auch schon während des Haushaltsjahres übersehen läßt, daß noch genug Mittel zur Verfügung sind, um dann auch den Pensionären unter den 131ern eine entsprechende Aufbesserung zu geben; denn letztlich muß das Ziel immer die unbedingte Gleichstellung aller Beamtengruppen bleiben. Wollte man auf die Dauer anders verfahren, so wäre das nicht nur eine harte Unbilligkeit gegenüber der einen oder andern Gruppe, sondern auch ein Akt ausgesprochen politischer Torheit.
    Nun noch eine kurze Betrachtung zu den Bezügen der Angestellten im öffentlichen Dienst, deren Gehälter j a bereits um 20 % erhöht sind. Wenn die Regierungsparteien das den Grundsätzen des Berufsbeamtentums entsprechende Verhältnis zwischen Beamtengehältern und Ruhegehältern gewahrt wissen wollen, so ergibt sich mangels Deckung für einen gleichmäßigen Teuerungszuschlag von 20 % — wie ausgeführt — die eigentlich nicht tragbare Konsequenz, daß den Angestellten im öffentlichen Dienst nun 20 % gezahlt werden, während die Beamten und Ruhegehaltsempfänger bei 15 % nur 3/4 des den Angestellten bezahlten Teuerungszuschlags erhalten würden. Diese Kürzung des Teuerungszuschlags für die Beamten und Ruhegehaltsempfänger wirkt sich naturgemäß besonders hart in den Familien mit Kindern aus, bei denen nun einmal die Erhöhung der Lebenshaltungskosten viel schwerer wiegt als bei den kleinen Haushaltungen. Wir werden deshalb im Ausschuß mit allem Nachdruck bemüht sein, dieser besonderen Lage durch einen Teuerungszuschlag zu den Kinderzulagen wenigstens ab dem zweiten Kind Rechnung zu tragen. Die finanzielle Auswirkung eines solchen Zuschlags von vielleicht 20 % zu den Kinderzulagen ist so gering, daß sie im Rahmen der finanziellen Gegebenheiten, angesichts ihrer praktischen und grundsätzlichen Bedeutung, kaum auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen dürfte.
    Ich möchte zum Schluß noch etwas Formelles erwähnen, nämlich daß dieser Punkt von der Tagesordnung der 162. Sitzung am 13. dieses Monats aus gutem Grunde abgesetzt worden ist. Nachdem nun einmal eine gewisse unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der Vorlage zwischen der Regierung und den Koalitionsparteien bestand, hielten es die Regierungsparteien für richtig, nach Prüfung der zahlenmäßigen Unterlagen gleich mit bestimmten Vorschlägen, wie das heute geschehen ist, hervorzutreten.

    (Abg. Arnholz: Das hat aber sehr lange gedauert!)

    Dazu bedurfte es aber noch einiger Besprechungen, die inzwischen stattgefunden haben; denn mit haushaltsrechtlich ungedeckten Anträgen ist dem betroffenen Bevölkerungskreis nicht gedient!

    (Zustimmung rechts und in der Mitte.)

    Diese Absetzung von der Tagesordnung war daher, ebenso wie der seinerzeitige Beschluß des Haushaltsausschusses auf Zurückstellung der Entscheidung über eine Erhöhung der Zulage von 15 auf 20 %, nur von tiefstem Verantwortungsbewußtsein getragen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr wahr!)

    Ich möchte dies der Öffentlichkeit gegenüber, die j a die neuliche Absetzung von der Tagesordnung und auch seinerzeit den Haushaltsausschuß kritisiert hat, noch ausdrücklich betonen.
    Ich beantrage nun namens der Fraktionen CDU/ CSU, FDP und DP, die Regierungsvorlage Drucksache Nr. 2504 und alle dazu gestellten Anträge dem Ausschuß für Beamtenrecht zu überweisen; das sind die Anträge der Bayernpartei Drucksache Nr. 2439 und 2445, die Anträge der FDP Drucksache Nr. 2470 und der Deutschen Partei Drucksache Nr. 2511. Unter Bezugnahme auf die soeben gemeinsam abgegebene Erklärung der Regierungsparteien verzichten die Deutsche Partei und die Freie Demokratische Partei auf eine eigene Begründung ihrer Anträge.