Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus den Mitteilungen des Herrn Justizministers haben wir erfahren, daß doch so manches geschehen ist, um dem Fall Kroupa näherzukommen. Daß diese Angelegenheit bis heute bei deutschen Gerichten noch nicht zur Verhandlung kommen konnte, ist bestimmt nicht Schuld der deutschen Bundesregierung. Herrn Goetzendorff möchte ich sagen, daß er an den Tatsachen vorbeigeht, wenn er vorhin in der Begründung seines Antrages die Dinge so hinstellte, als hätte sich noch niemand mit dem Fall Kroupa befaßt. Herr Goetzendorff, ich kann Ihnen als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen verraten: Seit es einen Fall Kroupa gibt, haben wir nie geruht, um diesen Mann dorthin zu bringen, wohin er gehört, vor ein deutsches Gericht und hinter Schloß und Riegel!
— Eben nicht! — Wir halten aber die immer wiederkehrende Besprechung dieser Angelegenheit im Bundestag — ob mit Lautstärke 8 oder mit Lautstärke 10, ob mit jener oder dieser Absicht vorgetragen — nicht für den geeigneten Weg, um dieses Ziel zu erreichen. Wir haben uns bemüht und werden uns bemühen, daß dieser Fall so liquidiert wird, wie er als Verbrechen liquidiert werden muß.
Nicht der Fall Kroupa allein ist es, der die Millionen Sudetendeutscher so bedrückt, sondern es gibt noch viele, viele gleiche und ähnliche Fälle. Vor allem ist es eine Grundsatzfrage, daß diejenigen, die sich als Verbrecher gegen die Menschlichkeit, als Mörder in den turbulenten Jahren der Austreibung 1945/1946 benommen haben, dann auf deutsches Gebiet flüchteten, auch einer deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen werden sollen.
Nach dem 28. Februar 1948, dem Tag, da in der Tschechoslowakei der rosarote Benesch Kommunismus endgültig beerdigt wurde, als ein Masaryk aus dem Fenster des Czernin-Palais fiel und zerschmettert tot liegen blieb, ist die Flucht von Tschechen in das ansonsten so verhaßte Deutschland nicht zum Stillstand gekommen. Tausende Tschechen haben nach diesem 28. Februar in Deutschland das Asylrecht in Anspruch genommen, und es mußte allen, ohne Prüfung der wahren Ursachen ihrer Flucht, auf Anordnung der amerikanischen Landeskommission gewährt werden. Darüber hinaus hatten alle diese asylsuchenden Tschechen vor allen deutschen Vertriebenen den Vorzug, und das deutsche Volk mußte in der ersten Zeit für jeden dieser Tschechen einen täglichen Unterhaltsbeitrag von, sage und schreibe, 15 DM aus deutschen Steuergeldern aufbringen.
- Im Frühjahr des vergangenen Jahres erklärte der bayerische Ministerpräsident Ehard, daß monatlich an die 700 Nationaltschechen die bayerische Grenze überschritten, die aufgenommen werden mußten. Ihre Versorgung und Verpflegung mußte nach deutschem Recht durchgeführt werden, aber eine Überprüfung ihrer Vergangenheit oder eine Bestrafung oder gar eine Ausweisung nach deutschem Recht war nicht möglich. Es ist nicht leicht, diese steigende Zahl der asylsuchenden Tschechen nach ihrer wirklichen ideologischen Einstellung zu klassifizieren. Viele, viele hatten sehr große Eile, das deutsche Bundesgebiet wieder so schnell wie möglich zu verlassen; denn ihre Westen waren wahrhaftig sehr beschmiert. Gewiß kamen auch mit diesen asylsuchenden Tschechen viele nach Deutschland, die im Jahre 1945 die bestialische Mißhandlung und Beraubung und den sadistischen Mord an Tausenden von Sudetendeutschen nicht billigten. Aber es ist auch ein großer Teil unter den Asyltschechen, der im Jahre 1945/46 an der Durchführung des Schanddekrets von Kaschau, das die Beraubung und Ausweisung der Deutschen verfügte, mit Begeisterung mitgetan hat, die nach dem Grundsatz des blutbefleckten Anstifters Benesch handelten, der da sagte: „Nehmt den Sudetendeutschen alles; laßt ihnen nur das letzte Taschentuch, damit sie sich in ihrem Leid ihre Tränen trocknen können!"
— Erklären Sie sich mit Kroupa und Konsorten identisch? Dann müßte ich Ihnen als Sudetendeutscher wahrhaftig sagen: Es ist eine Schande, daß es derartige deutsche Menschen gibt.
Einer dieser Sadisten, der sich bei der Austreibung im Jahre 1945 und 1946 ganz besonders brutal benommen hat, ist dieser Frantisek Kroupa, der sich als Kommissar des narodni vybor, d. h. des Tschechischen Nationalkomitees von Joachimsthal eine ungeheure Blutschuld aufgeladen hat, dem die Deutschen Freiwild waren. Es liegen mehr als 20 eidesstattliche Erklärungen von ehemaligen Bürgern der Stadt St. Joachimsthal vor, die diesen Mann des Mordes, des Raubes und des Verbrechens wider die Menschlichkeit belasten. Und Kroupa, wie Sie ja bereits aus den Mitteilungen des Herrn Justizministers gehört haben, genießt leider den Schutz der DP's. Ein vom bayerischen Justizministerium gestelltes Ansuchen um Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens harrt noch der Erledigung. Auch der tschechische Nationalausschuß in London, an der Spitze General Prchala, hat ein Ansuchen gestellt, Kroupa einem internationalen Gerichtshof zu überantworten.
Der Fall Kroupa ist nicht der einzige; aber er ist einer jener Fälle, die uns besonders auf den Nägeln brennen, einer derjenigen, bei denen feststeht, daß dieser Mann in Deutschland ist und dessen Schuld auch hundertprozentig bewiesen ist. Es geht uns nicht um Rache oder Vergeltung; es geht uns darum, daß Recht eben Recht bleiben muß und daß das Recht als o solches unteilbar ist.
Aus diesem Grunde bitten wir die Bundesregierung, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen, daß dieser Rechtsstandpunkt gewahrt bleibt und daß die Alliierten dahin gebracht werden, daß diese Menschen, die sich in dieser Art und Weise vergangen haben, vor deutschen oder internationalen Gerichten abgeurteilt werden, damit sie ihre verbrecherischen Taten sühnen. Wenn dies nicht geschieht, wird das Fundament ausgehöhlt, auf dem wir das Gebäude Europa aufbauen, in dem sich alle freiheitliebenden, die Menschenwürde achtenden Menschen und Völker