Rede von
Walter
Seuffert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Ausschußbericht geht zurück auf die Interpellation der Fraktion der FDP betreffend Uraltkonten in West-Berlin, die mit Drucksache Nr. 1786 eingereicht worden ist. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat diese Interpellation in der 123. Sitzung am 7. März 1951 beantwortet und hat dabei den Sachverhalt dargestellt.
Bei den Uraltkonten West-Berlins handelt es sich um die Guthaben bei Groß-Berliner Kreditinstituten aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945. Diese Konten sind bei der Berliner Währungsumstellung bzw. im Anschluß daran im Verhältnis von 20 zu 1 auf D-Mark umgestellt worden, wenn der Gläubiger am 1. Oktober 1949 seinen Wohnsitz oder Sitz in West-Berlin hatte oder Angehöriger der Vereinten Nationen war.
Die erste Frage ist nun, ob und wann diese Umstellung der Uraltkonten auf diejenigen Konteninhaber ausgedehnt werden kann, die am 1. Oktober 1949 ihren Wohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet hatten; und die zweite Frage ist, was mit den Konten von Ausländern und mit den sogenannten Guthaben überlokaler Art geschehen soll, d. h. Guthaben von Stellen und Geschäftseinrichtungen, die zwar ihren Sitz in Berlin hatten, deren wirtschaftliche Tätigkeit und Bedeutung jedoch über Berlin hinausragt.
Bisher ist bei der Umstellung davon ausgegangen worden, daß diejenigen Konten zuerst umgestellt werden sollten, deren Umwertung der Berliner Wirtschaft zugute kam. Es besteht kein Zweifel darüber, daß das bei den soeben genannten weiteren Kategorien nicht in diesem Maße der Fall sein würde. Der Herr Bundesfinanzminister hat festgestellt, daß diese Frage nur durch einen Berliner Gesetzgebungsakt geregelt werden kann. Er hat aber die Verpflichtung des Bundes anerkannt, für die Interessen der Bundesangehörigen im Bundesgebiet einzutreten und die entsprechenden finanziellen Leistungen gegenüber Berlin auch auf sich zu nehmen. Darüber schweben seit längerer Zeit Verhandlungen. Es handelt sich bei den Konteninhabern, die im Bundesgebiet wohnen, um etwa 100 Millionen DM Ausgleichsforderungen, bei den sogenannten überlokalen Guthaben um etwa 112,5 Millionen DM solcher Forderungen. Das würde bei Übernahme von 90 O/o der Verzinsung dieser Forderungen eine jährliche Belastung des Bundes von schätzungsweise 5,67 Millionen DM ergeben.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat sich bekanntlich grundsätzlich bereiterklärt, eine derartige Verpflichtung durch den Bund zu übernehmen. Er hat die Interpellation damals zu einem Zeitpunkt beantwortet, in dem die finanziellen Beziehungen zwischen Berlin und der Bundesrepublik durch eine Verwaltungsvereinbarung geregelt waren. Er hat sich dagegen ausgesprochen, außerhalb einer solchen Vereinbarung die Verpflichtung zu übernehmen, jedoch die Regelung im, Rahmen der allgemeinen Regelung der finanziellen Beziehungen zu Berlin zugesagt.
In der Debatte über die Interpellation haben auch die Redner, die dazu gesprochen haben, sich
gegen den Weg der Verwaltungsvereinbarung erklärt und eine grundsätzliche Regelung gefordert. Die Interpellation ist sodann dem Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen worden. Dieser hat sich in seiner Sitzung vom 6. Juli 1951 mit der Sache befaßt und hat dabei festgestellt, daß der inzwischen dem Bundestag vorgelegte gemeinsame Initiativgesetzentwurf der Fraktionen über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin, Drucksache Nr. 2417, vorsieht, die Regelung etwa zu übernehmender Verzinsung von Ausgleichsforderungen einem besonderen Gesetz vorzubehalten, und daß diese Bestimmung, wie dem Ausschuß mitgeteilt wurde, mit Zustimmung des Senats von Berlin in den Gesetzentwurf aufgenommen worden ist.
Nach nochmaliger Besprechung der Angelegenheit schlägt Ihnen der Ausschuß für Geld und Kredit vor, die Bundesregierung zu bitten, die von dem Herrn Bundesminister der Finanzen in der 123. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. März 1951 angekündigten Maßnahmen zugunsten der Uraltkonten in West-Berlin, deren Inhaber am 1. Oktober 1949 ihren Wohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet hatten, beschleunigt durchzuführen. Angesichts der Tatsache, daß nicht einmal der soeben erwähnte Gesetzentwurf auf Drucksache Nr. 2417, geschweige denn das in diesem Gesetzentwurf vorbehaltene Gesetz zur Regelung aer Frage der Ausgleichsforderungen bisher vom Bundestag behandelt worden ist, kommt dieser Empfehlung natürlich ein gewisses Gewicht zu. Die Empfehlung des Ausschusses ist einstimmig beschlossen worden, und ich darf deswegen die Hoffnung aussprechen, daß auch hier einstimmig und ohne weitere Debatte dem Antrag des Ausschusses Folge gegeben wird.